GOÄ 4045: Aldosteron-Bestimmung korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 4045
Hormonbestimmung mittels Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Aldosteron
Punktzahl 480  
Einfachsatz 27,98 € 1,0x
Regelhöchstsatz 32,17 € 1,1x
Höchstsatz 36,37 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4045

Hormonbestimmung mittels Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - Aldosteron

Die GOÄ-Ziffer 4045 beschreibt eine hochspezifische Laborleistung aus dem Bereich der quantitativen Hormonanalytik. Im Fokus steht hierbei die Bestimmung des Nebennierenrindenhormons Aldosteron mittels eines Ligandenassays (z. B. RIA, ELISA oder Chemilumineszenz-Immunoassay).

Die Ziffer deckt standardmäßig die Durchführung einer Doppelbestimmung sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve ab. Der Verordnungsgeber schreibt explizit vor, dass der untersuchte Parameter auf der Rechnung anzugeben ist.

GOÄ 4045 in der Praxis: Diagnostik des Hyperaldosteronismus

Die Bestimmung von Aldosteron ist ein essenzieller Baustein in der Abklärung einer arteriellen Hypertonie, insbesondere bei Verdacht auf einen primären Hyperaldosteronismus (Conn-Syndrom). Häufig erfolgt die Bestimmung im Rahmen des sogenannten Aldosteron-Renin-Quotienten (ARQ), welcher als Screening-Test dient.

Klinische Indikationen umfassen zudem die Abklärung einer therapierefraktären Hypertonie oder einer ungeklärten Hypokaliämie. Die Blutentnahme erfolgt unter standardisierten Bedingungen (Ruhephase, definierte Sitz- oder Liegeposition), da die Aldosteronkonzentration stark lage- und tageszeitabhängig ist.

Tipp: Für eine vollständige ARQ-Bestimmung muss neben der GOÄ 4045 auch die Bestimmung von Renin (z. B. nach GOÄ 4062) korrekt liquidiert werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4045

Fallbeispiel 1: Screening auf Conn-Syndrom

Ein Patient stellt sich mit therapieresistenter Hypertonie und hypokaliämischer Stoffwechsellage vor. Zur Abklärung eines primären Hyperaldosteronismus veranlasst der Arzt die Bestimmung des Aldosteron-Renin-Quotienten im Serum mittels Doppelbestimmung.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4045 zum Regelhöchstsatz (1,15-fach) in Höhe von 32,17 €. Zusätzlich wird die Renin-Bestimmung nach der entsprechenden Ziffer liquidiert.

Fallbeispiel 2: Einfachbestimmung bei Routinekontrolle

Bei einem Patienten mit bekanntem und gut eingestelltem Conn-Syndrom wird eine Routinekontrolle des Aldosteronspiegels durchgeführt. Das Labor führt vereinbarungsgemäß nur eine Einfachbestimmung durch.

In diesem Fall greift die 66%-Regelung. Abgerechnet wird die GOÄ 4045 mit einem reduzierten Einfachsatz von 18,65 €, welcher mit dem Faktor 1,15 multipliziert wird, was 21,45 € entspricht.

Fallbeispiel 3: Abklärung eines sekundären Hyperaldosteronismus

Bei einer Patientin mit fortgeschrittener Herzinsuffizienz und Verdacht auf einen sekundären Hyperaldosteronismus wird Aldosteron im Plasma bestimmt. Die Analyse erfolgt als reguläre Doppelbestimmung.

Die Liquidation erfolgt korrekt über die GOÄ 4045 zum Regelsatz. Da die Probenvorbereitung aufgrund von Begleitmedikation erschwert war, wird ein begründeter Steigerungsfaktor angewendet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4045: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist das Übersehen der 66%-Minderung bei der Durchführung von Einfachbestimmungen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen Laborrechnungen akribisch auf die Einhaltung dieser Vorgabe, wenn aus dem Laborprotokoll keine Doppelbestimmung hervorgeht.

