GOÄ 4030.H4: TSH-Bestimmung abrechnen – Tipps & Fehler

4 Min. Lesezeit
GOÄ 4030.H4
Hormonbestimmung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Thyreoidea stimulierendes Hormon (TSH)
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4030.H4

Hormonbestimmung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - Thyreoidea stimulierendes Hormon (TSH)

Die Ziffer 4030.H4 beschreibt eine hochspezifische Laborleistung aus dem Bereich des Speziallabors (Abschnitt M). Sie dient der quantitativen Bestimmung des Thyreoidea-stimulierenden Hormons (TSH) im Serum oder Plasma. Die methodische Durchführung erfolgt in der Regel über moderne Ligandenassays wie ELISA, RIA oder Chemilumineszenz-Immunoassays.

In der Leistungsbeschreibung ist explizit verankert, dass eine eventuell notwendige Doppelbestimmung sowie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve bereits mit der Gebühr abgegolten sind. Diese Teilschritte dürfen daher nicht als eigenständige Leistungen abgerechnet werden. Zudem ist die Angabe des untersuchten Parameters auf der Rechnung zwingend vorgeschrieben.

GOÄ 4030.H4 in der Praxis: Schilddrüsendiagnostik und Therapiekontrolle

Die Bestimmung des TSH-Wertes gilt als der sensitivste Screening-Parameter für die Beurteilung der Schilddrüsenfunktion. In der täglichen Praxis wird diese Leistung bei Verdacht auf Funktionsstörungen wie Hypothyreose oder Hyperthyreose veranlasst. Auch bei unspezifischen Symptomen wie chronischer Müdigkeit, ungewollter Gewichtsveränderung oder Herzrhythmusstörungen ist die Diagnostik indiziert.

Ein weiteres großes Anwendungsgebiet ist die Therapiekontrolle bei Patienten, die Schilddrüsenhormone oder Thyreostatika einnehmen. Hierbei ermöglicht der TSH-Wert eine präzise Anpassung der medikamentösen Dosierung. Die Abgrenzung zu den freien Schilddrüsenhormonen fT3 und fT4 ist wichtig, da diese eigenständige Ziffern erfordern.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4030.H4

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Hypothyreose

Eine Patientin stellt sich mit depressiver Verstimmung, Kälteempfindlichkeit und Gewichtszunahme vor. Der Arzt veranlasst eine Blutentnahme zur Abklärung einer Schilddrüsenunterfunktion. Im Labor wird das TSH bestimmt. Abgerechnet wird die GOÄ 4030.H4 neben der Blutentnahme nach GOÄ 250.

Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei L-Thyroxin-Therapie

Ein Patient mit bekannter primärer Hypothyreose befindet sich unter Substitutionstherapie mit L-Thyroxin. Zur regelmäßigen Verlaufskontrolle wird der TSH-Wert kontrolliert, um die hormonelle Einstellung zu überprüfen. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 4030.H4 mit dem Regelsatz von 1,15.

Fallbeispiel 3: Abklärung einer Tachykardie

Ein Patient klagt über neu aufgetretenes Herzrasen und innere Unruhe. Zum Ausschluss einer Hyperthyreose wird eine Schilddrüsendiagnostik eingeleitet. Neben dem TSH-Wert (GOÄ 4030.H4) werden auch die freien Hormone fT3 und fT4 bestimmt, was eine umfassende Beurteilung ermöglicht.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4030.H4: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger formaler Fehler ist das Fehlen der konkreten Rechnungsangabe des Parameters. Die reine Nennung der Ziffer 4030.H4 ohne den Zusatz „TSH“ führt regelmäßig zu Kürzungen durch private Krankenversicherungen. Die Verwaltungsvorschriften verlangen hier eine eindeutige Kennzeichnung des analysierten Hormons.

Achtung: Eine mehrfache Abrechnung der Ziffer 4030.H4 am selben Behandlungstag für denselben Patienten ist nur in seltenen, medizinisch begründeten Ausnahmefällen zulässig. Standardmäßige Doppelbestimmungen zur Qualitätssicherung sind bereits in der Ziffer enthalten und dürfen nicht separat liquidiert werden.

