GOÄ 3940: Gerinnungsfaktoren VII, XI, XII richtig abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 3940
Gerinnungsfaktor (VII , XI , XII ), je Faktor
Punktzahl 720  
Einfachsatz 41,97 € 1,0x
Regelhöchstsatz 48,27 € 1,1x
Höchstsatz 54,56 € 1,3x

Die Bestimmung der Gerinnungsfaktoren VII, XI und XII nach GOÄ-Ziffer 3940 wirft oft Fragen zur Mehrfachabrechnung auf. Unser Leitfaden klärt auf.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3940

Gerinnungsfaktor (VII, XI, XII), je Faktor - Punktwert: 720

Die GOÄ-Ziffer 3940 beschreibt die quantitative Bestimmung der Gerinnungsfaktoren VII, XI oder XII. Diese spezialisierten Laboruntersuchungen kommen zum Einsatz, wenn Basisuntersuchungen der Blutgerinnung auffällige Ergebnisse liefern. Die Abrechnung erfolgt pro analysiertem Einzelfaktor, was eine flexible Anpassung an die klinische Fragestellung ermöglicht.

Die Untersuchung wird regelhaft aus Citratplasma durchgeführt. Eine sorgfältige Präanalytik ist hierbei entscheidend, um In-vitro-Aktivierungen der empfindlichen Gerinnungsproteine zu verhindern. Die Ziffer ist dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) untergeordnet.

GOÄ 3940 in der Praxis: Diagnostik bei verlängerten Globaltests

Die Bestimmung der Faktoren VII, XI und XII ist ein unverzichtbarer Bestandteil der differenzierten Gerinnungsdiagnostik. Faktor VII (Prokonvertin) ist der Schlüsselinitiator des extrinsischen Weges. Ein Mangel zeigt sich primär durch eine verlängerte Thromboplastinzeit (TPZ/Quick-Wert), während die aPTT normal bleibt.

Faktor XI (Rosenthal-Faktor) und Faktor XII (Hagemann-Faktor) gehören zum intrinsischen System. Ein Mangel an diesen Faktoren führt zu einer Verlängerung der partiellen Thromboplastinzeit (aPTT). Während ein Faktor-XI-Mangel (Hämophilie C) mit einer Blutungsneigung einhergehen kann, verläuft ein Faktor-XII-Mangel klinisch meist völlig stumm.

Tipp: Ein isolierter Faktor-XII-Mangel ist im ambulanten Bereich eine der häufigsten Ursachen für eine zufällig entdeckte, verlängerte aPTT ohne klinische Relevanz.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3940

Fallbeispiel 1: Abklärung einer isolierten aPTT-Verlängerung

Vor einem geplanten operativen Eingriff zeigt ein Patient eine deutlich verlängerte aPTT bei normalem Quick-Wert. Zum Ausschluss eines klinisch relevanten Faktor-XI-Mangels sowie eines asymptomatischen Faktor-XII-Mangels werden beide Faktoren bestimmt. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3940 zweifach für beide Analysen.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf Lebersynthesestörung

Bei einem Patienten mit bekannter chronischer Lebererkrankung soll die verbliebene Syntheseleistung der Leber beurteilt werden. Da Faktor VII eine sehr kurze Halbwertszeit besitzt, eignet er sich hervorragend als sensitiver Marker. Die Bestimmung von Faktor VII wird über die GOÄ-Ziffer 3940 einfach liquidiert.

Fallbeispiel 3: Abklärung einer hämorrhagischen Diathese

Ein Patient stellt sich mit rezidivierenden Hämatomen und verlängerter aPTT vor. Zum Ausschluss einer Hämophilie C erfolgt die gezielte quantitative Bestimmung von Faktor XI. Die Abrechnung erfolgt korrekt mit der GOÄ-Ziffer 3940 zum Regelsatz.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3940: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der unvollständigen Ausschöpfung des Gebührenrahmens bei Mehrfachbestimmungen. Da die Ziffer den Zusatz "je Faktor" trägt, darf sie bei der Untersuchung mehrerer Faktoren auch mehrfach angesetzt werden. Private Krankenversicherungen fordern hierzu jedoch oft eine detaillierte medizinische Begründung ein.

