GOÄ 3189: Gallenwegsoperation beim Säugling korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3189
Operative Beseitigung von Atresien und/oder Stenosen der Gallengänge beim Säugling oder Kleinkind
Punktzahl 4000  
Einfachsatz 233,15 € 1,0x
Regelhöchstsatz 536,25 € 2,3x
Höchstsatz 816,02 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 3189: So gelingt die rechtssichere und honoraroptimierte Abrechnung der operativen Beseitigung von Gallenwegs-Atresien bei Säuglingen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3189

"Operative Beseitigung von Atresien und/oder Stenosen der Gallengänge beim Säugling oder Kleinkind"

Diese hochspezialisierte chirurgische Leistung aus dem Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) der GOÄ beschreibt die operative Rekonstruktion der Gallenwege bei den jüngsten Patienten. Sie umfasst alle chirurgischen Maßnahmen, die zur Wiederherstellung des Galleabflusses bei einer Gallenwegsatresie oder einer hochgradigen Verengung (Stenose) notwendig sind.

In der Regel beinhaltet dies die Freilegung der Leberpforte, die Resektion des obliterierten Gewebes und die anschließende Anlage einer biliodigestiven Anastomose. Da es sich um Eingriffe bei Säuglingen oder Kleinkindern handelt, sind die anatomischen Verhältnisse äußerst filigran, was einen erhöhten operativen Aufwand bedingt.

GOÄ 3189 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext

Die primäre Indikation für die Anwendung der GOÄ-Ziffer 3189 ist die angeborene Gallenwegsatresie, eine seltene, aber lebensbedrohliche Erkrankung des Neugeborenen. Ohne rechtzeitige operative Intervention, meist in Form einer Kasai-Hepatoportojejunostomie, führt die Erkrankung rasch zur biliären Zirrhose.

Auch erworbene oder angeborene Stenosen der extrahepatischen Gallengänge fallen unter dieses Leistungsspektrum. Die Abgrenzung zu chirurgischen Eingriffen an den Gallenwegen bei Erwachsenen ist durch die Altersbegrenzung ("Säugling oder Kleinkind") in der Leistungslegende strikt vorgegeben. Für ältere Kinder oder Erwachsene müssen andere Ziffern des Abschnitts XIV herangezogen werden.

Tipp: Da die Ziffer 3189 spezifisch für Säuglinge und Kleinkinder definiert ist, ist eine Altersgrenze bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr (Kleinkindalter) zu beachten. Bei älteren Patienten ist diese Ziffer nicht mehr anwendbar.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3189

Fallbeispiel 1: Kasai-Operation bei Gallenwegsatresie

Ein 6 Wochen alter Säugling stellt sich mit persistierendem Ikterus und entfärbtem Stuhl vor. Nach Diagnosestellung einer extrahepatischen Gallenwegsatresie erfolgt die operative Freilegung der Leberpforte, die Exzision des fibrösen Strangs und eine Hepatoportojejunostomie nach Kasai.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3189 zum Schwellenwert (2,3-fach) oder mit begründetem Steigerungssatz. Da der Eingriff unter extrem schwierigen anatomischen Bedingungen stattfand, ist eine Faktorerhöhung medizinisch begründet.

Fallbeispiel 2: Resektion einer angeborenen Choledochusstenose

Bei einem 14 Monate alten Kleinkind wird eine hochgradige, angeborene Stenose des Ductus choledochus diagnostiziert. Operativ wird das stenosierte Segment reseziert und eine End-zu-End-Anastomose der Gallengänge durchgeführt.

Auch in diesem Fall ist die GOÄ-Ziffer 3189 die korrekte Hauptleistung für die operative Beseitigung der Stenose. Begleitende Anästhesie- und Überwachungsleistungen werden gesondert liquidiert.

Fallbeispiel 3: Korrektur multipler Gallengangsstenosen

Ein 8 Monate alter Säugling benötigt aufgrund multipler, segmentaler Stenosen der extrahepatischen Gallenwege eine komplexe Rekonstruktion mit zwei getrennten Anastomosen. Der zeitliche und technische Aufwand ist extrem hoch.

Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3189. Da die Leistungslegende den Plural ("Atresien und/oder Stenosen") nennt, kann die Ziffer trotz der multiplen Rekonstruktionen nur einmal berechnet werden. Der enorme Mehraufwand wird über einen erhöhten Steigerungsfaktor (z. B. 3,5-fach) abgebildet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3189: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Mehrfachberechnung der Ziffer 3189 in einer Sitzung. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen genau, ob mehrere Anastomosen fälschlicherweise mehrfach deklariert wurden. Die Formulierung "Atresien und/oder Stenosen" stellt klar, dass alle Korrekturen an den Gallengängen in einer Sitzung mit einer einzigen Gebühr abgegolten sind.

