GOÄ 3824.H2: Antikörper gegen Spermien korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3824.H2
Untersuchung auf Antikörper mittels qualitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Spermien
Punktzahl 290  
Einfachsatz 16,90 € 1,0x
Regelhöchstsatz 19,44 € 1,1x
Höchstsatz 21,97 € 1,3x
Ausschlüsse

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3824.H2

Untersuchung auf Antikörper mittels qualitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Spermien

Die GOÄ-Ziffer 3824.H2 ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) der Gebührenordnung für Ärzte verortet. Sie beschreibt die qualitative Analyse von Antikörpern gegen Spermatozoen mittels Immunfluoreszenz oder vergleichbarer immunologischer Nachweisverfahren. Die Leistung ist mit 290 Punkten bewertet, was im einfachen Gebührensatz einem Honorar von 16,90 € entspricht.

Als Leistung des Speziallabors unterliegt diese Ziffer einem eingeschränkten Gebührenrahmen, der vom 1,0-fachen bis zum 1,3-fachen Satz reicht. Der Regelhöchstsatz von 1,15 entspricht 19,44 €. Eine wichtige formale Vorgabe besagt, dass die konkret untersuchten Parameter auf der Liquidation explizit anzugeben sind.

GOÄ 3824.H2 in der Praxis: Diagnostik der immunologischen Infertilität

Die Bestimmung von Antisperma-Antikörpern (ASA) ist ein zentraler Bestandteil der Abklärung ungewollter Kinderlosigkeit. Wenn Paare trotz unauffälliger Standardparameter nicht schwanger werden, kann eine immunologische Barriere vorliegen. Antikörper können sich sowohl im Serum des Mannes oder der Frau als auch direkt auf den Spermatozoen oder im Zervikalschleim befinden.

Klinische Indikationen für diese Untersuchung umfassen den Verdacht auf eine autoimmun bedingte Infertilität beim Mann, beispielsweise nach Traumata, Infektionen oder Vasektomie-Refertilisierungen. Auch bei auffälligen Postkoitaltests oder einer ungeklärten Agglutination der Spermien im Ejakulat ist der qualitative Nachweis medizinisch indiziert. Die Ziffer 3824.H2 deckt dabei die qualitative Untersuchung bis zu zwei Titerstufen ab.

Tipp: Bei der Durchführung ähnlicher Untersuchungsmethoden wie dem Mixed-Antiglobulin-Reaction-Test (MAR-Test) kann diese Ziffer ebenfalls herangezogen werden, sofern die methodischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3824.H2

Fallbeispiel 1: Abklärung bei Spermienagglutination

Ein Patient stellt sich zur Abklärung einer primären Sterilität vor. Im zuvor durchgeführten Spermiogramm zeigten sich deutliche Agglutinationen der Spermatozoen. Zum Ausschluss einer autoimmunen Ursache wird eine qualitative Immunfluoreszenzuntersuchung auf Spermien-Antikörper veranlasst.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3824.H2 zum Regelhöchstsatz (1,15-fach). Auf der Rechnung wird der Parameter "Antisperma-Antikörper (qualitativ)" explizit ausgewiesen.

Fallbeispiel 2: Zustand nach Hoden-Trauma

Ein Mann mit Kinderwunsch berichtet von einem schweren stumpfen Hodentrauma in der Jugend. Aufgrund des Risikos einer verletzungsbedingten Blut-Hoden-Schranken-Störung wird das Serum auf zirkulierende Antisperma-Antikörper untersucht.

Die Laborleistung wird über die Ziffer 3824.H2 liquidiert. Da die Untersuchung im Serum stattfindet und die Methodik der qualitativen Immunfluoreszenz entspricht, ist die Abrechnung vollumfänglich begründet.

Fallbeispiel 3: Postkoitaltest mit ungenügender Spermienmotilität

Bei einem Paar mit unerfülltem Kinderwunsch zeigt der Postkoitaltest (Kremer-Test) eine unzureichende Penetration und reduzierte Motilität der Spermien im Zervikalschleim. Es besteht der Verdacht auf lokal vorliegende Antikörper.

Die qualitative Untersuchung auf Spermien-Antikörper wird durchgeführt und über die GOÄ 3824.H2 abgerechnet. Die Dokumentation weist die Indikation und das methodische Vorgehen präzise aus.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3824.H2: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist das Übersehen von Ausschlussziffern. Die GOÄ-Ziffer 3824.H2 darf explizit nicht neben der Ziffer 3852 (mikroskopische Spermauntersuchung) abgerechnet werden. Wird in derselben Sitzung sowohl ein einfaches Spermiogramm als auch der Antikörpertest durchgeführt, muss die Abrechnung sorgfältig getrennt oder auf die Nebeneinanderberechnung verzichtet werden.

Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist das Fehlen der konkreten Parameterbezeichnung auf der Rechnung. Die Leistungsbeschreibung fordert unmissverständlich, dass die untersuchten Parameter anzugeben sind. Fehlt dieser Zusatz, gilt die Rechnung als formal fehlerhaft, was zu Erstattungsverweigerungen führt.

Achtung: Die Ziffer 3824.H2 umfasst qualitative Untersuchungen bis zu zwei Titerstufen. Werden mehr als zwei Titerstufen quantitativ bestimmt, ist zu prüfen, ob andere Ziffern des Abschnitts M anwendbar sind, um Honorarverluste zu vermeiden.

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Dokumentation der GOÄ 3824.H2: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und rechtssichere Dokumentation schützt vor Regressen und Rückfragen der Kostenträger. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, die angewandte Methode (z. B. Immunfluoreszenz oder MAR-Test) sowie das qualitative Ergebnis dokumentiert werden. Auch die Anzahl der untersuchten Titerstufen sollte festgehalten werden.

Für die Abrechnungsstelle ist es ratsam, standardisierte Dokumentationsvorlagen zu nutzen. Dies erleichtert die spätere Rechnungsstellung und stellt sicher, dass alle notwendigen Angaben für die Liquidation direkt verfügbar sind.

Dokumentationsbeispiel:
Indikation: V. a. immunologische Infertilität bei Ejakulat-Agglutination. Methode: Qualitative Immunfluoreszenzuntersuchung auf Antisperma-Antikörper (Spermien), bis zu 2 Titerstufen durchgeführt. Ergebnis: Negativ. Parameter für Rechnung: Antisperma-Antikörper (qualitativ).

GOÄ 3824.H2: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die Ziffer 3824.H2 dem Speziallabor zugeordnet ist, liegt der Gebührenrahmen zwischen dem 1,0-fachen und dem 1,3-fachen Satz. Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz von 1,15 hinaus auf den Höchstsatz von 1,3 ist nur mit einer schriftlichen Begründung zulässig. Typische Begründungen sind ein erhöhter Zeitaufwand durch schwierige Probenaufbereitung oder stark verunreinigte Proben, die eine differenzierte Beurteilung erschweren.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Untersuchung im Rahmen einer umfassenden Sterilitätsdiagnostik erbracht. Sinnvolle Kombinationen bestehen oft mit Beratungsleistungen nach Ziffer 1 oder Ziffer 3 sowie der Erörterung der Auswirkungen einer Erkrankung auf die Lebensgestaltung nach Ziffer 34. Auch die Kombination mit anderen serologischen oder hormonellen Laboruntersuchungen (z. B. LH, FSH, Prolaktin) ist üblich, sofern keine spezifischen Ausschlüsse vorliegen.

Ziffer 3824.H2 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 3824.H2 (Untersuchung auf Antikörper mittels qualitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Spermien) findet ihre Entsprechung in der neuen GOÄ unter Nummer 12815: Spermien-Antikörper (IgG, IgA), je Immunglobulin Mixed-Antiglobulin-Reaction-Test (MAR-Test). Der Festpreis liegt bei 19,88 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 19,43 €). Die Leistung ist je Immunglobulin berechnungsfähig.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3824.H2

Die GOÄ-Ziffer 3824.H2 wird für den qualitativen Nachweis von Antikörpern gegen Spermien mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Verfahren abgerechnet. Dies ist besonders im Rahmen der Sterilitätsdiagnostik bei unerfülltem Kinderwunsch relevant.
Eine gleichzeitige Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3824.H2 neben der Ziffer 3852 für die mikroskopische Spermauntersuchung ist ausgeschlossen. Beide Leistungen dürfen für dieselbe Sitzung bzw. Untersuchung nicht nebeneinander auf der Rechnung stehen.
Der Regelhöchstsatz für die GOÄ-Ziffer 3824.H2 beträgt 19,44 Euro bei einem Steigerungsfaktor von 1,15. Da es sich um eine Leistung des Speziallabors (Abschnitt M) handelt, liegt der Gebührenrahmen zwischen dem 1,0-fachen und dem 1,3-fachen Satz.
Ja, die Angabe der untersuchten Parameter ist bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3824.H2 zwingend erforderlich. Ohne diese konkrete Bezeichnung auf der Liquidation kann die Erstattung durch private Krankenversicherungen verweigert werden.
Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse oder eines ungewöhnlichen Zeitaufwands möglich. Dies erfordert jedoch eine nachvollziehbare, patientenbezogene Begründung auf der Rechnung.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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