GOÄ 4074: Metanephrin-Bestimmung – Abrechnungstipps

6 Min. Lesezeit
GOÄ 4074
Hormonbestimmung mittels Hochdruckflüssigkeitschromatographie, Gaschromatographie oder Säulenchromatographie und Photometrie -Metanephrine
Punktzahl 570  
Einfachsatz 33,22 € 1,0x
Regelhöchstsatz 38,21 € 1,1x
Höchstsatz 43,19 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4074

Hormonbestimmung mittels Hochdruckflüssigkeitschromatographie, Gaschromatographie oder Säulenchromatographie und Photometrie -Metanephrine-
Gebührenrahmen: 1,0-fach (33,22 €), 1,15-fach (38,21 €), 1,3-fach (43,19 €).
Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4074 beschreibt eine hochspezifische laborchemische Analyse aus dem Bereich des Speziallabors (Abschnitt M III). Im Zentrum steht die quantitative Bestimmung von Metanephrinen (Metanephrin und Normetanephrin) im Plasma oder im 24-Stunden-Sammelurin. Diese Analyten sind Abbauprodukte der Katecholamine Adrenalin und Noradrenalin.

Die Ziffer umfasst die gesamte methodische Durchführung mittels moderner chromatographischer Trennverfahren. Dazu gehören die Hochdruckflüssigkeitschromatographie (HPLC), die Gaschromatographie (GC) oder die Säulenchromatographie in Kombination mit photometrischer Detektion. Die Wahl der konkreten Methode liegt im Ermessen des ausführenden Labors, muss jedoch den Qualitätsstandards der Bundesärztekammer entsprechen.

GOÄ 4074 in der Praxis: Diagnostik des Phäochromozytoms

Die klinische Hauptindikation für die Abrechnung der GOÄ 4074 ist der begründete Verdacht auf ein Phäochromozytom oder ein Paragangliom. Diese meist gutartigen, aber hormonaktiv produzierenden Tumoren des Nebennierenmarks führen zu einer unkontrollierten Freisetzung von Katecholaminen. Die Bestimmung der freien Metanephrine im Plasma weist hierbei eine extrem hohe Sensitivität auf.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Abklärung einer therapieresistenten oder krisenhaften Hypertonie, insbesondere bei jüngeren Patienten ohne typische Risikofaktoren. Auch bei inzidentell entdeckten Nebennierentumoren (Inzidentalomen) gehört die Bestimmung nach GOÄ 4074 zum endokrinologischen Standardprogramm. Nach einer chirurgischen Tumorexstirpation dient die Ziffer der regelmäßigen Rezidiv- und Verlaufskontrolle.

Abzugrenzen ist die Ziffer von einfachen Katecholamin-Bestimmungen im Urin, die eine geringere diagnostische Treffsicherheit aufweisen. Die chromatographische Trennung sichert eine präzise Differenzierung der einzelnen Metaboliten, was für die Lokalisationsdiagnostik von entscheidender Bedeutung sein kann.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4074

Fallbeispiel 1: Ausschlussdiagnostik bei hypertensiver Krise

Ein 42-jähriger Patient stellt sich mit wiederkehrenden, anfallsartigen Kopfschmerzen, Herzrasen und krisenhaften Blutdruckspitzen von über 200 mmHg vor. Zum Ausschluss eines hormonaktiven Tumors veranlasst der behandelnde Arzt die Bestimmung der freien Metanephrine im Plasma. Die Analyse erfolgt mittels HPLC im Speziallabor.

Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4074 zum Regelsatz (1,15-fach). Auf der Liquidation wird der konkrete Parameter „Freie Metanephrine im Plasma“ ausgewiesen. Neben der Laborziffer werden die symptombezogene Untersuchung und die Blutentnahme abgerechnet.

Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle nach Resektion eines Phäochromozytoms

Eine Patientin befindet sich sechs Monate nach der erfolgreichen operativen Entfernung eines linksseitigen Phäochromozytoms in der Nachsorge. Zur Überprüfung der vollständigen Remission wird ein 24-Stunden-Sammelurin angefordert, um die Metanephrin-Ausscheidung chromatographisch zu bestimmen.

