GOÄ 3825.H2: Thyreoglobulin-Antikörper korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 3825.H2
Untersuchung auf Antikörper mittels qualitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Thyreoglobulin
Punktzahl 290  
Einfachsatz 16,90 € 1,0x
Regelhöchstsatz 19,44 € 1,1x
Höchstsatz 21,97 € 1,3x
Ausschlüsse

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3825.H2

Untersuchung auf Antikörper mittels qualitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Thyreoglobulin-

Diese Gebührenordnungsposition beschreibt den qualitativen oder semiquantitativen Nachweis von Thyreoglobulin-Antikörpern (Tg-AK) im Serum des Patienten. Die Untersuchung erfolgt mittels der klassischen indirekten Immunfluoreszenz (IFT) oder vergleichbarer qualitativer Methoden.

Der Leistungsumfang deckt die Bestimmung bis zu zwei Titerstufen ab. Gemäß den allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) sind alle vorbereitenden Maßnahmen wie die Probenaufbereitung und die Befunderstellung mit der Gebühr abgegolten.

GOÄ 3825.H2 in der Praxis: Diagnostik von Autoimmunthyreopathien

Die Bestimmung von Thyreoglobulin-Antikörpern ist ein essenzieller Bestandteil bei der Abklärung von Schilddrüsenautonomie und entzündlichen Schilddrüsenerkrankungen. Insbesondere bei Verdacht auf eine Hashimoto-Thyreoiditis oder einen Morbus Basedow liefert der Nachweis wertvolle diagnostische Hinweise.

In der klinischen Praxis wird die qualitative Bestimmung häufig als Screening-Verfahren eingesetzt. Zeigt sich ein positiver Befund, kann im Verlauf eine quantitative Bestimmung zur Aktivitätsbeurteilung notwendig werden. Die Abgrenzung zur quantitativen Bestimmung mittels Ligandenassay ist dabei strikt einzuhalten.

Tipp: Bei der Erstdiagnostik einer Schilddrüsenunterfunktion empfiehlt sich die Kombination mit der Bestimmung von TPO-Antikörpern, um eine autoimmune Genese frühzeitig zu sichern.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3825.H2

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Hashimoto-Thyreoiditis

Eine Patientin stellt sich mit chronischer Müdigkeit, Gewichtszunahme und einer tastbaren Vergrößerung der Schilddrüse vor. Zur Abklärung einer autoimmunen Thyreoiditis veranlasst die Praxis eine qualitative Untersuchung auf Thyreoglobulin-Antikörper. Die Abrechnung erfolgt korrekt mit der GOÄ-Ziffer 3825.H2 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 2: Ausschluss einer Autoimmunthyreopathie bei Struma

Bei einem Patienten mit einer neu diagnostizierten Struma nodosa soll eine autoimmune Komponente ausgeschlossen werden. Das Labor führt eine qualitative Immunfluoreszenzuntersuchung auf Tg-AK durch. Neben den Schilddrüsenhormonen wird die GOÄ 3825.H2 liquidiert, wobei der spezifische Parameter auf der Rechnung ausgewiesen wird.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei bekannter autoimmunen Schilddrüsenerkrankung

Zur einfachen qualitativen Überprüfung des Antikörperstatus im Rahmen einer jährlichen Routinekontrolle wird die Bestimmung durchgeführt. Da keine exakte quantitative Verlaufsbeurteilung gefordert ist, ist die Wahl der kostengünstigeren qualitativen Methode nach GOÄ 3825.H2 medizinisch begründet und abrechnungstechnisch korrekt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3825.H2: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung dieser Ziffer ist die zeitgleiche Anforderung und Liquidation der quantitativen Bestimmung. Die GOÄ schließt die Nebeneinanderberechnung der Ziffern 3825.H2 und Ziffer 3852 (quantitative Bestimmung mittels Ligandenassay) für denselben Analyten explizit aus.

Ein weiterer formeller Mangel, der regelmäßig zu Kürzungen durch private Krankenversicherungen führt, ist das Fehlen der konkreten Parameterbezeichnung auf der Rechnung. Es reicht nicht aus, nur die Ziffer zu nennen; der Begriff "Thyreoglobulin-Antikörper" muss explizit aufgeführt sein.