Ein weiterer Beanstandungsgrund ist das Fehlen der konkreten Parameterangabe auf der Liquidation. Es reicht nicht aus, lediglich die Ziffer 4045 aufzuführen; die Bezeichnung "Aldosteron" muss zwingend aufgeführt sein.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von Ziffer 4045 mit anderen unspezifischen Hormonziffern für denselben Analyten am selben Untersuchungstag ist unzulässig und führt regelmäßig zu Rechnungskürzungen.

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Dokumentation der GOÄ 4045: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen und prüfsicheren Abrechnung. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation (z. B. V. a. Conn-Syndrom) sowie die genauen Abnahmebedingungen (z. B. "Blutentnahme nach 30 Minuten Liegen") dokumentiert werden.

Zudem sollte das Laborblatt die Information enthalten, ob eine Doppelbestimmung oder eine Einfachbestimmung durchgeführt wurde. Dies sichert die korrekte Anwendung des Gebührensatzes ab.

Dokumentation: Blutentnahme um 08:00 Uhr nach 30-minütiger Ruhephase im Liegen bei V. a. primären Hyperaldosteronismus. Laborauftrag: Aldosteron-Bestimmung (Doppelbestimmung) und Renin-Aktivität.

GOÄ 4045: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Gebührenrahmen für Laborleistungen des Abschnitts M III erlaubt eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Satz. Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes (1,15-fach) erfordert eine patientenbezogene, medizinische Begründung.

Gerechtfertigt ist eine Steigerung beispielsweise bei schwierigen Probenverhältnissen (z. B. stark lipämisches oder hämolytisches Serum), die einen erhöhten Aufwand bei der Aufbereitung erfordern, oder bei dringlichen Notfallanalysen außerhalb der regulären Arbeitszeiten.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4045 wird im klinischen Alltag selten isoliert angefordert. Typische, zulässige Kombinationen umfassen die Bestimmung von Renin (GOÄ 4062) zur Berechnung des Aldosteron-Renin-Quotienten sowie die Bestimmung von Elektrolyten wie Kalium und Natrium (GOÄ 3509 ff.).

Nicht zulässig ist hingegen die gleichzeitige Abrechnung von anderen, allgemeineren Ligandenassays für denselben Analyten am selben Tag, um eine Doppelabrechnung zu vermeiden.

Ziffer 4045 in der neuen GOÄ

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Die Aldosteron-Bestimmung mittels Ligandenassay wird zur neuen Nummer 11984 — „Aldosteron" — mit 21,18 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 32,18 €). Gegenüber dem Alttitel enthält die neue Legende eine Besonderheit: sie schließt eine optionale Probenaufbereitung (z. B. Hydrolyse) ausdrücklich ein — was in der alten Ziffer nicht erwähnt war und künftig nicht mehr separat berechnet werden kann.

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Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4045

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 4045 beträgt 27,98 € bei einer Punktzahl von 480. Unter Anwendung des Regelhöchstsatzes von 1,15-fach ergibt sich eine Gebühr von 32,17 €. Der Höchstsatz liegt bei 36,37 €.
Die 66-Prozent-Regelung greift, wenn statt einer Doppelbestimmung nur eine Einfachbestimmung des Aldosterons durchgeführt wird. In diesem Fall reduziert sich der Einfachsatz auf 18,65 €. Auf diesen geminderten Betrag wird dann der entsprechende Steigerungsfaktor angewendet.
Auf der Liquidation muss der konkret untersuchte Parameter explizit angegeben werden. Für die Ziffer 4045 ist daher die Bezeichnung 'Aldosteron' zwingend aufzuführen. Das Fehlen dieser Angabe kann zu Beanstandungen durch Kostenträger führen.
Ja, die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 4045 und der Renin-Bestimmung ist medizinisch sinnvoll und gebührenrechtlich zulässig. Dies ist besonders bei der Ermittlung des Aldosteron-Renin-Quotienten der Fall. Beide Parameter müssen separat auf der Rechnung ausgewiesen werden.
Eine Steigerung über den 1,15-fachen Satz bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist bei erhöhtem Aufwand möglich. Typische Begründungen sind schwierige Probenaufbereitungen bei lipämischen Seren oder dringliche Notfallanalysen. Die Begründung muss patientenbezogen auf der Rechnung dokumentiert werden.
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