GOÄ 3076: Herztumor- & Aneurysmaresektion korrekt abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 3076
Operative Entfernung eines Herztumors oder eines Herzwandaneurysmas oder eines Herzdivertikels
Punktzahl 4800  
Einfachsatz 279,78 € 1,0x
Regelhöchstsatz 643,49 € 2,3x
Höchstsatz 979,23 € 3,5x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3076: Erfahren Sie alles über Indikationen, Steigerungsfaktoren und die fehlerfreie Dokumentation in der Herzchirurgie.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3076

Operative Entfernung eines Herztumors oder eines Herzwandaneurysmas oder eines Herzdivertikels (4800 Punkte)

Die GOÄ-Ziffer 3076 beschreibt eine hochkomplexe, herzchirurgische Leistung aus dem Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) der Gebührenordnung für Ärzte. Diese Ziffer deckt die vollständige chirurgische Exzision pathologischer Gewebestrukturen des Herzens ab. Dazu gehören neben gut- und bösartigen Tumoren auch krankhafte Ausbuchtungen der Herzwand sowie angeborene oder erworbene Divertikel.

Ein wichtiger Aspekt dieser Leistungsbeschreibung ist die Gleichstellung von Herzwandnekrosen mit den explizit genannten Indikationen. Dies bedeutet, dass auch die chirurgische Sanierung von abgestorbenem Myokardgewebe, beispielsweise nach einem schweren Myokardinfarkt, über diese Ziffer liquidiert werden kann. Die Leistung erfordert in der Regel den Einsatz hochspezialisierter OP-Teams und modernster Medizintechnik.

GOÄ 3076 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Die Abrechnung der GOÄ 3076 setzt eine präzise medizinische Indikation voraus, die sich meist aus bildgebenden Verfahren wie der Echokardiographie oder dem Kardio-MRT ergibt. Der häufigste klinische Anwendungsfall für die Entfernung eines Herztumors ist das linksatriale Myxom, welches aufgrund der Emboliegefahr zeitnah operiert werden muss. Hierbei erfolgt der Zugang meist über eine mediane Sternotomie unter Einsatz der Herz-Lungen-Maschine.

Ein weiterer wesentlicher Einsatzbereich ist die Resektion eines Herzwandaneurysmas, das sich häufig als Spätfolge eines transmuralen Infarkts im Bereich der linken Herzkammer bildet. Die chirurgische Reduktion des Aneurysmas dient der Verbesserung der linksventrikulären Geometrie und Funktion. Auch die Exzision von Herzdivertikeln, die oft angeboren sind und zu Rhythmusstörungen führen können, fällt unter dieses Leistungsspektrum.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3076

Fallbeispiel 1: Exzision eines linksatrialen Myxoms

Ein Patient stellt sich mit Belastungsdyspnoe und echokardiographisch gesichertem, mobilem Tumor im linken Vorhof vor. Es erfolgt die mediane Sternotomie, die Etablierung der extrakorporalen Zirkulation und die Eröffnung des linken Vorhofs. Der gestielte Tumor wird unter Mitnahme einer Sicherheitszone des Vorhofseptums vollständig exzidiert. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3076 zum Regelsatz, da keine außergewöhnlichen Komplikationen auftraten.

Fallbeispiel 2: Resektion eines linksventrikulären Aneurysmas

Bei einem Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz nach Vorderwandinfarkt zeigt sich ein großes, dyskinetisches Spitzenaneurysma. Im Rahmen der Operation wird das aneurysmatische Gewebe der Herzwand vollständig reseziert und die Herzwand mittels Dor-Plastik rekonstruiert. Neben der extrakorporalen Zirkulation wird die GOÄ-Ziffer 3076 für die Aneurysmaresektion erfolgreich in Ansatz gebracht.

Fallbeispiel 3: Sanierung einer akuten Herzwandnekrose

Nach einem akuten Myokardinfarkt kommt es zu einer lokalisierten, instabilen Gewebenekrose der linksventrikulären Wand mit drohender Ruptur. Der Chirurg führt ein Debridement und die vollständige Entfernung des nekrotischen Myokards durch, gefolgt von einer Patch-Verschließung. Diese vitale Indikation erlaubt die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3076, gestützt durch den offiziellen Verweis auf Herzwandnekrosen.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3076: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation dieser Ziffer ist die Verwechslung einer vollständigen operativen Entfernung mit einer bloßen Probeexzision. Wenn lediglich Gewebeproben zur histologischen Untersuchung entnommen werden, ohne das pathologische Gewebe komplett zu resezieren, ist der Ansatz der GOÄ 3076 nicht gerechtfertigt. Private Krankenversicherungen fordern in solchen Fällen regelmäßig eine Korrektur der Rechnung.

Achtung: Die bloße Entnahme einer Gewebeprobe (Biopsie) am Herzen darf nicht mit der GOÄ 3076 abgerechnet werden. Hierfür sind niedrigere, spezifische Ziffern oder gegebenenfalls Analogbewertungen heranzuziehen.

Zudem beanstanden Prüfstellen häufig die unzulässige Nebeneinanderberechnung von unselbstständigen Teilschritten. Der operative Zugang (z. B. die Sternotomie) oder der einfache Verschluss der Inzisionsstelle sind integrale Bestandteile der Hauptleistung und können nicht separat berechnet werden. Nur eigenständige, über den Standardablauf hinausgehende Rekonstruktionen sind zusätzlich ansatzfähig.

