Ein Leitfaden zur korrekten Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3971 für Komplementfaktor C4. Erfahren Sie alles über Indikationen, Fallbeispiele und Fallstricke.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3971
Untersuchungen von Einzelfaktoren des KomplementsystemsKomplementfaktor C4, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden
Die GOÄ-Ziffer 3971 beschreibt die quantitative Bestimmung des Komplementfaktors C4 im Serum oder anderen Körperflüssigkeiten. Diese Leistung ist dem Abschnitt M III (Speziallabor) der Gebührenordnung für Ärzte zugeordnet. Die Analyse erfolgt klassischerweise mittels Immundiffusion oder vergleichbaren, modernen immunchemischen Verfahren wie der Nephelometrie.
Die Bestimmung dient der Beurteilung des klassischen Aktivierungsweges des Komplementsystems. Da es sich um eine speziallaboratorische Leistung handelt, gelten die besonderen Bestimmungen für die Erbringung und Abrechnung im Rahmen der fachärztlichen Labordiagnostik.
GOÄ 3971 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen
Die Bestimmung von C4 ist ein essenzieller Baustein in der Diagnostik von Autoimmunerkrankungen. Insbesondere bei der Abklärung und Verlaufsbeurteilung des systemischen Lupus erythematodes (SLE) liefert der C4-Spiegel wertvolle Hinweise auf die Krankheitsaktivität. Ein Abfall des C4-Wertes deutet häufig auf einen akuten Schub hin, da der Faktor durch Immunkomplexe verbraucht wird.
Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist der Verdacht auf ein hereditäres Angioödem (HAE). Bei dieser seltenen Erkrankung ist der C4-Spiegel im symptomfreien Intervall und insbesondere während einer Attacke fast immer stark erniedrigt. Auch bei chronischen Infektionen oder einer vermuteten Immunkomplex-Vaskulitis ist die Abrechnung der GOÄ 3971 medizinisch begründet.
Tipp: Die parallele Bestimmung von C3 (GOÄ 3970) und C4 (GOÄ 3971) ist klinisch oft sinnvoll, um zwischen dem klassischen und dem alternativen Aktivierungsweg des Komplementsystems zu differenzieren.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3971
Fallbeispiel 1: Erstdiagnostik bei Verdacht auf systemischen Lupus erythematodes
Eine Patientin stellt sich mit Gelenkschmerzen, Abgeschlagenheit und einem typischen Schmetterlingserythem vor. Zum Ausschluss oder zur Bestätigung eines SLE veranlasst die Praxis eine umfassende Labordiagnostik. Neben den antinukleären Antikörpern (ANA) wird die quantitative Bestimmung der Komplementfaktoren C3 und C4 durchgeführt.
Die Abrechnung erfolgt korrekt durch den Ansatz der GOÄ 3971 für die C4-Bestimmung sowie der GOÄ 3970 für die C3-Bestimmung. Beide Ziffern sind nebeneinander voll berechnungsfähig, da es sich um unterschiedliche Einzelfaktoren handelt.
Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei bekannter Immunkomplex-Vaskulitis
Bei einem Patienten mit bekannter Immunkomplex-Vaskulitis soll die Aktivität der Erkrankung unter immunsuppressiver Therapie überwacht werden. Hierzu wird der C4-Spiegel im Serum bestimmt, um einen eventuellen Komplementverbrauch rechtzeitig zu erkennen.
Die Bestimmung des C4-Wertes wird über die GOÄ-Ziffer 3971 abgerechnet. Da die Untersuchung im Rahmen einer engmaschigen Verlaufskontrolle stattfindet, ist die Indikation in der Patientenakte präzise zu dokumentieren.
Fallbeispiel 3: Abklärung rezidivierender Schwellungen (Verdacht auf HAE)
Ein Patient leidet unter wiederkehrenden, nicht-juckenden Schwellungen der Haut und Schleimhäute ohne erkennbaren Auslöser. Zum Ausschluss eines hereditären Angioödems wird eine gezielte Labordiagnostik eingeleitet.
