GOÄ 3947: Plasmatauschversuch korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3947
Plasmatauschversuch
Punktzahl 460  
Einfachsatz 26,81 € 1,0x
Regelhöchstsatz 30,83 € 1,1x
Höchstsatz 34,85 € 1,3x

Der Plasmatauschversuch nach GOÄ 3947 ist essenziell zur Differenzierung von Gerinnungsstörungen. Erfahren Sie alles zu Abrechnung, Fallstricken und Steigerungen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3947

Plasmatauschversuch - Punktzahl: 460 - Einfachsatz: 26,81 € - Regelhöchstsatz: 30,83 € - Höchstsatz: 34,85 €

Die GOÄ-Ziffer 3947 beschreibt den sogenannten Plasmatauschversuch, der auch als Plasmaaustauschversuch, Plasmamischversuch oder Mixing-Test bekannt ist. Diese labormedizinische Untersuchung dient der differenzialdiagnostischen Abklärung von pathologischen Gerinnungswerten im Patientenplasma. Ziel ist es festzustellen, ob eine verlängerte Gerinnungszeit auf einem Mangel an Gerinnungsfaktoren oder auf der Präsenz eines Inhibitors beruht.

Im Rahmen dieser Leistung wird das auffällige Patientenplasma (PP) in einem definierten Mengenverhältnis, meist im Verhältnis 1:1, mit einem definierten Normalplasma (NP) vermischt. Anschließend erfolgt die Messung der Gerinnungsaktivität im Patientenplasma, im Normalplasma sowie in der Mischung. Alle unmittelbar für die Durchführung des Plasmatauschversuchs notwendigen Gerinnungsanalysen sind bereits mit der Gebühr abgegolten und können nicht separat in Rechnung gestellt werden.

GOÄ 3947 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

Der klinische Einsatz der GOÄ 3947 ist immer dann angezeigt, wenn im Routine-Gerinnungsstatus unerwartete Abweichungen, insbesondere eine verlängerte aktivierte partielle Thromboplastinzeit (aPTT), auffallen. Zeigt die Mischung aus Patienten- und Normalplasma eine Normalisierung der Gerinnungszeit, liegt ein Faktorenmangel nahe. Bleibt die Gerinnungszeit hingegen auch im Gemisch pathologisch verlängert, deutet dies auf das Vorliegen eines zirkulierenden Inhibitors hin.

Ein primäres Anwendungsgebiet ist die Diagnostik und Verlaufsbeobachtung von spezifischen Inhibitoren gegen einzelne Gerinnungsfaktoren, wie etwa den Faktor-VIII-Hemmkörpern bei Hämophilie A. Auch zur qualitativen oder semiquantitativen Abklärung von Lupusantikoagulanzien im Rahmen einer Thrombophilie-Diagnostik wird das Verfahren regelmäßig herangezogen. Dagegen ist der Stellenwert der Methode zur Abklärung eines Antiphospholipid-Syndroms in der Fachwelt umstritten.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3947

Fallbeispiel 1: Verdacht auf erworbenen Faktor-VIII-Inhibitor

Ein Patient stellt sich mit einer neu aufgetretenen, schweren Blutungsneigung und einer isoliert stark verlängerten aPTT vor. Zum Ausschluss eines spezifischen Inhibitors wird ein Plasmamischversuch durchgeführt. Da die Gerinnungszeit auch nach Mischung mit Normalplasma pathologisch bleibt, erhärtet sich der Verdacht auf einen Faktor-VIII-Hemmkörper. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3947 zum Regelsatz, da ein qualitativer Suchtest erfolgte.

Fallbeispiel 2: Abklärung einer verlängerten aPTT vor Operation

Im präoperativen Screening zeigt ein asymptomatischer Patient eine verlängerte aPTT. Zur Abklärung erfolgt ein Plasmatauschversuch im Verhältnis 1:1. Nach dem Mischen normalisiert sich die aPTT vollständig, was auf einen Faktorenmangel (z. B. Faktor XII) hinweist. Die Leistung wird mit der GOÄ 3947 einfach berechnet, da die Abklärung semiquantitativ als normalisierte Ratio erfolgte.

Fallbeispiel 3: Quantitative Bestimmung mittels Bethesda-Test

Bei einem bekannten Hämophilie-A-Patienten mit nachgewiesenem Hemmkörper soll der genaue Inhibitor-Titer bestimmt werden, um den aktuellen Substitutionsbedarf zu planen. Hierzu wird ein quantitativer Bethesda-Test durchgeführt, dessen Ergebnis in Bethesda-Einheiten (BE/ml) angegeben wird. Aufgrund des erheblichen Mehraufwands ist eine zweimalige Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3947 medizinisch und betriebswirtschaftlich begründet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3947: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3947 ist die zusätzliche, separate Berechnung der einzelnen Gerinnungsanalysen, die für den Mischversuch herangezogen wurden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen diese Rechnungen regelmäßig, da sämtliche unmittelbar zur Leistung gehörenden Analysen mit der Ziffer 3947 abgegolten sind. Nur eigenständige, nicht für den Mischversuch benötigte Gerinnungstests dürfen separat liquidiert werden.

Ein weiterer Streitpunkt ist die unbegründete Mehrfachabrechnung. Die zweimalige Abrechnung ist streng an quantitative Testverfahren wie den Bethesda-Test gebunden. Wird ein einfacher, qualitativer Plasmamischversuch ohne quantitative Titerbestimmung fälschlicherweise mehrfach abgerechnet, führt dies unweigerlich zu Beanstandungen.

