GOÄ 3613: Oraler Glukosetoleranztest korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3613
Glukosetoleranztest, oral (Viermalige Bestimmung von Glukose)
Punktzahl 160  
Einfachsatz 9,33 € 1,0x
Regelhöchstsatz 10,73 € 1,1x
Höchstsatz 12,13 € 1,3x

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 3613 (oraler Glukosetoleranztest): Korrekte Abrechnung, Indikationen, typische Fehler und Tipps zur rechtssicheren Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3613

Glukosetoleranztest, oral (Viermalige Bestimmung von Glukose)
Punktzahl: 160 | Einfachsatz: 9,33 € | Regelhöchstsatz (1,15-fach): 10,73 € | Höchstsatz (1,3-fach): 12,13 €

Die GOÄ-Ziffer 3613 beschreibt den klassischen oralen Glukosetoleranztest (oGTT) unter Verwendung von vier separaten Glukosebestimmungen. Diese Leistung ist im Abschnitt M II. 7. unter den Funktionstests angesiedelt. Sie umfasst die standardisierte Durchführung der Belastung sowie die anschließende laborchemische Analytik.

Der Test dient der Erfassung von Störungen im Kohlenhydratstoffwechsel, indem die Reaktion des Körpers auf eine definierte Glukosemenge untersucht wird. Durch die Zufuhr kommt es im Normalfall zu einer prompten Insulinausschüttung, welche den Blutzuckerspiegel reguliert. Bleibt dieser Regelkreis aus, liegt ein pathologischer Befund vor.

GOÄ 3613 in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert

In der modernen Praxis hat sich der Ablauf des oGTT teilweise gewandelt. Während früher standardmäßig vier Bestimmungen über drei Stunden durchgeführt wurden, reichen heute oft drei Messungen aus. Dennoch bleibt die GOÄ-Ziffer 3613 der Abrechnungsstandard, wenn das vollständige viermalige Messprotokoll medizinisch indiziert ist und durchgeführt wird.

Die wichtigste Indikation in der täglichen Praxis ist das Screening auf Gestationsdiabetes bei Schwangeren. Dieses Screening wird standardmäßig zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Weitere wichtige Einsatzbereiche sind der begründete Verdacht auf einen Diabetes mellitus bei Risikopatienten sowie die Abklärung einer normoglykämischen Glukosurie.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3613

Fallbeispiel 1: Screening auf Gestationsdiabetes

Eine schwangere Patientin stellt sich in der 26. Schwangerschaftswoche zum regulären Screening auf Gestationsdiabetes vor. Es wird ein oGTT mit 75 g Glukose und insgesamt vier Blutentnahmen (Nüchternwert sowie nach 1, 2 und 3 Stunden) durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt korrekt nach der GOÄ-Ziffer 3613 für den vollständigen Test.

Fallbeispiel 2: Abklärung bei hohem Diabetesrisiko

Ein 52-jähriger Patient mit ausgeprägter Adipositas und positiver Familienanamnese klagt über unspezifische Symptome. Zum Ausschluss einer gestörten Glukosetoleranz wird ein oraler Glukosetoleranztest mit vier Messungen veranlasst. Da ein erhöhtes Diabetesrisiko vorliegt, ist die Indikation gegeben und die Ziffer 3613 voll berechnungsfähig.

Fallbeispiel 3: Diagnostik bei normoglykämischer Glukosurie

Bei einer Patientin wird im Urinsediment wiederholt Glukose nachgewiesen, obwohl die Gelegenheits-Blutzuckerwerte im Normbereich liegen. Zur Abklärung einer renalen Glukosurie wird ein oGTT mit vier Bestimmungen durchgeführt. Die Untersuchung dient der Bestimmung der Nierenschwelle und wird über die GOÄ 3613 abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3613: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die fehlerhafte Kombination mit Einzelbestimmungen. Die viermalige Bestimmung der Glukose ist bereits mit der Ziffer 3613 abgegolten. Es ist unzulässig, zusätzlich die Ziffer 3560 für die im Rahmen des Tests durchgeführten Einzelmessungen anzusetzen.

Achtung: Wenn aus medizinischen Gründen nur drei Bestimmungen (z. B. 0, 1 und 2 Stunden) durchgeführt werden, darf die Ziffer 3613 nicht abgerechnet werden. In diesem Fall müssen stattdessen drei Einzelbestimmungen nach der Ziffer 3560 berechnet werden.

