GOÄ 383: Kutane Testung korrekt abrechnen – Tipps

5 Min. Lesezeit
GOÄ 383
Kutane Testung (z. B. von Pirquet, Moro)
Punktzahl 30  
Einfachsatz 1,75 € 1,0x
Regelhöchstsatz 4,02 € 2,3x
Höchstsatz 6,12 € 3,5x

Die Abrechnung der kutanen Testung nach GOÄ 383 wirft in der Praxis oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Kombinationen und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 383

GOÄ Ziffer 383: Kutane Testung (z. B. von Pirquet, Moro) – Punktzahl: 30

Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 383 umfasst die klassische kutane Testung, die historisch vor allem zur Tuberkulosediagnostik eingesetzt wird. Hierzu zählen insbesondere die Verfahren nach von Pirquet (Perforation der Haut mit einem Impfbohrer) und Moro (Einreibung einer wirkstoffhaltigen Salbe).

Die Leistung beinhaltet das fachgerechte Aufbringen des Testmaterials auf die Haut sowie die notwendige Überwachung unmittelbar nach der Applikation. Auch die spätere Ablesung des Testergebnisses nach einem Zeitraum von drei bis sieben Tagen ist mit dieser Gebührenziffer abgegolten und darf nicht als eigenständige Leistung deklariert werden.

GOÄ 383 in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert

Obwohl moderne In-vitro-Verfahren wie der Interferon-Gamma-Release-Assay (IGRA) zunehmend an Bedeutung gewonnen haben, besitzt die kutane Tuberkulintestung nach wie vor einen festen Platz in der pädiatrischen Praxis. Besonders bei Säuglingen und Kleinkindern stellt die schmerzarme Applikation mittels Pflaster oder Salbe eine patientenschonende Alternative dar.

Die Indikation zur Durchführung der GOÄ 383 ergibt sich meist bei Verdacht auf eine Tuberkuloseinfektion oder im Rahmen von Umgebungsuntersuchungen nach Kontakt mit Erkrankten. Die Abgrenzung zu anderen allergologischen Testverfahren ist essenziell, da die GOÄ 383 spezifisch für die kutane Applikation von Tuberkulin konzipiert ist.

Tipp: Da die Ablesung erst nach mehreren Tagen erfolgt, sollte der Ablesetermin bereits bei der Applikation fest vereinbart und dokumentiert werden, um einen vollständigen Behandlungszyklus zu gewährleisten.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 383

Fallbeispiel 1: Tuberkulose-Screening bei einem Kleinkind

Ein zweijähriges Kind wird nach Kontakt mit einer an Tuberkulose erkrankten Person in der Praxis vorgestellt. Es erfolgt eine kutane Testung mittels Moro-Salbe (GOÄ 383) sowie eine eingehende Beratung der Eltern (GOÄ 1).

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ 383 zum Regelsatz sowie der GOÄ 1 für die Beratung. Das verwendete Tuberkulin-Präparat wird als Sachbeihilfe gemäß § 10 GOÄ gesondert in Rechnung gestellt.

Fallbeispiel 2: Pirquet-Testung bei unkooperativem Säugling

Bei einem acht Monate alten Säugling soll ein Pirquet-Test durchgeführt werden. Aufgrund starker Abwehrbewegungen des Kindes ist die Perforation der Haut erheblich erschwert und erfordert den Einsatz einer zweiten Hilfskraft.

Neben der GOÄ 383 wird ein erhöhter Steigerungssatz (3,5-fach) angewendet. Die Begründung auf der Liquidation verweist auf den extremen Zeitaufwand und die erschwerten Bedingungen durch die mangelnde Kooperation des Säuglings.

Fallbeispiel 3: Umgebungsuntersuchung im Rahmen des ÖGD

Im Auftrag des Gesundheitsamtes führt eine niedergelassene Pädiaterin eine kutane Testung bei einem Schulkind durch. Neben der Applikation des Pflasters erfolgt eine symptombezogene Untersuchung zum Ausschluss aktiver Symptome.

Abgerechnet werden die GOÄ 383 für den Test und die GOÄ 5 für die symptombezogene Untersuchung. Die Dokumentation der Befundfreiheit der Atemwege stützt die Nebeneinanderberechnung der Untersuchung.

Häufige Fehler bei der GOÄ 383: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die separate Berechnung der Befundablesung nach einigen Tagen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen diese Rechnungen regelmäßig, da die Befundauswertung integraler Bestandteil der GOÄ 383 ist.

