GOÄ 3941: Faktor VIII Ag Abrechnung – Tipps für die Praxis

4 Min. Lesezeit
GOÄ 3941
Gerinnungsfaktor VIII Ag , Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3941: Erfahren Sie alles über Indikationen, die Abgrenzung zum Ligandenassay und wie Sie Honorarverluste vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3941

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Leistung unter der Ziffer 3941 wie folgt:

Gerinnungsfaktor VIII Ag, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden – Punktzahl: 250

Diese Laborleistung umfasst den quantitativen immunologischen Nachweis des Faktor-VIII-Moleküls (Antigen-Konzentration). Die Untersuchung dient der differenzierten Diagnostik von Gerinnungsstörungen, insbesondere beim Verdacht auf ein von-Willebrand-Syndrom oder eine Hämophilie A.

Die Bestimmung erfolgt in der medizinischen Praxis üblicherweise aus Citratplasma. Es ist zu beachten, dass diese Ziffer spezifisch für die Methode der Immundiffusion oder strukturell vergleichbare Verfahren vorgesehen ist.

GOÄ 3941 in der Praxis: Relevanz und methodische Abgrenzung

In der modernen Labordiagnostik hat die klassische Immundiffusion stark an Bedeutung verloren. Die Bestimmung des Faktor-VIII-Antigens wird heute meist über präzisere und schnellere Verfahren durchgeführt.

Häufig kommt stattdessen ein Ligandenassay (wie beispielsweise ein ELISA) zum Einsatz. Diese modernen Verfahren dürfen jedoch nicht über die GOÄ-Ziffer 3941 abgerechnet werden, da sie systematisch einer anderen Kategorie angehören.

Achtung: Für den Nachweis mittels Ligandenassay ist die GOÄ-Ziffer 3939 heranzuziehen. Eine fälschliche Abrechnung der Ziffer 3941 bei Nutzung eines ELISA-Verfahrens kann bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen beanstandet werden.

Die Ziffer 3941 kommt daher fast ausschließlich bei speziellen In-House-Methoden oder historischen Testkits zur Anwendung, die explizit auf dem Prinzip der Immundiffusion basieren.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3941

Fallbeispiel 1: Abklärung einer hämorrhagischen Diathese

Ein Patient stellt sich mit wiederkehrendem, unklarem Nasenbluten und Hämatomen vor. Zum Ausschluss eines von-Willebrand-Syndroms wird das Faktor-VIII-Antigen mittels einer klassischen radialen Immundiffusion im eigenen Labor bestimmt.

Die Abrechnung erfolgt korrekt mit der GOÄ-Ziffer 3941 zum Regelsatz (1,15-fach), da die methodischen Voraussetzungen der Immundiffusion exakt erfüllt sind.

Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei bekannter Gerinnungsstörung

Bei einer Patientin mit bekanntem milden Faktor-VIII-Mangel soll die Antigen-Konzentration kontrolliert werden. Das Labor nutzt hierfür ein historisch etabliertes, trägergebundenes Immundiffusions-Verfahren.

Da es sich um eine manuelle, zeitaufwendige Methode handelt, wird die Leistung nach Ziffer 3941 abgerechnet und aufgrund des erhöhten Aufwands begründet gesteigert.

Fallbeispiel 3: Differenzialdiagnostik Hämophilie A

Zur Unterscheidung einer Hämophilie A von anderen Synthesestörungen wird die quantitative Antigen-Konzentration bestimmt. Die Analyse erfolgt über eine Elektroimmundiffusion (Laurell-Technik).

Dieses Verfahren gilt als ähnliche Untersuchungsmethode zur Immundiffusion. Daher ist die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3941 medizinisch und formal vollkommen korrekt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3941: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3941 ist die Verwechslung der analytischen Methodik. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen zunehmend, ob tatsächlich eine Immundiffusion vorlag.

Wird das Faktor-VIII-Antigen über einen modernen automatisierten ELISA bestimmt, ist die Ziffer 3941 nicht ansetzbar. In diesen Fällen muss zwingend die Ziffer 3939 gewählt werden, um Honorarkürzungen zu vermeiden.

Tipp: Überprüfen Sie regelmäßig die Geräte- und Methodendatenblätter Ihres Labors. Nur so kann sichergestellt werden, dass die gewählte GOÄ-Ziffer exakt mit der physikalisch-chemischen Messmethode übereinstimmt.

