GOÄ 3077: VSD-Verschluss per Naht korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3077
Operativer Verschluss eines Herzkammerscheidewanddefektes mittels direkter Naht
Punktzahl 3000  
Einfachsatz 174,86 € 1,0x
Regelhöchstsatz 402,18 € 2,3x
Höchstsatz 612,01 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3077 für den operativen Verschluss eines Herzkammerscheidewanddefektes mittels direkter Naht.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3077

Operativer Verschluss eines Herzkammerscheidewanddefektes mittels direkter Naht

Die GOÄ-Ziffer 3077 beschreibt eine hochspezialisierte herzchirurgische Leistung aus dem Bereich der operativen Korrektur kongenitaler oder erworbener Herzfehler. Der Leistungsinhalt umfasst den vollständigen Verschluss eines Defektes im Bereich des Ventrikelseptums (Herzkammerscheidewand) unter direkter Verwendung von Nahtmaterial. Die Eröffnung des Herzens, die Darstellung des Defektes sowie die anschließende Rekonstruktion sind integrale Bestandteile dieser Ziffer.

Im Gegensatz zu komplexeren Rekonstruktionen wird bei dieser Ziffer kein künstliches oder biologisches Patch-Material verwendet. Die Leistung setzt in der Regel den Einsatz der Herz-Lungen-Maschine voraus, welcher jedoch separat codiert werden muss. Vorbemerkungen des Abschnitts L sind bei der Kombination mit anderen herzchirurgischen Eingriffen zwingend zu beachten.

GOÄ 3077 in der Praxis: Indikation und klinischer Kontext

Die Anwendung der GOÄ-Ziffer 3077 ist in der modernen Herzchirurgie auf spezifische anatomische Gegebenheiten beschränkt. Typischerweise kommt dieses Verfahren bei kleineren, randscharfen Ventrikelseptumdefekten (VSD) zum Einsatz, bei denen die Defektränder ohne unzulässige Gewebespannung direkt aneinandergenähert werden können. Dies ist häufig bei solitären muskulären Defekten oder kleineren perimembranösen Defekten der Fall.

Ein weiteres klinisches Szenario ist der Verschluss von kleineren Defekten nach traumatischen Ereignissen oder als Folge eines Myokardinfarkts (Postinfarkt-VSD), sofern das umgebende Gewebe stabil genug für eine direkte Naht ist. Die Abgrenzung zur Ziffer 3078 ist hierbei von zentraler Bedeutung, da die Verwendung jeglicher Patch-Materialien die höher bewertete Leistung auslöst.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3077

Fallbeispiel 1: Verschluss eines solitären muskulären VSD bei einem Kleinkind

Bei einem zweijährigen Patienten mit einem symptomatischen, aber kleinen muskulären Ventrikelseptumdefekt erfolgt die operative Korrektur. Nach medianer Sternotomie und Etablierung des extrakorporalen Kreislaufs wird die rechte Kammer eröffnet. Der Defekt wird dargestellt und mittels zweier filzarmierter U-Nähte direkt und spannungsfrei verschlossen. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ-Ziffer 3077 zum Regelsatz, da keine außergewöhnlichen anatomischen Erschwernisse vorlagen.

Fallbeispiel 2: Postinfarkt-VSD-Verschluss bei fragilem Gewebe

Ein älterer Patient entwickelt nach einem septalen Myokardinfarkt einen kleinen Defekt im muskulären Septum. Aufgrund der extremen Gewebebrüchigkeit im Randbereich gestaltet sich die Verankerung der Direktnaht als äußerst schwierig und zeitaufwendig. Der Operateur muss zusätzliche Entlastungsnähte anlegen. Hier ist die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3077 mit einem erhöhten Steigerungssatz (z. B. 3,5-fach) aufgrund des erheblichen Mehraufwands gerechtfertigt.

Fallbeispiel 3: Kombinierter Eingriff bei komplexem Vitium

Im Rahmen einer komplexen Herzoperation wird neben einer Aortenklappenrekonstruktion auch ein kleiner begleitender VSD direkt vernäht. Der Verschluss des Defektes erfolgt ohne Patch. In diesem Fall wird die GOÄ-Ziffer 3077 neben den Ziffern für die Klappenrekonstruktion abgerechnet. Die jeweiligen Kombinations- und Ausschlussregeln der GOÄ für simultane Eingriffe am offenen Herzen sind hierbei präzise einzuhalten.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3077: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3077 ist die fehlerhafte Abgrenzung zur GOÄ-Ziffer 3078. Sobald auch nur ein minimales Stück Fremdmaterial oder autologes Gewebe (wie z. B. präpariertes Perikard) als Patch-Plastik zur Deckung des Defekts genutzt wird, darf die Ziffer 3077 nicht mehr herangezogen werden. Prüfstellen der privaten Krankenversicherungen gleichen den OP-Bericht akribisch auf die verwendeten Materialien ab.

Achtung: Die gleichzeitige Nebeneinanderberechnung der Ziffern 3077 und 3078 für denselben Defekt ist absolut unzulässig. Sollte ein Defekt primär genäht und ein weiterer Defekt mit einem Patch verschlossen werden, muss dies extrem detailliert im OP-Bericht separiert und begründet werden.

Ein weiterer Streitpunkt ist die unzureichende Begründung bei Schwellenwertüberschreitungen. Wenn der 2,3-fache Gebührensatz überschritten wird, reichen pauschale Formulierungen wie "erhöhter Zeitaufwand" nicht aus. Es müssen die konkreten anatomischen Schwierigkeiten oder intraoperativen Komplikationen dokumentiert sein.

