GOÄ 4056: Parathormon korrekt abrechnen – Tipps & Fehler

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4056
Hormonbestimmung mittels Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Parathormon
Punktzahl 480  
Einfachsatz 27,98 € 1,0x
Regelhöchstsatz 32,17 € 1,1x
Höchstsatz 36,37 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4056

Hormonbestimmung mittels Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - Parathormon

Die Gebührenziffer 4056 beschreibt die quantitative Bestimmung des Parathormons (PTH) im Blutserum oder Plasma mittels eines Ligandenassays. Diese hochspezifische Laboruntersuchung dient der Diagnostik und Verlaufsbeobachtung von Erkrankungen der Nebenschilddrüsen sowie des Calciumhaushalts. Die Leistung beinhaltet standardmäßig sowohl die Durchführung einer Doppelbestimmung als auch das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve zur Qualitätssicherung.

Gemäß den allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) ist der untersuchte Parameter zwingend in der Rechnung anzugeben. Falls abweichend von der Standardmethode nur eine Einfachbestimmung durchgeführt wird, reduziert sich der Gebührensatz auf 66 Prozent des Regelsatzes. Dies entspricht einem reduzierten Einfachsatz von 18,42 Euro, auf den der jeweilige Steigerungsfaktor angewendet wird.

GOÄ 4056 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

Die Bestimmung des Parathormons nach GOÄ 4056 ist ein zentraler Baustein in der endokrinologischen und osteologischen Diagnostik. Ein primärer klinischer Fokus liegt auf der Abklärung einer Hyperkalzämie oder Hypokalzämie, um zwischen primärem, sekundärem und tertiärem Hyperparathyreoidismus zu differenzieren. Auch bei der Abklärung einer renalen Osteodystrophie bei chronischer Niereninsuffizienz liefert dieser Parameter entscheidende therapeutische Hinweise.

Darüber hinaus kommt die Ziffer im Rahmen der Osteoporose-Diagnostik zum Einsatz, um sekundäre Ursachen des Knochenabbaus verlässlich auszuschließen. Die Bestimmung erfolgt häufig in Kombination mit der Messung von Calcium, Phosphat und Vitamin D, um ein vollständiges Bild des Knochenstoffwechsels zu erhalten. Eine präzise Indikationsstellung sichert die medizinische Notwendigkeit und damit die Erstattungsfähigkeit der labormedizinischen Leistung.

Tipp: Achten Sie bei der Anforderung darauf, ob das intakte Parathormon (iPTH) oder das bioaktive Parathormon bestimmt werden soll, da beide Varianten unter der Ziffer 4056 abgerechnet werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4056

Fallbeispiel 1: Verdacht auf primären Hyperparathyreoidismus

Eine Patientin stellt sich mit laborchemisch nachgewiesener Hyperkalzämie und unspezifischen Knochenschmerzen in der Praxis vor. Zur weiteren Abklärung veranlasst die behandelnde Ärztin die Bestimmung des intakten Parathormons mittels Doppelbestimmung. Die Abrechnung erfolgt korrekt mit der GOÄ-Ziffer 4056 zum Regelsatz (Faktor 1,15), da eine vollständige Doppelbestimmung durchgeführt und dokumentiert wurde.

Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei chronischer Niereninsuffizienz

Bei einem Patienten mit bekannter chronischer Niereninsuffizienz im Stadium G4 soll der renale Knochenstoffwechsel überwacht werden. Hierzu wird das Parathormon im Labor bestimmt, wobei aus Kapazitätsgründen nur eine Einfachbestimmung erfolgt. In der Liquidation wird die GOÄ 4056 mit dem reduzierten Gebührensatz von 66 Prozent (18,42 Euro als Basis vor Multiplikation) abgerechnet.

Fallbeispiel 3: Abklärung einer therapierefraktären Osteoporose

Zur Abklärung einer progredienten Osteoporose bei einem männlichen Patienten wird ein umfassendes Laborprofil angefordert. Neben Calcium und Phosphat wird das Parathormon mittels Ligandenassay bestimmt, um einen sekundären Hyperparathyreoidismus auszuschließen. Die Abrechnung der GOÄ 4056 erfolgt neben den Ziffern für die Elektrolyte, da es sich um eigenständige analytische Leistungen handelt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4056: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4056 ist das Übersehen der 66-Prozent-Regelung bei der Durchführung von Einfachbestimmungen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen zunehmend, ob tatsächlich eine Doppelbestimmung stattgefunden hat oder ob fälschlicherweise der volle Gebührensatz für eine einfache Messung liquidiert wurde. Wird im Laborjournal nur ein einzelner Messwert dokumentiert, muss die Kürzung auf 18,42 Euro (Einfachsatz) vorgenommen werden.

