GOÄ 690: Rektoskopie korrekt abrechnen – Tipps & Beispiele

4 Min. Lesezeit
GOÄ 690
Rektoskopie – gegebenenfalls einschließlich Probe­exzision und/oder Probepunktion –
Punktzahl 350  
Einfachsatz 20,40 € 1,0x
Regelhöchstsatz 46,92 € 2,3x
Höchstsatz 71,40 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 690 (Rektoskopie): Abrechnungsgrundlagen, Fallbeispiele, typische Fehler und Tipps zur rechtssicheren Steigerung in der Praxis.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 690

GOÄ-Ziffer 690: Rektoskopie – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion –

Die Leistungsbeschreibung der Ziffer 690 umfasst die Spiegelung des Enddarms (Rektum). Als fakultativer Leistungsbestandteil sind eventuell durchgeführte Probeexzisionen oder Probepunktionen bereits in der Gebühr enthalten und dürfen nicht separat in Rechnung gestellt werden.

Die Bewertung dieser Ziffer basiert primär auf der Durchführung mit einem starren Rektoskop. Wird stattdessen ein flexibles Endoskop verwendet, ist dies über den Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 2 GOÄ abbildbar.

GOÄ 690 in der Praxis: Indikationen und Durchführung

Die Rektoskopie ist eine fundamentale Untersuchungsmethode in der Gastroenterologie und Proktologie. Typische Indikationen für den Einsatz der GOÄ-Ziffer 690 sind unklare rektale Blutungen, chronische Diarrhöen oder der Verdacht auf entzündliche Veränderungen.

Auch die Nachsorge nach operativen Eingriffen am Mastdarm oder die Abklärung von tastbaren Befunden erfordern diese Untersuchung. Die Ziffer kommt sowohl in der hausärztlichen Diagnostik als auch in spezialisierten Facharztpraxen regelmäßig zur Anwendung.

Tipp: Wenn bei der Rektoskopie die Grenze zum Sigma überschritten wird, rechtfertigt dies noch nicht die Abrechnung einer Sigmoidoskopie nach Nr. 689, sofern nicht das gesamte Sigma untersucht wurde.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 690

Fallbeispiel 1: Diagnostische Rektoskopie bei Blutabgang

Ein Patient stellt sich mit sichtbarem, hellem Blut im Stuhl vor. Es erfolgt eine digitale rektale Untersuchung (GOÄ 11) und anschließend eine starre Rektoskopie zur Abklärung von Hämorrhoiden oder Schleimhautläsionen.

Abgerechnet werden die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5, die digitale Untersuchung nach GOÄ 11 sowie die Rektoskopie nach GOÄ 690. Da keine Gewebeprobe entnommen wurde, bleibt es beim Regelsatz.

Fallbeispiel 2: Rektoskopie mit Biopsieentnahme

Bei einem Patienten mit Verdacht auf Colitis ulcerosa wird eine Rektoskopie durchgeführt, bei der eine Schleimhautbiopsie entnommen wird. Die histologische Aufarbeitung erfolgt extern.

Die Entnahme der Probeexzision ist mit der GOÄ-Ziffer 690 abgegolten. Eine gesonderte Abrechnung der Biopsie ist ausgeschlossen, jedoch kann ein erhöhter Steigerungsfaktor aufgrund des Mehraufwands begründet werden.

Fallbeispiel 3: Flexible Rektoskopie bei anatomischen Besonderheiten

Aufgrund von ausgeprägten Verwachsungen im Beckenbereich ist eine starre Rektoskopie unmöglich. Die Untersuchung wird daher mit einem flexiblen Endoskop durchgeführt.

Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 690. Der erhöhte apparative und zeitliche Aufwand durch das flexible Instrumentarium wird über einen Steigerungssatz von 3,5 geltend gemacht.

Häufige Fehler bei der GOÄ 690: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die nebeneinander erfolgende Abrechnung von Probeexzisionen. Da die Gewebeentnahme explizit im Leistungstext der GOÄ 690 genannt ist, führt eine zusätzliche Abrechnung von Biopsieziffern regelmäßig zu Beanstandungen durch Privatversicherungen.

