GOÄ 3833: Antikörper-Bestimmung korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 3833
Untersuchung auf Antikörper mittels quantitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Centromenegion
Punktzahl 510  
Einfachsatz 29,73 € 1,0x
Regelhöchstsatz 34,19 € 1,1x
Höchstsatz 38,64 € 1,3x
Ausschlüsse

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3833

Untersuchung auf Antikörper mittels quantitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Centromenegion

Die GOÄ-Ziffer 3833 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen). Sie dient dem Nachweis und der Quantifizierung von spezifischen Autoantikörpern mittels indirekter Immunfluoreszenz (IFT) oder vergleichbarer sensitiver Methoden.

Voraussetzung für die Abrechnung dieser Ziffer ist, dass die Bestimmung über mehr als zwei Titerstufen erfolgt. Dies ermöglicht eine präzise quantitative Aussage über die Antikörperkonzentration im Serum des Patienten.

GOÄ 3833 in der Praxis: Diagnostik von Autoimmunerkrankungen

In der täglichen Praxis kommt die GOÄ 3833 vor allem bei der Abklärung von rheumatischen und systemischen Autoimmunerkrankungen zum Einsatz. Ein klassisches Anwendungsgebiet ist der Verdacht auf eine systemische Sklerodermie, insbesondere das CREST-Syndrom, bei dem Zentromer-Antikörper (ACA) ein hochspezifischer Marker sind.

Die Ziffer ist immer dann gerechtfertigt, wenn eine differenzierte quantitative Analyse zur Verlaufskontrolle oder Erstdiagnose notwendig ist. Einfache qualitative Schnelltests oder Untersuchungen mit weniger als drei Titerstufen rechtfertigen den Ansatz dieser Ziffer hingegen nicht.

Tipp: Dokumentieren Sie stets die medizinische Notwendigkeit der quantitativen Titerbestimmung, um Rückfragen von privaten Krankenversicherungen im Vorfeld zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3833

Fallbeispiel 1: Verdacht auf CREST-Syndrom

Eine Patientin stellt sich mit Raynaud-Symptomatik und Sklerodaktylie vor. Zum Ausschluss eines CREST-Syndroms wird eine quantitative Bestimmung der Zentromer-Antikörper mittels Immunfluoreszenz über vier Titerstufen durchgeführt.

Die Abrechnung erfolgt korrekt mit der GOÄ-Ziffer 3833. Auf der Rechnung wird der Parameter "Zentromer-Antikörper (ACA)" explizit ausgewiesen.

Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei bekannter Kollagenose

Bei einem Patienten mit bekannter systemischer Sklerose soll die Krankheitsaktivität überwacht werden. Hierzu wird der Titerverlauf der spezifischen Autoantikörper quantitativ bestimmt.

Da die Untersuchung über mehrere Titerstufen erfolgt, ist der Ansatz der GOÄ 3833 vollumfänglich gerechtfertigt.

Fallbeispiel 3: Differenzialdiagnostik bei unklarem ANA-Muster

Nach einem positiven ANA-Suchtest zeigt sich ein centromeres Fluoreszenzmuster. Zur Bestätigung und Quantifizierung wird eine gezielte quantitative Immunfluoreszenzuntersuchung durchgeführt.

Die Abrechnung der GOÄ 3833 erfolgt neben den grundlegenden Beratungs- und Untersuchungsgebühren des Vortages oder des aktuellen Behandlungstages.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3833: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3833 ist das Versäumnis, die untersuchten Parameter auf der Rechnung anzugeben. Die GOÄ schreibt im Leistungstext explizit vor, dass die konkrete Bezeichnung des untersuchten Antikörpers aufgeführt werden muss.

Zudem muss der strikte Ausschluss der Ziffer 3852 beachtet werden. Die Ziffer 3852 (Untersuchung auf ein- oder mehrfach klassenspezifische Immunglobuline) darf für dieselbe Probe nicht neben der 3833 abgerechnet werden, um eine unzulässige Doppelabrechnung zu verhindern.

Achtung: Private Krankenversicherungen kürzen Rechnungen konsequent, wenn der untersuchte Parameter (z. B. "Centromer-Antikörper") nicht namentlich auf der Liquidation genannt wird.

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Dokumentation der GOÄ 3833: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder erfolgreichen Abrechnung. Für die GOÄ 3833 müssen sowohl die Methode (quantitative Immunfluoreszenz) als auch die exakten Titerstufen und das Endergebnis in der Patientenakte hinterlegt sein.

Es empfiehlt sich, das Laborblatt oder den digitalen Laborbefund direkt mit der elektronischen Patientenakte zu verknüpfen. So kann bei Rückfragen der Beihilfe oder PKV sofort der Nachweis über die erbrachte Leistung erbracht werden.

Dokumentationsbeispiel: Quantitative Immunfluoreszenz auf Zentromer-Antikörper durchgeführt. Titerstufen: 1:80, 1:160, 1:320, 1:640. Ergebnis: Positiv bei Titer 1:640. Parameter: ACA.

GOÄ 3833: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich bei der GOÄ 3833 um eine Laborleistung des Abschnitts M handelt, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15-fach (34,19 €). Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach (38,64 €) ist nur mit einer schriftlichen, patientenbezogenen Begründung zulässig.

Gerechtfertigt ist eine Steigerung beispielsweise bei einem atypischen Fluoreszenzmuster, das eine zeitaufwendige Differenzierung oder eine zusätzliche Kontrolluntersuchung durch den Laborarzt erforderlich macht.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 3833 wird häufig in Kombination mit der Blutentnahme nach Ziffer 250 und den grundlegenden Beratungsleistungen (z. B. Ziffer 1 oder Ziffer 3) abgerechnet. Auch die Kombination mit anderen speziellen Laborziffern zur Autoimmundiagnostik ist möglich, sofern keine expliziten Ausschlüsse vorliegen.

Ziffer 3833 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 3833 (Untersuchung auf Antikörper mittels quantitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Centromenegion) wird in der neuen GOÄ zur Nummer 11166. Titel: Zentromerregion (ACA), IFT quantitativ Abklärung systemische Sklerose. Der Festpreis liegt bei 35,26 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 34,19 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3833

Die GOÄ-Ziffer 3833 ist mit 510 Punkten bewertet. Dies entspricht einem Einfachsatz von 29,73 € und einem Regelhöchstsatz (1,15-fach) von 34,19 € für Laborleistungen.
Die GOÄ-Ziffer 3833 darf nicht am selben Tag neben der Ziffer 3852 abgerechnet werden. Achten Sie darauf, diese beiden Leistungen für dieselbe Probe strikt getrennt zu halten.
Der offizielle Leistungstext schreibt zwingend vor, dass die untersuchten Parameter in der Rechnung anzugeben sind. Fehlt diese Angabe, kann die private Krankenversicherung die Erstattung der Leistung verweigern.
Ja, eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist bei Laborleistungen möglich. Hierfür ist jedoch eine patientenbezogene und medizinisch begründete Rechtfertigung, wie etwa ein atypisches Fluoreszenzmuster, erforderlich.
Die Bestimmung ist insbesondere bei Verdacht auf eine systemische Sklerodermie oder das CREST-Syndrom indiziert. Sie dient der differenzialdiagnostischen Abklärung und der Verlaufskontrolle von Autoimmunprozessen.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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