Ein weiterer Streitpunkt ist die fehlende Angabe des untersuchten Parameters auf der Rechnung. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass die Bezeichnung des untersuchten Hormons – in diesem Fall Parathormon – auf dem Rechnungsdokument ausgewiesen werden muss. Fehlt diese Angabe, kann dies zur Beanstandung und zum zeitweisen Ausschluss der Erstattungsfähigkeit führen.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von Ziffer 4056 mit anderen Hormonbestimmungen aus derselben Probe ist zwar zulässig, erfordert jedoch bei auffällig hohen Gesamtsummen eine fundierte medizinische Begründung bezüglich der differenzialdiagnostischen Notwendigkeit.

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Dokumentation der GOÄ 4056: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und rechtssichere Dokumentation ist das Fundament jeder erfolgreichen Liquidation im privatärztlichen Bereich. Für die GOÄ 4056 müssen sowohl die medizinische Indikation als auch die spezifischen Laborparameter detailliert in der Patientenakte festgehalten werden. Insbesondere der Nachweis, ob eine Doppelbestimmung oder eine Einfachbestimmung durchgeführt wurde, muss aus den Laborprotokollen klar hervorgehen.

Zusätzlich sollten die Kalibrierungsdaten und die aktuelle Bezugskurve des Ligandenassays im Laborsystem archiviert werden, um bei eventuellen Rückfragen von Kostenträgern die Einhaltung der Qualitätsstandards nachweisen zu können. Dies schützt die Praxis vor Regressforderungen und sichert den Honoraranspruch nachhaltig ab.

Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf primären Hyperparathyreoidismus bei Hyperkalzämie (Ca: 2,8 mmol/l). Blutentnahme zur Bestimmung von intaktem Parathormon (iPTH) mittels Ligandenassay. Durchführung als Doppelbestimmung inklusive aktueller Bezugskurve. Laborwert iPTH: 112 pg/ml (erhöht).

GOÄ 4056: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelsatz für Laborleistungen im Abschnitt M beträgt das 1,15-Fache des Einfachsatzes. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist unter Angabe von besonderen, patientenbezogenen Erschwernissen möglich. Typische Begründungen für eine Überschreitung des Schwellenwertes sind beispielsweise schwierige Venenverhältnisse bei Kleinkindern oder logistische Besonderheiten bei der Probenaufbereitung, wie eine extreme Labilität des Analyten, die eine sofortige Zentrifugation und Tiefkühlung erfordert.

Typische Ziffernkombinationen

Die Bestimmung des Parathormons wird selten isoliert durchgeführt. Sinnvolle und abrechnungstechnisch zulässige Kombinationen umfassen die Bestimmung von Calcium (GOÄ 3557), Phosphat (GOÄ 3560) sowie 25-OH-Vitamin D3 (GOÄ 4138). Diese Parameter ergänzen sich klinisch perfekt zur Beurteilung des Calcium-Phosphat-Haushalts und können nebeneinander berechnet werden, sofern die jeweiligen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Ziffer 4056 in der neuen GOÄ

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Die Parathormon-Bestimmung mittels Ligandenassay wird zur neuen Nummer 12019 — „Parathormon" — mit 18,67 € je Bestimmung (heute beim 2,3-fachen Satz: 32,18 €). Besonderes Merkmal der neuen Legende: Bei einer Nebenschilddrüsenoperation darf die Ziffer intraoperativ bis zu dreimal berechnet werden — diese ausdrückliche Mehrfachabrechnung galt in der alten GOÄ nicht als eigene Regelung und ist neu. Außerhalb des intraoperativen Kontexts gilt die Ziffer einmal je Bestimmung.

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Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4056

Die GOÄ-Ziffer 4056 wird für die quantitative Bestimmung des Parathormons mittels Ligandenassay abgerechnet. Typische Indikationen sind die Abklärung von Störungen des Calcium- und Knochenstoffwechsels wie Hyperkalzämie oder Osteoporose. Die Abrechnung setzt eine medizinische Notwendigkeit voraus.
Wenn abweichend von der Leistungsbeschreibung nur eine Einfachbestimmung statt einer Doppelbestimmung durchgeführt wird, verringert sich die Gebühr auf 66 Prozent. In diesem Fall beträgt der abrechenbare Einfachsatz 18,42 Euro statt der regulären 27,98 Euro. Der gewählte Steigerungsfaktor wird dann auf diesen reduzierten Betrag angewendet.
Ja, die Nebeneinanderberechnung der GOÄ 4056 und der GOÄ 4138 ist zulässig. Da es sich um zwei unterschiedliche analytische Parameter handelt, können beide Ziffern in derselben Sitzung liquidiert werden. Eine medizinische Begründung in der Dokumentation ist jedoch empfehlenswert.
Der Regelhöchstsatz für die GOÄ-Ziffer 4056 liegt beim 1,15-fachen Satz, was einem Betrag von 32,17 Euro entspricht. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 (36,37 Euro) ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse möglich. Diese Erschwernisse müssen auf der Rechnung nachvollziehbar begründet werden.
Auf der Liquidation muss der konkret untersuchte Parameter explizit angegeben werden, also die Bezeichnung 'Parathormon'. Ohne diesen Zusatz ist die Rechnung formal unvollständig und kann von Kostenträgern beanstandet werden. Zudem sollte vermerkt werden, ob eine Doppelbestimmung erfolgte.
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