GOÄ 3234: Rektale Myektomie – Abrechnung & Tipps

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3234
Rektale Myektomie (z. B. bei Megakolon congenitum) – auch mit Kolostomie –
Punktzahl 3500  
Einfachsatz 204,01 € 1,0x
Regelhöchstsatz 469,22 € 2,3x
Höchstsatz 714,03 € 3,5x

Der Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 3234 (Rektale Myektomie): Erfahren Sie alles über Indikationen, Abrechnungsregeln und die Abgrenzung zur GOÄ-Ziffer 3235.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3234

Rektale Myektomie (z. B. bei Megakolon congenitum) – auch mit Kolostomie –

Die GOÄ-Ziffer 3234 beschreibt eine hochspezialisierte chirurgische Leistung aus dem Bereich der Abdominalchirurgie. Im Zentrum dieser Leistung steht die rektale Myektomie, also die operative Teilresektion der Rektumwandmuskulatur. Diese Maßnahme wird vor allem zur Behandlung von neuromuskulären Funktionsstörungen des Enddarms eingesetzt.

Die offizielle Leistungsbeschreibung stellt klar, dass eine eventuell gleichzeitig durchgeführte Kolostomie (Anlage eines künstlichen Darmausgangs) bereits mit dieser Ziffer abgegolten ist. Es handelt sich um ein Pauschalverfahren für diesen spezifischen operativen Schritt. Wichtig ist zudem die anatomische Eingrenzung: Der Eingriff erfolgt transanal oder sakral, ohne dass die Bauchhöhle eröffnet werden muss.

GOÄ 3234 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext

Die primäre klinische Indikation für eine rektale Myektomie nach GOÄ 3234 ist das Megakolon congenitum, besser bekannt als Morbus Hirschsprung. Bei dieser angeborenen Erkrankung fehlen Ganglienzellen im intramuralen Plexus des Dickdarms, was zu einer permanenten Spastik des betroffenen Segments führt. Die Myektomie dient der Durchtrennung und Teilentfernung des spastischen Muskelstreifens, um die Passage wiederherzustellen.

Neben dem klassischen Morbus Hirschsprung kann die Ziffer auch bei anderen Formen der schweren, therapieresistenten rektalen Entleerungsstörung oder ultrakurzen Segment-Aganglionosen herangezogen werden. Der Eingriff wird häufig im Kindesalter durchgeführt, kann jedoch in seltenen Fällen auch bei erwachsenen Patienten mit spät diagnostizierten milderen Verlaufsformen indiziert sein.

Tipp: Achten Sie bei der Indikationsstellung genau auf die histologische Absicherung. Eine präoperative Rektumsaugbiopsie stützt die medizinische Notwendigkeit der rektalen Myektomie in der Dokumentation erheblich.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3234

Fallbeispiel 1: Klassische Myektomie bei ultrakurzem Segment

Bei einem zweijährigen Kleinkind mit chronischer Obstipation und nachgewiesener ultrakurzer Segment-Aganglionose erfolgt eine transanale rektale Myektomie. Der Eingriff verläuft komplikationslos und ohne Eröffnung der Bauchhöhle. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3234 zum Regelsatz (2,3-fach), da keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorlagen.

Fallbeispiel 2: Rektale Myektomie mit simultaner Kolostomie

Ein Säugling mit ausgeprägtem Megakolon congenitum benötigt eine rektale Myektomie zur Entlastung. Aufgrund der klinischen Gesamtsituation wird gleichzeitig eine protektive Kolostomie angelegt. Da die Kolostomie explizit im Leistungstext der GOÄ 3234 genannt ist, darf für die Anlage des Anus praeter keine zusätzliche Ziffer berechnet werden. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich über die Ziffer 3234.

Fallbeispiel 3: Erschwerte Myektomie bei ausgeprägter Fibrosierung

Bei einem jugendlichen Patienten mit Zustand nach multiplen Voroperationen im Beckenbereich wird eine rektale Myektomie durchgeführt. Aufgrund massiver narbiger Verwachsungen und einer ausgeprägten Fibrosierung der Rektumwand gestaltet sich die Präparation extrem zeitaufwendig. Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3234 erfolgt hier mit dem Steigerungssatz von 3,5 unter Angabe der konkreten Erschwernisse im OP-Bericht.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3234: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3234 betrifft die fehlerhafte Abgrenzung zur GOÄ-Ziffer 3235. Sobald für die Durchführung der Myektomie eine Laparotomie (Eröffnung der Bauchhöhle) notwendig wird, verliert die Ziffer 3234 ihre Gültigkeit. In diesen Fällen muss zwingend die höher bewertete GOÄ 3235 angesetzt werden. Eine Doppelabrechnung beider Ziffern ist absolut unzulässig.

Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist die separate Abrechnung von Teilschritten. Die Mobilisation des Rektums oder die Blutstillung im Operationsgebiet sind als Zuarbeiten und inhärente Bestandteile der Hauptleistung anzusehen. Sie dürfen nicht über eigenständige Ziffern der operativen Chirurgie zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Achtung: Die zusätzliche Berechnung einer Kolostomie (z. B. nach GOÄ 3176 oder ähnlichen Ziffern) neben der GOÄ 3234 führt unweigerlich zur Kürzung durch die Prüfstellen, da diese Leistung explizit im Text der Ziffer 3234 inkludiert ist.