Zudem beanstanden Prüfstellen häufig die unzulässige Kombination mit anderen unspezifischen Screening-Ziffern, wenn keine klare Indikation vorliegt. Die medizinische Notwendigkeit muss bei Abweichungen vom Standardpfad immer transparent aus der Dokumentation hervorgehen.

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Dokumentation der GOÄ 4030.H4: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentationspflicht schützt die Praxis vor Honorarrückforderungen. In der Patientenakte müssen die spezifische Indikation, der Zeitpunkt der Blutentnahme und das quantitative Laborergebnis dokumentiert sein. Auch die therapeutischen Konsequenzen aus dem Befund sollten kurz vermerkt werden.

Dokumentation: Indikation Verdacht auf Hypothyreose bei chronischer Fatigue. Blutentnahme um 08:30 Uhr erfolgt. Laborbefund TSH: 4,8 mU/l (erhöht). Einleitung einer Verlaufskontrolle in 6 Wochen vereinbart.

Für die Abrechnung ist es ratsam, das Laborblatt mit dem exakten Laborbefund direkt mit der Patientenakte zu verknüpfen. Dies erleichtert den Nachweis bei eventuellen Rückfragen der Beihilfestellen oder privaten Kassen erheblich.

GOÄ 4030.H4: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ 4030.H4 dem Speziallabor zugeordnet ist, liegt der Gebührenrahmen zwischen dem 1,0-fachen und dem 1,3-fachen Satz. Eine Erhöhung auf den Höchstsatz von 1,3 ist nur bei Vorliegen besonderer Erschwernisse zulässig. Typische Begründungen sind stark lipämische Proben oder das Vorliegen von störenden Autoantikörpern, die den Analyseaufwand signifikant erhöhen.

Typische Ziffernkombinationen

In der Praxis wird die TSH-Bestimmung selten isoliert durchgeführt. Sinnvolle Ziffernkombinationen umfassen die Blutentnahme (GOÄ 250) sowie die Bestimmung der freien Hormone fT3 (GOÄ 4028.H4) und fT4 (GOÄ 4029.H4). Auch die Beratung des Patienten über das Testergebnis nach GOÄ 1 oder GOÄ 3 ist ein regelmäßiger Bestandteil des Behandlungsfalles.

Tipp: Achten Sie bei der Kombination von Schilddrüsenparametern darauf, dass für jeden Parameter die entsprechende Speziallabor-Ziffer korrekt zugeordnet und der jeweilige Name des Hormons auf der Rechnung ausgewiesen wird.

Ziffer 4030.H4 in der neuen GOÄ

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Die TSH-Bestimmung (Thyreoidea stimulierendes Hormon) mittels Ligandenassay wird zur neuen Nummer 12029 — „Thyreoidea stimulierendes Hormon (Thyrotropin, TSH)" — mit 9,12 € je Bestimmung (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). Die neue Legende spezifiziert das Verfahren als Signal-(Tracer-)verstärkten Immunoassay aus Serum oder Plasma.

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Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4030.H4

Die TSH-Bestimmung nach GOÄ-Ziffer 4030.H4 kostet im einfachen Satz 14,57 € und im Regelhöchstsatz (1,15-fach) 16,76 €. Der Höchstsatz (1,3-fach) liegt bei 18,94 €.
Ja, gemäß den Abrechnungsbestimmungen der GOÄ muss der untersuchte Parameter explizit auf der Liquidation genannt werden. Eine bloße Angabe der Ziffer ohne den Zusatz „TSH“ kann zur Beanstandung führen.
Ja, die Ziffer kann im Rahmen des Speziallabors bis zum Höchstsatz von 1,3 gesteigert werden. Dies erfordert jedoch eine medizinische Begründung, wie beispielsweise störende Autoantikörper oder extrem lipämische Proben.
Neben der TSH-Bestimmung können die freien Schilddrüsenhormone fT3 und fT4 über die entsprechenden Ziffern des Speziallabors abgerechnet werden. Häufig erfolgt dies in Kombination mit der Blutentnahme nach GOÄ 250.
Ja, eine eventuell erforderliche Doppelbestimmung sowie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve sind mit der Gebühr für die GOÄ 4030.H4 bereits abgegolten. Diese Leistungen dürfen nicht separat in Rechnung gestellt werden.
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