GOÄ 3233: Rektumexstirpation korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3233
Rektumexstirpation bei Zugang vom After aus – auch mit Kreuzbeinschnitt –
Punktzahl 2800  
Einfachsatz 163,20 € 1,0x
Regelhöchstsatz 375,36 € 2,3x
Höchstsatz 571,20 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3233 (Rektumexstirpation): Erfahren Sie alles über Fallbeispiele, Ausschlüsse und die Kombination mit der Nr. 3207.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3233

Rektumexstirpation bei Zugang vom After aus – auch mit Kreuzbeinschnitt –

Die GOÄ-Ziffer 3233 beschreibt die vollständige operative Entfernung des Mastdarms (Rektumexstirpation), bei welcher der chirurgische Zugang primär transanal, also vom After aus, erfolgt. Diese Ziffer deckt auch Fälle ab, in denen zusätzlich ein Kreuzbeinschnitt (sakraler Zugang) notwendig wird, um den Tumor oder das betroffene Gewebe sicher zu mobilisieren und zu entfernen. Die Leistung ist dem Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) und dort dem Unterabschnitt XIV (Ösophaguschirurgie / Abdominalchirurgie) zugeordnet.

Gemäß den allgemeinen Bestimmungen ist diese Leistung nicht im Sinne der Allgemeinen Bestimmungen zu Abschnitt L eingeschränkt, was eine flexible Kombination mit anderen operativen Leistungen ermöglicht, sofern keine expliziten Ausschlüsse vorliegen. Die Ziffer umfasst auch die kontinenzerhaltende Rektumresektion, bei der die Schließmuskelfunktion des Patienten rekonstruiert oder erhalten wird.

GOÄ 3233 in der Praxis: Indikationen und chirurgische Relevanz

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3233 ist in der chirurgischen Praxis an spezifische klinische Szenarien gebunden. Die häufigste Indikation für diesen Eingriff stellt das tiefsitzende Rektumkarzinom dar, bei dem ein abdominaler Zugang allein nicht ausreicht oder medizinisch nicht indiziert ist. Auch gutartige, aber extrem ausgedehnte Tumoren oder schwere chronisch-entzündliche Darmerkrankungen wie eine therapierefraktäre Colitis ulcerosa können eine Rektumexstirpation erforderlich machen.

Ein wesentlicher Aspekt bei der Anwendung dieser Ziffer ist die Abgrenzung des Zugangsweges. Während die GOÄ-Ziffer 3233 den Zugang vom After aus definiert, erfordern andere Verfahren wie die kombinierte abdominoperineale Exstirpation eine andere Codierung. Die Wahl der Ziffer 3233 setzt voraus, dass der Schwerpunkt der Präparation und des Zugangs im perinealen beziehungsweise analen Bereich liegt.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3233

Fallbeispiel 1: Rektumexstirpation bei tiefsitzendem Rektumkarzinom

Ein Patient stellt sich mit einem histologisch gesicherten, tiefsitzenden Rektumkarzinom im unteren Drittel vor. Es erfolgt die Indikation zur Rektumexstirpation, die vollständig über einen transanalen Zugang durchgeführt wird. Der Schließmuskel kann bei diesem Eingriff nicht erhalten werden. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3233 zum Regelsatz von 2,3.

Fallbeispiel 2: Kontinenzerhaltende Rektumresektion mit temporärem Stoma

Bei einem Patienten mit einem Rektumkarzinom im mittleren Drittel wird eine kontinenzerhaltende Rektumresektion über den After vorgenommen. Zur Sicherung der Anastomose wird zusätzlich ein temporärer Anus praeter angelegt. In diesem Fall wird neben der GOÄ-Ziffer 3233 zusätzlich die GOÄ-Ziffer 3207 für die Stomaanlage in Ansatz gebracht.

Fallbeispiel 3: Komplexe Exstirpation mit Kreuzbeinschnitt

Aufgrund anatomischer Engpässe und einer ausgeprägten Gewebeadhäsion muss bei einer Rektumexstirpation zusätzlich ein Kreuzbeinschnitt durchgeführt werden. Da dieser im Leistungstext der GOÄ 3233 explizit genannt ist, ist der Eingriff mit dieser Ziffer abgegolten. Aufgrund des erhöhten zeitlichen und technischen Aufwands wird jedoch ein erhöhter Steigerungsfaktor von 3,5 gewählt und entsprechend begründet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3233: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3233 ist die fehlerhafte Kombination mit anderen großen abdominalchirurgischen Eingriffen. Die Ziffern 3234 (Rektumexstirpation kombiniert abdominell und perineal) und 3235 (Erweiterte Rektumexstirpation) stellen strikte Ausschlussziffern dar. Eine Nebeneinanderberechnung dieser Leistungen am selben Operationstag ist ausgeschlossen und führt regelmäßig zu Kürzungen durch die privaten Krankenversicherungen.

Achtung: Die GOÄ-Ziffer 3233 darf unter keinen Umständen neben der GOÄ-Ziffer 3235 abgerechnet werden. Prüfstellen achten penibel darauf, ob eine einfache oder eine erweiterte Exstirpation dokumentiert wurde, um Doppelabrechnungen zu verhindern.

