Die zytochemische Färbung nach GOÄ-Ziffer 3683 ist ein wichtiges Werkzeug in der Hämatologie. Erfahren Sie alles über Fallbeispiele, Ausschlüsse und Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3683
Färbung eines Blut- oder Knochenmarkausstrichs (z. B. Nachweis der alkalischen Leukozytenphosphatase, Leukozytenesterase, Leukozytenperoxidase oder PAS), je Färbung
Die GOÄ-Ziffer 3683 beschreibt eine spezielle zytochemische Färbung von Zellen des Blutes oder des Knochenmarks. Diese Methode dient der Ergänzung der klassischen Pappenheim-Färbung nach GOÄ 3680 oder der Eisenfärbung nach GOÄ 3682. Durch die Darstellung spezifischer Enzyme oder Zellinhaltsstoffe lassen sich verschiedene Zellreihen präzise differenzieren.
Im Fokus steht dabei der Nachweis des unterschiedlichen Enzymbesatzes einzelner Zellpopulationen. Auch die Darstellung von Kohlenhydraten wie Glykogen ist über diese Ziffer abgedeckt. Die Leistung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) unter den zellulären Funktionsuntersuchungen angesiedelt.
GOÄ 3683 in der Praxis: Zytochemische Differenzierung bei Leukämieverdacht
In der modernen Hämatologie wird die GOÄ 3683 vor allem bei der Diagnostik von hämatologischen Neoplasien eingesetzt. Insbesondere bei Verdacht auf eine akute myeloische Leukämie (AML) liefert die Färbung der Leukozytenesterase oder der Leukozytenperoxidase entscheidende Hinweise. So lässt sich beispielsweise eine AML M5 (Monoblastenleukämie) durch eine starke Anfärbung der Monozytenreihe sichern.
Einige der im offiziellen Leistungstext genannten Verfahren, wie die alkalische Leukozytenphosphatase (ALP) oder die PAS-Färbung, gelten heute in vielen Bereichen als medizinisch überholt. Sie wurden weitgehend durch die präzisere Immunphänotypisierung mittels Durchflusszytometrie abgelöst. Dennoch behält die Ziffer ihre Gültigkeit, wenn diese klassischen Färbungen im Einzelfall durchgeführt werden.
Achtung: Obwohl modernere Verfahren wie die Durchflusszytometrie die klassischen Färbungen oft ersetzen, bleibt die GOÄ 3683 für die manuelle zytochemische Diagnostik weiterhin voll abrechnungsfähig, sofern die medizinische Notwendigkeit gegeben ist.
Neben Blut- und Knochenmarkausstrichen kann die Ziffer auch für andere zytologische Präparate angewendet werden. Wird die Färbung beispielsweise an einem Liquor-Ausstrich durchgeführt, erfolgt die Abrechnung analog nach GOÄ 3683.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3683
Fallbeispiel 1: Verdacht auf AML M5 (Monoblastenleukämie)
Bei einem Patienten mit massiver Leukozytose und unklaren Blasten im peripheren Blut besteht der Verdacht auf eine akute myeloische Leukämie. Zur weiteren Differenzierung werden sowohl ein Blutausstrich als auch ein Knochenmarkausstrich angefertigt und jeweils mit einer Leukozytenesterase-Färbung aufbereitet.
Da beide Ausstriche (Blut und Knochenmark) separat gefärbt und aufwendig durchgemustert werden müssen, ist die Leistung zweimal berechnungsfähig. Die Abrechnung erfolgt mit 2 x GOÄ 3683.
Fallbeispiel 2: Differenzierung zwischen AML und ALL
Zur schnellen Abgrenzung einer akuten myeloischen Leukämie (AML) von einer akuten lymphatischen Leukämie (ALL) wird eine Leukozytenperoxidase-Färbung an einem peripheren Blutausstrich durchgeführt. Die granuläre Zellreihe zeigt eine deutliche Positivität, was den Verdacht auf eine AML erhärtet.
Die Abrechnung erfolgt einfach über die GOÄ-Ziffer 3683. Zusätzlich können die Standardfärbung nach GOÄ 3680 sowie die Blutentnahme abgerechnet werden.
Fallbeispiel 3: Analoge Anwendung bei Liquorzytologie
Bei Verdacht auf eine meningeale Beteiligung eines Lymphoms wird ein Liquor-Ausstrich angefertigt. Zur weiteren Charakterisierung der Zellen wird eine spezielle zytochemische Färbung durchgeführt.
