GOÄ 3188: Biliodigestive Anastomose richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3188
Biliodigestive Anastomose mit Interposition eines Darmabschnittes
Punktzahl 4200  
Einfachsatz 244,81 € 1,0x
Regelhöchstsatz 563,06 € 2,3x
Höchstsatz 856,84 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3188 für biliodigestive Anastomosen mit Darminterposition erfordert Präzision. Erfahren Sie alles zu Fallstricken und Tipps.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3188

GOÄ-Ziffer 3188: Biliodigestive Anastomose mit Interposition eines Darmabschnittes - 4200 Punkte

Die Ziffer 3188 beschreibt eine hochkomplexe chirurgische Leistung aus dem Bereich der Abdominalchirurgie. Im Zentrum steht die operative Verbindung der Gallenwege mit dem Magen-Darm-Trakt, wobei ein isoliertes Darmsegment als Brücke zwischengeschaltet wird. Diese Technik dient der Rekonstruktion des Galleabflusses bei ausgedehnten Defekten oder komplexen anatomischen Verhältnissen.

Im Vergleich zur einfachen biliodigestiven Anastomose nach Ziffer 3176 erfordert diese Methode einen deutlich höheren operativen Aufwand. Die Mobilisation, Ausschaltung und anschließende Interposition des Darmabschnittes (meist ein Jejunumsegment) sind integraler Bestandteil der Leistung. Die Ziffer deckt somit sowohl die Präparation als auch die mehrfachen Anastomosierungen ab.

GOÄ 3188 in der Praxis: Indikationen und chirurgische Relevanz

Die Indikation zur Durchführung einer biliodigestiven Anastomose mit Interposition stellt sich meist bei benignen oder malignen Stenosen des Hauptgallengangs. Typische Szenarien umfassen ausgedehnte iatrogene Gallengangsverletzungen, postoperative Strikturen oder Tumoren des Gallengangsystems. Auch bei der Resektion von Choledochuszysten kommt dieses Verfahren regelmäßig zum Einsatz.

Durch die Interposition eines ausgeschalteten Darmschenkels, häufig im Sinne einer Roux-en-Y-Rekonstruktion, wird ein Reflux von Darminhalt in die Gallenwege effektiv verhindert. Dies minimiert das Risiko für aszendierende Cholangitiden erheblich. Die chirurgische Präzision bei der Anlage der Schleimhaut-zu-Schleimhaut-Anastomose entscheidet maßgeblich über den langfristigen Erfolg des Eingriffs.

Tipp: Achten Sie darauf, dass die Interposition des Darmabschnitts im Operationsbericht detailliert beschrieben wird, um die Abgrenzung zur einfacheren Ziffer 3176 zweifelsfrei zu belegen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3188

Fallbeispiel 1: Rekonstruktion nach iatrogener Gallengangsläsion

Bei einer Patientin kommt es im Rahmen einer laparoskopischen Cholezystektomie zu einer thermischen Schädigung des Ductus hepaticus communis. Zur Rekonstruktion erfolgt die offene Anlage einer hepatikojejunostomischen Anastomose unter Verwendung einer ausgeschalteten Roux-en-Y-Schlinge. Die aufwendige Präparation und die Interposition des Jejunumsegments begründen die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3188.

Fallbeispiel 2: Resektion einer Choledochuszyste

Ein Patient stellt sich mit einer angeborenen zystischen Dilatation des Gallengangs vor. Nach vollständiger Exstirpation der Zyste verbleibt ein großer Defekt, der durch eine biliodigestive Anastomose mit Darminterposition überbrückt wird. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die Ziffer 3188 zum Regelsatz, da der Eingriff ohne außergewöhnliche Komplikationen verläuft.

Fallbeispiel 3: Komplexer Klatskin-Tumor mit erschwerter Präparation

Bei einem Patienten mit einem zentralen Gallengangskarzinom erfolgt die Tumorresektion mit anschließender Rekonstruktion mittels hepatikojejunostomischer Anastomose und Interposition. Aufgrund massiver Verwachsungen im Leberhilus verzögert sich die Präparation erheblich. Neben der Ziffer 3188 wird ein erhöhter Steigerungsfaktor von 3,5 mit entsprechender Begründung gewählt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3188: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die fehlerhafte Nebeneinanderberechnung von Ziffer 3188 und Ziffer 3176. Die Ziffer 3176 beschreibt die einfache biliodigestive Anastomose ohne Interposition. Da die Interposition des Darmabschnitts die höherwertige Leistung darstellt, schließt sie die Berechnung der einfacheren Variante am selben Operationsgebiet strikt aus.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die Abrechnung, wenn aus dem Operationsbericht nicht eindeutig hervorgeht, dass tatsächlich ein Darmabschnitt interponiert wurde. Eine bloße Seit-zu-Seit-Anastomose ohne Ausschaltung und Zwischenschaltung eines Darmsegments rechtfertigt lediglich die Ziffer 3176. Die exakte Dokumentation der chirurgischen Schritte ist daher essenziell.

Achtung: Die Ziffer 3188 darf nicht berechnet werden, wenn lediglich eine direkte Verbindung zwischen Gallenblase und Duodenum ohne Darmzwischenschaltung hergestellt wurde.

