GOÄ 3948: Plasminogen-Abrechnung – Indikation & Tipps

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3948
Plasminogen , chromogenes Substrat
Punktzahl 140  
Einfachsatz 8,16 € 1,0x
Regelhöchstsatz 9,38 € 1,1x
Höchstsatz 10,61 € 1,3x

Erfahren Sie, wie Sie die Bestimmung der Plasminogenaktivität nach GOÄ-Ziffer 3948 rechtssicher abrechnen und typische Honorarverluste vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3948

GOÄ-Ziffer 3948: Plasminogen, chromogenes Substrat – Punktzahl: 140

Die Gebührenordnungsziffer 3948 beschreibt die quantitative Bestimmung von Plasminogen mittels eines chromogenen Substrats. Diese Untersuchung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 12 (Gerinnungs-, Fibrinolyse-, Komplementsystem) der Gebührenordnung für Ärzte verortet. Die Methode erfasst primär die funktionelle Aktivität des Proenzyms im Plasma.

Plasminogen wird in der Leber synthetisiert und stellt die inaktive Vorstufe der Serinprotease Plasmin dar. Durch Aktivatoren wie t-PA oder Urokinase erfolgt die Umwandlung in aktives Plasmin, welches für den Abbau von Fibrin verantwortlich ist. Die Bestimmung der Aktivität ist somit ein zentraler Baustein zur Beurteilung des Fibrinolysepotenzials eines Patienten.

GOÄ 3948 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz

Die Bestimmung des Plasminogens ist keine Routineuntersuchung, sondern erfordert eine gezielte klinische Fragestellung. Ein primäres Einsatzgebiet ist der Verdacht auf einen hereditären Plasminogenmangel. Dieser seltene Defekt wird in Typ I (verminderte Aktivität und Antigenkonzentration) und Typ II (Dysplasminogenämie mit normaler Antigenkonzentration, aber verminderter Aktivität) unterteilt.

Ein weiteres wichtiges Indikationsgebiet ist die Überwachung einer systemischen fibrinolytischen Therapie. Da diese Therapie zu einem massiven Verbrauch von Plasminogen führen kann, besteht nach Beendigung oder bei Überdosierung ein erhöhtes Risiko für thrombotische Reokklusionen. Auch bei schweren Leberfunktionsstörungen kann die Syntheseleistung für Plasminogen kritisch eingeschränkt sein, was die Bestimmung medizinisch notwendig macht.

Tipp: Bei nachgewiesenem Aktivitätsmangel kann zur Differenzierung zwischen Typ I und Typ II eine zusätzliche Konzentrationsbestimmung erforderlich sein. Diese kann analog nach Nr. 3950 GOÄ abgerechnet werden, da die GOÄ hierfür keine eigene Ziffer bereithält.

Hingegen ist die Bestimmung von Plasminogen im Rahmen einer standardmäßigen Abklärung einer Thrombophilie in der Regel nicht indiziert. Hierbei stehen andere Parameter wie Antithrombin, Protein C oder Protein S im Vordergrund, weshalb eine Abrechnung der Ziffer 3948 in diesem Kontext von Kostenträgern häufig hinterfragt wird.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3948

Fallbeispiel 1: Verdacht auf hereditären Mangel

Ein junger Patient stellt sich mit rezidivierenden, unklaren thrombotischen Ereignissen vor. Zum Ausschluss eines seltenen angeborenen Defekts veranlasst der Arzt die Bestimmung der Plasminogenaktivität. Da ein begründeter Verdacht auf einen hereditären Plasminogenmangel vorliegt, ist die Indikation gegeben. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3948 zum Regelsatz (1,15-fach).

Fallbeispiel 2: Überwachung einer Fibrinolysetherapie

Bei einer Patientin unter systemischer Thrombolysetherapie soll das Risiko eines systemischen Verbrauchs und einer anschließenden Reokklusion minimiert werden. Der behandelnde Arzt ordnet die Bestimmung des Plasminogens an, um das verbliebene Fibrinolysepotenzial abzuschätzen. Die wiederholte Bestimmung im Verlauf ist medizinisch begründet und wird jeweils nach GOÄ 3948 liquidiert.

Fallbeispiel 3: Präoperative Diagnostik bei Aszitesreperfusion

Vor einer geplanten Aszites-Reinfusionstherapie wird die Plasminogenaktivität im Aszites-Punktat bestimmt. Da die Reperfusion von aszitesassoziiertem Plasminogen die Hämostase des Patienten massiv stören kann, ist die präoperative Bestimmung medizinisch indiziert. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die Ziffer 3948.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3948: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die routinemäßige, parallele Bestimmung von Aktivität und Antigenkonzentration ohne vorherigen Befund. Erst wenn die Aktivitätsmessung mittels chromogenem Substrat (GOÄ 3948) einen erniedrigten Wert liefert, ist die zusätzliche Bestimmung der Konzentration medizinisch begründet. Eine standardmäßige Doppelabrechnung wird von privaten Krankenversicherungen regelmäßig gestrichen.