Zudem darf die GOÄ 383 nicht am selben Tag mit der intrakutanen Tuberkulintestung nach GOÄ 391 nebeneinander berechnet werden, wenn es sich um dieselbe diagnostische Fragestellung handelt. Solche Doppeltestungen gelten als medizinisch nicht notwendig und führen zu Honorarkürzungen.

Achtung: Die bloße Ablesung des Testergebnisses rechtfertigt keine erneute Berechnung der GOÄ 383. Findet am Tag der Ablesung jedoch eine ausführliche Beratung über das weitere Vorgehen statt, kann hierfür die GOÄ 1 oder GOÄ 3 herangezogen werden.

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Dokumentation der GOÄ 383: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen und Regresse. In der Patientenakte müssen das verwendete Testpräparat mit Chargennummer, die genaue Lokalisation der Applikation sowie das Datum und die Uhrzeit der Durchführung festgehalten werden.

Ebenso unverzichtbar ist die schriftliche Fixierung des Ableseergebnisses (z. B. Durchmesser der Induration in Millimetern) nach der vorgeschriebenen Wartezeit. Fehlt dieser Eintrag, gilt die Leistung rechtlich als nicht vollständig erbracht.

Dokumentation:
Kutane Testung nach Moro an der linken beugeseitigen Unterarmseite durchgeführt. Chargen-Nr. des Tuberkulins: 12345X. Keine Sofortreaktion. Ablesung nach 72 Stunden: Induration von 5 mm Durchmesser, mäßiges Erythem. Beratung der Mutter bezüglich des Befundes erfolgt.

GOÄ 383: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert der GOÄ 383 liegt bei 4,02 € (2,3-facher Satz). Eine Überschreitung dieses Satzes bis zum 3,5-fachen Höchstsatz (6,12 €) ist möglich, wenn besondere Erschwernisse vorliegen. Typische Begründungen sind eine ausgeprägte Unruhe des Kindes, anatomische Besonderheiten der Haut oder ein erheblicher zeitlicher Mehraufwand bei der Fixierung des Testpflasters.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 383 zusammen mit Beratungsleistungen nach GOÄ 1 oder GOÄ 3 kombiniert. Auch die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5 ist am Tag der Testvorbereitung oder der Ablesung berechenbar, sofern eine entsprechende klinische Fragestellung vorliegt. Die gesonderte Berechnung von Sachkosten für das Testbesteck oder die Testlösung nach § 10 GOÄ sollte keinesfalls vergessen werden.

Ziffer 383 in der neuen GOÄ

Die Leistung der alten Ziffer 383 (Kutane Testung (z. B. von Pirquet, Moro)) geht in der neuen GOÄ in Nummer 1001 auf. Die neue Leistung lautet: Epikutantest (1. bis 30. Test je Behandlungsfall) oder kutane Testung, je Test. Der Festpreis liegt bei 4,69 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 4,02 €). Die Leistung ist je Test berechnungsfähig.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 383

Nein, die Ablesung des Testergebnisses ist Bestandteil der Leistung nach GOÄ 383 und kann nicht als eigene Ziffer abgerechnet werden. Allerdings ist eine begleitende Beratung des Patienten oder der Eltern bei der Ablesung nach GOÄ 1 oder GOÄ 3 berechnungsfähig.
Die Kosten für das verwendete Testmaterial (z. B. Tuberkulin-Pflaster oder Tuberkulin-Salbe) können gemäß § 10 GOÄ als Sachkosten gesondert in Rechnung gestellt werden. Alternativ ist eine direkte Rezeptierung des Testmaterials auf den Namen des Patienten möglich.
Ja, die kutane Testung nach GOÄ 383 ist grundsätzlich neben anderen allergologischen Testungen wie dem Prick-Test (GOÄ 385–388) berechenbar, sofern unterschiedliche Indikationen vorliegen. Es muss jedoch auf eine präzise Dokumentation geachtet werden, um Überschneidungen zu vermeiden.
Eine Steigerung über den Regelsatz von 2,3-fach hinaus ist bei erschwerten Bedingungen wie mangelnder Kooperation bei Kleinkindern oder ausgeprägten Hautveränderungen zulässig. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar auf der Rechnung dokumentiert werden.
Neben der GOÄ 383 können die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5 sowie Beratungen nach GOÄ 1 oder GOÄ 3 abgerechnet werden. Diese Leistungen müssen jedoch über die reine Testdurchführung hinausgehen und separat begründet sein.
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