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Dokumentation der GOÄ 3188: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise OP-Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Kostenträger. Der Operationsbericht muss die Indikation, den Zugangsweg, die Mobilisation des Darmsegments sowie die genaue Lokalisation der Anastomosen beschreiben. Insbesondere die Darstellung der Durchblutungsverhältnisse des interponierten Segments sollte dokumentiert werden.

Auch die verwendeten Nahtmaterialien und die Technik der Anastomosierung gehören in den Bericht. Diese Details untermauern nicht nur die medizinische Notwendigkeit, sondern liefern auch die Argumente für eventuelle Steigerungssätze bei überdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad.

Dokumentationsbeispiel: Nach Resektion des stenosierten Gallengangssegments Mobilisation einer 40 cm langen Jejunumschlinge nach Roux-en-Y. End-zu-Seit-Hepatikojejunostomie mittels PDS 5-0 Einzelknopfnähten. Spannungsfreie und gut durchblutete Interposition des Darmabschnitts zur Wiederherstellung der biliodigestiven Passage.

GOÄ 3188: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Anwendung eines erhöhten Steigerungsfaktors muss patientenbezogen begründet werden. Typische Begründungen bei der Ziffer 3188 sind extreme anatomische Varianten, ausgeprägte peritoneale Adhäsionen nach Voroperationen oder eine stark entzündlich veränderte Gewebestruktur im Bereich des Leberhilus. Auch ein erhöhter Blutverlust oder eine signifikante Verlängerung der Operationszeit durch mikrochirurgische Rekonstruktionen rechtfertigen eine Steigerung.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Ziffer 3188 können begleitende Leistungen wie die Ziffer 3135 (Teilresektion der Leber) oder Ziffern für die Adhäsiolyse berechnungsfähig sein, sofern diese selbstständige Leistungen darstellen. Die Anästhesieleistungen sowie postoperative Überwachungen sind separat zu liquidieren. Es ist jedoch darauf zu achten, dass zielleistungskonforme Schritte der Hauptoperation nicht gesondert in Rechnung gestellt werden.

Ziffer 3188 in der neuen GOÄ

Die neue GOÄ löst die bisherige Sammelziffer 3188 (Biliodigestive Anastomose mit Interposition eines Darmabschnittes) in 3 eigenständige Leistungen auf. Die Dokumentation entscheidet, welche Ziffer ansetzbar ist (bisher 2,3-facher Satz: 563,06 €):

  • 10761 „Operation am extrahepatischen Gallengang mit biliodigestiver Anastomose direkt zum …" (1.256,43 €) — bei biliodigestive Anastomose als Hepatiko-Jejunostomie mit transponierter Y-Roux-Schlinge und Fußpunktanastomose
  • Zuschlag: 10763 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10724, 10726, 10728, 10753 oder 10761 für …" (736,26 €) — bei biliodigestive Anastomose als Hepatiko-Jejunostomie mit transponierter Y-Roux-Schlinge und Fußpunktanastomose
  • 10761 „Operation am extrahepatischen Gallengang mit biliodigestiver Anastomose direkt zum …" (1.256,43 €) — bei Darmanastomose mit Transposition oder Interposition im Rahmen der biliodigestiven Rekonstruktion (ohne Hepatiko-Jejunostomie mit Y-Roux-Schlinge)
  • Zuschlag: 10771 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10761 oder 10770 für Darmanastomosen mit …" (345,74 €) — bei Darmanastomose mit Transposition oder Interposition im Rahmen der biliodigestiven Rekonstruktion (ohne Hepatiko-Jejunostomie mit Y-Roux-Schlinge)

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3188

Die GOÄ 3188 wird abgerechnet, wenn die biliodigestive Anastomose unter Interposition eines Darmabschnitts erfolgt. Die GOÄ 3176 kommt hingegen bei einfachen Anastomosen ohne ein solches zwischengeschaltetes Darmsegment zum Einsatz. Der zusätzliche operative Aufwand der Segmentausschaltung rechtfertigt die höhere Bewertung der Ziffer 3188.
Nein, die Nebeneinanderberechnung der Ziffern 3188 und 3176 für dasselbe Operationsgebiet ist ausgeschlossen. Die höherwertige Ziffer 3188 schließt die einfachere Ziffer 3176 ein. Eine gemeinsame Abrechnung führt bei Prüfungen unweigerlich zur Streichung der geringer bewerteten Leistung.
Ein erhöhter Steigerungsfaktor kann durch schwierige Präparationsverhältnisse bei ausgeprägten Verwachsungen oder anatomischen Anomalien begründet werden. Auch stark entzündlich verändertes Gewebe oder ein hoher Blutverlust sind valide Gründe. Diese Besonderheiten müssen im Operationsbericht detailliert dokumentiert sein.
Ja, die Mobilisation und Vorbereitung des zu interponierenden Darmabschnitts ist integraler Bestandteil der Leistung nach GOÄ 3188. Eine gesonderte Berechnung dieser Schritte über andere Ziffern ist nicht zulässig. Die Ziffer deckt den gesamten Prozess der Rekonstruktion ab.
Der Operationsbericht muss die Indikation, die genaue Technik der Interposition sowie die Lokalisation und Art der angelegten Anastomosen detailliert beschreiben. Besonders die Darstellung der Durchblutung des interponierten Segments ist wichtig. Eine lückenlose Dokumentation schützt effektiv vor Honorarkürzungen durch Kostenträger.
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