Zudem existieren strikte Ausschlussregelungen in der GOÄ. Die Ziffer 3189 darf nicht neben der Ziffer 3187 (Operative Revision der Gallenwege) oder der Ziffer 3190 (Plastische Rekonstruktion der Gallenwege) berechnet werden. Diese Leistungen sind als methodisch notwendige Bestandteile oder Spezialisierungen anzusehen und werden durch die 3189 konsumiert.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 3189 mit den Ziffern 3187 oder 3190 führt regelmäßig zu Honorarkürzungen. Es ist darauf zu achten, dass diese Ausschlüsse bereits in der Abrechnungssoftware hinterlegt sind.

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Dokumentation der GOÄ 3189: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Operationsdokumentation ist das wichtigste Instrument, um Honorarkürzungen abzuwehren. Im Operationsbericht müssen die genauen anatomischen Verhältnisse, der Durchmesser der betroffenen Gefäße und Gänge sowie die angewandte Nahttechnik detailliert beschrieben werden. Insbesondere bei einer geplanten Schwellenwertüberschreitung ist die Darstellung des zeitlichen und technischen Mehraufwands essenziell.

Die Dokumentation sollte zudem die Indikationsstellung (z. B. sonografische und laborchemische Befunde) sowie den intraoperativen Situs lückenlos abbilden. Dies erleichtert im Nachgang die Begründung gegenüber den Kostenträgern.

Dokumentationsbeispiel: "Intraoperativ zeigt sich eine vollständige Atresie des Ductus hepaticus communis bei einem 4 Wochen alten Säugling. Präparation der Leberpforte unter mikroskopischer Sicht bei extrem fragilen Gewebestrukturen. Anlage einer Hepatoportojejunostomie nach Kasai mittels fortlaufender PDS-Nähte (Größe 7-0). Gesamte Operationszeit aufgrund der schwierigen Präparation um 45 Minuten verlängert."

GOÄ 3189: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der extremen Filigranität der Strukturen bei Säuglingen und Kleinkindern ist der Regelsatz (2,3-fach) oft nicht kostendeckend. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 3,5 ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse gut begründbar. Typische Begründungen sind extrem verengte anatomische Verhältnisse, ausgeprägte Verwachsungen nach Voroperationen oder ein ungewöhnlich hoher Zeitaufwand bei der Anastomosenlegung.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Hauptleistung 3189 können selbstverständlich die Anästhesieleistungen sowie prä- und postoperative Überwachungsleistungen berechnet werden. Auch die intraoperative Sonografie (z. B. GOÄ 410) oder radiologische Kontrollen sind, sofern medizinisch notwendig und dokumentiert, eigenständig berechnungsfähig. Es ist jedoch stets darauf zu achten, dass keine Zielleistungsprinzipien verletzt werden.

Ziffer 3189 in der neuen GOÄ

Die alte Ziffer 3189 (Operative Beseitigung von Atresien und/oder Stenosen der Gallengänge beim Säugling oder Kleinkind) führt in der neuen GOÄ zu Nummer 10770 — „Operative Beseitigung von Atresien und/oder Stenosen mit Rekonstruktion der Gallengänge bei einem …" (1.555,68 €, bisher 2,3-facher Satz: 536,25 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3189

Die GOÄ-Ziffer 3189 wird für die operative Beseitigung von angeborenen oder erworbenen Atresien und Stenosen der Gallengänge bei Säuglingen oder Kleinkindern berechnet. Dies umfasst typischerweise komplexe Eingriffe wie die Kasai-Operation. Die Altersgrenze liegt definitionsgemäß beim vollendeten zweiten Lebensjahr.
Neben der GOÄ-Ziffer 3189 dürfen die Ziffern 3187 (Operative Revision der Gallenwege) und 3190 (Plastische Rekonstruktion der Gallenwege) nicht am selben Operationstag abgerechnet werden. Diese Leistungen gelten als in der Hauptleistung enthalten. Andere unselbstständige Teilschritte sind ebenfalls durch das Zielleistungsprinzip abgegolten.
Nein, eine Mehrfachberechnung der GOÄ 3189 in derselben Sitzung ist nicht zulässig. Die Leistungslegende nennt explizit den Plural („Atresien und/oder Stenosen“), wodurch alle Korrekturen abgegolten sind. Ein erhöhter Aufwand durch multiple Engstellen kann jedoch über einen höheren Steigerungsfaktor geltend gemacht werden.
Im medizinischen und gebührenrechtlichen Kontext der GOÄ umfasst der Begriff Kleinkind Patienten bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr. Ab dem dritten Geburtstag ist die Anwendung dieser spezifischen Ziffer in der Regel nicht mehr begründbar. Für ältere Kinder müssen allgemeinere chirurgische Ziffern gewählt werden.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz kann mit besonderen anatomischen Schwierigkeiten, extrem feinen Gefäßstrukturen oder einer verlängerten Operationszeit begründet werden. Auch ausgeprägte Verwachsungen oder vorangegangene abdominelle Eingriffe rechtfertigen einen erhöhten Faktor. Die Begründung muss individuell und detailliert im Operationsbericht dokumentiert sein.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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