Zudem beanstanden Prüfstellen häufig die Bestimmung von Einzelfaktoren ohne vorherige Durchführung von Globaltests (Quick, aPTT). Die Stufendiagnostik muss in der Dokumentation nachvollziehbar sein, um den Vorwurf einer unwirtschaftlichen Überdiagnostik zu entkräften.

Achtung: Die reine Routinebestimmung von Gerinnungsfaktoren ohne klinischen Verdacht oder auffällige Screening-Parameter wird von privaten Kostenträgern regelmäßig als nicht erstattungsfähig eingestuft.

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Dokumentation der GOÄ 3940: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wirksamste Mittel gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die klinische Symptomatik (z. B. verstärkte Hämatomneigung) oder die auffälligen Vorbefunde der Globaltests dokumentiert sein. Auch die Indikation für jeden einzelnen angeforderten Faktor muss klar ersichtlich sein.

Für die Abrechnung empfiehlt sich die Angabe des konkret bestimmten Faktors direkt auf der Liquidation. Dies erhöht die Transparenz und beschleunigt das Erstattungsverfahren bei den privaten Krankenversicherungen erheblich.

Dokumentationsbeispiel: V. a. Faktor-XII-Mangel bei isolierter aPTT-Verlängerung (aPTT: 52 Sekunden) vor elektiver Cholezystektomie. Bestimmung von Faktor XII aus Citratplasma.

GOÄ 3940: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Abschnitts M beträgt der normale Gebührenrahmen das 1,15-Fache. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist bei besonderem Aufwand möglich. Typische Begründungen sind schwierige Probenverhältnisse oder komplexe Begleiterkrankungen, die die Analytik erschweren.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 3940 wird regelhaft mit den Ziffern für die Globaltests kombiniert. Hierzu gehören die GOÄ 3930 (Thromboplastinzeit) und die GOÄ 3931 (partielle Thromboplastinzeit). Auch die Kombination mit anderen Einzelfaktoren nach GOÄ 3939 ist bei komplexen Fragestellungen medizinisch sinnvoll und abrechnungsfähig.

Ziffer 3940 in der neuen GOÄ

Die Gerinnungsfaktor-Bestimmung nach alter GOÄ-Ziffer 3940 (Faktoren VII, XI, XII) wird in der neuen GOÄ auf drei faktorspezifische Ziffern aufgeteilt:

  • 11912 Faktor VII, Aktivität: 42,21 €
  • 11915 Faktor XI, Aktivität: 29,91 €
  • 11916 Faktor XII, Aktivität: 29,91 €

Heute bringt die 3940 beim 2,3-fachen Satz 48,27 €. Der untersuchte Faktor entscheidet über die Ziffer; die neue Bewertung reicht von 29,91 € (Faktor XI und XII) bis 42,21 € (Faktor VII).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3940

Ja, die GOÄ 3940 ist je Einzelfaktor berechnungsfähig. Werden beispielsweise Faktor XI und Faktor XII parallel bestimmt, kann die Ziffer zweimal auf der Rechnung aufgeführt werden.
Für die Bestimmung der Gerinnungsfaktoren VII, XI und XII wird standardmäßig Citratplasma verwendet. Eine korrekte präanalytische Behandlung der Probe ist für verlässliche Ergebnisse essenziell.
Die Bestimmung ist vor allem bei einer isolierten, klinisch stummen Verlängerung der aPTT angezeigt. Ein Faktor-XII-Mangel führt im Gegensatz zu anderen Mängeln nicht zu einer erhöhten Blutungsneigung.
Als Leistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) beträgt der Regelhöchstsatz für die GOÄ 3940 das 1,15-Fache des Gebührensatzes. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist mit entsprechender Begründung zulässig.
Ja, die Bestimmung der Einzelfaktoren ist nach einem auffälligen Globaltest wie der aPTT eine eigenständige, medizinisch notwendige Spezialuntersuchung. Beide Ziffern sind nebeneinander berechnungsfähig.
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