GOÄ 365: Lymphographie korrekt abrechnen & steigern

6 Min. Lesezeit
GOÄ 365
Einbringung des Kontrastmittels zur Lymphographie, je Extremität
Punktzahl 400  
Einfachsatz 23,31 € 1,0x
Regelhöchstsatz 53,61 € 2,3x
Höchstsatz 81,58 € 3,5x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 365 für die Lymphographie erfordert Präzision. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Kombinationen und Steigerungsfaktoren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 365

Ziffer 365: Einbringung des Kontrastmittels zur Lymphographie, je Extremität - 400 Punkte (Einfachsatz 23,31 €, Regelhöchstsatz 53,61 €, Höchstsatz 81,58 €)

Die GOÄ-Ziffer 365 beschreibt eine hochspezialisierte, nichtgebietsbezogene Sonderleistung aus dem Bereich der Kontrastmitteleinbringungen. Diese Leistung umfasst die vollständige technische und medizinische Durchführung der Kontrastmittelapplikation in das Lymphsystem einer Extremität. Da das Lymphsystem im Vergleich zum venösen oder arteriellen System über äußerst feine Gefäßstrukturen verfügt, stellt dieser Eingriff hohe Anforderungen an die Präzision des Behandlers.

In der Leistung ist die Freilegung und Punktion des entsprechenden Lymphgefäßes, meist am Hand- oder Fußrücken, inbegriffen. Die anschließende, extrem langsame Instillation des Kontrastmittels erfordert eine kontinuierliche Überwachung. Vorbereitende Maßnahmen sowie die unmittelbare Nachsorge des Patienten sind ebenfalls mit der Gebühr abgegolten.

GOÄ 365 in der Praxis: Indikationen und klinischer Ablauf

Obwohl moderne, nicht-invasive Bildgebungsverfahren wie die Magnetresonanztomographie (MRT) die klassische Lymphographie weitgehend verdrängt haben, bleibt die direkte Kontrastmitteleinbringung in speziellen Fällen unverzichtbar. Die klinische Hauptindikation für die Anwendung der GOÄ 365 liegt in der Abklärung unklarer, chronischer Lymphabflussstörungen, die sich diagnostisch anders nicht einordnen lassen. Auch der Verdacht auf traumatische oder iatrogene Verletzungen der Lymphbahnen stellt eine klare Indikation dar.

Der klinische Ablauf ist zeitintensiv und erfordert chirurgisches Geschick. Nach einer lokalen Betäubung und der Applikation eines Farbstoffs zur Darstellung der Lymphbahnen erfolgt die chirurgische Freilegung eines geeigneten Gefäßes. Die anschließende Punktion mit einer speziellen, hauchdünnen Lymphographiekanüle leitet die Kontrastmittelinfusion ein, die aufgrund des minimalen Lumens der Gefäße oft ein bis zwei Stunden andauert.

Tipp: Da die Kontrastmitteleinbringung je Extremität berechnet wird, sollte bei einer beidseitigen Untersuchung unbedingt die jeweilige Seite in der Rechnung spezifiziert werden, um Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 365

Fallbeispiel 1: Einseitiges Lymphödem unklarer Genese

Ein Patient stellt sich mit einem ausgeprägten, chronischen Lymphödem des linken Beines vor. Nach erfolgloser konservativer Diagnostik wird eine Lymphographie des linken Beines durchgeführt. Der Arzt legt ein Lymphgefäß am linken Fußrücken frei, punktiert dieses und bringt das Kontrastmittel über einen Zeitraum von 90 Minuten ein. Im Anschluss erfolgen die Röntgenaufnahmen.

Abrechnung: Die Einbringung des Kontrastmittels wird mit der GOÄ-Ziffer 365 für die linke Extremität berechnet. Die radiologische Auswertung erfolgt über die Ziffern 5338 und 5339.

Fallbeispiel 2: Posttraumatische Lymphfistel am Arm

Nach einer schweren Schnittverletzung am rechten Unterarm besteht der Verdacht auf eine persistierende Lymphfistel. Zur exakten Lokalisation der Leckage wird eine Lymphographie des rechten Arms eingeleitet. Die Kontrastmitteleinbringung verläuft aufgrund narbiger Veränderungen im Punktionsbereich erschwert und zeitaufwendig.

Abrechnung: Der Arzt rechnet die GOÄ-Ziffer 365 für den rechten Arm ab. Aufgrund der schwierigen anatomischen Verhältnisse und des erhöhten Zeitaufwands wird ein erhöhter Steigerungsfaktor von 3,5 gewählt und entsprechend begründet.

Fallbeispiel 3: Beidseitige Lymphabflussstörung der unteren Extremitäten

Bei einem Patienten mit Verdacht auf eine systemische Fehlbildung der Lymphbahnen ist eine Darstellung beider Beine medizinisch indiziert. Der Eingriff erfolgt nacheinander an beiden Füßen am selben Tag. An beiden Extremitäten wird jeweils ein Lymphgefäß freigelegt, punktiert und mit Kontrastmittel versorgt.

Abrechnung: Da die GOÄ 365 je Extremität gilt, kann die Ziffer für diesen Behandlungstag zweimal angesetzt werden. In der Liquidation erfolgt die Kennzeichnung als GOÄ 365 für die rechte und linke Extremität, um eine Doppelabrechnung transparent zu begründen.