Zudem beanstanden Prüfer häufig die Abrechnung, wenn der Operationsbericht den transanalen Zugangsweg nicht eindeutig belegt. Wird im Bericht primär ein abdominaler Zugang beschrieben, ohne dass die Voraussetzungen für den analen Zugang dokumentiert sind, wird die Ziffer 3233 nicht anerkannt. Eine präzise Differenzierung der Zugangswege im OP-Bericht ist daher zwingend erforderlich.

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Dokumentation der GOÄ 3233: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3233 ist eine lückenlose und detaillierte OP-Dokumentation unerlässlich. Der Operationsbericht muss den analen Zugangsweg sowie die Durchführung der Exstirpation präzise beschreiben. Falls ein Kreuzbeinschnitt notwendig war, sollte dieser mit Indikation und Durchführung separat im Bericht aufgeführt werden, um eventuelle Steigerungssätze zu rechtfertigen.

Auch die Erhaltung oder der Verlust der Kontinenz sowie die Rekonstruktion der Darmkontinuität müssen dokumentiert werden. Bei der Anlage eines künstlichen Darmausgangs ist die exakte Lokalisation und Technik der Stomaanlage festzuhalten, um die zusätzliche Abrechnung der Ziffer 3207 zu stützen.

Dokumentationsbeispiel: Transanaler Zugang nach Dehnung des Sphinkters. Zirkuläre Inzision der Rektumschleimhaut oberhalb der Linea dentata. Stumpfe und scharfe Präparation des Rektums unter Schonung der Beckennerven. Aufgrund starker Verwachsungen zusätzlicher Kreuzbeinschnitt zur sicheren Mobilisation des oberen Rektumdrittels. Vollständige Exstirpation des Präparats. Anlage eines temporären doppelläufigen Ileostomas im rechten Unterbauch.

GOÄ 3233: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 3233 kann bei überdurchschnittlich schwierigen Operationsbedingungen über den Regelhöchstsatz von 2,3 hinaus bis zum Höchstsatz von 3,5 gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenüberschreitung sind ausgeprägte Gewebeadhäsionen nach Voroperationen, ein extrem enger Beckenraum des Patienten oder ein hoher intraoperativer Blutverlust. Auch eine vorangegangene neoadjuvante Radiochemotherapie, die zu starker Gewebefibrose führt, rechtfertigt einen erhöhten Steigerungsfaktor.

Typische Ziffernkombinationen

Sehr häufig wird die Rektumexstirpation mit der Anlage eines künstlichen Darmausgangs kombiniert. Die Kombination der GOÄ-Ziffer 3233 mit der GOÄ-Ziffer 3207 (Anlage eines Anus praeter) ist explizit zulässig und sollte bei entsprechender Durchführung immer gemeinsam abgerechnet werden. Ebenfalls kombinierbar sind Leistungen zur intraoperativen Histologie oder spezielle Rekonstruktionsverfahren, sofern diese nicht Teil der Kernleistung sind.

Tipp: Achten Sie bei der Kombination mit der GOÄ-Ziffer 3207 darauf, dass die Indikation für das Stoma (ob temporär oder permanent) im OP-Bericht klar als eigenständiger Operationsschritt dargestellt wird.

Ziffer 3233 in der neuen GOÄ

Je nach klinischer Konstellation ordnet die neue GOÄ die alte Ziffer 3233 (Rektumexstirpation bei Zugang vom After aus – auch mit Kreuzbeinschnitt –) verschiedenen Nachfolgepositionen zu (bisher 2,3-facher Satz: 375,36 €):

  • 10705 „Tiefe anteriore Rektumresektion, ggf. einschließlich - peranaler Dehnung -Sondierung und …" (1.373,53 €) — bei kontinenzerhaltende tiefe anteriore Rektumresektion
  • 10707 „Ultratiefe (bis mindestens 2 cm an den Schließmuskel heranreichende) anteriore …" (1.689,38 €) — bei ultratiefe anteriore Rektumresektion

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3233

Die GOÄ-Ziffer 3233 wird abgerechnet, wenn eine Rektumexstirpation oder eine kontinenzerhaltende Rektumresektion über einen analen Zugangsweg durchgeführt wird. Dies schließt auch Fälle ein, bei denen zusätzlich ein Kreuzbeinschnitt erforderlich ist.
Ja, die zusätzliche Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3207 für die Anlage eines temporären oder permanenten Anus praeter ist neben der Ziffer 3233 zulässig. Dies muss jedoch im Operationsbericht als eigenständiger Schritt dokumentiert sein.
Die GOÄ-Ziffer 3233 darf nicht am selben Behandlungstag neben den Ziffern 3234 (abdominoperineale Rektumexstirpation) und 3235 (erweiterte Rektumexstirpation) abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse sind in der GOÄ strikt geregelt.
Ja, laut den Abrechnungsbestimmungen ist die GOÄ-Ziffer 3233 explizit auch für kontinenzerhaltende Rektumresektionen anzuwenden. Der Erhalt des Schließmuskels schließt die Verwendung dieser Ziffer nicht aus.
Ein erhöhter Steigerungsfaktor kann durch besondere Erschwernisse wie starke Verwachsungen, Zustand nach Bestrahlung, erhebliche Adipositas oder starken Blutverlust begründet werden. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar im OP-Bericht dargelegt sein.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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