GOÄ 3885: Thyreoglobulin-Antikörper korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3885
Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels AgglutinationThyreoglobulin (Boydentest)
Punktzahl 90  
Einfachsatz 5,25 € 1,0x
Regelhöchstsatz 6,03 € 1,1x
Höchstsatz 6,82 € 1,3x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3885 für den qualitativen Nachweis von Thyreoglobulin-Antikörpern sowie analoger TPO- und MAK-Agglutinationstests.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3885

Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Agglutination - Thyreoglobulin (Boydentest) -

Die Leistung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) unter den Speziallaborleistungen eingeordnet. Sie ist mit 90 Punkten bewertet, was im einfachen Gebührensatz einem Honorar von 5,25 € entspricht. Der in der Laborpraxis übliche Regelhöchstsatz (1,15-fach) beläuft sich auf 6,03 €.

Die Ziffer beschreibt den qualitativen Nachweis von Antikörpern gegen Thyreoglobulin (TAK) mittels Agglutinationstechniken. Der historisch etablierte Boydentest nutzt hierzu gegerbte und mit Antigen beladene Erythrozyten, die bei Vorhandensein spezifischer Antikörper im Serum des Patienten agglutinieren. Die Leistung umfasst die Probenvorbereitung, die Durchführung des Agglutinationstests sowie die anschließende visuelle oder apparative Auswertung.

GOÄ 3885 in der Praxis: Diagnostik von Autoimmunthyreopathien

Die Bestimmung von Schilddrüsenantikörpern besitzt einen hohen Stellenwert in der Differenzialdiagnostik von Schilddrüsenerkrankungen. Typische Indikationen für den qualitativen Nachweis von Thyreoglobulin-Antikörpern sind der Verdacht auf eine Hashimoto-Thyreoiditis oder einen Morbus Basedow. Auch bei unklaren Struma-Erkrankungen liefert der Nachweis von Autoantikörpern wegweisende diagnostische Hinweise.

In der modernen Laborpraxis haben quantitative Verfahren wie ELISA oder Chemilumineszenz-Immunoassays (CLIA) den klassischen Boydentest weitgehend verdrängt. Dennoch behält die GOÄ 3885 eine hohe Relevanz, da sie gemäß offiziellem Analogkommentar für Agglutinationstests auf Thyreoidea-Peroxidase-Antikörper (TPO-AK) beziehungsweise mikrosomale Schilddrüsenantikörper (MAK) analog herangezogen werden kann. Dies ermöglicht eine sachgerechte Abbildung einfacher qualitativer Suchtests im Praxisalltag.

Tipp: Nutzen Sie die Analogbewertung nach Nr. 3885* explizit für qualitative Agglutinationstests auf TPO-AK oder MAK, um eine Unterdeckung bei diesen häufigen Suchuntersuchungen zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3885

Fallbeispiel 1: Verdacht auf chronische Autoimmunthyreoiditis

Eine Patientin stellt sich mit Müdigkeit, Gewichtszunahme und einer tastbaren Vergrößerung der Schilddrüse vor. Zum Ausschluss einer Hashimoto-Thyreoiditis wird ein qualitativer Agglutinationstest auf Thyreoglobulin-Antikörper durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3885 zum Regelsatz (1,15-fach), da keine erschwerenden Faktoren vorlagen.

Fallbeispiel 2: Analogabrechnung bei TPO-Antikörper-Suchtest

Bei einem Patienten mit sonografischen Zeichen einer echoarmen Schilddrüsenstruktur soll ein schneller qualitativer Suchtest auf TPO-Antikörper mittels Agglutination erfolgen. Da für diesen spezifischen Agglutinationstest keine eigene Ziffer existiert, wird die Ziffer 3885 analog (3885*) herangezogen. Auf der Liquidation wird die Leistung entsprechend als "TPO-Antikörper-Agglutinationstest analog GOÄ 3885" deklariert.

Fallbeispiel 3: Differenzialdiagnostik bei transienter Hyperthyreose

Zur Abgrenzung einer passageren hyperthyreoten Phase einer Thyreoiditis von einem beginnenden Morbus Basedow wird neben anderen Parametern ein qualitativer Thyreoglobulin-Antikörpertest veranlasst. Der Test verläuft positiv. Abgerechnet wird die GOÄ 3885 neben den erforderlichen klinischen und sonografischen Leistungen des Untersuchungstages.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3885: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3885 ist die Verwechslung von qualitativen und quantitativen Testverfahren. Wird im Labor eine quantitative Bestimmung der Thyreoglobulin-Antikörper (z. B. mittels ELISA) durchgeführt, darf nicht die GOÄ 3885 angesetzt werden. Hierfür sind die spezifischen quantitativen Ziffern des Abschnitts M (wie z. B. GOÄ 3893 für quantitative immunologische Bestimmungen) zu wählen.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig die Nebeneinanderberechnung von qualitativen Suchtests und quantitativen Bestimmungen desselben Analyten am selben Tag. Wenn ein qualitativer Test positiv ausfällt und am selben Tag quantitativ nachuntersucht wird, ist in der Regel nur die höherwertige quantitative Leistung berechnungsfähig. Eine Doppelabrechnung desselben Antikörper-Typs über verschiedene methodische Ziffern ist unzulässig.