Achtung: Wird fälschlicherweise eine quantitative Bestimmung durchgeführt, aber nur die qualitative Ziffer 3825.H2 abgerechnet, kann dies bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung beanstandet werden. Achten Sie auf die exakte Übereinstimmung von Laborauftrag und Abrechnung.

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Dokumentation der GOÄ 3825.H2: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Regressen und Rückfragen der Kostenträger. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation (z.B. V.a. Hashimoto-Thyreoiditis) sowie das konkrete Testergebnis dokumentiert werden.

Auch die verwendete Methode (z.B. qualitative Immunfluoreszenz) und die Anzahl der untersuchten Titerstufen sollten aus den Laborunterlagen klar hervorgehen. Dies erleichtert im Zweifelsfall den Nachweis der erbrachten Leistung gegenüber der privaten Krankenversicherung.

Dokumentationsbeispiel: "Laboruntersuchung vom 15.10.2023: Qualitative Bestimmung von Thyreoglobulin-Antikörpern (Tg-AK) mittels IFT zum Ausschluss einer Autoimmunthyreoiditis. Ergebnis: Negativ (Titerstufe < 1:100)."

GOÄ 3825.H2: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Abschnitts M (Labor) unterliegt die GOÄ 3825.H2 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz (19,44 €), der maximale Steigerungssatz beim 1,3-fachen Satz (21,97 €).

Eine Überschreitung des Schwellenwertes bis zum 1,3-fachen Satz erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung. Typische Begründungen sind ein ungewöhnlich hoher Zeitaufwand bei schwieriger Differenzierung von Fluoreszenzmustern oder technische Besonderheiten bei der Probenbeschaffenheit.

Typische Ziffernkombinationen

In der Praxis wird die Bestimmung der Thyreoglobulin-Antikörper selten isoliert durchgeführt. Sinnvolle und erlaubte Kombinationen umfassen die Bestimmung von TSH (GOÄ 4020 oder 4024), freien Schilddrüsenhormonen (fT3, fT4) sowie weiteren Autoantikörpern wie den TPO-Antikörpern (GOÄ 3826.H2), sofern diese nicht denselben Ausschlusskriterien unterliegen.

Ziffer 3825.H2 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 3825.H2 (Untersuchung auf Antikörper mittels qualitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Thyreoglobulin) findet ihre Entsprechung in der neuen GOÄ unter Nummer 11224: Thyreoglobulin, IA Autoantikörpernachweis. Der Festpreis liegt bei 19,17 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 19,43 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3825.H2

Nein, eine Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffern 3825.H2 und 3852 für denselben Analyten ist ausgeschlossen. Die GOÄ 3852 beschreibt die quantitative Bestimmung, während die 3825.H2 für die qualitative Untersuchung vorgesehen ist. Praxen müssen sich daher vorab für eine der beiden Methoden entscheiden.
Auf der Liquidation muss der konkret untersuchte Parameter explizit genannt werden. Im Fall der GOÄ 3825.H2 ist dies die Bezeichnung "Thyreoglobulin-Antikörper" (oder Tg-AK). Das bloße Anführen der Ziffer ohne Text führt häufig zu Beanstandungen durch die Kostenträger.
Da es sich um eine Laborleistung des Abschnitts M handelt, liegt der Gebührenrahmen zwischen dem 1,0-fachen und dem 1,3-fachen Satz. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr (19,44 €). Eine Steigerung auf den Höchstsatz (1,3-fach, 21,97 €) ist nur mit einer schriftlichen, patientenbezogenen Begründung zulässig.
Die Untersuchung ist primär bei Verdacht auf autoimmune Schilddrüsenerkrankungen wie Hashimoto-Thyreoiditis oder Morbus Basedow indiziert. Auch zur Verlaufskontrolle nach einer Schilddrüsen-Operation bei Schilddrüsenkarzinomen kann die Bestimmung sinnvoll sein. Sie dient dem Nachweis oder Ausschluss spezifischer Autoantikörper.
Die GOÄ 3825.H2 bezieht sich spezifisch auf den Nachweis von Thyreoglobulin-Antikörpern (Tg-AK). Die GOÄ 3826.H2 hingegen wird für den Nachweis von Schilddrüsen-Peroxidase-Antikörpern (TPO-AK) herangezogen. Beide Ziffern können bei entsprechender Indikation nebeneinander abgerechnet werden.
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