Häufige Fehler bei der GOÄ 365: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 365 ist das Versäumnis, die erbrachte Leistung ortsbezogen zu spezifizieren. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen Rechnungen regelmäßig, wenn bei einer Mehrfachabrechnung am selben Tag die Angabe der betroffenen Extremität fehlt. Ohne den Zusatz rechts oder links wird die doppelte Abrechnung oft als unzulässige Doppelberechnung eingestuft.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Abgrenzung zu anderen Kontrastmitteleinbringungen. Die GOÄ 365 darf nicht mit Ziffern für venöse oder arterielle Kontrastmitteleinbringungen verwechselt oder kombiniert werden, wenn es sich um denselben diagnostischen Zugang handelt. Zudem müssen die begleitenden Röntgenleistungen exakt den Ziffern 5338 und 5339 entsprechen; andere radiologische Ziffern führen häufig zu Beanstandungen.

Achtung: Die chirurgische Freilegung des Lymphgefäßes ist integraler Bestandteil der GOÄ 365. Eine zusätzliche Abrechnung von chirurgischen Ziffern für die reine Freilegung ist für denselben Zugangsweg nicht zulässig und wird von Prüfstellen konsequent gestrichen.

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Dokumentation der GOÄ 365: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation ist das wirksamste Mittel, um Honorarkürzungen abzuwenden. Da die Lymphographie ein invasiver und zeitintensiver Eingriff ist, müssen alle Teilschritte präzise in der Patientenakte festgehalten werden. Dazu gehören die Lokalanästhesie, die Methode der Gefäßdarstellung, die chirurgische Freilegung sowie die erfolgreiche Punktion des Lymphgefäßes.

Besonders wichtig ist die exakte Erfassung der Zeitspanne, die für die Kontrastmitteleinbringung benötigt wurde. Da das extrem langsame Einfließen des Kontrastmittels charakteristisch für diese Leistung ist, stützt diese Zeitangabe die Plausibilität der Abrechnung und liefert die notwendige Basis für eventuelle Faktorsteigerungen.

Dokumentationsbeispiel:
Lokalanästhesie am rechten Fußrücken. Intrakutane Injektion von Patentblau zur Darstellung der Lymphbahnen. Chirurgische Freilegung eines Lymphgefäßes über einen 1,5 cm langen Hautschnitt. Erfolgreiche Punktion des Gefäßes mit einer 30G-Lymphographiekanüle. Kontinuierliche, maschinelle Einbringung von 5 ml Kontrastmittel über einen Zeitraum von 105 Minuten ohne Extravasatbildung. Wundverschluss durch Naht.

GOÄ 365: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der anatomischen Variabilität und der Fragilität der Lymphgefäße kann die Durchführung der Lymphographie erheblich erschwert sein. Ein Abweichen vom Regelhöchstsatz bis zum Höchstsatz ist daher in der Praxis keine Seltenheit. Typische Begründungen für eine Steigerungsfähigkeit sind extrem grazile oder sklerosierte Lymphgefäße, erhebliche Narbenbildung im Punktionsbereich oder eine ausgeprägte Adipositas des Patienten, die die Freilegung erschwert.

Auch eine ungewöhnlich lange Dauer der Kontrastmitteleinfusion, die über das übliche Maß von 90 Minuten hinausgeht, rechtfertigt einen höheren Faktor. Die Begründung auf der Rechnung muss stets patientenindividuell und medizinisch nachvollziehbar formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ-Ziffer 365 steht selten allein auf der Liquidation. Sie bildet das logische Bindeglied zwischen der klinischen Vorbereitung und der radiologischen Diagnostik. Zu den regelhaft kombinierbaren Leistungen gehören die Röntgenleistungen nach GOÄ 5338 und GOÄ 5339.

Zusätzlich können die Lokalanästhesie sowie die Injektion des Farbstoffs zur Darstellung der Lymphbahnen separat berechnet werden. Sachkosten für das verwendete Kontrastmittel, den Farbstoff sowie spezielle Einmal-Lymphographiebestecke sind gemäß Paragraph 10 GOÄ als Auslagen gesondert berechnungsfähig.

Ziffer 365 in der neuen GOÄ

Die bisherige Kontrastmitteleinbringung zur Lymphographie (Ziffer 365) geht in der neuen Nummer 13292 „Lymphographie, je Extremität" auf, dort mit dem festen Satz von 537,23 € abgegolten. Die alte GOÄ rechnete die KM-Einbringung (365) getrennt von der Röntgenleistung ab; in der neuen GOÄ ist beides in einer Komplexleistung zusammengefasst. Die Abrechnung je Extremität bleibt unverändert.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 365

Die GOÄ-Ziffer 365 ist für die Einbringung von Kontrastmittel zur Lymphographie je Extremität abrechenbar. Typische Indikationen sind unklare Lymphabflussstörungen oder traumatische Verletzungen der Lymphbahnen.
Ja, die Ziffer ist je Extremität berechnungsfähig. Werden beide Beine oder Arme untersucht, kann die Leistung zweimal am selben Tag angesetzt werden.
Typischerweise wird die Kontrastmitteleinbringung mit den radiologischen Leistungen nach den GOÄ-Ziffern 5338 und 5339 kombiniert. Diese Ziffern decken die anschließende radiologische Darstellung der Lymphbahnen und -knoten ab.
Lymphgefäße besitzen ein extrem enges Lumen, weshalb die Kontrastmittelgabe sehr langsam erfolgen muss. Dieser Vorgang nimmt in der Praxis meist ein bis zwei Stunden in Anspruch.
Ein überdurchschnittlicher Zeitaufwand kann über einen erhöhten Steigerungsfaktor bis zum 3,5-fachen Satz geltend gemacht werden. Als Begründung dienen anatomische Besonderheiten wie extrem verengte Lymphgefäße oder schwierige Punktionsverhältnisse.
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