Achtung: Achten Sie darauf, dass bei der Abrechnung der GOÄ 3947 als Einzelleistung keine zusätzlichen Ziffern für die standardmäßige aPTT-Bestimmung des Mischansatzes aufgeführt werden, um Honorarkürzungen zu vermeiden.

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Dokumentation der GOÄ 3947: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Abrechnung und die Abwehr von Regressen. In der Patientenakte müssen das verwendete Mischungsverhältnis (z. B. 1+1) sowie die genauen Messergebnisse des Patientenplasmas, des Normalplasmas und des Gemischs dokumentiert werden. Auch die Angabe, ob es sich um ein qualitatives, semiquantitatives oder quantitatives Ergebnis handelt, ist essenziell.

Besonders wichtig ist die Dokumentation von eventuellen Inkubationszeiten (z. B. 1 oder 2 Stunden bei 37 °C). Diese sind medizinisch notwendig, um sogenannte progressive Inhibitoren zu erfassen, die erst zeitverzögert reagieren. Fehlen diese Angaben in der Dokumentation, kann die Notwendigkeit aufwendigerer Testvarianten im Nachhinein kaum bewiesen werden.

Dokumentation: Plasmatauschversuch (1+1) mit plättchenarmem Citratplasma. Inkubation für 2 Std. bei 37 °C zum Ausschluss progressiver Inhibitoren. Ergebnis: Keine Normalisierung der aPTT im Mix (Ratio 1,6). Verdacht auf zirkulierenden Inhibitor erhärtet.

GOÄ 3947: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Gebühr für die GOÄ-Ziffer 3947 kann bei Vorliegen besonderer Umstände bis zum 1,3-fachen Höchstsatz gesteigert werden. Ein erhöhter Schwierigkeitsgrad oder ein überdurchschnittlicher Zeitaufwand müssen in der Rechnung nachvollziehbar begründet werden. Typische Begründungen sind beispielsweise eine extrem schwierige Venenpunktion zur Gewinnung des empfindlichen plättchenarmen Citratplasmas oder ein erhöhter Aufwand durch mehrstufige Inkubationsverfahren bei Verdacht auf progressive Inhibitoren.

Typische Ziffernkombinationen

Da der Plasmatauschversuch allein nicht ausreicht, um eine Gerinnungsstörung abschließend zu klären, wird die GOÄ 3947 häufig mit weiteren Ziffern des Abschnitts M kombiniert. Sinnvoll ist die Kombination mit der Bestimmung von Einzelfaktoren nach GOÄ-Ziffer 3939 oder speziellen Lupus-Diagnostika wie der Diluted-Russell-Viper-Venom-Time nach GOÄ-Ziffer 3955. Eine sorgfältige Abstimmung der Ziffern verhindert hierbei Überschneidungen und sichert das Honorar.

Tipp: Nutzen Sie bei der Durchführung des Bethesda-Tests die Möglichkeit der zweimaligen Abrechnung der GOÄ 3947 und vermerken Sie den quantitativen Charakter des Tests explizit auf der Liquidation.

Ziffer 3947 in der neuen GOÄ

Der Plasmatauschversuch zum Inhibitornachweis wird in der neuen GOÄ zweistufig abgebildet:

  • 11933 für den qualitativen oder semiquantitativen Inhibitornachweis: 26,51 € — die für den Plasmatauschversuch unmittelbar eingesetzten Gerinnungsanalysen sind in diesem Preis abgegolten
  • 11934 für die quantitative Inhibitorkonzentration im Bethesda-Test: 53,02 € — nur berechnungsfähig, wenn 11933 aus derselben Probe vorausgehend ein pathologisches Ergebnis gezeigt hat

Heute bringt die 3947 beim 2,3-fachen Satz 30,83 €. Die zweistufige Struktur bildet die klinische Praxis ab: Erst der semiquantitative Befund, dann bei positivem Ergebnis der Bethesda-Test für die genaue Inhibitorkonzentration.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3947

Der Plasmatauschversuch (auch Plasmamischversuch oder Mixing-Test) dient der Unterscheidung zwischen einem Faktorenmangel und einem Inhibitor im Patientenplasma. Hierbei wird auffälliges Patientenplasma mit Normalplasma vermischt und die Gerinnungsaktivität gemessen.
Der einfache Gebührensatz (1,0-fach) für die GOÄ 3947 beträgt 26,81 Euro bei einer Punktzahl von 460 Punkten. Der Regelhöchstsatz (1,15-fach) liegt bei 30,83 Euro, während der Höchstsatz (1,3-fach) mit 34,85 Euro abgerechnet werden kann.
Eine zweimalige Abrechnung ist betriebswirtschaftlich gerechtfertigt, wenn ein quantitatives Testformat wie der Bethesda-Test zur Bestimmung der Inhibitorkonzentration durchgeführt wird. Das Ergebnis muss in diesem Fall quantitativ als Bethesda-Einheiten pro Milliliter (BE/ml) mitgeteilt werden.
Nein, alle unmittelbar zur Leistung herangezogenen oder durchgeführten Gerinnungsanalysen sind mit der GOÄ-Ziffer 3947 abgegolten. Eine gesonderte Berechnung dieser begleitenden Laborparameter ist nicht zulässig.
Die Gewinnung von plättchenarmem Citratplasma ist für die Aussagekraft des Plasmatauschversuchs von kritischer Bedeutung. Zudem ist je nach Fragestellung eine ein- bis zweistündige Inkubation erforderlich, um auch progressive Inhibitoren zuverlässig zu erfassen.
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