Die Laborleistung wird mit der GOÄ 4074 liquidiert. Da die Aufbereitung des Sammelurins aufgrund von Begleitsubstanzen einen erhöhten laboranalytischen Aufwand erfordert, wird der Faktor begründet auf 1,3 gesteigert. Die Angabe des Parameters „Metanephrin im Sammelurin“ erfolgt auf der Rechnung.

Fallbeispiel 3: Abklärung eines Nebennieren-Inzidentaloms

Im Rahmen einer abdominellen Sonographie wird bei einer 55-jährigen Patientin zufällig eine Raumforderung der rechten Nebenniere (Inzidentalom) entdeckt. Zur endokrinologischen Abklärung der hormonellen Aktivität wird eine differenzierte Diagnostik eingeleitet. Neben Cortisol und Aldosteron werden die Metanephrine im Plasma bestimmt.

Für die chromatographische Bestimmung der Metanephrine wird die GOÄ-Ziffer 4074 angesetzt. Die weiteren Hormonanalysen werden mit den jeweils zutreffenden Speziallaborziffern (z. B. GOÄ 4024 für Aldosteron) kombiniert. Alle Parameter werden einzeln auf der Rechnung aufgeführt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4074: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4074 ist das Fehlen der konkreten Parameterangabe auf der Rechnung. Die Leistungsbeschreibung fordert explizit, dass die untersuchten Parameter anzugeben sind. Fehlt diese Angabe (z. B. „Metanephrin“ oder „Normetanephrin“), ist die Rechnung formal fehlerhaft und kann von privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen zurückgewiesen werden.

Zudem kommt es immer wieder zu Konflikten bezüglich der Methodenkombination. Wird neben der chromatographischen Bestimmung der Metanephrine am selben Tag eine einfache photometrische Bestimmung von Katecholaminen ohne vorherige Trennung durchgeführt, kann dies als unzulässige Doppelabrechnung gewertet werden. Es ist stets darauf zu achten, dass nur die tatsächlich medizinisch notwendige und höherwertige Methode abgerechnet wird.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 4074 und anderen unspezifischen Katecholamin-Suchtests aus derselben biologischen Probe ist in der Regel nicht erstattungsfähig, es sei denn, es liegt eine dokumentierte, besondere medizinische Fragestellung vor.

Ein weiterer Prüfpunkt der Kostenträger ist die Einhaltung der Höchstgrenzen für Laborleistungen. Da die GOÄ 4074 dem Speziallabor zugeordnet ist, unterliegt sie strengen Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Unvollständige Indikationsstellungen in der Patientenakte führen bei Nachprüfungen regelmäßig zu Honorarkürzungen.

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Dokumentation der GOÄ 4074: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung und schützt vor Regressen. In der Patientenakte muss die spezifische Indikation für die teure Speziallabor-Untersuchung klar hervorgehen. Dazu gehören dokumentierte Symptome wie paroxysmale Hypertonie, therapierefraktäre Blutdruckwerte oder der sonographische Befund eines Nebennierentumors.

Neben der Indikation müssen auch die präanalytischen Bedingungen festgehalten werden. Da die Metanephrin-Bestimmung durch bestimmte Medikamente (z. B. Alpha-Methyldopa, MAO-Hemmer, trizyklische Antidepressiva) oder Genussmittel (Kaffee, Bananen) verfälscht werden kann, sollte die Einhaltung der Karenzvorschriften in der Akte vermerkt sein. Dies untermauert die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung unter kontrollierten Bedingungen.

Dokumentationsbeispiel:
Verdacht auf Phäochromozytom bei rezidivierenden hypertensiven Krisen (RR bis 210/110 mmHg) und begleitender Tachykardie. Medikamentöse Karenz (Absetzen von trizyklischen Antidepressiva seit 10 Tagen) eingehalten. Blutentnahme im Liegen nach 30-minütiger Ruhephase. Anforderung Speziallabor: Freie Metanephrine im Plasma (GOÄ 4074).

GOÄ 4074: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 4074 kann im Rahmen des Gebührenrahmens für Laborleistungen gesteigert werden. Der Regelhöchstsatz liegt bei dem 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist möglich, erfordert jedoch eine patientenbezogene und medizinisch begründete Rechtfertigung auf der Liquidation.

