GOÄ 3235: Rektumexstirpation korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3235
Kombinierte Rektumexstirpation mit Laparotomie
Punktzahl 5000  
Einfachsatz 291,44 € 1,0x
Regelhöchstsatz 670,31 € 2,3x
Höchstsatz 1020,04 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der kombinierten Rektumexstirpation nach GOÄ 3235 wirft oft Fragen auf – insbesondere bei der TME. Erfahren Sie, wie Sie Honorarverluste vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3235

Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistungsziffer 3235 im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter den abdominalchirurgischen Eingriffen.

Kombinierte Rektumexstirpation mit Laparotomie - 5000 Punkte

Diese Ziffer umfasst die radikale chirurgische Entfernung des Mastdarms über einen kombinierten abdominalen und perinealen/sakralen Zugangsweg. Die Durchführung einer Laparotomie zur Mobilisation des betroffenen Darmabschnitts sowie die systematische Lymphadenektomie im Abflussgebiet sind integrale Bestandteile dieser chirurgischen Leistung.

GOÄ 3235 in der Praxis: Indikationen und Analogabrechnung

Die primäre Indikation für die Anwendung der GOÄ-Ziffer 3235 liegt in der operativen Therapie von malignen Tumoren des Rektums oder des tiefen Sigmorektums. Je nach anatomischer Lage des Karzinoms und dem angestrebten Erhalt des Schließmuskels kommen unterschiedliche chirurgische Techniken zum Einsatz.

Eine besondere Bedeutung kommt der anterioren Rektumresektion mit totaler mesorektaler Exzision (TME) zu. Da für dieses kontinenzerhaltende Standardverfahren keine spezifische Ziffer in der GOÄ existiert, erfolgt die Abrechnung dieser anspruchsvollen Prozedur analog über die Ziffer 3235.

Tipp: Bei der analogen Anwendung der GOÄ 3235 für die anteriore Rektumresektion mit TME sollte der Zusatz "analog" sowie die genaue Bezeichnung des durchgeführten Verfahrens auf der Liquidation vermerkt werden, um Rückfragen von Kostenträgern zu minimieren.

Bei der klassischen abdomino-perinealen Rektumamputation hingegen erfolgt die Abrechnung direkt. Hierbei ist zu beachten, dass die Anlage eines permanenten Anus praeter als obligater Operationsschritt gilt und nicht separat liquidiert werden kann.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3235

Fallbeispiel 1: Analoge Abrechnung bei anteriorer Rektumresektion mit TME

Ein Patient stellt sich mit einem Adenokarzinom des mittleren Rektumdrittels vor. Es erfolgt eine kontinenzerhaltende anteriore Rektumresektion unter Durchführung einer totalen mesorektalen Exzision und der Anlage einer protektiven Schlingen-Ileostomie.

Da die TME in der GOÄ nicht eigenständig abgebildet ist, wird die GOÄ-Ziffer 3235 analog herangezogen. Die Anlage des temporären Entlastungsstomas ist als selbstständige Leistung zusätzlich berechnungsfähig.

Fallbeispiel 2: Abdomino-perineale Rektumamputation bei tiefsitzendem Karzinom

Bei einem tief sitzenden Rektumkarzinom mit Infiltration des Schließmuskelapparates ist der Erhalt der Kontinenz unmöglich. Es erfolgt die radikale abdomino-perineale Rektumamputation mit Anlage eines definitiven Kolostomas.

Die Abrechnung erfolgt direkt über die GOÄ-Ziffer 3235 zum Regelsatz. Die Anlage des permanenten künstlichen Afters darf aufgrund des Zielleistungsprinzips gemäß Paragraph 4 Absatz 2a GOÄ nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Fallbeispiel 3: Multiviszerale Resektion bei fortgeschrittenem Tumorstadium

Es liegt ein lokal fortgeschrittenes Rektumkarzinom vor, das eine erweiterte Resektion unter Mitnahme von Anteilen der posterioren Scheidenwand erfordert. Der Eingriff ist durch massive Verwachsungen nach vorangegangener neoadjuvanter Radiochemotherapie hochgradig erschwert.

Neben der GOÄ-Ziffer 3235, die aufgrund des extremen Mehraufwands mit dem Höchstsatz von 3,5 berechnet wird, können die zusätzlichen Rekonstruktionsschritte gesondert liquidiert werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3235: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3235 ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Ausschlussziffern wie 3233 oder 3234. Diese Leistungen schließen sich am selben Operationstag gegenseitig streng aus.

Achtung: Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen Liquidationen akribisch auf die Einhaltung des Zielleistungsprinzips. Die separate Abrechnung von Mobilisationen oder der Stomaanlage bei einer Amputation führt regelmäßig zu Beanstandungen und Honorarkürzungen.

Zudem wird die analoge Anwendung für die TME gelegentlich von Kostenträgern hinterfragt. Eine fundierte Argumentation bezüglich der Gleichwertigkeit des operativen Aufwands ist hierbei der Schlüssel zur erfolgreichen Durchsetzung des Honoraranspruchs.

