Die Bestimmung von Fructosamin nach GOÄ-Ziffer 3722 ist eine wertvolle Alternative zum HbA1c. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Abrechnung und Fallstricken.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3722
GOÄ-Ziffer 3722: Fructosamin, photometrisch - Gebühr: 4,08 € (Einfachsatz), Punktzahl: 70.
Die Leistung nach GOÄ-Ziffer 3722 beschreibt die photometrische Bestimmung von Fructosamin im Serum. Fructosamin dient als Sammelbegriff für nicht enzymatisch glykierte Plasmaproteine, wobei das glykierte Albumin den Hauptanteil ausmacht. Da die Halbwertszeit von Albumin kürzer ist als die der Erythrozyten, spiegelt dieser Wert die Stoffwechsellage über einen kürzeren Zeitraum wider.
Die Bestimmung erfolgt in der Regel über ein automatisiertes photometrisches Verfahren im Labor. Dabei reagiert das Fructosamin im alkalischen Milieu mit Nitroblautetrazolium, was zu einer messbaren Farbänderung führt. Diese Methode gilt als äußerst robust und präzise.
GOÄ 3722 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen
Die Bestimmung des Fructosamins nach GOÄ 3722 kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn das klassische "Blutzuckergedächtnis" HbA1c an seine Grenzen stößt. Während das HbA1c einen Zeitraum von 8 bis 12 Wochen abbildet, erfasst das Fructosamin die durchschnittliche Glukosekonzentration der letzten 2 bis 3 Wochen. Dies ermöglicht eine deutlich zeitnähere Beurteilung von Stoffwechselveränderungen.
Ein wesentlicher klinischer Vorteil liegt in der Unabhängigkeit von der Lebensdauer der Erythrozyten. Bei Patienten mit abnormen Hämoglobinen, hämolytischer Anämie oder nach rezenten Bluttransfusionen liefert das HbA1c verfälschte Ergebnisse. In diesen Fällen stellt die GOÄ 3722 die Methode der Wahl dar, um eine verlässliche Aussage über die glykämische Einstellung zu treffen.
Tipp: Nutzen Sie die Bestimmung des Fructosamins gezielt bei Schwangeren mit Diabetes mellitus. Durch das kürzere Zeitfenster von 2 bis 3 Wochen können Therapieanpassungen rascher überprüft und fetale Risiken minimiert werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3722
Fallbeispiel 1: Verlaufskontrolle bei Hämoglobinopathie
Ein Patient mit bekanntem Diabetes mellitus Typ 2 und einer vorliegenden Sichelzellanämie stellt sich zur Routinekontrolle vor. Da die HbA1c-Bestimmung aufgrund der verkürzten Erythrozytenlebensdauer nicht aussagekräftig ist, wird Fructosamin bestimmt. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3722 zum Regelsatz.
Fallbeispiel 2: Engmaschige Überwachung bei Gestationsdiabetes
Bei einer schwangeren Patientin im dritten Trimenon wird die Insulintherapie neu eingestellt. Um den Erfolg der Therapieumstellung zeitnah und präzise zu evaluieren, wird nach zwei Wochen das Fructosamin bestimmt. Die Abrechnung der GOÄ 3722 erfolgt hierbei zur schnellen Therapiekontrolle.
Fallbeispiel 3: Rasche Evaluation nach Therapieumstellung
Ein Patient mit unzureichend eingestelltem Diabetes erhält eine neue medikamentöse Kombinationstherapie. Um nicht die üblichen drei Monate auf den HbA1c-Wert warten zu müssen, veranlasst der Arzt nach 18 Tagen die Bestimmung des Fructosamins. Dies erlaubt eine frühzeitige Beurteilung des Therapieerfolgs und wird über die Ziffer 3722 liquidiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3722: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unbegründete parallele Anforderung von HbA1c (GOÄ 3561) und Fructosamin (GOÄ 3722) im selben Behandlungsfall. Da beide Parameter der langfristigen bzw. mittelfristigen Blutzuckerkontrolle dienen, gilt dies medizinisch meist als redundant. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen streichen die GOÄ 3722 in solchen Fällen häufig zusammen.
Zudem muss beachtet werden, dass bei ausgeprägter Hypoproteinämie oder nephrotischem Syndrom die Fructosaminkonzentration fälschlicherweise niedrig ausfallen kann. Wird die Ziffer in solchen klinischen Konstellationen ohne Berücksichtigung des Gesamteiweißes abgerechnet, kann dies bei einer Plausibilitätsprüfung beanstandet werden.
Achtung: Rechnen Sie die GOÄ 3722 und die GOÄ 3561 nur dann nebeneinander ab, wenn eine klare medizinische Begründung vorliegt, beispielsweise bei der Erstdiagnose einer Hämoglobinopathie zur Etablierung des Fructosamins als neuem Leitparameter.
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Dokumentation der GOÄ 3722: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Honorardurchsetzung. In der Patientenakte muss die spezifische Indikation für die Fructosamin-Bestimmung klar hervorgehen. Insbesondere bei Abweichungen vom Standardverfahren (wie dem HbA1c) sollte die medizinische Notwendigkeit explizit festgehalten werden.
Neben dem Laborbefund selbst sollten auch die Begleitumstände wie Schwangerschaft, bekannte Hämoglobinopathien oder eine kürzliche Therapieumstellung dokumentiert sein. Dies erleichtert die Argumentation bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger erheblich.
Dokumentationsbeispiel:
"Indikation zur Fructosamin-Bestimmung (GOÄ 3722) bei bekannter Hämoglobinvariante (Hb-S-Träger) und V. a. unzureichende Blutzuckereinstellung. HbA1c klinisch nicht verwertbar. Blutentnahme für photometrische Bestimmung im Serum durchgeführt."
GOÄ 3722: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ-Ziffer 3722 dem Abschnitt M II (Spezielle Laboruntersuchungen) angehört, liegt der normale Gebührenrahmen zwischen dem 1,0-fachen und dem 1,3-fachen Satz. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr. Eine Steigerung auf den Höchstsatz (1,3-fach, entspricht 5,30 €) ist nur bei Vorliegen besonderer Erschwernisse zulässig, beispielsweise bei extrem lipämischen oder hämolytischen Serumproben, die eine aufwendige Vorbehandlung oder Mehrfachmessung erfordern.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 3722 wird häufig im Rahmen eines diabetologischen Profils kombiniert. Sinnvolle und zulässige Kombinationen umfassen die Bestimmung des Nüchternblutzuckers (GOÄ 3514) sowie des Gesamteiweißes (GOÄ 3587), um die Fructosaminwerte im Verhältnis zur Proteinkonzentration korrekt interpretieren zu können. Auch die Abrechnung der zugrundeliegenden Blutentnahme nach GOÄ 250 ist im Regelfall zulässig.
Ziffer 3722 in der neuen GOÄ
Die photometrische Fructosaminbestimmung wird zur neuen Nummer 12093 „Glykierte Proteine (Fructosamin)" mit einem Festpreis von 14,77 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 4,69 €). Analyt, Material (Serum oder Plasma) und Methode (Photometrie, Analyt-Farbkomplex) bleiben identisch.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3722
Was hat nicht gestimmt?