Als Begründung für eine Schwellenwertüberschreitung kommen insbesondere schwierige Probenverhältnisse in Betracht, wie beispielsweise stark lipämische oder hämolytische Blutproben, die eine aufwendigere Vorbereitung und Reinigung im Chromatographie-Prozess notwendig machen. Auch eine extrem verzögerte Probenanlieferung, die zusätzliche Stabilisierungsmaßnahmen erfordert, kann eine Steigerung rechtfertigen.

Tipp: Bei einer Steigerung auf den 1,3-fachen Satz sind konkrete laboranalytische Begründungen wie „Erhöhter Zeitaufwand bei der Probenvorbereitung durch stark lipämische Serummatrix“ anzugeben.

Typische Ziffernkombinationen

In der endokrinologischen Praxis wird die GOÄ 4074 selten isoliert abgerechnet. Häufig erfolgt die Kombination mit anderen diagnostischen Ziffern zur Abklärung von Nebennierenerkrankungen. Typische zulässige Kombinationen umfassen die Bestimmung von Cortisol (GOÄ 4022) oder Aldosteron (GOÄ 4024) zur differenzialdiagnostischen Abgrenzung eines Conn-Syndroms oder Cushing-Syndroms.

Ebenfalls kombinierbar sind die grundlegenden Beratungsleistungen nach GOÄ 1 oder GOÄ 3 sowie die notwendige Blutentnahme nach GOÄ 250. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die physikalisch-chemischen Trennverfahren nicht mehrfach für denselben Analyten berechnet werden dürfen. Die Kombination mit Ziffern des Basislabors ist unter Beachtung der jeweiligen Ausschlussbestimmungen zulässig.

Ziffer 4074 in der neuen GOÄ

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Die Metanephrin- und Normetanephrin-Bestimmung mittels chromatographischer Methoden wird zur neuen Nummer 12054 — „Metanephrin und/oder Normetanephrin, HPLC" — mit 28,70 € je bestimmtem Parameter (heute beim 2,3-fachen Satz: 38,20 €). Die neue Ziffer gilt für HPLC aus Plasma oder Urin und schließt ggf. eine Probenaufbereitung (z. B. saure Hydrolyse) ein. Für immunoassaybasierte Metanephrin-Bestimmungen (IA) steht im Entwurf die Ziffer 12013 zur Verfügung, die nicht Nachfolger von 4074 ist, aber bei entsprechender Methodik anzusetzen wäre.

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Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4074

Der Regelhöchstsatz für die GOÄ-Ziffer 4074 beträgt 38,21 Euro bei einem Steigerungsfaktor von 1,15. Da es sich um eine Leistung des Speziallabors handelt, liegt der Gebührenrahmen zwischen dem 1,0-fachen und dem 1,3-fachen Satz. Ein Überschreiten des Schwellenwertes von 1,15 erfordert eine medizinische Begründung.
Die Bestimmung nach GOÄ 4074 ist primär bei Verdacht auf ein Phäochromozytom oder ein Paragangliom indiziert. Typische klinische Zeichen sind krisenhafte Hypertonie, Kopfschmerzen, Schwitzen und Tachykardie. Auch zur Verlaufskontrolle nach operativer Tumorentfernung wird diese Ziffer herangezogen.
Bei der Abrechnung der GOÄ 4074 müssen die allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M berücksichtigt werden, wonach ähnliche chromatographische Hormonanalysen am selben Untersuchungstag nicht nebeneinander berechnet werden dürfen, wenn sie denselben Analyten betreffen. Zudem sind die Höchstgrenzen für Laborleistungen an einem Behandlungstag zu beachten.
Ja, gemäß der Leistungsbeschreibung der GOÄ 4074 müssen die konkret untersuchten Parameter zwingend auf der Liquidation angegeben werden. Eine bloße Nennung der Ziffer ohne die Angabe von beispielsweise „Metanephrin“ oder „Normetanephrin“ kann zur Beanstandung durch die Kostenträger führen. Dies dient der Transparenz und Prüfbarkeit der Abrechnung.
Ja, die GOÄ-Ziffer 4074 kann bis zum Höchstsatz von 1,3 (43,19 Euro) gesteigert werden. Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz von 1,15 hinaus erfordert jedoch eine einzelfallbezogene, medizinische Begründung auf der Rechnung. Typische Gründe sind ein außergewöhnlicher analytischer Aufwand oder schwierige Probenbeschaffenheiten.
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