GOÄ 4046: C-Peptid-Bestimmung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4046
Hormonbestimmung mittels Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -C-Peptid
Punktzahl 480  
Einfachsatz 27,98 € 1,0x
Regelhöchstsatz 32,17 € 1,1x
Höchstsatz 36,37 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4046

Hormonbestimmung mittels Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -C-Peptid

Die Gebührenordnungsziffer 4046 beschreibt eine hochspezifische Laboruntersuchung aus dem Bereich der Hormonanalytik. Die Methode basiert auf einem Ligandenassay, welcher modernste immunologische Nachweisverfahren wie ELISA oder ECLIA umfasst. Im Leistungsumfang ist die Durchführung einer Doppelbestimmung sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve bereits enthalten.

Eine wesentliche Vorgabe der Leistungsbeschreibung ist, dass die untersuchten Parameter auf der Liquidation explizit angegeben werden müssen. Die Bestimmung des C-Peptids liefert direkte Rückschlüsse auf die endogene Insulinsekretion des Patienten. Da C-Peptid und Insulin in äquimolaren Mengen freigesetzt werden, spiegelt der Wert die Funktion der Beta-Zellen wider.

GOÄ 4046 in der Praxis: Indikation und klinischer Nutzen des C-Peptids

Die Bestimmung des C-Peptids nach GOÄ 4046 ist ein unverzichtbares Werkzeug in der Diabetologie und Endokrinologie. Ein primäres Einsatzgebiet ist die Differenzierung zwischen einem Diabetes mellitus Typ 1 und einem Typ 2. Während beim Typ 1 ein absoluter Insulinmangel mit sehr niedrigen C-Peptid-Werten vorliegt, zeigt sich beim Typ 2 meist ein normaler oder erhöhter Spiegel.

Darüber hinaus eignet sich der Parameter hervorragend zur Abklärung unklarer Hypoglykämiezustände. Bei einem Verdacht auf ein Insulinom ist das C-Peptid parallel zum Insulin erhöht. Im Gegensatz dazu führt eine exogene Insulinzufuhr zu supprimierten C-Peptid-Werten bei gleichzeitig hohem Insulinspiegel.

Auch im Rahmen der Verlaufskontrolle nach einer operativen Pankreatektomie liefert die Ziffer wertvolle diagnostische Daten. Sie dient dem Nachweis von verbliebenem aktivem Inselzellgewebe.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4046

Fallbeispiel 1: Verdacht auf LADA-Diabetes

Ein schlanker, 45-jähriger Patient stellt sich mit neu aufgetretenen hyperglykämen Stoffwechsellagen vor. Zur Abgrenzung eines spät manifestierten Typ-1-Diabetes (LADA) wird eine C-Peptid-Bestimmung veranlasst. Die Analyse erfolgt als Doppelbestimmung im Labor. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4046 mit dem Regelsatz von 1,15 (32,17 Euro) neben der Glucosebestimmung.

Fallbeispiel 2: Abklärung rezidivierender Hypoglykämien

Eine Patientin leidet unter wiederkehrenden, symptomatischen Nüchternhypoglykämien. Zum Ausschluss eines Insulinoms erfolgt die gleichzeitige Bestimmung von Insulin und C-Peptid im Serum. Beide Analysen werden als Doppelbestimmungen durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 4046 (32,17 Euro) und die GOÄ 4024 für die Insulinbestimmung.

Fallbeispiel 3: Überprüfung der Restsekretion bei Typ-2-Diabetes

Bei einem langjährigen Typ-2-Diabetiker soll vor einer geplanten Therapieumstellung die verbliebene Beta-Zell-Funktion evaluiert werden. Das Labor führt auftragsgemäß nur eine Einfachbestimmung des C-Peptids durch. In der Liquidation wird die GOÄ 4046 daher korrekt um 34 % gemindert und mit 18,42 Euro (Einfachsatz) multipliziert mit dem Faktor 1,15 abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4046: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4046 liegt im Übersehen der Minderungsregelung bei Einfachbestimmungen. Wird im Labor keine Doppelbestimmung durchgeführt, darf nicht der volle Gebührensatz liquidiert werden. In diesem Fall sind regelkonform nur 66 % der Gebühr anzusetzen, was einem reduzierten Einfachsatz von 18,42 Euro entspricht.

