Die operative Entfernung eines Pleuraempyems nach GOÄ 2979 erfordert präzise Dokumentation. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Steigerung und Fallbeispielen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2979
Operative Entfernung eines Pleuraempyems – gegebenenfalls einschließlich Rippenresektion(en) –
Punktzahl: 1110 | Einfachsatz: 64,70 € | Regelhöchstsatz (2,3-fach): 148,81 € | Höchstsatz (3,5-fach): 226,45 €
Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 2979 umfasst die vollständige operative Sanierung einer eitrigen Brustfellentzündung (Pleuraempyem). Diese thoraxchirurgische Intervention dient der Ausräumung von infiziertem Material und Fibrinbelägen aus dem Pleuraraum, um eine vollständige Lungenentfaltung wiederherzustellen.
Im Leistungsumfang ist eine eventuell notwendige Rippenresektion bereits explizit enthalten. Das bedeutet, dass der chirurgische Zugangsweg über die Teilentfernung von Rippen zur besseren Übersicht und Ausräumung nicht separat berechnet werden darf. Die Ziffer deckt somit sowohl den Zugang als auch die eigentliche Sanierung des Empyems ab.
GOÄ 2979 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext
Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2979 setzt eine gesicherte Diagnose eines Pleuraempyems voraus, das sich meist als Komplikation einer bakteriellen Pneumonie oder nach thoraxchirurgischen Eingriffen entwickelt. Die Indikation zur operativen Sanierung ist gegeben, wenn konservative Maßnahmen wie eine Thoraxdrainage oder eine intrapleurale Fibrinolyse erfolglos geblieben sind.
Klinisch steht die mechanische Säuberung des Pleuraraums im Vordergrund, um eine chronische Einschränkung der Lungenfunktion (Pleuraschwarte) zu verhindern. Da es sich um einen invasiven, stationär oder in spezialisierten Zentren ambulant durchgeführten Eingriff handelt, ist eine präzise Indikationsstellung in den Krankenunterlagen unabdingbar.
Tipp: Sollte im Rahmen desselben Eingriffs eine Dekortikation der Lunge notwendig sein, ist genau zu prüfen, welche Ziffer den Schwerpunkt der Leistung abbildet, da weitreichende Ausschlüsse existieren.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2979
Fallbeispiel 1: Operative Sanierung bei akutem Pleuraempyem
Ein Patient stellt sich mit einem fortgeschrittenen, gekammerten Pleuraempyem nach einer Lobektomie vor. Es erfolgt die operative Eröffnung des Pleuraraums, die vollständige Ausräumung des eitrigen Sekrets und die Spülung des Cavums ohne Rippenresektion. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2979 zum Regelsatz (2,3-fach), da der Eingriff ohne außergewöhnliche Komplikationen verläuft.
Fallbeispiel 2: Empyementfernung mit notwendiger Rippenresektion
Bei einem chronischen Pleuraempyem ist der Zugang zum Pleuraraum stark eingeschränkt. Der Operateur führt eine Resektion von zwei Rippensegmenten durch, um das Empyem adäquat sanieren zu können. Da die Rippenresektion im Wortlaut der GOÄ 2979 enthalten ist, erfolgt die Abrechnung ausschließlich über diese Ziffer, wobei der erhöhte Aufwand über den Steigerungssatz abgebildet wird.
Fallbeispiel 3: Erschwerte Sanierung bei massiven Verwachsungen
Während der operativen Entfernung des Pleuraempyems zeigen sich extrem feste, chronische Verwachsungen zwischen Pleura parietalis und visceralis. Die Präparation erfordert einen erheblichen zeitlichen Mehraufwand und höchste Präzision. Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer 2979 unter Anwendung des 3,5-fachen Höchstsatzes mit einer detaillierten medizinischen Begründung.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2979: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Ziffern, die explizit ausgeschlossen sind. Die GOÄ-Ziffer 2979 darf nicht neben den Ziffern 2430 (Rippenresektion als selbständige Leistung) oder 2970/2971 (Thorakotomie) abgerechnet werden, da diese Zugangswege oder Teilschritte bereits in der Bewertung der Hauptleistung enthalten sind.
