GOÄ 3750: Isoelektrische Fokussierung sicher abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3750
Isoelektrische Fokussierung (z. B. Oligoklonale Banden)
Punktzahl 570  
Einfachsatz 33,22 € 1,0x
Regelhöchstsatz 38,20 € 1,1x
Höchstsatz 43,19 € 1,3x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der isoelektrischen Fokussierung nach GOÄ 3750 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Fallbeispielen und Ausschlüssen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3750

Isoelektrische Fokussierung (z. B. Oligoklonale Banden) - Punktzahl: 570, Einfachsatz: 33,22 €, Regelhöchstsatz (1,15-fach): 38,20 €, Höchstsatz (1,3-fach): 43,19 €

Die isoelektrische Fokussierung (IEF) ist ein hochauflösendes elektrophoretisches Verfahren zur Trennung von Proteingemischen. Die Trennung erfolgt in einer Gelmatrix mit einem etablierten pH-Gradienten, in dem die Proteine zu ihrem jeweiligen isoelektrischen Punkt wandern. Alle Teilschritte wie Elektrophorese, Visualisierung und eventuelle Immunreaktionen sind mit dieser Gebühr abgegolten.

Dieses Verfahren erfordert eine hohe fachliche Expertise sowohl bei der Durchführung als auch bei der anschließenden visuellen Auswertung. Die aufwendige Methodik rechtfertigt die vergleichsweise hohe Bewertung dieser Ziffer im Laborabschnitt der GOÄ.

GOÄ 3750 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz

Die IEF kommt vor allem in der Neurologie zum Nachweis einer intrathekalen Immunglobulinsynthese zum Einsatz. Typischerweise wird nach oligoklonalen Banden (OB) gesucht, um chronisch-entzündliche ZNS-Erkrankungen abzuklären. Ein prominentes Beispiel hierfür ist die Diagnostik der Multiplen Sklerose.

Darüber hinaus dient die Methode der Phänotypisierung, beispielsweise beim Alpha-1-Antitrypsin-Mangel oder bei der Bestimmung von Apolipoprotein-E-Phänotypen. Diese differenzierten Analysen erlauben präzise genetische Zuordnungen bei entsprechenden klinischen Verdachtsmomenten.

Achtung: Die Durchführung der IEF zur reinen Risikoabschätzung einer Alzheimer-Demenz ohne klinische Symptomatik ist nicht indiziert und wird von den privaten Krankenversicherungen in der Regel nicht erstattet.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3750

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Multiple Sklerose

Ein Patient stellt sich mit sensiblen Ausfällen und dem Verdacht auf eine beginnende Multiple Sklerose vor. Es erfolgt eine Lumbalpunktion sowie eine zeitgleiche Blutentnahme zur Gewinnung von Liquor und Serum. Beide Proben werden mittels isoelektrischer Fokussierung auf oligoklonale IgG-Banden untersucht.

Da die Untersuchung in zwei unterschiedlichen Materialien durchgeführt wird, ist die GOÄ 3750 in diesem Fall zweimal berechnungsfähig. Auf der Liquidation wird dies durch die Angabe der jeweiligen Materialien (Liquor und Serum) transparent dargestellt.

Fallbeispiel 2: Abklärung eines Alpha-1-Antitrypsin-Mangels

Bei einem Patienten mit fortgeschrittenem Lungenemphysem wurde ein erniedrigter Alpha-1-Antitrypsin-Spiegel festgestellt. Die molekularbiologische Genotypisierung erbrachte kein eindeutiges Ergebnis bezüglich der klassischen Z- oder S-Allele. Zur weiteren Abklärung seltener Varianten wird eine Phänotypisierung mittels IEF veranlasst.

Die Abrechnung erfolgt einfach über die GOÄ-Ziffer 3750. Da es sich um eine spezifische Phänotypisierung handelt, ist die medizinische Notwendigkeit durch die vorangegangene Diagnostik und den gesicherten Mangel gegeben.

Fallbeispiel 3: Diagnostik einer familiären Hyperlipoproteinämie

Ein Patient weist extrem erhöhte Cholesterin- und Triglyceridwerte auf, die auf eine familiäre Typ-III-Hyperlipoproteinämie hindeuten. Zur Sicherung der Diagnose wird der Apolipoprotein-E-Phänotyp mittels IEF und anschließendem Blotting bestimmt.

Der Nachweis des homozygoten ApoE2/2-Phänotyps sichert die Diagnose. Das Blotting-Verfahren zur Visualisierung ist in der Leistung nach GOÄ 3750 enthalten und darf nicht separat berechnet werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3750: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die parallele Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3691 für eine Hämoglobinelektrophorese, wenn Hämoglobin-Varianten mittels IEF untersucht wurden. Diese Kombination ist strikt ausgeschlossen, da die IEF die elektrophoretische Trennung bereits vollständig ersetzt.

Ebenso beanstanden Prüfstellen die zusätzliche Berechnung der IEF, wenn diese zur Bestimmung des Carbohydrat-Defizienten Transferrins (CDT) im Rahmen der Ziffer 4069 genutzt wurde. In diesem Fall ist die Fokussierung Teil der CDT-Analytik und nicht gesondert berechnungsfähig.