Die Praxis bestimmt den C4-Spiegel sowie die Aktivität und Konzentration des C1-Inhibitors. Die Bestimmung des C4-Faktors wird regelkonform mit der GOÄ 3971 in Rechnung gestellt.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3971: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler liegt in der unzulässigen Mehrfachabrechnung der GOÄ 3971 am selben Kalendertag für denselben Patienten. Die Ziffer darf nur einmal pro Einzelfaktor berechnet werden, selbst wenn die Untersuchung aus methodischen Gründen wiederholt wurde. Eine Doppelabrechnung führt regelmäßig zu Kürzungen durch die privaten Krankenversicherungen.
Zudem ist auf die Abgrenzung zu anderen Ziffern des Abschnitts M III zu achten. Wird fälschlicherweise eine unspezifische Proteindiagnostik anstelle der spezifischen Komplementdiagnostik abgerechnet, kann dies bei einer Rechnungsprüfung beanstandet werden. Die exakte Dokumentation der Indikationsstellung schützt vor Regressansprüchen.
Achtung: Die Bestimmung von C4-Spaltprodukten oder funktionellen Komplementaktivitäten fällt nicht unter die GOÄ 3971, sondern erfordert die Auswahl spezifischerer Ziffern aus dem Laborabschnitt.
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Dokumentation der GOÄ 3971: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte müssen die spezifische Verdachtsdiagnose, die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung sowie das exakte Laborergebnis hinterlegt sein. Bei Verlaufskontrollen sollte zudem der Bezug zur aktuellen therapeutischen Intervention dokumentiert werden.
Für die Abrechnungsbegründung bei einer eventuellen Überschreitung des Regelsatzes ist die Angabe von Besonderheiten bei der Probenaufbereitung oder der Analytik zwingend erforderlich. Dies gilt insbesondere bei stark lipämischen oder hämolytischen Proben, die einen erhöhten Aufwand verursachen.
Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf SLE bei rezidivierender Arthralgie und Erythem. Blutentnahme zur Bestimmung von ANA, C3 und C4. Laborbefund C4 (GOÄ 3971): 0,08 g/l (erniedrigt), Hinweis auf klassischen Aktivierungsweg.
GOÄ 3971: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Als Leistung des Speziallabors (Abschnitt M III) unterliegt die GOÄ-Ziffer 3971 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz (16,76 €). Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz (18,94 €) ist nur unter Angabe einer patientenbezogenen, medizinischen Begründung zulässig.
Gründe für eine Schwellenüberschreitung können beispielsweise schwierige Probenverhältnisse durch kryoglobulinhaltiges Serum oder ein extrem zeitaufwendiges Differenzierungsverfahren bei unklaren Interferenzen sein. Allgemeine Floskeln wie "erhöhter Zeitaufwand" ohne konkreten Bezug werden von den Kostenträgern meist abgelehnt.
Typische Ziffernkombinationen
In der rheumatologischen und immunologischen Diagnostik wird die GOÄ 3971 selten isoliert eingesetzt. Typische und zulässige Kombinationen umfassen die Bestimmung des Komplementfaktors C3 nach GOÄ 3970 sowie die Bestimmung von Autoantikörpern wie ANA nach GOÄ 3858.
Auch die Bestimmung von Immunglobulinen (z. B. IgG, IgA, IgM nach GOÄ 3741 ff.) lässt sich am selben Behandlungstag problemlos mit der GOÄ 3971 kombinieren, sofern die medizinische Notwendigkeit für jeden einzelnen Parameter gegeben ist.
Ziffer 3971 in der neuen GOÄ
Die immunchemische Komplementfaktor-C4-Konzentrationsbestimmung (Immundiffusion oder ähnliche Methoden) wird in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 11930 mit einem Festpreis von 11,57 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). Die neue Legende nennt radiale Immundiffusion als Beispielmethode; Leistungsinhalt bleibt unverändert.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3971
Was hat nicht gestimmt?