Die Abrechnung glykierter Proteine nach GOÄ-Ziffer 3721 wirft oft Fragen auf. Unser Leitfaden zeigt Ihnen die korrekte Anwendung, Fallbeispiele und Fallstricke.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3721
GOÄ-Ziffer 3721: Glykierte Proteine - Punktzahl: 250
Die GOÄ-Ziffer 3721 beschreibt die labormedizinische Bestimmung von glykierten Proteinen im Blutplasma oder Serum. Diese Proteine entstehen durch eine nicht-enzymatische Reaktion von Glukose mit freien Aminogruppen, insbesondere von Albumin und Immunglobulinen. Das stabile Endprodukt dieser Reaktion wird in der Fachliteratur als Ketoamin bezeichnet.
Die Konzentration dieser glykierten Proteine korreliert direkt mit der durchschnittlichen Glukosekonzentration über die Lebenszeit der jeweiligen Proteine. Da Plasmaproteine wie Albumin eine Halbwertszeit von etwa 20 Tagen aufweisen, spiegelt dieser Wert den Blutzuckerspiegel der vergangenen zwei bis drei Wochen wider.
GOÄ 3721 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz
In der modernen Labordiagnostik hat die Bestimmung einzelner glykierter Proteine an Bedeutung verloren. Der Goldstandard zur langfristigen Überwachung des Diabetes mellitus bleibt die Bestimmung des glykierten Hämoglobins (HbA1c) nach der GOÄ-Ziffer 3561.
Dennoch existieren spezifische klinische Konstellationen, in denen die Bestimmung glykierter Proteine nach GOÄ 3721 oder die verwandte Fructosamin-Bestimmung nach GOÄ 3722 indiziert ist. Dies betrifft insbesondere Patienten mit veränderter Erythrozytenlebensdauer, wie bei hämolytischer Anämie oder nach Bluttransfusionen, bei denen der HbA1c-Wert unzuverlässig ist.
Tipp: Bei Schwangeren mit Diabetes mellitus kann die Bestimmung glykierter Proteine sinnvoll sein, um kurzfristige Schwankungen des Stoffwechsels präziser zu erfassen als mit dem HbA1c-Wert.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3721
Fallbeispiel 1: Verlaufskontrolle bei renaler Anämie
Ein Patient mit chronischer Niereninsuffizienz und renaler Anämie zeigt schwankende HbA1c-Werte aufgrund einer verkürzten Erythrozytenüberlebenszeit. Zur Beurteilung der glykämischen Einstellung der letzten zwei Wochen wird die Konzentration der glykierten Proteine bestimmt. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 3721 neben den grundlegenden Nierenwerten.
Fallbeispiel 2: Schwangerschaftsdiabetes bei Hämoglobinopathie
Bei einer schwangeren Patientin mit einer bekannten Hämoglobinvariante ist die HbA1c-Bestimmung nicht aussagekräftig. Zur Überwachung des Gestationsdiabetes wird die Bestimmung glykierter Proteine veranlasst. Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3721 ist hier medizinisch begründet und wird mit dem Regelhöchstsatz von 1,15-fach liquidiert.
Fallbeispiel 3: Abgrenzung zur Fructosamin-Bestimmung
Es soll der mittelfristige Glukosestoffwechsel bestimmt werden, wobei die Methode nicht photometrisch, sondern mittels HPLC erfolgt. Da es sich um eine spezifische chromatographische Trennung handelt, wird die Leistung analog herangezogen oder direkt über die GOÄ-Ziffer 3722 abgerechnet. Falls allgemeine glykierte Proteine ohne Fructosamin-Spezifität bestimmt werden, greift die GOÄ-Ziffer 3721.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3721: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von GOÄ 3721 und GOÄ 3722 am selben Untersuchungstag für dieselbe Fragestellung. Die Fructosamin-Bestimmung ist eine spezifische Form der Bestimmung glykierter Proteine und schließt die allgemeinere Ziffer aus.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfestellen regelmäßig die routinemäßige Bestimmung glykierter Proteine parallel zum HbA1c (GOÄ 3561). Ohne eine dokumentierte, medizinische Sonderindikation (wie eine Hämoglobinopathie oder schwere Anämie) wird diese Kombination als unwirtschaftlich eingestuft.
Achtung: Achten Sie darauf, dass bei der Abrechnung von Laborleistungen des Abschnitts M der reduzierte Gebührenrahmen von 1,15-fach als Regelhöchstsatz eingehalten wird. Eine Überschreitung ohne stichhaltige Begründung führt unweigerlich zur Kürzung.
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Dokumentation der GOÄ 3721: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss die medizinische Notwendigkeit der Bestimmung glykierter Proteine klar hervorgehen, insbesondere wenn gleichzeitig ein HbA1c-Wert bestimmt oder auf diesen verzichtet wurde.
Die Dokumentation sollte die zugrundeliegende Diagnose (z. B. instabiler Diabetes mellitus bei Schwangerschaft) sowie die Begründung für die Wahl dieses mittelfristigen Parameters enthalten. Auch die angewandte Labormethode sollte im Befundbericht vermerkt sein.
Dokumentation: Bestimmung der glykierten Proteine nach GOÄ 3721 bei V. a. verfälschten HbA1c-Wert wegen bekannter mikrozytärer Anämie. Indikation: Mittelfristige Stoffwechselkontrolle bei Diabetes mellitus Typ 2.
GOÄ 3721: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ-Ziffer 3721 gehört zum Abschnitt M III der GOÄ. Der Gebührenrahmen für diese Laborleistungen ist eingeschränkt: Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr, der Höchstsatz das 1,3-fache. Eine Steigerung auf den Höchstsatz von 1,3-fach ist nur bei außergewöhnlich hohem Aufwand zulässig, beispielsweise bei schwierigen Probenverhältnissen oder aufwendigen Differenzierungsverfahren im Labor.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die GOÄ 3721 zusammen mit anderen Parametern des Kohlenhydratstoffwechsels oder der Basislaboranalytik abgerechnet. Zulässig ist die Kombination mit der Glukosebestimmung (GOÄ 3514) oder dem Lipidprofil (z. B. Cholesterin nach GOÄ 3562). Eine gleichzeitige Abrechnung mit der GOÄ-Ziffer 3722 für Fructosamin ist jedoch zu vermeiden, da dies als Doppelberechnung gewertet werden kann.
Ziffer 3721 in der neuen GOÄ
Die Bestimmung glykierter Proteine wird in der neuen GOÄ nach dem bestimmten Analyten aufgeteilt. Aus der einen alten Ziffer (2,3-facher Satz: 16,76 €) entstehen zwei Wege:
- 12093 „Glykierte Proteine (Fructosamin)" — für die photometrische Fructosaminbestimmung aus Serum oder Plasma: 14,77 €.
- Für andere glykierte Proteine als Fructosamin sieht der Entwurf keine eigene Nachfolgeleistung vor.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3721
Was hat nicht gestimmt?