GOÄ 382: Epikutantest ab 51. Test korrekt abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 382
Epikutantest, je Test (51. bis 100. Test je Behandlungsfall)
Punktzahl 15  
Einfachsatz 0,87 € 1,0x
Regelhöchstsatz 2,00 € 2,3x
Höchstsatz 3,04 € 3,5x

Die Abrechnung von Epikutantests nach GOÄ-Ziffer 382 birgt Fallstricke bei Höchstmengen und Sachkosten. Erfahren Sie, wie Sie Fehler vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 382

GOÄ-Ziffer 382: Epikutantest, je Test (51. bis 100. Test je Behandlungsfall) - Punktzahl: 15

Die GOÄ-Ziffer 382 bewertet die Durchführung eines Epikutantests für den Bereich vom 51. bis zum 100. Test innerhalb eines Behandlungsfalls. Diese Leistung ist im Abschnitt C V (Impfungen und Testungen) der Gebührenordnung verankert. Sie stellt eine gestaffelte Abrechnungsmöglichkeit dar, die an die Ziffern 380 und 381 anschließt.

Die medizinische Maßnahme umfasst das fachgerechte Aufbringen der Testsubstanzen auf die Haut, meist mittels spezieller Testpflaster, sowie die anschließende Überwachung. Die spätere Ablesung und Beurteilung der Hautreaktionen sind ebenfalls Bestandteil der Gesamtleistung. Wichtig ist hierbei die strikte Beachtung der Mengenbegrenzung je Behandlungsfall.

GOÄ 382 in der Praxis: Korrekte Anwendung und Indikation

Der Epikutantest (auch Patch-Test genannt) dient dem Nachweis von Typ-IV-Allergien, insbesondere von Kontaktallergien. In der dermatologischen und allergologischen Praxis wird diese Methode eingesetzt, um Reaktionen auf Umweltstoffe, Kosmetika oder Berufsstoffe zu untersuchen. Die Abrechnung nach Ziffer 382 setzt voraus, dass bereits 50 Tests im selben Behandlungsfall durchgeführt und berechnet wurden.

Klinisch ist eine so umfangreiche Testung mit mehr als 50 Substanzen selten die Regel. Meist reichen Standardreihen mit 20 bis 70 Substanzen aus, um die häufigsten Allergene abzudecken. Eine Ausweitung auf bis zu 100 Tests ist jedoch bei komplexen Fragestellungen, wie dem Verdacht auf seltene Berufsdermatosen oder multiplen Sensibilisierungen, medizinisch indiziert.

Tipp: Da Standardtestungen selten die Grenze von 50 Substanzen überschreiten, sollte bei der Anwendung der Ziffer 382 stets die medizinische Notwendigkeit im Vorfeld genau geprüft und dokumentiert werden, um Rückfragen von Kostenträgern zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 382

Fallbeispiel 1: Erweiterte Testung bei Verdacht auf Berufsdermatose

Ein Patient stellt sich mit einem chronischen Handekzem vor, das im Verdacht steht, durch berufliche Stoffe in der Metallverarbeitung verursacht zu sein. Nach der standardmäßigen Epikutantestung mit 50 Substanzen (abgerechnet über Ziffer 380 und 381) zeigt sich kein eindeutiges Ergebnis. Es erfolgt eine erweiterte Testung mit 30 zusätzlichen berufsspezifischen Spezialallergenen.

Die Abrechnung erfolgt für die ersten 50 Tests über die Ziffern 380 und 381. Die zusätzlichen 30 Tests (Test 51 bis 80) werden korrekt nach der GOÄ-Ziffer 382 abgerechnet. Dies entspricht 30-mal der Ziffer 382 bei dieser Berufsdermatose.

Fallbeispiel 2: Abklärung multipler Kosmetikallergien

Eine Patientin leidet unter rezidivierenden Gesichtsekzemen nach der Anwendung verschiedener Pflegeprodukte. Es wird eine umfassende Testung mit der Standardreihe sowie mehreren Spezialreihen für Kosmetikinhaltsstoffe und Konservierungsmittel durchgeführt. Insgesamt kommen 65 Testsubstanzen zum Einsatz.

Die ersten 30 Tests werden mit Ziffer 380 liquidiert, die Tests 31 bis 50 mit Ziffer 381. Für die verbleibenden 15 Tests (Test 51 bis 65) wird die Ziffer 382 fünfzehnmal in Ansatz gebracht, um diese komplexen Kosmetikallergien abzuklären.

Fallbeispiel 3: Ausschlussdiagnostik bei Unverträglichkeit von Zahnwerkstoffen

Vor einer umfangreichen Zahnsanierung soll eine Unverträglichkeit gegenüber verschiedenen Dentallegierungen und Kunststoffen ausgeschlossen werden. Der Zahnarzt überweist den Patienten zum Dermatologen, der eine Testreihe mit insgesamt 55 Allergenen appliziert.

Die Abrechnung der ersten 50 Allergene erfolgt regelkonform über die Ziffern 380 und 381. Die restlichen 5 Allergene (Test 51 bis 55) werden über die Ziffer 382 fünfmal abgerechnet, um eine Unverträglichkeit sicher auszuschließen.

Häufige Fehler bei der GOÄ 382: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist das Überschreiten der Höchstgrenze. Mehr als insgesamt 100 Epikutantests sind je Behandlungsfall nicht berechnungsfähig. Da die Ziffer 382 erst ab dem 51. Test greift, darf sie innerhalb eines Behandlungsfalls maximal fünfzigmal berechnet werden.

Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen betrifft die Sachkosten. Die Kosten für die Testsubstanzen und die verwendeten Testpflaster sind explizit nicht gesondert berechnungsfähig. Diese Materialien sind mit der Gebühr abgegolten und dürfen nicht als Auslagen nach § 10 GOÄ auf der Rechnung erscheinen.

Achtung: Private Krankenversicherungen fordern bei Testungen, die über 70 Substanzen hinausgehen, häufig eine detaillierte medizinische Begründung an. Ohne eine plausible Darlegung der Notwendigkeit in der Patientenakte drohen Honorarkürzungen.

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Dokumentation der GOÄ 382: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Abrechnung und die Abwehr von Regressen. In der Patientenakte müssen alle applizierten Testsubstanzen namentlich und mit ihrer genauen Position auf dem Rücken oder Arm dokumentiert werden. Auch die Zeitpunkte der Applikation sowie der Ablesungen (nach 24, 48 und 72 Stunden) sind zwingend festzuhalten.

Zusätzlich sollte die medizinische Notwendigkeit für das Überschreiten der Standardanzahl von 50 Tests kurz begründet werden. Dies erleichtert im Nachgang die Argumentation gegenüber den Kostenträgern erheblich.

Dokumentationsbeispiel:
Epikutantestung mit insgesamt 65 Substanzen (Standardreihe + Spezialreihe Friseurstoffe). Applikation am [Datum] um [Uhrzeit]. Ablesung nach 48h am [Datum]: Positiv auf Nickelsulfat (Position 12, ++) und Kolophonium (Position 54, +). Ablesung nach 72h am [Datum] bestätigt Befund. Keine unerwünschten Hautreaktionen außerhalb der Testareale.

GOÄ 382: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 382 kann bei Vorliegen besonderer Umstände über den Regelhöchstsatz von 2,3 hinaus bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Ein erhöhter Zeitaufwand oder eine schwierige Durchführung können als Begründung dienen. Typische Gründe sind beispielsweise eine extrem unruhige Haut des Patienten, starker Juckreiz mit der Gefahr des Verrutschens der Pflaster oder eine erschwerte Ablesung bei starker Behaarung oder ausgeprägten Vorschädigungen der Haut.

Die Begründung muss patientenindividuell und verständlich auf der Liquidation formuliert sein. Pauschale Begründungen wie 'erhöhter Zeitaufwand' ohne nähere Erläuterung werden von den Erstattungsstellen meist zurückgewiesen.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Ziffer 382 werden im selben Behandlungsfall zwingend die Ziffern 380 (1. bis 30. Test) und 381 (31. bis 50. Test) abgerechnet. Eine alleinige Abrechnung der Ziffer 382 ohne die vorhergehenden Ziffern ist unzulässig. Zudem kann die symptombezogene Untersuchung nach Ziffer 5 GOÄ oder eine eingehende Beratung nach Ziffer 3 GOÄ für die Besprechung der Testergebnisse kombiniert werden, sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ziffer 382 in der neuen GOÄ

An die Stelle der alten Ziffer 382 (Epikutantest, je Test (51. bis 100. Test je Behandlungsfall)) treten in der neuen GOÄ 3 spezifische Leistungen (bisher beim 2,3-fachen Satz: 2,00 €). Welche zutrifft, hängt von Analyt und Methode ab:

  • 1001 Epikutantest (1. bis 30. Test je Behandlungsfall) oder kutane Testung, je Test (4,69 €)
  • 1002 Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1001 ab dem 31. Test, je Test (2,26 €)
  • 1003 Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1001 ab dem 31. Test bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, je Test (3,01 €)

Die Bandbreite reicht von 2,26 € bis 4,69 € — die Dokumentation des Analyten entscheidet.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 382

Die GOÄ-Ziffer 382 darf innerhalb eines Behandlungsfalls maximal 50-mal berechnet werden. Sie kommt erst ab dem 51. bis zum 100. Epikutantest zum Einsatz. Mehr als insgesamt 100 Epikutantests sind je Behandlungsfall nicht berechnungsfähig.
Nein, die Kosten für die Testsubstanzen und Testpflaster sind bei der Anwendung der GOÄ-Ziffer 382 nicht gesondert berechnungsfähig. Diese Materialien sind mit der Gebühr für die Testung abgegolten. Eine separate Sachkostenabrechnung ist daher ausgeschlossen.
Eine so umfangreiche Testung ist nur in seltenen, komplexen Fällen medizinisch indiziert, beispielsweise bei Verdacht auf multiple Kontaktallergien oder Berufsdermatosen. Standardtestungen umfassen in der Regel lediglich 20 bis 70 Testsubstanzen. Bei Überschreiten dieser Richtwerte fordert die private Krankenversicherung meist eine detaillierte medizinische Begründung.
Die ersten 50 Epikutantests werden über die GOÄ-Ziffern 380 und 381 abgerechnet. Die Ziffer 380 gilt für den 1. bis 30. Test, während die Ziffer 381 für den 31. bis 50. Test herangezogen wird. Erst ab dem 51. Test greift die GOÄ-Ziffer 382.
Ja, der Schwellenwert von 2,3 (Regelhöchstsatz) kann bei erhöhtem Aufwand bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Dies erfordert jedoch eine patientenindividuelle, medizinische Begründung auf der Rechnung, wie etwa eine erschwerte Testablesung bei ausgeprägten Hautveränderungen.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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