Die quantitative Bestimmung von Fibrinogenspaltprodukten nach GOÄ 3936 ist weitgehend obsolet. Erfahren Sie alles zur Abrechnung und modernen Alternativen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3936
Fibrinogenspaltprodukte, quantitativ
Die GOÄ-Ziffer 3936 beschreibt die quantitative Bestimmung von Fibrinogenspaltprodukten (FSP) im Blutplasma. Diese Laborleistung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 12 (Gerinnungs-, Fibrinolyse-, Komplementsystem) der Gebührenordnung für Ärzte verortet. Die Analyse dient der Erfassung von Abbauprodukten, die beim enzymatischen Abbau von Fibrinogen und Fibrin durch Plasmin entstehen.
Die Leistung umfasst die vollständige Durchführung der labortechnischen Analyse inklusive der Probenvorbereitung und der anschließenden Befundung. Da es sich um eine Speziallaborleistung handelt, gelten die allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M für die Zuordnung und Abrechnung im fachärztlichen Laborbereich.
GOÄ 3936 in der Praxis: Klinische Relevanz und moderne Alternativen
In der modernen Medizin hat die Bestimmung der globalen Fibrinogenspaltprodukte stark an Bedeutung verloren. Die Methode gilt in vielen Bereichen als medizinisch obsolet, da sie nicht zwischen den Abbauprodukten von Fibrinogen und dem vernetzten Fibrin unterscheiden kann. Dadurch weist die Untersuchung eine relativ geringe Spezifität auf.
An ihre Stelle ist in der klinischen Routine die quantitative Bestimmung der D-Dimere getreten, welche über die GOÄ-Ziffern 3937 und 3938 abgerechnet wird. D-Dimere entstehen spezifisch beim Abbau von vernetztem Fibrin und sind daher weitaus aussagekräftiger für den Ausschluss von Thromboembolien. Dennoch kann die GOÄ 3936 in speziellen hämostaseologischen Fragestellungen, wie der Differenzierung einer primären von einer sekundären Hyperfibrinolyse, weiterhin indiziert sein.
Tipp: Prüfen Sie vor der Anforderung der GOÄ 3936, ob die Bestimmung der D-Dimere nach GOÄ 3937 oder 3938 für die klinische Fragestellung nicht die modernere und sicherere Alternative darstellt.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3936
Fallbeispiel 1: Verdacht auf primäre Hyperfibrinolyse
Ein Patient stellt sich mit diffusen Blutungen nach einer urologischen Operation vor. Zum Ausschluss einer seltenen primären Hyperfibrinolyse wird neben dem Fibrinogenspiegel auch die Konzentration der Fibrinogenspaltprodukte bestimmt. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3936 zum Regelsatz.
Fallbeispiel 2: Überwachung einer therapeutischen Fibrinolyse
Während einer systemischen Lysetherapie im stationären oder spezialisierten ambulanten Setting soll das Ausmaß der Fibrinogenolyse überwacht werden. Die quantitative Bestimmung der Fibrinogenspaltprodukte liefert hierbei wichtige Hinweise auf die systemische Plasminaktivität. Die Leistung wird über die GOÄ 3936 abgerechnet.
Fallbeispiel 3: Abklärung einer komplexen Koagulopathie
Bei einem Patienten mit einer schweren Leberfunktionsstörung besteht der Verdacht auf eine komplexe Störung des Gerinnungssystems. Zur differenzierten Beurteilung der Fibrinolyseaktivität wird die GOÄ 3936 veranlasst, um die Gesamtheit der Spaltprodukte im Verlauf zu dokumentieren.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3936: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unkritische Doppelbestimmung von Fibrinogenspaltprodukten und D-Dimeren. Da D-Dimere eine Untergruppe der Fibrinogenspaltprodukte darstellen, ist die parallele Anforderung beider Parameter medizinisch meist redundant. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen streichen die GOÄ 3936 in solchen Fällen häufig wegen mangelnder medizinischer Notwendigkeit.
Zudem müssen die strengen Vorgaben für Laborleistungen im Abschnitt M beachtet werden. Die GOÄ 3936 darf nur berechnet werden, wenn die Analyse tatsächlich quantitativ und nicht nur semiquantitativ durchgeführt wurde. Semiquantitative Schnelltests rechtfertigen die Abrechnung dieser hochwertigen Speziallaborziffer nicht.
Achtung: Die parallele Abrechnung der GOÄ 3936 neben den D-Dimeren (GOÄ 3937/3938) führt fast immer zu Rückfragen der Kostenträger. Sichern Sie diese Kombination stets durch eine präzise medizinische Begründung in der Patientenakte ab.
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Dokumentation der GOÄ 3936: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss die spezifische Indikation für die Bestimmung der Fibrinogenspaltprodukte klar hervorgehen. Insbesondere die Abgrenzung zu einer Standard-D-Dimer-Bestimmung sollte kurz dokumentiert werden.
Neben der Indikation müssen auch das angewandte quantitative Messverfahren sowie die exakten Laborwerte im Befundbericht festgehalten werden. Dies garantiert die Nachprüfbarkeit der Leistung im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf primäre Hyperfibrinolyse bei diffusen Sickerblutungen postoperativ. Quantitative Bestimmung der Fibrinogenspaltprodukte (FSP) zur Abgrenzung von einer DIC veranlasst. Laborwert: FSP erhöht bei normalen D-Dimeren.
GOÄ 3936: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ-Ziffer 3936 dem Abschnitt M (Laborleistungen) angehört, ist der Gebührenrahmen stark eingeschränkt. Der Schwellenwert (Regelhöchstsatz) liegt beim 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur in seltenen Ausnahmefällen zulässig, beispielsweise bei extrem schwierigen Probenverhältnissen oder einer dringend erforderlichen Notfallanalyse außerhalb der regulären Arbeitszeiten.
Typische Ziffernkombinationen
Die Bestimmung der Fibrinogenspaltprodukte erfolgt selten isoliert. Sinnvolle und erstattungsfähige Kombinationen umfassen weitere Parameter des Gerinnungsstatus. Hierzu gehören die Bestimmung von Fibrinogen nach GOÄ 3530, die Thrombinzeit (GOÄ 3613) sowie die partielle Thromboplastinzeit (PTT) nach GOÄ 3608. Diese Kombinationen ermöglichen ein umfassendes Bild der Fibrinolyse und Gerinnung.
Ziffer 3936 in der neuen GOÄ
Die quantitative Fibrinogenspaltprodukt-Bestimmung wird in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 11900 mit einem Festpreis von 21,72 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). Die neue Ziffer fasst quantitative Fibrin- und/oder Fibrinogenspaltprodukte zusammen; sie ist nicht neben 11901 (qualitativer Nachweis) berechnungsfähig.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3936
Was hat nicht gestimmt?