Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 384 für Tuberkulin- und Batterietests wirft in der Praxis oft Fragen auf. Unser Leitfaden zeigt, worauf Ärzte achten müssen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 384
GOÄ-Ziffer 384: Tuberkulinstempeltest, Mendel-Mantoux-Test oder Stempeltest mit mehreren Antigenen (sog. Batterietests) – Punktzahl: 40
Die GOÄ-Ziffer 384 beschreibt spezifische Testverfahren zur Überprüfung der zellulären Immunreaktion des Körpers. Historisch umfasst diese Ziffer sowohl den klassischen Tuberkulinstempeltest als auch den intrakutanen Mendel-Mantoux-Test sowie sogenannte Batterietests mit mehreren Antigenen auf einem gemeinsamen Träger. Ziel dieser Untersuchungen ist es, eine bestehende oder abgelaufene Infektion mit Mycobacterium tuberculosis nachzuweisen oder den allgemeinen Zustand des Immunsystems zu beurteilen.
Da klassische Tuberkulinstempeltests in Deutschland mittlerweile nicht mehr im Handel erhältlich sind, konzentriert sich die praktische Anwendung heute primär auf den Mendel-Mantoux-Test. Bei diesem Verfahren wird eine definierte Menge Tuberkulin streng intrakutan injiziert, um nach einer Wartezeit von mehreren Tagen die lokale Hautreaktion zu messen. Die Leistung beinhaltet das Einbringen der Testsubstanz sowie die notwendige Überwachung des Patienten unmittelbar nach der Applikation.
GOÄ 384 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz
Der klinische Einsatz der GOÄ-Ziffer 384 ist eng mit der Diagnostik der Tuberkulose sowie der Abklärung von Immundefekten verknüpft. Typische Indikationen für den Mendel-Mantoux-Test sind die Umgebungsuntersuchung nach Kontakt mit infektiösen Tuberkulosepatienten oder der Ausschluss einer latenten Tuberkulose vor dem Beginn einer immunsuppressiven Therapie. Auch im Rahmen von Einstellungsuntersuchungen im Gesundheitswesen kann dieser Test gefordert sein.
Bei der Durchführung von Batterietests mit mehreren Antigenen steht hingegen die Überprüfung der allgemeinen Immunkompetenz im Vordergrund. Dies ist insbesondere bei Patienten mit Verdacht auf eine ausgeprägte zelluläre Immunschwäche, wie sie bei fortgeschrittenen HIV-Infektionen oder unter intensiver Chemotherapie auftritt, von Bedeutung. Die Reaktion auf die verschiedenen Antigene zeigt, ob das Immunsystem noch in der Lage ist, eine verzögerte Überempfindlichkeitsreaktion aufzubauen.
Achtung: Bei der Interpretation des Mendel-Mantoux-Tests muss berücksichtigt werden, dass eine vorangegangene BCG-Impfung oder Infektionen mit nicht-tuberkulösen Mykobakterien zu falsch-positiven Ergebnissen führen können. Umgekehrt können ältere oder immunsupprimierte Patienten falsch-negative Reaktionen zeigen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 384
Fallbeispiel 1: Umgebungsuntersuchung bei Tuberkulosekontakt
Ein Patient stellt sich nach engem Kontakt mit einem nachweislich an offener Lungentuberkulose erkrankten Familienmitglied in der Praxis vor. Zur Abklärung einer latenten Infektion führt der Arzt einen Mendel-Mantoux-Test durch. Hierzu injiziert er Tuberkulin intrakutan in die Beugeseite des Unterarms.
Abrechnung: Die Durchführung des Tests wird mit der GOÄ-Ziffer 384 berechnet. Die Beratung des Patienten über den Test und das Verhalten nach der Injektion wird über die GOÄ-Ziffer 1 abgerechnet. Das verwendete Tuberkulin-Präparat kann als Sachkosten gemäß Paragraph 10 GOÄ zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Fallbeispiel 2: Screening vor Biologika-Therapie
Bei einer Patientin mit schwerer rheumatoider Arthritis soll eine Therapie mit einem TNF-Blocker initiiert werden. Zum Ausschluss einer latenten Tuberkulose wird ein Tuberkulinhauttest nach Mendel-Mantoux veranlasst. Der Test wird ordnungsgemäß durchgeführt und dokumentiert.
Abrechnung: Neben der GOÄ-Ziffer 384 für den Hauttest wird die symptombezogene Untersuchung der Patientin nach GOÄ-Ziffer 5 berechnet. Da die Abklärung vor einer hochwirksamen Therapie erfolgt, ist eine detaillierte Dokumentation der Indikation essenziell, um die medizinische Notwendigkeit transparent darzustellen.
Fallbeispiel 3: Überprüfung der Immunkompetenz bei Immundefekt
Bei einem Patienten mit chronischer Infektneigung und Verdacht auf einen zellulären Immundefekt wird ein kutaner Recall-Antigentest mit verschiedenen Allergenen auf einem Träger appliziert. Die Ablesung erfolgt nach 48 Stunden, um die zelluläre Immunantwort zu beurteilen.
Abrechnung: Obwohl hierbei mehrere Antigene gleichzeitig auf die Haut aufgebracht werden, darf die GOÄ-Ziffer 384 gemäß den Abrechnungsbestimmungen nur einmalig berechnet werden. Eine Vervielfachung der Ziffer aufgrund der Anzahl der verwendeten Antigene ist unzulässig.
