Die Bestimmung von Gerinnungsfaktor XIII nach GOÄ-Ziffer 3942 wirft in der Praxis oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Indikationen und Abrechnungsregeln.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3942
Gerinnungsfaktor XIII, Untersuchung mittels Monochloressigsäure oder ähnliche Untersuchungsmethoden - Punktzahl: 180, Einfachsatz: 10,49 €, Regelhöchstsatz: 12,06 €, Höchstsatz: 13,64 €
Die GOÄ-Ziffer 3942 beschreibt die labormedizinische Untersuchung des Gerinnungsfaktors XIII (Fibrinstabilisierender Faktor). Diese Leistung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 12 (Gerinnungs-, Fibrinolyse-, Komplementsystem) verortet. Der Faktor XIII sorgt als Transglutaminase für die elastische Stabilisierung und Quervernetzung des Fibrins, was für eine geordnete Wundheilung essenziell ist.
GOÄ 3942 in der Praxis: Indikationen und moderne Methodik
Die klassische Untersuchung mittels Monochloressigsäure (Gerinnsel-Lyse-Test) gilt heute weitgehend als veraltet, da sie nur schwere Mangelzustände mit einer Restaktivität von unter 5 Prozent zuverlässig erfasst. In der modernen Laborpraxis erfolgt die Bestimmung daher meist über ähnliche Untersuchungsmethoden im Citratplasma. Hierzu zählen insbesondere die photometrische Bestimmung der Faktor-XIII-Aktivität sowie der Inkorporationstest, welche beide analog über die Ziffer 3942 abgerechnet werden können.
Klinische Indikationen für diese Untersuchung sind insbesondere verzögerte postoperative Blutungen trotz initialem Wundverschluss sowie chronische Wundheilungsstörungen. Auch bei Neugeborenen mit unklaren Nabelschnurblutungen oder dem Verdacht auf eine erworbene globale Gerinnungsstörung (z. B. bei Sepsis oder schweren Leberfunktionsstörungen) ist die Diagnostik medizinisch notwendig. Zudem dient die Ziffer der Überwachung einer laufenden Substitutionstherapie mit Faktor-XIII-Konzentraten.
Tipp: Da die Standard-Suchtests wie aPTT (GOÄ 3605/3946) oder Quick-Wert (GOÄ 3607/3960) einen Faktor-XIII-Mangel nicht erfassen, muss bei klinischem Verdacht gezielt die Ziffer 3942 angefordert werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3942
Fallbeispiel 1: Postoperative Wundheilungsstörung
Ein Patient stellt sich zehn Tage nach einem chirurgischen Eingriff mit einer anhaltenden, zeitversetzt aufgetretenen Sickerblutung und mangelhafter Narbenbildung vor. Zum Ausschluss eines Faktor-XIII-Mangels wird eine photometrische Aktivitätsbestimmung durchgeführt. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3942 zum Schwellenwert (1,15-fach), da es sich um eine anerkannte ähnliche Untersuchungsmethode handelt.
Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle unter Substitutionstherapie
Bei einer Patientin mit bekanntem angeborenen Faktor-XIII-Mangel erfolgt die regelmäßige Substitutionstherapie. Zur Überwachung des Therapieerfolgs und Sicherstellung einer Aktivität von über 50 Prozent wird das Citratplasma analysiert. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 3942 im Rahmen der Therapiekontrolle.
Fallbeispiel 3: Verdacht auf Verbrauchskoagulopathie bei Sepsis
Im Rahmen einer schweren Sepsis besteht der Verdacht auf eine erworbene globale Gerinnungsstörung. Neben den globalen Suchtests wird zur differenzierten Diagnostik die Faktor-XIII-Aktivität bestimmt. Die Abrechnung der GOÄ 3942 erfolgt neben den Ziffern für die Basislabordiagnostik.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3942: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung ist die unzulässige Parallelabrechnung der GOÄ-Ziffer 3942 neben der GOÄ-Ziffer 3943 (immunologische Bestimmung). Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen beanstanden diese Kombination regelmäßig, wenn sie routinemäßig nebeneinander durchgeführt wird. Die medizinische Notwendigkeit für beide Testverfahren gleichzeitig muss im Einzelfall extrem gut begründet sein.
Achtung: Die Abrechnung der Ziffer 3942 setzt eine präzise präanalytische Behandlung des Citratplasmas voraus. Fehler bei der Probenvorbereitung können zu falsch-niedrigen Werten führen und die Abrechenbarkeit bei nachträglichen Prüfungen gefährden.
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Dokumentation der GOÄ 3942: Praxisbewährte Hinweise
Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose Dokumentation der klinischen Indikation in der Patientenakte unerlässlich. Insbesondere bei der Anwendung moderner, kinetischer oder photometrischer Testverfahren sollte die angewandte Methode dokumentiert werden. Dies erleichtert die Argumentation bei Rückfragen von Kostenträgern bezüglich der Gleichwertigkeit zur historischen Monochloressigsäure-Methode.
Dokumentation: Bestimmung der Faktor-XIII-Aktivität mittels photometrischem Ammoniak-Freisetzungstest bei V. a. Faktor-XIII-Mangel wegen verzögerter postoperativer Wundheilungsstörung.
GOÄ 3942: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Ziffer 3942 unterliegt den allgemeinen Bestimmungen für Laborleistungen des Abschnitts M. Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes (1,15-fach) bis zum Höchstsatz (1,3-fach) erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung. Typische Begründungen sind ein außergewöhnlicher präanalytischer Aufwand oder schwierige Probenverhältnisse bei Neugeborenen.
Typische Ziffernkombinationen
Die Bestimmung des Faktors XIII erfolgt selten isoliert. Sinnvolle und erlaubte Kombinationen umfassen die globalen Gerinnungstests wie die aPTT (GOÄ 3605) und die Thromboplastinzeit (GOÄ 3607). Da diese Suchtests den Faktor XIII nicht abbilden, ist die zusätzliche Anforderung der GOÄ 3942 medizinisch und abrechnungstechnisch vollkommen plausibel.
Ziffer 3942 in der neuen GOÄ
Die qualitative Faktor-XIII-Aktivitätsbestimmung (Gerinnsel-Lyse-Test mit Monochloressigsäure) wird in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 11917 — eigenständige Faktor-XIII-Aktivitätsziffer — mit einem Festpreis von 31,60 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 12,06 €).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3942
Was hat nicht gestimmt?