Der Leitfaden bietet umfassende Informationen über Indikationen, Fallbeispiele, typische Fehler und die richtige Dokumentation der GOÄ-Ziffer 3237.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3237
Blutige Erweiterung des Mastdarmschließmuskels, als selbstständige Leistung
Die GOÄ-Ziffer 3237 beschreibt die operative, blutige Dehnung oder Inzision des Schließmuskelapparates am Anus. Diese Maßnahme dient der Behebung einer mechanischen oder funktionellen Verengung (Stenose) des Analkanals. Im Gegensatz zur unblutigen Dehnung handelt es sich hierbei um einen invasiven chirurgischen Eingriff, der in der Regel unter Anästhesie durchgeführt wird.
Ein klassisches Beispiel für diese Operationsmethode ist die Operation nach Eisenhauer, bei der eine gezielte Spaltung des Schließmuskels erfolgt. Die Leistung ist mit 370 Punkten bewertet, was im einfachen Gebührensatz einem Honorar von 21,57 € entspricht. Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) beläuft sich auf 49,61 €.
GOÄ 3237 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext
Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3237 setzt eine strenge medizinische Indikation voraus. Typische klinische Szenarien umfassen therapierefraktäre, hochgradige Analstenosen, die sich einer konservativen Therapie entziehen. Auch chronische, vernarbte Analfissuren, die zu einer dauerhaften Verengung des Analkanals geführt haben, können diesen Eingriff erforderlich machen.
Wichtig für die Praxis ist die Abgrenzung zu rein konservativen oder weniger invasiven Maßnahmen. Eine rein manuelle, unblutige Dehnung des Schließmuskels fällt nicht unter diese Ziffer. Der Eingriff erfordert die chirurgische Eröffnung von Gewebestrukturen unter sterilen Bedingungen.
Tipp: Es ist darauf zu achten, dass die Indikation zur operativen Schließmuskelspaltung (z. B. bei chronischer Fissur mit narbiger Striktur) präzise in der Patientenakte dokumentiert ist, um Rückfragen von Kostenträgern zu vermeiden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3237
Fallbeispiel 1: Operative Sanierung einer narbigen Analstenose
Ein Patient stellt sich mit einer ausgeprägten, narbig fixierten Analstenose nach einer vorausgegangenen Operation vor. Es erfolgt die operative, blutige Erweiterung des Mastdarmschließmuskels als selbstständiger Eingriff in Lokalanästhesie. Da keine weiteren Eingriffe am After stattfinden, ist die GOÄ-Ziffer 3237 vollumfänglich ansetzbar. Die Abrechnung erfolgt zum Regelsatz (2,3-fach) mit 49,61 €.
Fallbeispiel 2: Operation nach Eisenhauer bei chronischer Fissur
Bei einer Patientin mit einer chronischen, tiefen Analfissur und konsekutiver hochgradiger Hypertonie des Sphinkters wird eine Schließmuskelspaltung nach Eisenhauer durchgeführt. Der Eingriff erfolgt als selbstständige Leistung zur Schmerzlinderung und Defäkationserleichterung. Neben der GOÄ-Ziffer 3237 wird die entsprechende Lokalanästhesie (z. B. GOÄ 490) abgerechnet. Die Dokumentation belegt den eigenständigen Charakter der Operation.
Fallbeispiel 3: Ambulante Durchführung mit OP-Zuschlag
Der chirurgische Eingriff zur blutigen Erweiterung des Schließmuskels wird in der ambulanten Praxis durchgeführt. Neben der GOÄ-Ziffer 3237 wird der ambulante OP-Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 442 (Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen) geltend gemacht. Dies ist zulässig, da die Ziffer 3237 im Abschnitt L der GOÄ aufgeführt ist und die Voraussetzungen für den Zuschlag erfüllt.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3237: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3237 ist die Missachtung des Kriteriums der selbstständigen Leistung. Gemäß den Abrechnungsbestimmungen und dem Kommentar zu § 4 Abs. 2 GOÄ darf die Ziffer nicht berechnet werden, wenn sie im Zuge einer anderen, vom After ausgehenden Operation (wie z. B. einer Hämorrhoidenoperation oder Fistelspaltung) durchgeführt wird. In diesen Fällen gilt die Erweiterung als Zuarbeit oder Teilschritt der Hauptoperation.
Zudem existiert ein expliziter Ausschluss neben der GOÄ-Ziffer 3236 (Operative Beseitigung von Hämorrhoiden). Werden beide Ziffern in derselben Sitzung nebeneinander abgerechnet, führt dies regelmäßig zur Kürzung durch die privaten Krankenversicherungen (PKV) oder Beihilfestellen.
Achtung: Die blutige Erweiterung darf niemals mit einer rein manuellen, unblutigen Dehnung verwechselt werden. Letztere rechtfertigt den Ansatz der chirurgischen Ziffer 3237 nicht und führt bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu Regressen.
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Dokumentation der GOÄ 3237: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss den blutigen Charakter des Eingriffs zweifelsfrei belegen. Es sollte detailliert beschrieben werden, welche Schnitte gesetzt wurden und wie die anatomische Rekonstruktion oder Dehnung des Sphinkters erfolgte.
Zudem muss aus der Dokumentation hervorgehen, dass es sich um eine isolierte, selbstständige Maßnahme handelte. Falls Begleiterkrankungen vorlagen, sollten diese ebenfalls präzise erfasst werden, um den medizinischen Aufwand transparent zu machen.
Dokumentationsbeispiel: "Lokalanästhesie des Analkanals. Radiale Inzision des fibrosierten Anteils des M. sphincter ani internus (blutige Erweiterung nach Eisenhauer). Blutstillung durch Elektrokoagulation. Deutliche Weitung des Analkanals postoperativ nachweisbar. Keine weiteren analen Eingriffe in dieser Sitzung."
GOÄ 3237: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes (2,3-fach) bis zum Höchstsatz von 3,5-fach (75,50 €) ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse möglich. Typische Begründungen für eine Steigerung sind extreme Vernarbungen nach Voroperationen, anatomische Varianten oder ein erhöhtes Blutungsrisiko bei Patienten unter Antikoagulation. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar auf der Rechnung formuliert werden.
Typische Ziffernkombinationen
Erlaubt und sinnvoll ist die Kombination mit Anästhesieleistungen (z. B. GOÄ 490 für die Infiltrationsanästhesie) sowie mit dem ambulanten OP-Zuschlag GOÄ 442. Auch postoperative Nachsorgeleistungen nach den Ziffern 2007 oder 2008 können an den Folgetagen berechnet werden. Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit anderen proktologischen Operationen am selben Tag, sofern die Erweiterung des Schließmuskels als bloßer Zugangsweg oder Hilfsschritt diente.
Ziffer 3237 in der neuen GOÄ
Blutige Erweiterung des Mastdarmschließmuskels, als selbstständige Leistung (Ziffer 3237) wird in der neuen GOÄ als Nummer 10909 weitergeführt — „Erweiterung des Mastdarmschließmuskels durch Inzision, ggf. einschließlich - intraoperativer …". Der Festsatz beträgt 194,80 € (bisher 2,3-facher Satz: 49,61 €).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3237
Was hat nicht gestimmt?