Die Eisenfärbung nach GOÄ-Ziffer 3682 ist ein wichtiges Werkzeug in der Hämatologie. Erfahren Sie, wie Sie die Ziffer rechtssicher abrechnen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3682
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) führt die Ziffer 3682 im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 3 (Körperzellen und deren Bestandteile, Zellfunktionsuntersuchungen). Der offizielle Leistungstext beschreibt die Ziffer wie folgt:
GOÄ 3682: Eisenfärbung eines Blut- oder Knochenmarkausstrichs – Punktzahl: 120
Diese Leistung umfasst die chemische Darstellung von dreiwertigem Eisen im zellulären Organismus, meist mittels der klassischen Berliner-Blau-Reaktion. Das im Hämoglobin gebundene Eisen wird bei diesem Verfahren nicht angefärbt. Die Färbung dient dem Nachweis von Speichereisen in Erythrozyten, Monozyten oder Makrophagen und erfordert eine präzise Fixation sowie Färbeprozedur, die insgesamt rund 90 Minuten in Anspruch nimmt.
GOÄ 3682 in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert
Obwohl die Ziffer formal auch für Blutausstriche gilt, besitzt die Eisenfärbung im peripheren Blutausstrich heute kaum noch eine klinische Relevanz. Ihre wahre Bedeutung entfaltet die Methode bei der Untersuchung von Knochenmarkausstrichen. Hier liefert sie essenzielle Informationen über den globalen Eisenstoffwechsel und das Vorhandensein von Speichereisen.
Ein zentrales Einsatzgebiet ist die Diagnostik und Klassifikation von myelodysplastischen Syndromen (MDS). Die Identifikation von sogenannten Ringsideroblasten, bei denen sich die blauen Eisengranula kranzartig um den Zellkern anordnen, ist pathognomonisch für bestimmte MDS-Subtypen. Liegt der Anteil dieser Zellen bei 15 Prozent oder mehr, stützt dies die Diagnose einer refraktären Anämie mit Ringsideroblasten (RARS).
Tipp: Die Eisenfärbung ist immer dann medizinisch gerechtfertigt, wenn bei einer Knochenmarkpunktion ausreichend verwertbare Markbröckelchen gewonnen werden konnten. Sie ergänzt die Standardfärbung nach Pappenheim ideal.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3682
Im klinischen Alltag wird die Eisenfärbung meist im Rahmen einer umfassenden hämatologischen Stufendiagnostik eingesetzt. Die folgenden Beispiele verdeutlichen die korrekte Anwendung und Abrechnung.
Fallbeispiel 1: Abklärung einer unklaren Anämie
Bei einem Patienten mit therapierefraktärer Anämie wird eine Knochenmarkpunktion durchgeführt. Zur Beurteilung des Speichereisens im Knochenmarkaspirat erfolgt neben der Pappenheim-Färbung eine Eisenfärbung. Abgerechnet werden die GOÄ-Ziffern 3681 (Pappenheim-Färbung) und GOÄ 3682 (Eisenfärbung) nebeneinander.
Fallbeispiel 2: Verdacht auf Myelodysplastisches Syndrom (MDS)
Zur exakten Klassifizierung eines vermuteten MDS wird ein Knochenmarkausstrich angefertigt und mittels Berliner-Blau-Reaktion gefärbt. Der Pathologe stellt einen Anteil von 18 Prozent Ringsideroblasten fest. Die Abrechnung der Ziffer 3682 erfolgt hier vollkommen regelkonform zur Diagnosesicherung der RARS.
Fallbeispiel 3: Ausschluss einer Sideropenie bei chronischer Entzündung
Bei einem Patienten mit chronischer Entzündungserkrankung soll geprüft werden, ob eine echte Eisenmangelanämie oder eine Anämie des chronischen Infekts vorliegt. Die Eisenfärbung der Markbröckelchen zeigt reichlich Speichereisen in den Makrophagen, was gegen einen echten Mangel spricht. Die Erbringung der GOÄ 3682 ist medizinisch begründet und liquidationsfähig.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3682: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3682 ist die Missachtung von Ausschlussziffern. Die wichtigste Einschränkung betrifft die GOÄ-Ziffer 3502 (Harnstreifentest). Eine gleichzeitige Abrechnung dieser beiden Ziffern am selben Behandlungstag ist strikt ausgeschlossen, da der Verordnungsgeber diese Kombination blockiert hat.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen und Beihilfestellen gelegentlich die medizinische Notwendigkeit, wenn die Eisenfärbung an einem reinen peripheren Blutausstrich durchgeführt wurde. Da dieser diagnostisch kaum Aussagewert besitzt, sollte die Indikation in solchen seltenen Fällen besonders präzise dokumentiert werden. Bei Knochenmarkausstrichen hingegen ist die Abrechnung bei entsprechende Fragestellung extrem robust.
Achtung: Achten Sie darauf, dass die Eisenfärbung nicht fälschlicherweise unter allgemeinen Färbeziffern wie der GOÄ 3680 abgerechnet wird. Die GOÄ 3682 ist eine Spezialziffer und geht als spezifischere Leistung vor.
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Dokumentation der GOÄ 3682: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder erfolgreichen GOÄ-Abrechnung. Für die Ziffer 3682 müssen sowohl die Indikation als auch das konkrete Färbeergebnis detailliert in der Patientenakte festgehalten werden. Insbesondere die Beschreibung der Eisenverteilung und das Vorhandensein von Sideroblasten sind zu protokollieren.
Fehlen diese Angaben, kann die Leistung bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung oder bei Rückfragen von Kostenträgern gestrichen werden. Ein standardisierter Befundbericht erleichtert den Nachweis der erbrachten Leistung erheblich.
Dokumentationsbeispiel: Knochenmarkpunktat vom [Datum]. Ausstrichpräparation und Eisenfärbung (Berliner-Blau-Reaktion) gemäß GOÄ 3682 zur Beurteilung des Speichereisens. Befund: Nachweis von reichlich blauen Granula in den Retikulumzellen, Sideroblastenanteil bei 12 %, keine Ringsideroblasten nachweisbar.
GOÄ 3682: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Gebührenrahmen der GOÄ erlaubt eine Steigerung der Ziffer 3682 über den Regelhöchstsatz von 1,15 (8,04 €) hinaus bis zum Höchstsatz von 1,3 (9,09 €). Eine solche Faktorerhöhung muss patientenbezogen begründet werden. Typische Begründungen sind eine schwierige Aufbereitung des Knochenmarkaspirats bei ausgeprägter Fibrose oder ein extrem hoher Zeitaufwand bei der quantitativen Auszählung der Ringsideroblasten.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 3682 wird selten isoliert erbracht. Sie ist hervorragend mit anderen zytologischen und histologischen Leistungen kombinierbar. Typische Partnerziffern sind die GOÄ 3681 für die Pappenheim-Färbung sowie die Ziffern für die Knochenmarkpunktion selbst. Solange kein Ausschluss wie bei der Ziffer 3502 vorliegt, ist die Nebeneinanderberechnung zulässig und spiegelt den tatsächlichen diagnostischen Aufwand wider.
Ziffer 3682 in der neuen GOÄ
Die Eisenfärbung eines Blut- oder Knochenmarkausstrichs wird zur neuen Nummer 12112 mit einem Festpreis von 13,24 € — deutlich mehr als der heutige 2,3-fache Satz von 8,04 €. Die neue Legende nennt beide Probenmaterialien ausdrücklich (Vollblut antikoaguliert, Knochenmarkaspirat) sowie Eisenfärbung (Berliner-Blau-Reaktion) oder Vitalfärbung (z. B. Brillantkresylblau) mit Hellfeldmikroskopie. Abgerechnet wird je Probenmaterial und Färbung.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3682
Was hat nicht gestimmt?