GOÄ 3935: Fibrinogenspaltprodukte korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3935
Fibrinogenspaltprodukte , qualitativ
Punktzahl 120  
Einfachsatz 6,99 € 1,0x
Regelhöchstsatz 8,04 € 1,1x
Höchstsatz 9,09 € 1,3x

Die GOÄ-Ziffer 3935 bewertet den qualitativen Nachweis von Fibrinogenspaltprodukten. Erfahren Sie alles zu Fallstricken, Abrechnung und Alternativen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3935

GOÄ Ziffer 3935: Fibrinogenspaltprodukte, qualitativ - Punktzahl: 120, Einfachsatz: 6,99 €, Regelhöchstsatz: 8,04 €, Höchstsatz: 9,09 €

Die GOÄ-Ziffer 3935 beschreibt den qualitativen Nachweis von Fibrinogenspaltprodukten im Labor. Diese Leistung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) unter der Zifferngruppe für das Gerinnungs-, Fibrinolyse- und Komplementsystem angesiedelt. Die Abrechnung erfolgt üblicherweise im Rahmen der Akutdiagnostik von Gerinnungsstörungen.

Die zugrundeliegende Methode basiert meist auf immunologischen Verfahren wie der Latex-Agglutination. Dabei reagieren spezifische Antikörper auf den Latexpartikeln mit den Spaltprodukten im Patientenplasma. Die Auswertung dieses Tests erfolgt rein visuell durch das Laborpersonal.

GOÄ 3935 in der Praxis: Diagnostischer Stellenwert und Obsoleszenz

In der modernen Laboratoriumsmedizin hat die GOÄ 3935 stark an Bedeutung verloren und gilt heute als nahezu obsolet. Die Diagnostik einer primären oder sekundären Hyperfibrinolyse erfordert präzise quantitative Messwerte. Ein rein qualitativer Schnelltest liefert hierfür selten ausreichende therapeutische Entscheidungsgrundlagen.

Stattdessen greifen Behandler heute standardmäßig auf die quantitative Bestimmung der D-Dimere zurück. Dennoch bleibt die Ziffer 3935 in der Gebührenordnung aktiv und kann in Ausnahmefällen, beispielsweise bei der schnellen Point-of-Care-Diagnostik ohne Laboranschluss, herangezogen werden. Die Indikation muss jedoch sorgfältig begründet sein.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3935

Fallbeispiel 1: Notfalldiagnostik bei Verdacht auf Verbrauchskoagulopathie

Ein Patient stellt sich mit unklaren diffusen Blutungen in einer ländlichen Praxis vor. Da kein Großlabor direkt verfügbar ist, führt der Arzt einen qualitativen Latex-Agglutinationstest durch. Der Verdacht auf eine Verbrauchskoagulopathie soll schnell eingegrenzt werden. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3935 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 2: Ausschluss einer Hyperfibrinolyse im Bereitschaftsdienst

Im Rahmen eines nächtlichen Bereitschaftsdienstes wird bei einer Patientin mit Verdacht auf gesteigerte Fibrinolyse ein qualitativer Schnelltest durchgeführt. Das Ergebnis zeigt eine visuelle Agglutination über dem Cut-off-Wert von 2 µg/ml. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ 3935 unter Angabe der Uhrzeit zur Begründung des Notfalldienstes.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle einer bekannten Gerinnungsstörung

Bei einem Patienten mit bekannter Neigung zu Thrombosen wird eine orientierende Verlaufskontrolle durchgeführt. Um festzustellen, ob weiterhin Spaltprodukte im Blut zirkulieren, wird ein qualitativer Suchtest veranlasst. Die Dokumentation weist die medizinische Notwendigkeit der Verlaufskontrolle aus, sodass die GOÄ 3935 erfolgreich liquidiert werden kann.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3935: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3935 ist die unzulässige Kombination mit quantitativen Verfahren. Private Krankenversicherungen kürzen Rechnungen konsequent, wenn neben der qualitativen Ziffer 3935 auch die quantitative Bestimmung nach GOÄ 3937 oder 3938 abgerechnet wird. Dies verstößt gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, da der qualitative Test keinen therapeutischen Mehrwert liefert.

Zudem beanstanden Prüfstellen häufig das Fehlen einer dokumentierten medizinischen Begründung für den Einsatz eines veralteten Testverfahrens. Wenn moderne quantitative Methoden zur Verfügung stehen, muss der Verzicht darauf plausibel begründet werden. Ein rein organisatorischer Grund der Praxis reicht hierfür meist nicht aus.