Achtung: Die Bestimmung der Antigenkonzentration ist in der GOÄ nicht explizit bewertet. Eine analoge Abrechnung nach Nr. 3950 GOÄ ist zwar fachlich vertretbar, muss jedoch im Einzelfall gut begründet und darf keinesfalls als Routine-Kombination mit der Ziffer 3948 aufgeführt werden.

Zudem beanstanden Prüfstellen häufig die Anforderung der Ziffer 3948 im Rahmen eines allgemeinen Thrombophilie-Screenings. Da ein kausaler Zusammenhang zwischen isoliertem Plasminogenmangel und erhöhtem Thromboserisiko statistisch nicht sicher belegt ist, gilt diese Diagnostik ohne spezifische klinische Hinweise (wie z.B. pseudomembranöse Konjunktivitis bei Typ-I-Mangel) als medizinisch nicht notwendig.

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Dokumentation der GOÄ 3948: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss die spezifische klinische Indikation (z. B. V. a. angeborenen Mangel, Zustand nach Lysetherapie oder schwere Leberinsuffizienz) klar dokumentiert sein. Auch das verwendete Probenmaterial, in der Regel Citratplasma, sollte vermerkt werden.

Falls eine analoge Abrechnung für die Konzentrationsbestimmung vorgenommen wird, muss die medizinische Notwendigkeit (z. B. Differenzierung Typ I vs. Typ II bei erniedrigter Aktivität) explizit aus den Aufzeichnungen hervorgehen. Dies erleichtert die Argumentation bei Rückfragen der Beihilfestellen erheblich.

Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf hereditären Plasminogenmangel bei rezidivierenden Thrombosen im jungen Alter. Blutentnahme (Citratplasma) zur Bestimmung der Plasminogenaktivität mittels chromogenem Substrat nach GOÄ 3948.

GOÄ 3948: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Laborleistung des Abschnitts M ist die Steigerung der GOÄ 3948 über den 1,15-fachen Gebührensatz hinaus bis zum 1,3-fachen Höchstsatz nur in begründeten Einzelfällen zulässig. Ein erhöhter Zeitaufwand oder schwierige präanalytische Bedingungen (z. B. stark lipämische oder hämolytische Proben, die eine besondere Vorbereitung erfordern) können eine Steigerung rechtfertigen. Die Begründung muss auf der Rechnung patientenbezogen und nachvollziehbar formuliert werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die Bestimmung der Plasminogenaktivität erfolgt selten isoliert. Sinnvolle und erlaubte Kombinationen umfassen weitere Parameter des Fibrinolysesystems. Hierzu gehören beispielsweise die Bestimmung von D-Dimeren (GOÄ 3937) oder des Gewebe-Plasminogenaktivators (t-PA, GOÄ 3944). Auch die Bestimmung von Fibrinogen oder des Plasmininhibitors (GOÄ 3949) kann parallel abgerechnet werden, sofern die medizinische Notwendigkeit für das Gesamtprofil gegeben ist.

Ziffer 3948 in der neuen GOÄ

Die Plasminogen-Aktivitätsmessung mittels chromogenem Substrat wird in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 11937 mit einem Festpreis von 22,33 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 9,38 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3948

Die Leistung ist indiziert bei Verdacht auf einen angeborenen Plasminogenmangel sowie zur Überwachung einer systemischen Fibrinolysetherapie. Auch bei schweren Leberfunktionsstörungen oder vor einer Aszitesreperfusion kann die Bestimmung medizinisch notwendig sein.
Eine routinemäßige parallele Abrechnung von Aktivität und Antigenkonzentration ist nicht zulässig. Die Konzentrationsbestimmung ist erst bei nachgewiesenem Aktivitätsmangel zur Differenzierung von Typ-I- und Typ-II-Mängeln indiziert und kann analog nach Nr. 3950 GOÄ berechnet werden.
Die Bestimmung erfolgt in der Regel aus Citratplasma. In seltenen klinischen Fällen, wie vor einer geplanten Aszitesreperfusion, kann die Untersuchung auch im Aszites-Punktat durchgeführt werden.
Ja, eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist bei Vorliegen besonderer Umstände möglich. Dies erfordert eine patientenbezogene Begründung auf der Liquidation, beispielsweise bei erschwerter Präanalytik durch stark lipämische Proben.
Nein, für die allgemeine Abklärung einer Thrombophilie ist die Bestimmung des Plasminogens nicht indiziert. Hierfür stehen andere Parameter im Vordergrund, weshalb eine Abrechnung ohne spezifischen Verdacht von Prüfstellen beanstandet wird.
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