Die Abrechnung von Epikutantests nach GOÄ 381 erfordert Präzision bei der Staffelung. Erfahren Sie, wie Sie Honorarverluste und Prüfungen vermeiden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 381
Epikutantest, je Test (31. bis 50. Test je Behandlungsfall)
Die GOÄ-Ziffer 381 beschreibt eine Sonderleistung der Allergiediagnostik, die im Rahmen von Epikutantests (Pflastertests) zum Einsatz kommt. Diese Leistung erfasst spezifisch die Durchführung von mittleren Testreihen, die über die ersten 30 Standardtests hinausgehen. Behandler setzen diese Ziffer ein, um den zusätzlichen Aufwand bei der Identifikation von Spättyp-Allergien (Typ-IV-Allergien) adäquat abzubilden.
GOÄ 381 in der Praxis: Staffelung bei der Epikutantestung
In der allergologischen Praxis erfordern komplexe Fragestellungen häufig den Einsatz umfangreicher Testreihen. Typische Indikationen für eine erweiterte Testung sind der Verdacht auf berufsbedingte Kontaktekzeme oder Unverträglichkeiten gegenüber Kosmetika und Zahnmaterialien. Da standardisierte Testblöcke oft nicht ausreichen, müssen zusätzliche Spezialreihen geklebt werden.
Die Abrechnung erfolgt hierbei streng nach dem Staffelprinzip der GOÄ. Die ersten 30 Tests werden über die Ziffer 380 liquidiert. Erst ab dem 31. Test greift die GOÄ-Ziffer 381, die maximal 20-mal pro Behandlungsfall berechnet werden darf.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 381
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Friseurallergie
Ein Patient stellt sich mit einem chronischen Handekzem vor. Es erfolgt eine Epikutantestung mit der Standardreihe sowie einer speziellen Friseurreihe, was insgesamt 42 Testsubstanzen umfasst. Die Auswertung erfolgt nach den Richtlinien der Fachgesellschaften.
Die Abrechnung erfolgt durch die Kombination von 30-mal GOÄ 380 für die ersten Tests. Für die verbleibenden 12 Tests wird die GOÄ-Ziffer 381 genau 12-mal in Ansatz gebracht.
Fallbeispiel 2: Testung auf Zahnersatzmaterialien
Vor einer umfangreichen prothetischen Versorgung soll eine Unverträglichkeit gegen Dentallegierungen und Kunststoffe ausgeschlossen werden. Der Behandler appliziert hierzu eine Testreihe mit insgesamt 35 Allergenen auf dem Rücken des Patienten.
In der Liquidation werden die ersten 30 Testungen über die GOÄ 380 abgerechnet. Die restlichen 5 Testungen werden folgerichtig über die GOÄ-Ziffer 381 fünffach deklariert.
Fallbeispiel 3: Umfassende berufsgenossenschaftliche Abklärung
Bei einem Maurer besteht der Verdacht auf eine Chromat- und Kobaltallergie sowie weitere berufsrelevante Kontaktallergene. Es werden insgesamt 52 verschiedene Testsubstanzen aufgeklebt und ausgewertet.
Die Abrechnung erfolgt gestaffelt über drei Ziffern. Es werden 30-mal die GOÄ 380, 20-mal die GOÄ 381 und schließlich 2-mal die GOÄ 382 für die Tests 51 und 52 abgerechnet.
Häufige Fehler bei der GOÄ 381: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Praxis betrifft die Abrechnung von Sachkosten. Gemäß den allgemeinen Bestimmungen der GOÄ sind die Kosten für Testsubstanzen und Testpflaster bereits in der Gebühr der Ziffer enthalten. Eine gesonderte Berechnung dieser Materialien als Auslagen ist unzulässig und führt regelmäßig zu Kürzungen durch private Krankenversicherungen.
Zudem muss die Definition des Behandlungsfalls beachtet werden. Ein Behandlungsfall beschreibt den Zeitraum von einem Monat. Werden innerhalb dieses Monats mehrere Testreihen appliziert, müssen die Ziffern fortlaufend über den gesamten Zeitraum addiert werden.
Achtung: Die GOÄ-Ziffer 381 darf innerhalb eines Behandlungsfalls maximal 20-mal berechnet werden. Jede darüber hinausgehende Testung ab dem 51. Test muss zwingend mit der Ziffer 382 liquidiert werden.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ 381: Praxisbewährte Hinweise
Eine rechtssichere Dokumentation ist das Fundament jeder fehlerfreien Abrechnung. In der Patientenakte müssen die genauen Bezeichnungen aller verwendeten Allergene und Testkonzentrationen lückenlos dokumentiert werden. Auch die exakte Lokalisation des Testfeldes auf dem Rücken oder Arm ist festzuhalten.
Besonders wichtig ist die Dokumentation der Ablesezeitpunkte. Die Reaktionen müssen in der Regel nach 24, 48 und 72 Stunden bewertet und die Ergebnisse (z. B. Erythem, Infiltrat, Vesikel) exakt verschlüsselt eingetragen werden.
Dokumentation: Epikutantestung am Rücken mit 45 Substanzen (Standard- und Kosmetikreihe). Applikation am 12.10., Ablesung nach 24h (13.10. negativ), 48h (14.10. positive Reaktion auf Duftstoffmix I bei Testfeld 34) und 72h (15.10. Befund bestätigt).
Tipp: Nutzen Sie standardisierte Testprotokolle oder digitale Vorlagen in Ihrer Praxissoftware, um die Vollständigkeit der Dokumentation für eventuelle Rückfragen der Kostenträger zu garantieren.
GOÄ 381: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Bei schwierigen Hautverhältnissen, wie beispielsweise einer ausgeprägten Psoriasis oder Neurodermitis im Testareal, kann die Applikation und Auswertung erheblich erschwert sein. In solchen Fällen ist eine Überschreitung des Schwellenwertes (2,3-fach) bis zum Höchstsatz von 3,5-fach gerechtfertigt. Die Begründung muss patientenindividuell und medizinisch nachvollziehbar in der Rechnung formuliert werden.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 381 wird typischerweise mit Beratungsleistungen nach GOÄ 1 oder GOÄ 3 kombiniert. Auch die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5 ist neben der Testung berechnungsfähig, sofern sie eine eigenständige Leistung darstellt. Eine gleichzeitige Berechnung von Prick-Tests (GOÄ 385-388) ist bei entsprechende klinischer Fragestellung ebenfalls zulässig, muss jedoch getrennt begründet werden.
Ziffer 381 in der neuen GOÄ
An die Stelle der alten Ziffer 381 (Epikutantest, je Test (31. bis 50. Test je Behandlungsfall)) treten in der neuen GOÄ 3 spezifische Leistungen (bisher beim 2,3-fachen Satz: 2,69 €). Welche zutrifft, hängt von Analyt und Methode ab:
- 1001 Epikutantest (1. bis 30. Test je Behandlungsfall) oder kutane Testung, je Test (4,69 €)
- 1002 Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1001 ab dem 31. Test, je Test (2,26 €)
- 1003 Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1001 ab dem 31. Test bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, je Test (3,01 €)
Die Bandbreite reicht von 2,26 € bis 4,69 € — die Dokumentation des Analyten entscheidet.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 381
Was hat nicht gestimmt?