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Dokumentation der GOÄ 3076: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte OP-Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch private Kostenträger oder Beihilfestellen. Im Operationsbericht müssen die genaue Lokalisation, die Größe des Tumors oder Aneurysmas sowie die angewandte chirurgische Technik präzise beschrieben werden. Auch die histopathologische Einsendung des Materials sollte dokumentiert sein, um den Charakter des entfernten Gewebes zweifelsfrei zu belegen.

Dokumentation: Nach Etablierung des kardiopulmonalen Bypasses Eröffnung des rechten Vorhofs. Darstellung eines 3,5 cm großen, lobulierten Tumors am Rand der Fossa ovalis. Vollständige Exzision des Tumors im gesunden Gewebe inklusive der tumortragenden Basis. Defektdeckung des Septums mittels autologem Perikard-Patch. Präparat zur Histologie versandt.

Besonders bei der Entfernung von Herzwandnekrosen muss die Instabilität oder der pathologische Zustand des Myokards im Bericht hervorgehoben werden. Dies erleichtert die Argumentation gegenüber medizinischen Diensten, falls die Notwendigkeit des Eingriffs nachträglich hinterfragt wird.

GOÄ 3076: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Steigerungsfaktors über den Regelhöchstsatz von 2,3 hinaus bis zum 3,5-fachen Satz erfordert eine einzelfallbezogene, medizinische Begründung. Typische Gründe im Rahmen der GOÄ 3076 sind ein erhöhter Schwierigkeitsgrad durch ausgeprägte Verwachsungen bei Zustand nach Voroperationen (Re-Eingriff). Auch eine ungünstige anatomische Lage des Tumors, die den Zugang erschwert, rechtfertigt eine Steigerung.

Weitere anerkannte Begründungen sind eine ausgeprägte hämodynamische Instabilität des Patienten während des Eingriffs oder ein extrem großes Aneurysma, welches eine zeitaufwendige Rekonstruktion erfordert. Die Begründung sollte stets konkret auf den Patienten bezogen und für Laien nachvollziehbar formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 3076 wird selten als isolierte Leistung erbracht. Regelmäßig wird sie mit der Ziffer für die extrakorporale Zirkulation (GOÄ 3095) kombiniert, da diese Eingriffe meist am stillgelegten Herzen stattfinden. Auch kardioplegische Maßnahmen und intraoperative transösophageale Echokardiographien (z. B. GOÄ 424) sind typische Begleiterleistungen.

Tipp: Es ist darauf zu achten, dass komplexe Rekonstruktionen, die über den einfachen Verschluss hinausgehen, wie z. B. der Ersatz von Klappenteilen oder aufwendige Patchplastiken, separat codiert und begründet werden, sofern sie eigenständige Leistungen darstellen.

Ziffer 3076 in der neuen GOÄ

Ziffer 3076 (Operative Entfernung eines Herztumors oder eines Herzwandaneurysmas oder eines Herzdivertikels) verzweigt in der neuen GOÄ je nach Technik oder Indikation. Bisheriger 2,3-facher Satz: 643,49 €.

  • bei Tumor aus einer Herzhöhle: 9556 „Offen chirurgische Entfernung eines Tumors aus einer Herzhöhle, ggf. einschließlich erforderlichem Patchersatz" (617,32 €) — 1x je Sitzung
  • bei Ventrikelaneurysma oder Herzwandnekrose: 9557 „Ausschalten eines Ventrikelaneurysmas, ggf. einschließlich Aneurysmaresektion und Patchplastik" (493,86 €) — 1x je Sitzung

Für weitere Konstellationen dieser Leistung ist im Entwurf kein eigenständiger Nachfolger vorgesehen.

Die Bandbreite reicht von 493,86 € bis 617,32 € — die Dokumentation des konkreten Vorgehens entscheidet über die Ziffer.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3076

Ja, die GOÄ 3076 ist laut offiziellem Kommentar auch für die operative Entfernung einer Herzwandnekrose, beispielsweise nach einem Myokardinfarkt, anwendbar. Die chirurgische Exzision des nekrotischen Gewebes muss hierfür im Operationsbericht detailliert dokumentiert sein.
Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind ausgeprägte Adhäsionen bei Re-Operationen, eine schwierige anatomische Lage des Tumors oder ein erhöhtes Blutungsrisiko. Auch eine aufwendige Defektrekonstruktion mittels Patchplastik rechtfertigt einen höheren Steigerungsfaktor.
Nein, die Anwendung der extrakorporalen Zirkulation ist nicht in der GOÄ 3076 enthalten und wird gesondert abgerechnet. Hierfür kommt in der Regel die GOÄ-Ziffer 3095 zum Ansatz.
Nein, die bloße Probeexzision oder Biopsie erfüllt nicht den Leistungsinhalt der vollständigen operativen Entfernung nach GOÄ 3076. Für eine Biopsie müssen stattdessen weniger hoch bewertete Ziffern oder entsprechende Analogbewertungen gewählt werden.
Direkt konkurrierende Resektionsleistungen am selben Gewebeabschnitt sind ausgeschlossen, sofern sie Teil des Hauptziels der Operation sind. Allgemeine chirurgische Standardleistungen wie der einfache Wundverschluss sind ebenfalls mit der Gebühr abgegolten.
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