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Dokumentation der GOÄ 3235: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte OP-Dokumentation ist die wichtigste Absicherung gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss den präzisen chirurgischen Zugangsweg, die Darstellung der anatomischen Strukturen und die exakten Resektionsgrenzen lückenlos beschreiben.

Besonders bei der analogen Abrechnung der TME müssen die Qualität des Mesorektums (z. B. nach Mercury-Klassifikation) und die Schonung der autonomen Beckennerven explizit dokumentiert werden. Dies belegt die medizinische Notwendigkeit und den hohen chirurgischen Standard des Eingriffs.

Dokumentation: "...Nach medianer Unterbauchlaparotomie und Mobilisation des Colon sinistrum erfolgt die scharfe Präparation im avaskulären Spaltraum zwischen viszeraler und parietaler Beckenfaszie unter vollständiger Schonung der hypogastrischen Nervengeflechte (TME Grad I)..."

GOÄ 3235: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Anwendung eines erhöhten Steigerungsfaktors über den Schwellenwert von 2,3 hinaus bis zum Höchstsatz von 3,5 erfordert eine einzelfallbezogene Begründung. Typische Rechtfertigungsgründe sind ein Zustand nach neoadjuvanter Vorbehandlung, ausgeprägte Adipositas permagna oder erhebliche intraoperative Blutungen.

Auch anatomische Varianten oder extrem zeitaufwendige Adhäsiolysen können als bemessungsrelevante Kriterien herangezogen werden. Die Begründung muss für den medizinischen Laien verständlich und nachvollziehbar auf der Rechnung formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Zusätzlich zur GOÄ-Ziffer 3235 können weitere selbstständige operative Leistungen berechnet werden, sofern sie nicht Teil der Hauptleistung sind. Hierzu gehören beispielsweise die intraoperative Ultraschalldiagnostik oder komplexe Gefäßunterbindungen, die über das übliche Maß hinausgehen.

Es ist ratsam, die Bestimmungen der Ziffer 3169 für zusätzlich berechnungsfähige Leistungen im Rahmen von großen abdominalchirurgischen Eingriffen genau zu prüfen, um das zustehende Honorarpotenzial vollständig auszuschöpfen.

Ziffer 3235 in der neuen GOÄ

Je nach klinischer Konstellation ordnet die neue GOÄ die alte Ziffer 3235 (Kombinierte Rektumexstirpation mit Laparotomie) verschiedenen Nachfolgepositionen zu (bisher 2,3-facher Satz: 670,31 €):

  • 10708 „Kombinierte abdominoperineale Rektumexstirpation, ggf. einschließlich -Entfernen auch von …" (1.057,67 €) — bei abdomino-sakrale oder abdominoperineale Rektumamputation
  • 10707 „Ultratiefe (bis mindestens 2 cm an den Schließmuskel heranreichende) anteriore …" (1.689,38 €) — bei ultratiefe anteriore Rektumresektion
  • 10705 „Tiefe anteriore Rektumresektion, ggf. einschließlich - peranaler Dehnung -Sondierung und …" (1.373,53 €) — bei tiefe anteriore Rektumresektion

Die Spanne reicht von 1.057,67 € bis 1.689,38 € — der genaue Ansatz ergibt sich aus dem Operationsbericht.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3235

Da für die kontinenzerhaltende anteriore Rektumresektion mit totaler mesorektaler Exzision (TME) keine eigene Gebührennummer in der GOÄ existiert, erfolgt die Abrechnung analog über die GOÄ-Ziffer 3235. Dies ist fachlich anerkannt, da der operative Aufwand der klassischen kombinierten Rektumexstirpation entspricht.
Bei einer abdomino-sakralen oder abdomino-perinealen Rektumamputation ist die Anlage eines künstlichen Darmausgangs obligat und somit nach dem Zielleistungsprinzip (§ 4 Abs. 2a GOÄ) nicht separat berechenbar. Eine Ausnahme gilt nur für temporäre Entlastungsstomata bei kontinenzerhaltenden Resektionen, sofern diese als eigenständige Leistung indiziert sind.
Die GOÄ-Ziffer 3235 darf nicht am selben Behandlungstag neben den Ziffern 3233 (Abdominelle Rektumresektion) und 3234 (Abdominosakrale Rektumresektion) abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse sind in der Gebührenordnung fest verankert und unbedingt zu beachten.
Ein Überschreiten des 2,3-fachen Satzes bis zum 3,5-fachen Höchstsatz ist bei erschwerten Bedingungen wie ausgeprägten Verwachsungen, Zustand nach neoadjuvanter Radiochemotherapie oder extremer Adipositas gerechtfertigt. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung dokumentiert werden.
Die GOÄ-Ziffer 3235 ist mit 5000 Punkten bewertet. Dies entspricht einem Einfachsatz von 291,44 Euro, einem Regelhöchstsatz (2,3-fach) von 670,31 Euro und einem Höchstsatz (3,5-fach) von 1020,04 Euro.
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