Die Bestimmung der Gerinnungsfaktoren VII, XI und XII nach GOÄ-Ziffer 3940 wirft oft Fragen zur Mehrfachabrechnung auf. Unser Leitfaden klärt auf.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3940
Gerinnungsfaktor (VII, XI, XII), je Faktor - Punktwert: 720
Die GOÄ-Ziffer 3940 beschreibt die quantitative Bestimmung der Gerinnungsfaktoren VII, XI oder XII. Diese spezialisierten Laboruntersuchungen kommen zum Einsatz, wenn Basisuntersuchungen der Blutgerinnung auffällige Ergebnisse liefern. Die Abrechnung erfolgt pro analysiertem Einzelfaktor, was eine flexible Anpassung an die klinische Fragestellung ermöglicht.
Die Untersuchung wird regelhaft aus Citratplasma durchgeführt. Eine sorgfältige Präanalytik ist hierbei entscheidend, um In-vitro-Aktivierungen der empfindlichen Gerinnungsproteine zu verhindern. Die Ziffer ist dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) untergeordnet.
GOÄ 3940 in der Praxis: Diagnostik bei verlängerten Globaltests
Die Bestimmung der Faktoren VII, XI und XII ist ein unverzichtbarer Bestandteil der differenzierten Gerinnungsdiagnostik. Faktor VII (Prokonvertin) ist der Schlüsselinitiator des extrinsischen Weges. Ein Mangel zeigt sich primär durch eine verlängerte Thromboplastinzeit (TPZ/Quick-Wert), während die aPTT normal bleibt.
Faktor XI (Rosenthal-Faktor) und Faktor XII (Hagemann-Faktor) gehören zum intrinsischen System. Ein Mangel an diesen Faktoren führt zu einer Verlängerung der partiellen Thromboplastinzeit (aPTT). Während ein Faktor-XI-Mangel (Hämophilie C) mit einer Blutungsneigung einhergehen kann, verläuft ein Faktor-XII-Mangel klinisch meist völlig stumm.
Tipp: Ein isolierter Faktor-XII-Mangel ist im ambulanten Bereich eine der häufigsten Ursachen für eine zufällig entdeckte, verlängerte aPTT ohne klinische Relevanz.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3940
Fallbeispiel 1: Abklärung einer isolierten aPTT-Verlängerung
Vor einem geplanten operativen Eingriff zeigt ein Patient eine deutlich verlängerte aPTT bei normalem Quick-Wert. Zum Ausschluss eines klinisch relevanten Faktor-XI-Mangels sowie eines asymptomatischen Faktor-XII-Mangels werden beide Faktoren bestimmt. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3940 zweifach für beide Analysen.
Fallbeispiel 2: Verdacht auf Lebersynthesestörung
Bei einem Patienten mit bekannter chronischer Lebererkrankung soll die verbliebene Syntheseleistung der Leber beurteilt werden. Da Faktor VII eine sehr kurze Halbwertszeit besitzt, eignet er sich hervorragend als sensitiver Marker. Die Bestimmung von Faktor VII wird über die GOÄ-Ziffer 3940 einfach liquidiert.
Fallbeispiel 3: Abklärung einer hämorrhagischen Diathese
Ein Patient stellt sich mit rezidivierenden Hämatomen und verlängerter aPTT vor. Zum Ausschluss einer Hämophilie C erfolgt die gezielte quantitative Bestimmung von Faktor XI. Die Abrechnung erfolgt korrekt mit der GOÄ-Ziffer 3940 zum Regelsatz.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3940: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler liegt in der unvollständigen Ausschöpfung des Gebührenrahmens bei Mehrfachbestimmungen. Da die Ziffer den Zusatz "je Faktor" trägt, darf sie bei der Untersuchung mehrerer Faktoren auch mehrfach angesetzt werden. Private Krankenversicherungen fordern hierzu jedoch oft eine detaillierte medizinische Begründung ein.
Zudem beanstanden Prüfstellen häufig die Bestimmung von Einzelfaktoren ohne vorherige Durchführung von Globaltests (Quick, aPTT). Die Stufendiagnostik muss in der Dokumentation nachvollziehbar sein, um den Vorwurf einer unwirtschaftlichen Überdiagnostik zu entkräften.
Achtung: Die reine Routinebestimmung von Gerinnungsfaktoren ohne klinischen Verdacht oder auffällige Screening-Parameter wird von privaten Kostenträgern regelmäßig als nicht erstattungsfähig eingestuft.
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Dokumentation der GOÄ 3940: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das wirksamste Mittel gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die klinische Symptomatik (z. B. verstärkte Hämatomneigung) oder die auffälligen Vorbefunde der Globaltests dokumentiert sein. Auch die Indikation für jeden einzelnen angeforderten Faktor muss klar ersichtlich sein.
Für die Abrechnung empfiehlt sich die Angabe des konkret bestimmten Faktors direkt auf der Liquidation. Dies erhöht die Transparenz und beschleunigt das Erstattungsverfahren bei den privaten Krankenversicherungen erheblich.
Dokumentationsbeispiel: V. a. Faktor-XII-Mangel bei isolierter aPTT-Verlängerung (aPTT: 52 Sekunden) vor elektiver Cholezystektomie. Bestimmung von Faktor XII aus Citratplasma.
GOÄ 3940: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Als Leistung des Abschnitts M beträgt der normale Gebührenrahmen das 1,15-Fache. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist bei besonderem Aufwand möglich. Typische Begründungen sind schwierige Probenverhältnisse oder komplexe Begleiterkrankungen, die die Analytik erschweren.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 3940 wird regelhaft mit den Ziffern für die Globaltests kombiniert. Hierzu gehören die GOÄ 3930 (Thromboplastinzeit) und die GOÄ 3931 (partielle Thromboplastinzeit). Auch die Kombination mit anderen Einzelfaktoren nach GOÄ 3939 ist bei komplexen Fragestellungen medizinisch sinnvoll und abrechnungsfähig.
Ziffer 3940 in der neuen GOÄ
Die Gerinnungsfaktor-Bestimmung nach alter GOÄ-Ziffer 3940 (Faktoren VII, XI, XII) wird in der neuen GOÄ auf drei faktorspezifische Ziffern aufgeteilt:
- 11912 Faktor VII, Aktivität: 42,21 €
- 11915 Faktor XI, Aktivität: 29,91 €
- 11916 Faktor XII, Aktivität: 29,91 €
Heute bringt die 3940 beim 2,3-fachen Satz 48,27 €. Der untersuchte Faktor entscheidet über die Ziffer; die neue Bewertung reicht von 29,91 € (Faktor XI und XII) bis 42,21 € (Faktor VII).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3940
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