Achtung: Achten Sie streng darauf, dass bei der Analogabrechnung der Ziffer 3885 für TPO- oder MAK-Antikörper tatsächlich ein Agglutinationstest durchgeführt wurde. Die analoge Anwendung für moderne, vollautomatisierte quantitative Immunoassays wird von Prüfstellen als Falschabrechnung gewertet.

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Dokumentation der GOÄ 3885: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder rechtssicheren Abrechnung. Für die GOÄ 3885 müssen das konkrete Untersuchungsverfahren (z. B. Agglutinationstest), das verwendete Reagenz beziehungsweise Testkit sowie das qualitative Testergebnis (positiv/negativ oder Titerstufe) zweifelsfrei aus der Patientenakte hervorgehen. Auch das Datum und die Uhrzeit der Probenentnahme sowie der Testdurchführung sollten dokumentiert sein.

Bei der Durchführung von Analogbewertungen ist die Dokumentation besonders kritisch. Hier muss die medizinische Notwendigkeit des Suchtests und die exakte Bezeichnung des nachgewiesenen Antikörpers (z. B. TPO-AK) festgehalten werden. Dies erleichtert die Abwehr von Rückfragen seitens der Kostenträger erheblich.

Dokumentationsbeispiel:
05.10.2023: Qualitativer Nachweis von Thyreoglobulin-Antikörpern (TAK) mittels Agglutination (Boydentest). Testkit: [Hersteller/Charge]. Ergebnis: Positiv (+). Indikation: V. a. Hashimoto-Thyreoiditis bei sonografisch echoarmem Parenchym.

GOÄ 3885: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Speziallabors (Abschnitt M III) unterliegt die GOÄ 3885 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache, der Höchstsatz das 1,3-fache des Gebührensatzes. Eine Steigerung über den Schwellenwert von 1,15 hinaus ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig. Solche Gründe können beispielsweise in schwierigen Probenverhältnissen (z. B. stark lipämisches oder hämolytisches Serum) oder unerwarteten Kreuzreaktionen liegen, die eine differenziertere manuelle Auswertung erfordern.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 3885 wird häufig im Rahmen einer umfassenden Schilddrösendiagnostik eingesetzt. Zulässig ist die Kombination mit klinischen Untersuchungsleistungen wie der symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ 5 sowie sonografischen Leistungen der Schilddrüse nach GOÄ 417. Im Laborbereich kann die Ziffer neben basalen Schilddrüsenparametern wie TSH (GOÄ 4030) oder freien Schilddrüsenhormonen (fT3/fT4 nach GOÄ 4021/4022) abgerechnet werden, sofern die jeweiligen Abrechnungsbestimmungen des Laborabschnitts eingehalten werden.

Ziffer 3885 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 3885 wurde für zwei verschiedene Anwendungen genutzt — mit unterschiedlichen Nachfolgern:

  • 11224 „Thyreoglobulin, IA Autoantikörpernachweis" für den primären Leistungsinhalt, den Boydentest auf Thyreoglobulin-Antikörper (Tg-AK): 19,17 €
  • 11206 „Mikrosomen (Thyreoperoxidase, TPO), IA Autoantikörpernachweis" für die analoge Abrechnung nach § 6 GOÄ auf TPO-/MAK-Antikörper: 16,66 €

Heute bringt die 3885 beim 2,3-fachen Satz 6,04 €. In der neuen GOÄ entscheidet, welche Leistung tatsächlich erbracht wurde: Thyreoglobulin-Antikörper oder TPO-/MAK-Antikörper. Die bisherige Analogabrechnung für TPO entfällt, da 11206 jetzt eine eigene Ziffer darstellt.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3885

Über die GOÄ-Ziffer 3885 wird der qualitative Nachweis von Antikörpern gegen Thyreoglobulin mittels Agglutination (Boydentest) abgerechnet. Die Leistung ist mit 90 Punkten bewertet und bringt im Regelsatz (1,15-fach) 6,03 Euro. Zudem kann sie analog für TPO- oder MAK-Agglutinationstests herangezogen werden.
Ja, die GOÄ-Ziffer 3885 kann analog für Agglutinationstests auf Thyreoidea-Peroxidase-Antikörper (TPO-AK) oder mikrosomale Schilddrüsenantikörper (MAK) herangezogen werden. Dies entspricht den offiziellen Empfehlungen zur Analogabrechnung. Für quantitative Bestimmungen sind jedoch andere Ziffern aus dem Laborabschnitt zu wählen.
Da die GOÄ 3885 zum Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) gehört, liegt der Regelhöchstsatz bei dem 1,15-fachen Gebührensatz. Der maximale Steigerungssatz beträgt das 1,3-fache der Gebühr. Eine Überschreitung des Schwellenwerts erfordert eine medizinische Begründung auf der Rechnung.
Bei der Abrechnung der GOÄ 3885 sind die allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M zu beachten, die Mehrfachabrechnungen derselben Leistung am selben Tag einschränken. Insbesondere dürfen quantitative Bestimmungen derselben Antikörper nicht nebeneinander als qualitative Tests abgerechnet werden. Zudem sind Überschneidungen mit anderen immunologischen Suchtests zu prüfen.
Der klassische Boydentest mittels Agglutination wird in modernen Laboren zunehmend durch sensitivere Verfahren wie ELISA oder CLIA ersetzt. Dennoch bleibt die GOÄ 3885 für qualitative Agglutinationsverfahren und deren Analoganwendungen ein wichtiger Bestandteil der vertragsärztlichen Abrechnung im Privatbereich.
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