Ein weiterer formeller Mangel ist das Fehlen der konkreten Parameterbezeichnung auf der Rechnung. Die bloße Angabe der Ziffer 4046 ohne den Zusatz "C-Peptid" führt regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen. Zudem müssen die allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M bezüglich der Höchstgrenzen für Laborleistungen beachtet werden.

Achtung: Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen fordern bei der Abrechnung der vollen GOÄ 4046 zunehmend den Nachweis der Doppelbestimmung an. Kann dieser labortechnisch nicht belegt werden, drohen Honorarkürzungen und zeitaufwendige Widerspruchsverfahren.

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Dokumentation der GOÄ 4046: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Honorardurchsetzung. In der Patientenakte muss die spezifische medizinische Indikation für die C-Peptid-Bestimmung klar ersichtlich sein. Dazu gehören dokumentierte Symptome wie Hypoglykämien oder die Fragestellung zur Insulinsekretionskapazität.

Zusätzlich sollte das Laborblatt den Hinweis enthalten, ob eine Doppelbestimmung oder eine Einfachbestimmung erfolgt ist. Diese Dokumente dienen im Ernstfall als Nachweis gegenüber den Prüfinstanzen der Kostenträger.

Dokumentationsbeispiel:
Indikation: V.a. Insulinom bei rezidivierenden Nüchternhypoglykämien. Blutentnahme im Hungerversuch. Laborchemische Bestimmung von C-Peptid mittels ECLIA (Doppelbestimmung durchgeführt). Befund: C-Peptid erhöht bei gleichzeitig niedriger Glucose.

GOÄ 4046: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes von 1,15 bis zum Höchstsatz von 1,3 ist bei Laborleistungen nur in begründeten Einzelfällen zulässig. Ein erhöhter Schwierigkeitsgrad kann beispielsweise durch störende Autoantikörper im Patientenserum begründet werden, die das Messergebnis beeinflussen. Auch eine extrem zeitkritische Notfallanalytik kann eine Steigerung rechtfertigen.

Typische Ziffernkombinationen

In der täglichen Praxis wird die GOÄ 4046 selten isoliert eingesetzt. Sinnvolle und zulässige Kombinationen umfassen die Bestimmung der Blutglucose nach GOÄ 3514 sowie die quantitative Insulinbestimmung nach GOÄ 4024. Auch die Bestimmung des HbA1c-Wertes nach GOÄ 3585 ist im Rahmen der Diabetesdiagnostik ein häufiger Begleitparameter.

Tipp: Achten Sie bei der Kombination von GOÄ 4046 mit anderen Hormonanalysen darauf, dass es sich um eigenständige Zielparameter handelt. Die zeitgleiche Bestimmung von Proinsulin ist ebenfalls separat berechenbar und ergänzt das diagnostische Bild optimal.

Ziffer 4046 in der neuen GOÄ

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Die C-Peptid-Bestimmung mittels Ligandenassay wird zur neuen Nummer 11989 — „C-Peptid" — mit 22,93 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 32,18 €). Die neue Legende nennt Serum oder Plasma; keine Indikationseinschränkung.

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Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4046

Der Regelhöchstsatz (1,15-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer 4046 beträgt 32,17 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 27,98 Euro, während der Höchstsatz (1,3-fach) mit 36,37 Euro abgerechnet werden kann.
Die Kürzung auf 66 Prozent (18,42 Euro beim Einfachsatz) ist zwingend erforderlich, wenn nur eine Einfachbestimmung statt der in der Leistungsbeschreibung genannten Doppelbestimmung durchgeführt wird. Dies muss auf der Rechnung entsprechend ausgewiesen werden.
Die Bestimmung des C-Peptids ist primär bei der Differenzialdiagnostik des Diabetes mellitus (Typ 1 versus Typ 2) sowie zur Abklärung von Hypoglykämien indiziert. Auch die Überprüfung der endogenen Restsekretion unter Insulintherapie stellt eine typische Indikation dar.
Ja, die gemeinsame Abrechnung von C-Peptid (GOÄ 4046) und Insulin (GOÄ 4024) ist medizinisch sinnvoll und gebührenrechtlich zulässig. Beide Parameter liefern in der Kombination wichtige Hinweise zur endogenen Insulinproduktion und Insulinresistenz.
Auf der Liquidation muss der untersuchte Parameter, in diesem Fall "C-Peptid", explizit namentlich genannt werden. Zudem muss bei einer Einfachbestimmung der geminderte Gebührensatz korrekt ausgewiesen und berechnet werden.
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