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Dokumentation der GOÄ 3234: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht muss unmissverständlich dargelegt werden, dass der Zugangsweg transanal oder sakral gewählt wurde und keine Eröffnung der Bauchhöhle stattfand. Dies sichert die Wahl der Ziffer 3234 gegenüber der Ziffer 3235 ab.

Zudem sollten die exakten Maße des resezierten Muskelstreifens (Länge und Breite) sowie die histopathologische Zuordnung dokumentiert werden. Falls eine Kolostomie angelegt wurde, ist deren Durchführung ebenfalls im Bericht zu beschreiben, auch wenn sie nicht separat liquidiert werden kann. Dies belegt den vollen Leistungsumfang des Eingriffs.

Dokumentationsbeispiel: "Transanale Freilegung der Rektumhinterwand. Präparation und Entnahme eines 4 cm langen und 0,8 cm breiten Streifens der Tunica muscularis unter Schonung der Schleimhaut. Histologische Sicherung der Aganglionose im Schnellschnitt. Kein intraabdominales Vorgehen, keine Laparotomie."

GOÄ 3234: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Steigerung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus bis zum Höchstsatz von 3,5 erfordert eine patientenindividuelle Begründung. Typische Gründe im Rahmen einer rektalen Myektomie sind extreme anatomische Varianten, ausgeprägte entzündliche Veränderungen der Darmwand oder ein massiver Verwachsungsbauch nach Voroperationen. Auch eine überdurchschnittliche Blutungsneigung, die eine zeitintensive Hämostase erfordert, rechtfertigt eine Faktorsteigerung.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 3234 können begleitende Leistungen abgerechnet werden, sofern sie eigenständige, nicht im Leistungsumfang enthaltene Maßnahmen darstellen. Hierzu gehören beispielsweise die Anästhesieleistungen (z. B. nach Abschnitt J) oder präoperative diagnostische Maßnahmen wie die Rektoskopie (GOÄ 690). Nicht kombinierbar sind hingegen operative Ziffern, die denselben Zugangsweg und dasselbe Zielorgan betreffen, es sei denn, es handelt sich um völlig unabhängige Zweiteingriffe.

Ziffer 3234 in der neuen GOÄ

Für die alte Ziffer 3234 (Rektale Myektomie (z. B. bei Megakolon congenitum) – auch mit Kolostomie –) sieht die neue GOÄ keine eigenständige Nachfolgeziffer vor. Der bisherige 2,3-fache Satz lag bei 469,22 €.

Die Leistung ist im neuen Katalog nicht mehr eigenständig abgebildet; ein Ersatzansatz ist nach aktuellem Entwurfsstand nicht vorgesehen.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3234

Die GOÄ-Ziffer 3234 bewertet die rektale Myektomie, beispielsweise bei einem Megakolon congenitum (Morbus Hirschsprung), auch wenn diese in Kombination mit einer Kolostomie durchgeführt wird. Die Leistung umfasst die operative Resektion von Muskelanteilen der Rektumwand ohne Eröffnung der Bauchhöhle. Bei einer zusätzlichen Laparotomie ist stattdessen die GOÄ-Ziffer 3235 anzusetzen.
Der entscheidende Unterschied liegt im operativen Zugangsweg zur Bauchhöhle. Während die GOÄ-Ziffer 3234 eine rektale Myektomie ohne Eröffnung der Bauchhöhle (Laparotomie) beschreibt, kommt die GOÄ-Ziffer 3235 zum Einsatz, wenn der Eingriff zwingend eine Laparotomie erfordert. Eine Nebeneinanderberechnung beider Ziffern für denselben Eingriff ist ausgeschlossen.
Nein, eine gleichzeitig durchgeführte Kolostomie ist im Leistungsumfang der GOÄ-Ziffer 3234 bereits explizit enthalten. Der offizielle Leistungstext nennt diese Kombination ausdrücklich ("auch mit Kolostomie"). Eine gesonderte Abrechnung der Kolostomie führt in der Regel zu Beanstandungen durch die privaten Krankenversicherungen.
Im Regelfall wird die GOÄ-Ziffer 3234 mit dem 2,3-fachen Gebührensatz abgerechnet, was einem Honorar von 469,22 € entspricht. Bei überdurchschnittlich schwierigen anatomischen Verhältnissen, ausgeprägten Verwachsungen oder hohem Zeitaufwand kann der Faktor mit entsprechender Begründung auf bis zu 3,5 gesteigert werden. Dies erhöht das Honorar auf 714,03 €.
Für eine rechtssichere Abrechnung müssen der genaue Operationsbericht, die histopathologische Indikation sowie der gewählte Zugangsweg lückenlos dokumentiert werden. Insbesondere der Ausschluss einer Laparotomie muss aus dem Bericht klar hervorgehen, um Abgrenzungsschwierigkeiten zu vermeiden. Auch eventuelle Besonderheiten, die eine Faktorsteigerung begründen, gehören detailliert in die Patientenakte.
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