GOÄ 3949: Abrechnung von PAI & Plasmininhibitor

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3949
Plasminogenaktivatorinhibitor (PAI) , chromogenes Substrat
Punktzahl 410  
Einfachsatz 23,90 € 1,0x
Regelhöchstsatz 27,48 € 1,1x
Höchstsatz 31,07 € 1,3x

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 3949: So rechnen Sie die Bestimmung von PAI-1 und Plasmininhibitor (analog) rechtssicher und ohne Honorarverluste ab.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3949

GOÄ-Ziffer 3949: Plasminogenaktivatorinhibitor (PAI), chromogenes Substrat – 410 Punkte

Die Gebührenordnungsziffer 3949 beschreibt die quantitative Bestimmung des Plasminogenaktivatorinhibitors (PAI) mittels eines chromogenen Substrats. Diese Leistung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 12 (Gerinnungs-, Fibrinolyse-, Komplementsystem) der Gebührenordnung für Ärzte verortet. Der Einfachsatz beträgt 23,90 €, während der im Laborbereich übliche Regelhöchstsatz (1,15-facher Satz) bei 27,48 € liegt.

Medizinisch erfasst diese Ziffer primär die Aktivität von PAI-1, dem wichtigsten physiologischen Gegenspieler des Gewebe-Plasminogenaktivators (t-PA). Ein angeborener Mangel an PAI-1 ist extrem selten, kann jedoch eine klinisch relevante Blutungsneigung verursachen. Die Bestimmung dient somit der differenzierten Abklärung unklarer hämorrhagischer Diathesen.

GOÄ 3949 in der Praxis: Indikationsstellung und Analogbewertung

In der täglichen Praxis hat sich die Bestimmung von PAI-1 aufgrund methodischer Limitationen nicht als Routineverfahren zur Abklärung einer gestörten Fibrinolyse etabliert. Die ausgeprägte Tagesrhythmik, die kurze Halbwertszeit und die hohe Störanfälligkeit bei der Probenentnahme schränken den Nutzen im klinischen Alltag ein. Dennoch existieren klare Spezialindikationen, bei denen die Untersuchung medizinisch notwendig ist.

Eine herausragende Bedeutung erlangt die GOÄ-Ziffer 3949 durch ihre analoge Anwendung. Sowohl immunologische Nachweisverfahren für PAI-1 als auch die Bestimmung des Plasmininhibitors (PI) werden analog nach dieser Ziffer abgerechnet. Der Plasmininhibitor (Alpha-2-Antiplasmin) ist ein essenzieller Regulator, dessen Mangel rasch zu einer lebensbedrohlichen Hyperfibrinolyse führen kann.

Tipp: Die Bestimmung des Plasmininhibitors (PI) erfolgt üblicherweise aus Citratplasma und ist bei dringendem Verdacht auf einen angeborenen PI-Mangel absolut indiziert.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3949

Fallbeispiel 1: Verdacht auf angeborenen Plasmininhibitor-Mangel

Ein Patient stellt sich mit einer seit der Kindheit bestehenden, unklaren Blutungsneigung vor. Zum Ausschluss eines seltenen, angeborenen Plasmininhibitor-Mangels (Typ I) wird die PI-Aktivität im Citratplasma bestimmt. Da für den Plasmininhibitor keine eigene Ziffer existiert, erfolgt die Abrechnung analog nach GOÄ-Ziffer 3949.

Fallbeispiel 2: Vorausschauende Diagnostik bei großer Beckenoperation

Bei einer Patientin steht eine ausgedehnte gynäkologische Operation im kleinen Becken an. Zur frühzeitigen Erkennung einer drohenden Hyperfibrinolyse im Rahmen einer möglichen Verbrauchskoagulopathie wird präoperativ die PI-Aktivität bestimmt. Die Abrechnung erfolgt analog zur GOÄ 3949 mit dem 1,15-fachen Gebührensatz.

Fallbeispiel 3: Risikoabschätzung bei fortgeschrittener Leberzirrhose

Bei einem Patienten mit fortgeschrittener Lebererkrankung soll das akute Blutungsrisiko abgeschätzt werden. Da die geschädigte Leber nicht mehr ausreichend Plasmininhibitor synthetisiert, droht eine Hyperfibrinolyse. Die Bestimmung der PI-Aktivität liefert hier wegweisende Befunde und wird analog der Ziffer 3949 liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3949: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3949 ist die Durchführung als ungerichtetes Routine-Screening. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen fordern bei dieser hochspeziellen Laborleistung oft eine detaillierte medizinische Begründung ein. Ohne dokumentierte Symptomatik oder konkreten Verdacht wird die Erstattung mangels medizinischer Notwendigkeit verweigert.

Zudem muss bei der Bestimmung des Plasmininhibitors oder bei immunologischen PAI-Verfahren zwingend das Wort 'analog' auf der Rechnung ausgewiesen werden. Das Fehlen dieser Kennzeichnung führt bei Prüfungen regelmäßig zu formalen Beanstandungen und Honorarkürzungen.