Da es sich nicht um Blut oder Knochenmark handelt, erfolgt die Abrechnung analog nach GOÄ 3683. Dies muss auf der Rechnung entsprechend als Analogbewertung gekennzeichnet werden.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3683: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler liegt in der unzulässigen Kombination mit der GOÄ-Ziffer 3551. Die maschinelle Differenzierung des Blutbildes mittels moderner Hämatologie-Analysatoren nutzt oft integrierte zytochemische Markierungen. Diese rein maschinelle Leistung ist jedoch mit der Gebühr für die GOÄ 3551 abgegolten und darf nicht zusätzlich nach GOÄ 3683 berechnet werden.
Die GOÄ 3683 setzt zwingend voraus, dass tatsächlich ein manueller Ausstrich angefertigt, gefärbt und mikroskopisch ausgewertet wurde. Private Krankenversicherungen prüfen diese Kombinationen sehr genau und streichen die GOÄ 3683, wenn kein Nachweis über die manuelle Erbringung vorliegt.
Tipp: Achten Sie darauf, dass bei der gleichzeitigen Abrechnung von Blut- und Knochenmarkausstrichen die doppelte Erbringung klar aus der Rechnung hervorgeht. Nutzen Sie den Zusatz "Färbung von Blut- und Knochenmarkausstrich" zur Begründung der zweifachen Abrechnung.
Zudem beanstanden Prüfstellen gelegentlich die Abrechnung veralteter Färbungen wie der alkalischen Leukozytenphosphatase (ALP). Hier sollte bei Nachfragen stets die individuelle medizinische Indikation im Einzelfall dokumentiert und begründet werden.
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Dokumentation der GOÄ 3683: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss die klinische Fragestellung (z. B. Verdacht auf AML) klar definiert sein. Zudem muss dokumentiert werden, welches Ausgangsmaterial (Blut, Knochenmark oder Liquor) verwendet wurde.
Auch die konkret angewandte Färbemethode (z. B. Myeloperoxidase) sowie das qualitative und quantitative Färbeergebnis müssen detailliert festgehalten werden. Dies belegt die tatsächliche manuelle Durchführung und die anschließende mikroskopische Beurteilung.
Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf AML. Manueller peripherer Blutausstrich und Knochenmarkausstrich angefertigt. Durchführung der Leukozytenperoxidase-Färbung auf beiden Präparaten. Ergebnis: Myeloische Blasten zeigen deutliche granuläre Positivität. Befund dokumentiert.
GOÄ 3683: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ 3683 dem Abschnitt M (Labor) angehört, liegt der normale Gebührenrahmen zwischen dem 1,0-fachen und dem 1,3-fachen Satz. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr (16,76 €). Eine Steigerung auf den Höchstsatz von 1,3 (18,94 €) ist bei besonders schwierigen Fällen möglich.
Gründe für eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes können ein extrem zellarmes Präparat sein, das eine zeitintensive Suche erfordert, oder eine stark atypische Zellmorphologie, die die Differenzierung erheblich erschwert. Die Begründung muss auf der Liquidation patientenbezogen und nachvollziehbar formuliert werden.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 3683 wird häufig im Rahmen einer umfassenden hämatologischen Diagnostik eingesetzt. Zulässig ist die Kombination mit der Standard-Pappenheim-Färbung nach GOÄ 3680 sowie der Eisenfärbung nach GOÄ 3682. Auch die vorangegangene Knochenmarkpunktion nach GOÄ 3105 kann am selben Tag abgerechnet werden. Ein Ausschluss besteht lediglich für die maschinelle Differenzierung nach GOÄ 3551.
Ziffer 3683 in der neuen GOÄ
Die Spezialfärbung eines Blut- oder Knochenmarkausstrichs (z. B. alkalische Leukozytenphosphatase, Leukozytenesterase, Leukozytenperoxidase, PAS) wird zur neuen Nummer 12113 mit einem Festpreis von 16,68 € je Färbung (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). Die konkrete Färbung ist in der Rechnung anzugeben. Die Abrechnung je Färbung bleibt erhalten — bei Behandlung von Blut- und Knochenmarkausstrichen desselben Patienten mit derselben Färbung ist je Ausstrich (Probenmaterial) einmal abzurechnen.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3683
Was hat nicht gestimmt?