Achtung: Die parallele Abrechnung von GOÄ 3935 und quantitativen D-Dimer-Bestimmungen (GOÄ 3937/3938) führt regelmäßig zu Beanstandungen, da der qualitative Test keinen therapeutischen Mehrwert bietet.

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Dokumentation der GOÄ 3935: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss neben der Indikation auch das exakte Testergebnis inklusive Cut-off-Wert festgehalten werden. Auch das verwendete Testkit und die Chargennummer sollten idealerweise dokumentiert werden.

Da es sich um eine visuelle Auswertung handelt, ist die subjektive Beurteilung des Prüfers fehleranfällig. Eine präzise Beschreibung der beobachteten Agglutination schützt vor Regressen. Dies gilt insbesondere bei Grenzbefunden nahe der Nachweisgrenze.

Dokumentation: Qualitativer Latex-Agglutinationstest auf Fibrinogenspaltprodukte durchgeführt. Testergebnis: negativ (Cut-off 2 µg/ml). Keine Hinweise auf akute Hyperfibrinolyse.

Tipp: Dokumentieren Sie stets die medizinische Notwendigkeit, warum ein qualitativer Schnelltest einem modernen quantitativen Verfahren vorgezogen wurde.

GOÄ 3935: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 3935 unterliegt den strengen Vorgaben des Abschnitts M für Laborleistungen. Der Gebührenrahmen ist hier stark eingeschränkt, sodass der Regelhöchstsatz bei 1,15 liegt. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur in seltenen, medizinisch begründeten Ausnahmefällen zulässig.

Mögliche Begründungen für eine Schwellenüberschreitung sind ein extrem hoher Zeitaufwand bei der Probenvorbereitung oder stark lipämisches Plasma, welches die visuelle Auswertung erheblich erschwert. Diese Besonderheiten müssen auf der Liquidation detailliert und einzelfallbezogen dargelegt werden.

Typische Ziffernkombinationen

In der Praxis wird die GOÄ 3935 häufig mit anderen Basistests der Gerinnungsdiagnostik kombiniert. Typische Kombinationspartner sind die Bestimmung der Thromboplastinzeit (Quick-Wert) nach GOÄ 3926 oder der partiellen Thromboplastinzeit (PTT) nach GOÄ 3924. Diese Kombinationen sind vollumfänglich nebeneinander berechnungsfähig.

Nicht zulässig ist hingegen die gleichzeitige Abrechnung mit anderen qualitativen Suchtests, die denselben diagnostischen Zweck erfüllen. Achten Sie darauf, dass die Laborsoftware solche Doppelabrechnungen automatisch ausschließt, um Prüfverfahren im Vorfeld zu vermeiden.

Ziffer 3935 in der neuen GOÄ

Der qualitative Nachweis von Fibrinogenspaltprodukten wird in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 11901 mit einem Festpreis von 21,72 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 8,04 €). Die neue Ziffer bildet den Latex-Agglutinations-Schnelltest ab; sie ist nicht neben 11900 (quantitative FSP-Bestimmung) berechnungsfähig.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3935

Über die GOÄ-Ziffer 3935 wird der qualitative Nachweis von Fibrinogenspaltprodukten abgerechnet. Dies erfolgt meist über visuell auswertbare Latex-Agglutinationstests im Labor.
Der einfache Gebührensatz der GOÄ 3935 beträgt 6,99 € bei 120 Punkten. Der in der Praxis übliche Regelhöchstsatz (1,15-facher Satz) liegt bei 8,04 €.
Die Ziffer gilt als obsolet, weil qualitative Schnelltests in der modernen Gerinnungsdiagnostik durch präzisere quantitative Verfahren ersetzt wurden. Insbesondere die Bestimmung der D-Dimere liefert deutlich verlässlichere klinische Aussagen.
Nein, eine parallele Abrechnung mit quantitativen D-Dimer-Bestimmungen nach GOÄ 3937 oder 3938 ist nicht zulässig. Private Krankenversicherungen kürzen diese Kombination regelmäßig wegen mangelnden medizinischen Mehrwerts.
Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz von 1,15 hinaus bis maximal zum 1,3-fachen Satz ist nur bei besonderem Aufwand möglich. Typische Begründungen sind schwierige Probenbeschaffenheiten wie stark lipämisches Plasma, das die visuelle Auswertung erschwert.
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