Ebenfalls ausgeschlossen ist die Nebeneinanderberechnung mit den Ziffern 2950 und 2951 (Pleura- oder Lungendezortikation). Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Kombinationen sehr genau und streichen unzulässig kombinierte Ziffern konsequent zusammen. Es muss daher stets diejenige Ziffer gewählt werden, die den tatsächlichen Schwerpunkt des operativen Eingriffs darstellt.
Achtung: Die separate Abrechnung einer Rippenresektion nach GOÄ 2430 neben der Ziffer 2979 führt regelmäßig zu Beanstandungen und Honorarkürzungen, da die Rippenresektion im Wortlaut der 2979 als fakultativer Bestandteil genannt ist.
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Dokumentation der GOÄ 2979: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation des Operationsverlaufs ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen die anatomischen Verhältnisse, das Ausmaß des Empyems sowie die konkreten chirurgischen Einzelschritte präzise beschrieben werden.
Besonders die Begründung für eine eventuell durchgeführte Rippenresektion oder den Umgang mit schwierigen Verwachsungen muss klar aus dem Bericht hervorgehen. Dies liefert die notwendige Argumentationsbasis, falls der Schwellenwert von 2,3 überschritten werden soll.
Dokumentationsbeispiel:
"Thorakaler Zugangsweg. Nachweis eines stark gekammerten, eitrigen Pleuraempyems rechts. Resektion der 6. Rippe zur Darstellung des Empyemraums. Vollständige mechanische Ausräumung der Fibrinbeläge und des Eiters. Ausgiebige Jet-Lavage. Einlegen von zwei großlumigen Thoraxdrainagen. Keine Verletzung des Lungenparenchyms."
GOÄ 2979: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Steigerungssatzes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz erfordert eine patientenindividuelle Begründung. Typische Gründe für eine Faktorerhöhung sind ein extrem zähes, chronifiziertes Empyem, das eine zeitaufwendige Präparation erfordert, oder anatomische Besonderheiten, die den Zugang erschweren.
Auch ein hoher Blutverlust oder die Notwendigkeit einer besonders vorsichtigen Präparation bei direkter Nachbarschaft zu großen Gefäßen rechtfertigen eine Steigerung. Die Begründung muss auf der Rechnung für den Patienten und den Kostenträger nachvollziehbar und einzelfallbezogen formuliert sein.
Typische Ziffernkombinationen
Zulässig ist die Kombination mit Anästhesieleistungen sowie mit postoperativen Überwachungsleistungen, sofern diese die Kriterien der GOÄ erfüllen. Auch die Anlage von Thoraxdrainagen kann unter Beachtung der Abrechnungsbestimmungen in bestimmten Konstellationen kombiniert werden, sofern sie nicht originärer Bestandteil der operativen Sanierung sind.
Nicht kombiniert werden dürfen hingegen operative Einzelschritte, die der reinen Freilegung des Operationsgebietes dienen. Die Beachtung der Ausschlussliste (insbesondere Ziffern 2950, 2951, 2970, 2971) ist hierbei zwingend erforderlich, um Honorarverluste zu vermeiden.
Ziffer 2979 in der neuen GOÄ
Ziffer 2979 (Operative Entfernung eines Pleuraempyems – gegebenenfalls einschließlich Rippenresektion(en) –) verzweigt in der neuen GOÄ je nach Technik oder Indikation. Bisheriger 2,3-facher Satz: 148,81 €.
- bei Anlage eines Thoraxfensters: 9317 „Anlage eines Thoraxfensters (z.B. offene Behandlung eines Lungenempyems), einschließlich Rippenresektionen, Spülung und Tamponade" (468,37 €) — 1x je Sitzung
- bei offen chirurgische Ausraeumung ohne Thoraxfenster: 9335 „Offen chirurgische Ausräumung eines Pleuraempyems, ggf. einschließlich -Adhäsiolyse -Thoraxdrainage(n), je Seite" (787,71 €) — je Seite
- bei thorakoskopische Ausraeumung: 9336 „Thorakoskopische Ausräumung eines Pleuraempyems, ggf. einschließlich -Adhäsiolyse -Thoraxdrainage(n), je Seite" (817,58 €) — je Seite
Die Bandbreite reicht von 468,37 € bis 817,58 € — die Dokumentation des konkreten Vorgehens entscheidet über die Ziffer.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2979
Was hat nicht gestimmt?