Häufige Fehler bei der GOÄ 384: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 384 ist der Versuch, die Leistung bei der Verwendung von Mehrfachträgern mehrfach anzusetzen. Die Leistungsbeschreibung stellt klar, dass auch bei einem Stempeltest mit mehreren Antigenen die Ziffer nur einmal pro Sitzung berechnungsfähig ist. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen Rechnungen konsequent, wenn hier fälschlicherweise eine Multiplikation vorgenommen wurde.
Zudem ist die Abgrenzung zu anderen allergologischen Testverfahren strikt zu beachten. Die GOÄ-Ziffer 384 darf nicht für klassische Prick-, Scratch- oder Epikutantests verwendet werden, die zur Allergiediagnostik dienen. Hierfür sind die spezifischen Ziffern aus dem Abschnitt GOÄ 380 bis 382 bzw. 385 bis 387 heranzuziehen. Eine fehlerhafte Zuordnung führt bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen regelmäßig zu Beanstandungen.
Tipp: Da Tuberkulinstempeltests in Deutschland nicht mehr vertrieben werden, sollte bei der Abrechnung der GOÄ 384 stets dokumentiert werden, dass es sich um den intrakutanen Mendel-Mantoux-Test handelt. Dies beugt Rückfragen der Erstattungsstellen bezüglich der Verfügbarkeit des Testverfahrens vor.
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Dokumentation der GOÄ 384: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Fundament, um Honorarkürzungen zu vermeiden. In der Patientenakte müssen neben der Indikation für den Test auch das verwendete Präparat, die Chargennummer sowie der genaue Applikationsort festgehalten werden. Auch der Zeitpunkt der Applikation und der geplante Ablesetermin sind zwingend zu dokumentieren.
Besonders wichtig ist die detaillierte Erfassung des Testergebnisses nach der vorgeschriebenen Wartezeit. Hierbei sollte nicht nur positiv oder negativ vermerkt werden, sondern der exakte Durchmesser der Induration in Millimetern. Eine reine Rötung ohne fühlbare Verhärtung gilt nicht als positives Testergebnis und muss entsprechend differenziert dokumentiert werden.
Dokumentationsbeispiel:
Mendel-Mantoux-Test durchgeführt am 15.10.2023, 10:00 Uhr. Applikation von 0,1 ml Tuberkulin (5 TE) streng intrakutan am linken Unterarm (Beugeseite). Keine Sofortreaktion. Ablesung am 18.10.2023, 10:15 Uhr (nach 72 Std.): Induration von 12 mm Durchmesser tastbar, mäßiges Erythem. Befund: Positiver Tuberkulinhauttest.
GOÄ 384: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Schwellenwerts über den 2,3-fachen Satz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchsstatz ist bei der GOÄ-Ziffer 384 möglich, erfordert jedoch eine patientenbezogene und medizinisch begründete Rechtfertigung. Typische Begründungen für eine Steigerung sind ein erheblicher Mehraufwand bei der Durchführung, beispielsweise bei extrem unruhigen Kleinkindern oder Patienten mit ausgeprägter Nadelphobie, bei denen die exakte intrakutane Injektion erschwert ist. Auch anatomische Besonderheiten wie vernarbte oder stark veränderte Hautareale im Applikationsbereich können einen erhöhten Zeitaufwand begründen.
Typische Ziffernkombinationen
In der täglichen Praxis wird die GOÄ-Ziffer 384 häufig mit Beratungs- und Untersuchungsleistungen kombiniert. Am Tag der Testplatzierung ist die Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffer 1 (Beratung) oder der GOÄ-Ziffer 5 (symptombezogene Untersuchung) in der Regel zulässig, sofern diese Leistungen über die reine Testvorbereitung hinausgehen. Die Materialkosten für das Tuberkulin oder den Antigen-Träger können gemäß Paragraph 10 GOÄ als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt werden, sofern sie nicht als Sprechstundenbedarf bezogen wurden.
Nicht zulässig ist hingegen die gleichzeitige Abrechnung von Laborleistungen zur Tuberkulosediagnostik am selben Tag, wenn diese denselben diagnostischen Zweck verfolgen und keine medizinische Notwendigkeit für eine duale Testung besteht. Zudem sind parallele Hauttests für dieselben Allergene am selben Tag ausgeschlossen.
Ziffer 384 in der neuen GOÄ
Die Ziffer 384 (Tuberkulinstempeltest, Mendel-Mantoux-Test oder Stempeltest mit mehreren Antigenen (sog. Batterietests)) wird in der neuen GOÄ zur Nummer 1007. Titel: Mendel-Mantoux-Test oder Intrakutantest mit mehreren Antigenen, ggf. einschließlich abdeckendem Verband. Der Festpreis liegt bei 7,37 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 5,36 €). Die Leistung ist je Sitzung, einmal berechnungsfähig berechnungsfähig. Abrechnungshinweis: Die Leistung nach Nummer 1007 ist je Sitzung einmal berechnungsfähig. Die Ablesung des Testergebnisses, auch an darauffolgenden Tagen, ist nicht gesondert berechnungsfähig.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 384
Was hat nicht gestimmt?