Auch die Indikationsstellung wird von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen genau geprüft. Ein oGTT als reines Routine-Screening ohne Vorliegen von Risikofaktoren oder Schwangerschaft ist nicht erstattungsfähig. Die medizinische Notwendigkeit muss daher immer klar aus der Dokumentation hervorgehen.

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Dokumentation der GOÄ 3613: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose Dokumentation des Testablaufs unerlässlich. Es müssen die genauen Uhrzeiten der Blutentnahmen sowie die jeweiligen Messergebnisse dokumentiert werden. Auch die verabreichte Glukosemenge (in der Regel 75 g) sollte in der Akte vermerkt sein.

Dokumentation: oGTT (75 g Glukose oral) bei V. a. Gestationsdiabetes in der 25. SSW. Blutentnahmen: 08:00 Uhr (Nüchtern: 91 mg/dl), 09:00 Uhr (1h: 172 mg/dl), 10:00 Uhr (2h: 142 mg/dl), 11:00 Uhr (3h: 115 mg/dl). Befund unauffällig.

Zusätzlich sollte das Aufklärungsgespräch und eventuelle Besonderheiten während der Wartezeit (z. B. strikte körperliche Ruhe der Patientin) dokumentiert werden. Dies sichert die Praxis bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger optimal ab.

GOÄ 3613: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die Ziffer 3613 zum Abschnitt M (Labor) gehört, ist der Gebührenrahmen eingeschränkt. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15-fach und der Höchstsatz bei 1,3-fach. Eine Steigerung auf den Höchstsatz von 1,3-fach erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung.

Tipp: Typische Begründungen für eine Steigerung auf den 1,3-fachen Satz sind schwierige Venenverhältnisse, die zu verzögerten Blutentnahmen führten, oder eine stark verlangsamte Resorption des Probetrunks mit Kreislaufbeschwerden.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Ziffer 3613 können Beratungen nach Ziffer 1 oder 3 sowie symptombezogene Untersuchungen nach Ziffer 5 abgerechnet werden, sofern diese unabhängig vom Labor stattfinden. Die Blutentnahme (Ziffer 250) ist neben Laborleistungen der eigenen Praxis meist ausgeschlossen, kann aber bei Fremdlaborversand unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen berechnungsfähig sein.

Ziffer 3613 in der neuen GOÄ

Der orale Glukosetoleranztest (viermalige Glukosebestimmung) wird zur neuen Nummer 11111 mit einem Festpreis von 3,57 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 10,73 €). Die neue Legende benennt Kapillarblut oder venöses Plasma, hält die viermalige Glukosebestimmung fest und nennt als Anwendungsbeispiel ausdrücklich den Gestationsdiabetes.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3613

Nein, die GOÄ-Ziffer 3613 setzt zwingend eine viermalige Bestimmung von Glukose voraus. Wenn nur drei Bestimmungen durchgeführt werden, müssen diese stattdessen als Einzelleistungen nach der Ziffer 3560 abgerechnet werden. Dies entspricht dann dem tatsächlichen Leistungsumfang.
Die Leistung ist insbesondere beim Screening auf Gestationsdiabetes in der 24. bis 28. Schwangerschaftswoche indiziert. Weitere Indikationen sind ein erhöhtes Diabetesrisiko oder die Abklärung einer normoglykämischen Glukosurie. Als reine Routineuntersuchung ohne Verdachtsmomente ist der Test hingegen nicht berechnungsfähig.
Die Blutentnahme für Laboruntersuchungen ist in der Regel nicht neben den Laborleistungen berechnungsfähig, wenn diese in der eigenen Praxis erbracht werden. Erfolgt die Auswertung im externen Labor, kann die Blutentnahme nach Ziffer 250 GOÄ angesetzt werden. Es sind jedoch die allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M zu beachten.
Für die Ziffer 3613 gilt als Leistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) der reduzierte Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt hier bei dem 1,15-fachen Satz, was einem Betrag von 10,73 € entspricht. Ein Steigern bis zum Höchstsatz von 1,3-fach (12,13 €) ist nur mit einer besonderen medizinischen Begründung zulässig.
Beim zweistufigen Screening wird zunächst ein Vortest mit 50 g Glukose durchgeführt und nach Ziffer 3560 abgerechnet. Ist dieser Vortest pathologisch, schließt sich der diagnostische oGTT mit 75 g Glukose an. Die anschließenden drei Bestimmungen werden dann ebenfalls über die Ziffer 3560 abgerechnet, sodass insgesamt viermal die Ziffer 3560 anfällt.
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