Achtung: Die parallele Bestimmung von t-PA (GOÄ 3944) und PAI-1 (GOÄ 3949) als Standard-Suchtest bei Thrombophilie ist medizinisch meist nicht begründbar und wird von Kostenträgern häufig gestrichen.

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Dokumentation der GOÄ 3949: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wirksamste Mittel gegen Honorarausfälle. In der Patientenakte müssen die spezifische Verdachtsdiagnose (z. B. hämorrhagische Diathese) und die klinische Indikation unmissverständlich festgehalten werden. Auch die präanalytischen Rahmenbedingungen, wie der genaue Zeitpunkt der Blutentnahme, sollten aufgrund der zirkadianen Rhythmik dokumentiert werden.

Bei analoger Abrechnung muss die gewählte Originalziffer zusammen mit der tatsächlich erbrachten Leistung klar deklariert sein. Dies sichert die Nachvollziehbarkeit für den medizinischen Dienst der privaten Krankenversicherungen.

Dokumentationsbeispiel:
Verdacht auf erworbenen Plasmininhibitor-Mangel bei fortgeschrittener Leberinsuffizienz. Blutentnahme (Citratplasma) um 08:30 Uhr zur Bestimmung der PI-Aktivität mittels chromogenen Substrats (analog GOÄ 3949).

GOÄ 3949: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Für Leistungen des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) gilt ein eingeschränkter Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt bei dem 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz (1,3-fach) ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, beispielsweise bei extrem schwierigen präanalytischen Bedingungen oder einer medizinisch begründeten Eilanalytik im Notfall.

Typische Ziffernkombinationen

Zur umfassenden Abklärung einer gestörten Fibrinolyse hat sich die parallele Bestimmung mehrerer Parameter bewährt. Sinnvolle und abrechnungsfähige Kombinationen umfassen das Thrombelastogramm (GOÄ 3957), die Fibrinogen-Bestimmung (GOÄ 3934) sowie die D-Dimere (GOÄ 3938). Auch die Kombination mit der Plasmathrombinzeit (GOÄ 3606) oder dem Plasminogen (GOÄ 3948) ist medizinisch sinnvoll und gebührenrechtlich zulässig.

Ziffer 3949 in der neuen GOÄ

Die Plasminogenaktivatorinhibitor- und Plasmininhibitor-Gruppe (PAI, chromogenes Substrat) wird in der neuen GOÄ auf vier Ziffern aufgeteilt, je nach Analyt und Messmethode:

  • 11941 PAI-1, Aktivität (Standardanwendung): 28,84 €
  • 11942 PAI-1, Konzentration — zu unterscheiden von der Aktivitätsbestimmung: 35,11 €
  • 11935 Plasmininhibitor (Alpha-2-Antiplasmin), Aktivität: 25,25 €
  • 11936 Plasmininhibitor (Alpha-2-Antiplasmin), immunchemische Konzentration — nur nach pathologischem Vorbefund der Aktivitätsmessung nach 11935: 30,06 €

Heute bringt die 3949 beim 2,3-fachen Satz 27,48 €. Welche der vier Ziffern gilt, entscheidet der tatsächlich untersuchte Analyt und die Messmethode.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3949

Die Bestimmung des Plasmininhibitors (PI) wird analog nach der GOÄ-Ziffer 3949 abgerechnet. Da für diesen Parameter keine eigene Ziffer existiert, ist die Analogbewertung der medizinisch und methodisch gleichwertigen PAI-Bestimmung der korrekte Weg. Auf der Liquidation muss die Leistung zwingend als Analogabrechnung gekennzeichnet werden.
Für die GOÄ-Ziffer 3949 gilt im Laborbereich standardmäßig der 1,15-fache Regelhöchstsatz. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist nur mit einer fundierten medizinischen Begründung zulässig. Typische Gründe sind außergewöhnlich schwierige präanalytische Bedingungen oder eine dringliche Notfallanalytik.
Ja, immunologische Nachweisverfahren für PAI-1 können ebenfalls analog nach der GOÄ-Ziffer 3949 liquidiert werden. Obwohl der Originaltext ein chromogenes Substrat nennt, ist die analoge Anwendung für alternative immunchemische Methoden gebührenrechtlich anerkannt. Auch hier ist die Kennzeichnung als Analoggebühr auf der Rechnung erforderlich.
Bei Verdacht auf eine Hyperfibrinolyse empfiehlt sich die Kombination der GOÄ 3949 mit dem Thrombelastogramm (GOÄ 3957) und der Fibrinogen-Bestimmung (GOÄ 3934). Ergänzend können D-Dimere (GOÄ 3938) und das Plasminogen (GOÄ 3948) bestimmt werden. Diese parallele Diagnostik ist medizinisch voll begründbar und nebeneinander abrechenbar.
Kostenträger lehnen die Erstattung meist ab, wenn die medizinische Notwendigkeit aus der Rechnung oder Dokumentation nicht hervorgeht. Da PAI-1 kein Routineparameter ist, muss eine konkrete Indikation wie der Verdacht auf eine hämorrhagische Diathese vorliegen. Auch das Fehlen des Zusatzes 'analog' bei PI-Bestimmungen führt häufig zu Beanstandungen.
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