Tipp: Vermerken Sie stets die genaue diagnostische Fragestellung auf der Rechnung. Fehlt dieser Hinweis, führt dies bei privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen fast immer zu Rückfragen und Verzögerungen bei der Erstattung.

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Dokumentation der GOÄ 3750: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose Dokumentation unerlässlich. In der Patientenakte müssen die Indikationsstellung, die Art der entnommenen Proben sowie das exakte Datum der Entnahme dokumentiert sein. Auch die verwendeten Reagenzien und Gelmatrizen sollten im Laborbuch nachvollziehbar sein.

Der schriftliche Befundbericht muss den visuellen Vergleich der Bandenmuster detailliert beschreiben. Insbesondere beim Vergleich von Liquor und Serum ist die Präsenz oder das Fehlen spezifischer Banden (z. B. oligoklonale IgG-Banden) explizit zu protokollieren.

Dokumentationsbeispiel: Bestimmung oligoklonaler Banden im Liquor und Serum bei V. a. Multiple Sklerose. Durchführung der isoelektrischen Fokussierung auf Polyacrylamid-Gel. Befund: Nachweis von fünf liquor-spezifischen IgG-Banden, die im Serum nicht nachweisbar sind. Befund spricht für eine intrathekale IgG-Synthese.

GOÄ 3750: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich bei der GOÄ 3750 um eine Leistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) handelt, ist der Steigerungssatz gedeckelt. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz, während der Höchstsatz beim 1,3-fachen Satz liegt. Eine Steigerung über den Regelsatz hinaus erfordert eine medizinische Begründung.

Gründe für eine Steigerung auf den 1,3-fachen Satz können ein außergewöhnlich komplexes Bandenmuster oder technische Schwierigkeiten bei der Abgrenzung atypischer Phänotypen sein. Diese Erschwernisse müssen auf der Rechnung kurz und plausibel dargelegt werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 3750 wird im klinischen Alltag häufig mit anderen labordiagnostischen Ziffern kombiniert. Sinnvoll ist die gemeinsame Abrechnung mit quantitativen Bestimmungen von Immunglobulinen im Serum und Liquor (z. B. GOÄ 3530 für IgG) zur Erstellung eines Reiber-Diagramms.

Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit anderen elektrophoretischen Basismethoden für dieselbe Fragestellung. Die IEF stellt bereits das höchstwertige Trennverfahren dar, weshalb einfachere Elektrophoresen am selben Untersuchungsmaterial nicht zusätzlich berechnet werden dürfen.

Ziffer 3750 in der neuen GOÄ

Die isoelektrische Fokussierung (z. B. oligoklonale Banden) wird zur neuen Nummer 12784 „Isoelektrische Fokussierung, je Probenmaterial" mit einem Festpreis von 30,68 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 38,20 €). Die neue Legende erfasst Serum/Plasma (z. B. Alpha-1-Antitrypsin-Phänotypisierung, Apo-E-Phänotypisierung) und Liquor (oligoklonale IgG-Banden zur Abklärung intrathekaler IgG-Synthese). Wichtig: In der alten GOÄ konnte die IEF für Oligoklonale Banden je Immunglobulin (IgG, IgA, IgM) separat berechnet werden; in der neuen GOÄ gilt die Abrechnung nur noch je Probenmaterial.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3750

Die GOÄ-Ziffer 3750 darf zweimal abgerechnet werden, wenn die Untersuchung in zwei unterschiedlichen Untersuchungsmaterialien erfolgt. Dies ist typischerweise beim parallelen Nachweis oligoklonaler Banden in Liquor und Serum der Fall. In der Rechnung müssen die verschiedenen Materialien klar angegeben werden.
Nein, die Visualisierung der Proteinbanden, einschließlich eines eventuellen Westernblots oder einer Immunreaktion, ist bereits mit der Gebühr für die GOÄ-Ziffer 3750 abgegolten. Eine zusätzliche Abrechnung dieser Teilschritte ist nicht zulässig. Alle analytischen Phasen sind in der Ziffer enthalten.
Die GOÄ-Ziffer 3750 darf nicht neben der Ziffer 3691 für die Hämoglobinelektrophorese abgerechnet werden. Zudem ist eine Nebeneinanderberechnung mit der Ziffer 4069 ausgeschlossen, wenn die isoelektrische Fokussierung zur Bestimmung von CDT genutzt wird.
Ja, bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3750 ist die Angabe der diagnostischen Fragestellung auf der Liquidation zwingend erforderlich. Ohne diese Angabe kann der Kostenträger die Erstattung verweigern. Ein Beispiel hierfür ist der Vermerk „Verdacht auf Multiple Sklerose“.
Ja, eine Steigerung der GOÄ-Ziffer 3750 ist bis zum Höchstsatz von 1,3-fach für Laborleistungen möglich. Hierfür ist eine schriftliche Begründung auf der Rechnung notwendig, die den außergewöhnlichen Aufwand belegt. Dies kann beispielsweise bei besonders schwer auswertbaren, atypischen Bandenmustern der Fall sein.
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