Zudem ist auf die korrekte Probenvorbereitung zu achten. Eine unzureichende Präanalytik (z. B. ungeeignetes Probenmaterial statt Citratplasma) kann bei Nachprüfungen zum Ausschluss der gesamten Leistung führen.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 3941: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder rechtssicheren Abrechnung. Für die GOÄ-Ziffer 3941 müssen sowohl die klinische Indikation als auch die spezifische Methodik zweifelsfrei aus der Akte hervorgehen.

Es empfiehlt sich, den konkreten Handelsnamen des verwendeten Testkits oder die genaue Bezeichnung des Immundiffusions-Verfahrens im Laborbuch oder der digitalen Patientenakte zu hinterlegen.

Dokumentation: Bestimmung des Gerinnungsfaktors VIII Ag aus Citratplasma mittels radialer Immundiffusion (RID) bei Verdacht auf von-Willebrand-Syndrom. Methode: RID-Platte Typ X. Ergebnis: Antigen-Konzentration im Normbereich.

Auch die Qualitätssicherung und die Kalibrierungsdaten des Testverfahrens sollten im Rahmen der laborinternen Dokumentation jederzeit abrufbar sein, um Rückfragen von Prüfinstanzen schnell zu beantworten.

GOÄ 3941: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die Ziffer 3941 zum Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) gehört, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15 und der maximale Höchstsatz bei 1,3. Eine Steigerung über den Faktor 1,15 hinaus erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung.

Als Begründung für eine Schwellenwertüberschreitung kommen insbesondere schwierige Probenverhältnisse (z. B. stark lipämisches oder hämolytisches Plasma) oder ein außergewöhnlich hoher manueller Aufwand bei der Auswertung der Diffusionshöfe infrage.

Typische Ziffernkombinationen

Die Bestimmung des Faktor-VIII-Antigens erfolgt selten isoliert. Sinnvoll ist die Kombination mit der Bestimmung der Faktor-VIII-Aktivität (z. B. nach GOÄ 3931) oder der Bestimmung des von-Willebrand-Faktors.

Es ist jedoch darauf zu achten, dass die jeweiligen Ausschlussbestimmungen der GOÄ eingehalten werden. Doppelte Abrechnungen derselben methodischen Leistung für identische Zielparameter sind unzulässig.

Ziffer 3941 in der neuen GOÄ

Die Faktor-VIII-Antigen-Bestimmung (Faktor VIII:Ag, Konzentration) mittels Immundiffusion oder ähnlicher Methoden wird in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 11908 mit einem Festpreis von 45,48 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). Strukturell gilt: 11908 ist nur berechnungsfähig, wenn ein vorangegangenes pathologisches oder unplausibles Ergebnis aus der Aktivitätsmessung (Faktor VIII:C) vorliegt. Die Ziffer ist auf der Rechnung zu kennzeichnen.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3941

Die GOÄ-Ziffer 3941 darf für den quantitativen immunologischen Nachweis des Faktor-VIII-Moleküls mittels Immundiffusion abgerechnet werden. Typische Indikationen sind der Verdacht auf Hämophilie A oder das von-Willebrand-Syndrom. Wichtig ist, dass tatsächlich ein Immundiffusionsverfahren angewendet wurde.
Die Ziffer 3941 gilt spezifisch für die Immundiffusion, während die Ziffer 3939 für Ligandenassays wie den ELISA herangezogen wird. Da moderne Labore meist ELISA-Verfahren nutzen, ist in der Praxis häufiger die Ziffer 3939 berechnungsfähig. Eine Verwechslung führt oft zu Beanstandungen durch Kostenträger.
Für die Bestimmung des Gerinnungsfaktors VIII Ag nach GOÄ 3941 wird in der Regel Citratplasma benötigt. Eine korrekte präanalytische Behandlung der Probe ist entscheidend für valide Testergebnisse. Andere Probenmaterialien sind für diese spezifische Gerinnungsanalyse ungeeignet.
Da die Ziffer 3941 zum Laborbereich (Abschnitt M) gehört, beträgt der maximale Steigerungssatz 1,3-fach. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15-fach. Jede Steigerung über den Faktor 1,15 hinaus muss auf der Liquidation nachvollziehbar begründet werden.
Ja, die Bestimmung des Faktor-VIII-Antigens (GOÄ 3941) kann neben der Bestimmung der funktionellen Faktor-VIII-Aktivität abgerechnet werden. Beide Parameter beleuchten unterschiedliche Aspekte der Gerinnung und sind medizinisch nebeneinander indiziert. Die Dokumentation muss die getrennten Indikationen und Methoden klar ausweisen.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich