GOÄ 3986: Weitere Blutgruppenmerkmale korrekt abrechnen

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GOÄ 3986
Bestimmung weiterer Blutgruppenmerkmaleim indirekten Anti-Humanglobulin-Test (indirekter Coombstest) (z. B. Kidd, Lutheran), je Merkmal
Punktzahl 360  
Einfachsatz 20,98 € 1,0x
Regelhöchstsatz 24,13 € 1,1x
Höchstsatz 27,28 € 1,3x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3986: Erfahren Sie alles über Indikationen, den indirekten Coombstest, typische Fehler und die richtige Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3986

Bestimmung weiterer Blutgruppenmerkmale im indirekten Anti-Humanglobulin-Test (indirekter Coombstest) (z. B. Kidd, Lutheran), je Merkmal

Die GOÄ-Ziffer 3986 beschreibt eine spezialisierte labordiagnostische Leistung aus dem Bereich der Immunhämatologie. Im Zentrum steht der indirekte Anti-Humanglobulin-Test, auch bekannt als indirekter Coombstest. Diese Methode dient dem Nachweis von inkompletten Antikörpern, die an rote Blutkörperchen binden, aber keine direkte Agglutination hervorrufen.

Die Abrechnung erfolgt explizit je Merkmal. Das bedeutet, dass für jedes spezifisch untersuchte Antigen (wie beispielsweise Kidd oder Lutheran) die Ziffer separat angesetzt werden kann. Diese Differenzierung ist klinisch hochgradig relevant, um Inkompatibilitäten zwischen Spender- und Empfängerblut oder zwischen Mutter und Kind präzise zu identifizieren.

GOÄ 3986 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

In der täglichen Praxis kommt die GOÄ-Ziffer 3986 vor allem in der Transfusionsmedizin und der pränatalen Versorgung zum Einsatz. Ein typisches Szenario ist die Abklärung nach einem positiven Antikörpersuchtest. Wenn unklare Antikörper vorliegen, muss das genaue Antigenprofil des Patienten oder des potenziellen Spenders bestimmt werden.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Schwangerschaftsüberwachung. Besteht der Verdacht auf eine fetale Gefährdung durch mütterliche Antikörper gegen seltenere Blutgruppenmerkmale, ist die präzise Bestimmung unerlässlich. Hierdurch können frühzeitig therapeutische Maßnahmen eingeleitet werden.

Tipp: Dokumentieren Sie bei der Anforderung im Labor stets die konkrete klinische Fragestellung. Dies erleichtert nicht nur die medizinische Zuordnung, sondern sichert auch die Abrechnungsbegründung gegenüber den privaten Krankenversicherungen ab.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3986

Fallbeispiel 1: Schwangerschaftsvorsorge bei irregulären Antikörpern

Bei einer schwangeren Patientin zeigt der routinemäßige Antikörpersuchtest ein positives Ergebnis. Zur genaueren Risikoabschätzung ist die Bestimmung des Kidd-Antigens (Jka) erforderlich. Es erfolgt die gezielte Testung mittels indirektem Coombstest. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3986 einmalig für dieses spezifische Merkmal, da eine potenzielle Alloimmunisierung ausgeschlossen werden muss.

Fallbeispiel 2: Vorbereitung einer Bluttransfusion bei bekanntem Antikörper

Ein Patient mit einer chronischen Anämie benötigt eine Bluttransfusion. In der Patientenhistorie ist ein Anti-Lutheran-Antikörper (Lua) dokumentiert. Um eine hämolytische Transfusionsreaktion zu verhindern, erfolgt die Phänotypisierung der Spenderblutkonserven auf das entsprechende Antigen. Die Bestimmung des Merkmals Lutheran an den Konserven wird über die GOÄ 3986 abgerechnet, um die Kompatibilitätstestung abzusichern.

Fallbeispiel 3: Abklärung einer verzögerten Transfusionsreaktion

Ein Patient zeigt eine Woche nach einer Transfusion Symptome einer verzögerten hämolytischen Transfusionsreaktion. Es besteht der Verdacht auf einen Antikörper gegen das Duffy-System (Fya). Das Labor führt die Bestimmung dieses Merkmals beim Patienten und der Spenderkonserve durch. Die Abrechnung erfolgt je analysiertem Merkmal nach GOÄ 3986 zur Sicherung der Antikörperspezifität.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3986: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3986 ist die mangelnde Spezifizierung der untersuchten Merkmale auf der Liquidation. Private Krankenversicherungen fordern oft den Nachweis, welche konkreten Antigene bestimmt wurden. Eine bloße Aufzählung der Ziffer ohne Nennung des Merkmals führt fast immer zu Rückfragen.

Zudem müssen die Ausschlusskriterien innerhalb des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) beachtet werden. Die Ziffer darf nicht für Standard-Suchtests herangezogen werden, die bereits durch allgemeinere Ziffern abgegolten sind. Eine Mehrfachabrechnung ist nur dann zulässig, wenn tatsächlich verschiedene Merkmale getrennt voneinander untersucht wurden.

Achtung: Die Ziffer 3986 darf nur je tatsächlich bestimmtem Merkmal abgerechnet werden. Eine pauschale Mehrfachabrechnung ohne konkreten Einzelnachweis in der Dokumentation führt regelmäßig zur Kürzung durch die Kostenträger.

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Dokumentation der GOÄ 3986: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose Dokumentation in der Patientenakte unverzichtbar. Es muss klar hervorgehen, warum die Bestimmung des spezifischen Merkmals medizinisch notwendig war. Der schriftliche Befundbericht des Labors muss die getesteten Antigene und die angewandte Methode explizit ausweisen.

Zusätzlich sollte die therapeutische Konsequenz aus dem Testergebnis kurz vermerkt werden. Dies ist besonders wichtig, wenn die Untersuchung im Rahmen einer Konservenbestellung oder einer Risikoschwangerschaft stattfindet.

Dokumentationsbeispiel: Bestimmung des Blutgruppenmerkmals Kidd (Jka) mittels indirektem Anti-Humanglobulin-Test bei V. a. Alloimmunisierung. Ergebnis: Jka-negativ. Konsequenz: Anforderung von Jka-negativem Spenderblut.

GOÄ 3986: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ 3986 dem Abschnitt M (Laborleistungen) angehört, ist die Steigerungsfähigkeit im Vergleich zu klinischen Leistungen eingeschränkt. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Satz ist nur bei besonderem Aufwand zulässig, wie etwa bei stark störenden Kälteantikörpern, die den Testprozess erheblich erschweren.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 3986 wird häufig in Kombination mit anderen immunhämatologischen Leistungen erbracht. Sinnvolle Ziffernkombinationen ergeben sich oft mit der GOÄ 3981 (Antikörpersuchtest) oder der GOÄ 3980 (Blutgruppenbestimmung). Wichtig ist hierbei, dass die Indikationskette schlüssig dargelegt wird, um den Vorwurf einer unzulässigen Doppelabrechnung zu entkräften.

Ziffer 3986 in der neuen GOÄ

Die Bestimmung weiterer Blutgruppenmerkmale im indirekten Anti-Humanglobulin-Test — hier die höher bewertete Variante für Kidd-, Lutheran- und ähnliche Antigene — wird in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 11776 mit einem Festpreis von 14,92 € je Merkmal (heute beim 2,3-fachen Satz: 24,13 €). Die neue GOÄ bündelt alle AHG-Blutgruppenmerkmale in einer einheitlichen je-Merkmal-Ziffer; die alte Bewertungsdifferenzierung nach Antigengruppen entfällt. Die untersuchten Merkmale sind auf der Rechnung anzugeben.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3986

Die GOÄ-Ziffer 3986 darf für die Bestimmung weiterer Blutgruppenmerkmale wie Kidd oder Lutheran mittels indirektem Coombstest abgerechnet werden. Dies ist typischerweise bei der Schwangerschaftsvorsorge oder vor Bluttransfusionen der Fall. Die Abrechnung erfolgt je einzeln bestimmtem Merkmal.
Der Regelhöchstsatz (Schwellenwert) für die GOÄ-Ziffer 3986 liegt beim 1,15-fachen Satz und beträgt 24,13 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 20,98 Euro. Eine Steigerung ist maximal bis zum 1,3-fachen Satz möglich.
Ja, die GOÄ 3986 darf am selben Tag mehrfach abgerechnet werden, sofern verschiedene Blutgruppenmerkmale bestimmt wurden. Die Abrechnung erfolgt explizit je Merkmal. In der Rechnung müssen die einzelnen Merkmale dann konkret benannt werden.
Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes bis zum 1,3-fachen Satz kann durch einen erhöhten Zeitaufwand begründet werden. Typische Gründe sind störende Begleitantikörper oder extrem seltene Antigenkonstellationen, die eine differenzierte Analyse erfordern. Die Begründung muss auf der Rechnung nachvollziehbar dargelegt werden.
Ja, die GOÄ 3986 ist neben dem Antikörpersuchtest nach GOÄ 3981 berechnungsfähig, wenn nach einem positiven Suchtest eine gezielte Differenzierung einzelner Merkmale notwendig wird. Beide Leistungen müssen medizinisch indiziert und getrennt dokumentiert sein. Eine routinemäßige Doppelabrechnung ohne Indikation ist jedoch unzulässig.
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