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Dokumentation der GOÄ 3077: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der OP-Bericht muss die exakte Lokalisation des Defekts, dessen Ausmaß in Millimetern sowie die genaue Nahttechnik (z. B. fortlaufende Naht, Einzelknopfnähte, Filzarmierung) beschreiben. Auch der explizite Ausschluss von Patch-Materialien sollte formuliert werden.

Dokumentation: Nach Eröffnung des rechten Ventrikels zeigt sich ein ca. 4 mm großer, scharf begrenzter Defekt im muskulären Anteil des Septums. Direkter Verschluss des Defekts mittels drei einzelner, filzarmierter U-Nähte (Surgipro 4-0). Kein Einsatz von Patch-Material. Nach Freigabe des Kreislaufs zeigt sich echokardiographisch ein vollständiger, dichter Verschluss ohne Shuntfluss.

Zusätzlich sollte die postoperative oder intraoperative Kontroll-Echokardiographie (TEE) dokumentiert werden, die den erfolgreichen Verschluss des Defekts belegt. Diese Befunde stützen die medizinische Notwendigkeit und den Erfolg des Eingriffs.

GOÄ 3077: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Überschreitung des Regelsatzes (Faktor 2,3) bis zum Höchstsatz (Faktor 3,5) kann durch verschiedene patientenindividuelle Faktoren begründet werden. Typische Gründe sind eine ausgeprägte Gewebebrüchigkeit (z. B. bei älteren Patienten oder nach Infarkten), schwierige Sichtverhältnisse bei tief liegenden Defekten oder erhebliche Verwachsungen nach vorausgegangenen herzchirurgischen Eingriffen. Auch die Durchführung bei Säuglingen mit extrem kleinen anatomischen Strukturen rechtfertigt eine Steigerung.

Tipp: Verwenden Sie bei der Begründung von Schwellenwertüberschreitungen messbare oder klar definierte klinische Parameter, wie zum Beispiel den Grad der Gewebefragilität oder die genaue Dauer der Ischämiezeit.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ-Ziffer 3077 wird selten isoliert erbracht. Regelmäßig kommen Ziffern für die Anästhesie, die intraoperative transösophageale Echokardiographie (z. B. GOÄ 424) sowie für den Einsatz der Herz-Lungen-Maschine (GOÄ 3090 oder 3091) hinzu. Auch die Anlage von zentralen Venenkathetern oder arteriellen Leitungen ist neben der Hauptleistung berechnungsfähig, sofern die allgemeinen Bestimmungen der GOÄ beachtet werden.

Ziffer 3077 in der neuen GOÄ

Die neue GOÄ löst Ziffer 3077 (Operativer Verschluss eines Herzkammerscheidewanddefektes mittels direkter Naht) auf: An die Stelle der einen Ziffer treten mehrere Positionen, je nach Methode oder Befund. Bisheriger 2,3-facher Satz: 402,18 €.

  • bei angeborener Herzkammerscheidewanddefekt: 9597 „Operativer Verschluss eines angeborenen Herzkammerscheidewanddefektes" (679,05 €) — 1x je Sitzung
  • bei erworbener Herzkammerscheidewanddefekt oder erworbene Herzkammerperforation: 9558 „Operativer Verschluss eines erworbenen Herzkammerscheidewanddefektes oder einer erworbenen Herzkammerperforation mittels Patchplastik und/oder direkter Naht" (373,20 €) — 1x je Sitzung

Die Bandbreite reicht von 373,20 € bis 679,05 € — die Dokumentation des konkreten Vorgehens entscheidet über die Ziffer.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3077

Nein, eine gleichzeitige Abrechnung der GOÄ-Ziffern 3077 und 3078 ist für denselben Defekt ausgeschlossen. Wenn ein Herzkammerscheidewanddefekt mittels Patch verschlossen wird, ist ausschließlich die GOÄ 3078 anzusetzen. Bei mehreren separaten Defekten müssen die Voraussetzungen für eine getrennte Abrechnung detailliert dokumentiert werden.
Eine Erhöhung des Steigerungssatzes über den Faktor 2,3 ist bei besonderen Erschwernissen wie ausgeprägten Verwachsungen nach Voroperationen oder extremer Gewebebrüchigkeit zulässig. Auch die Durchführung bei Säuglingen oder Kleinkindern aufgrund der filigranen anatomischen Verhältnisse rechtfertigt einen höheren Faktor. Die konkreten Gründe müssen im OP-Bericht und auf der Rechnung detailliert dargelegt werden.
Nein, die extrakorporale Zirkulation ist nicht in der GOÄ-Ziffer 3077 enthalten und kann separat berechnet werden. Hierfür kommen in der Regel die GOÄ-Ziffern für den Einsatz der Herz-Lungen-Maschine zum Ansatz. Dies ermöglicht eine sachgerechte Abbildung des gesamten operativen Aufwands.
Der entscheidende Unterschied liegt in der chirurgischen Technik des Defektverschlusses. Während die GOÄ 3077 den Verschluss mittels einer direkten Naht beschreibt, kommt bei der GOÄ 3078 ein Patch-Präparat (z. B. Perikard oder Dacron) zum Einsatz. Letztere ist aufgrund des höheren Aufwands auch höher bewertet.
Für eine rechtssichere Abrechnung müssen die genaue Lokalisation, die Defektgröße sowie die spezifische Nahttechnik im OP-Bericht lückenlos dokumentiert werden. Zudem sollte explizit erwähnt werden, dass kein Patch-Material verwendet wurde, um Abgrenzungsschwierigkeiten zu vermeiden. Auch der erfolgreiche intraoperative Nachweis der Dichtigkeit mittels Echokardiographie gehört in die Dokumentation.
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