Zudem ist die Rektoskopie nicht neben einer Teilkoloskopie (GOÄ 688) oder einer vollständigen Koloskopie (GOÄ 687) berechnungsfähig. Diese Ausschlüsse sind strikt zu beachten, um Honorarkürzungen zu vermeiden.

Achtung: Die Proktoskopie nach GOÄ 705 ist nur dann neben der GOÄ 690 berechnungsfähig, wenn sie in einem getrennten Untersuchungsgang mit einem eigenständigen Proktoskop durchgeführt wird.

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Dokumentation der GOÄ 690: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Befundbericht müssen die Eindringtiefe des Geräts, die Beschaffenheit der Schleimhaut sowie eventuelle pathologische Befunde exakt beschrieben werden.

Falls Proben entnommen wurden, müssen Ort und Anzahl der Probeexzisionen genau dokumentiert sein. Auch die Art des verwendeten Geräts (starr oder flexibel) muss zwingend aus der Akte hervorgehen.

Dokumentation: Rektoskopie bis 15 cm ab anal mit starrem Instrument. Schleimhaut im unteren Drittel gerötet, dort Entnahme einer Probeexzision (PE 1). Keine weiteren Blutungsquellen sichtbar. Geringer Mehraufwand durch Blutstillung.

GOÄ 690: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes (2,3-fach) bis zum Höchstsatz (3,5-fach) ist bei schwierigen anatomischen Verhältnissen, starker Peristaltik oder ausgeprägten Blutungen zulässig. Auch die Verwendung eines flexiblen Rektoskops begründet aufgrund der höheren Anschaffungs- und Aufbereitungskosten einen höheren Faktor.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Rektoskopie mit der digitalen Untersuchung nach GOÄ 11 kombiniert, was vollumfänglich zulässig ist. Auch die Abrechnung von Beratungen nach GOÄ 1 oder symptombezogenen Untersuchungen nach GOÄ 5 im selben Behandlungsfall ist unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen möglich.

Ziffer 690 in der neuen GOÄ

Wenn die Rektoskopie – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion – mit vollständiger Dokumentation durchgeführt wird, gilt künftig Nummer 3301 (Rektoskopie mit starrem Instrument oder Rektumsaugbiopsie, einschließlich rektal digitaler Untersuchung, ggf. einschließlich bis zu fünf Probebiopsien, je Sitzung) — Festpreis 67,59 €, heute beim 2,3-fachen Satz: 46,92 €. Abgerechnet wird je Sitzung.

Ist die vollständige Durchführung nicht dokumentiert, sieht der Entwurf keine eigenständige Abrechnungsziffer vor.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 690

Nein, die Entnahme von Probeexzisionen oder Probepunktionen ist ein fakultativer Bestandteil der GOÄ-Ziffer 690. Eine gesonderte Abrechnung von Biopsieziffern ist daher ausgeschlossen. Der Mehraufwand kann jedoch über den Steigerungsfaktor geltend gemacht werden.
Nein, die Rektoskopie nach GOÄ 690 ist neben den Ziffern für Koloskopien (GOÄ 687 und 688) ausgeschlossen. Da das Rektum bei einer Koloskopie miterfasst wird, ist die Rektoskopie darin bereits enthalten.
Eine flexible Rektoskopie wird ebenfalls über die GOÄ-Ziffer 690 abgerechnet. Da flexible Endoskope in Anschaffung und Aufbereitung teurer sind, rechtfertigt dies eine Erhöhung des Steigerungsfaktors über den 2,3-fachen Satz hinaus.
Ja, die digitale Untersuchung des Mastdarms nach GOÄ-Ziffer 11 ist neben der GOÄ 690 voll berechnungsfähig. Sie stellt eine eigenständige diagnostische Maßnahme dar, die der Endoskopie in der Regel vorausgeht.
Die Proktoskopie nach GOÄ 705 ist neben der GOÄ 690 berechnungsfähig, wenn sie in einem getrennten Untersuchungsgang durchgeführt wird. Hierfür muss ein eigenständiges Proktoskop verwendet werden, was entsprechend zu dokumentieren.
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