Der Renin-Aldosteron-Stimulationstest nach GOÄ 4113 ist entscheidend für die Hypertonie-Diagnostik. Erfahren Sie alles zur korrekten Abrechnung.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4113
Renin-Aldosteron-Stimulationstest (Zweimalige Bestimmung von Renin und Aldosteron) - Punktzahl: 1920
Die GOÄ-Ziffer 4113 beschreibt den Renin-Aldosteron-Stimulationstest als komplexen Funktionstest im Laborbereich. Diese Leistung umfasst die zweimalige Bestimmung der beiden Schlüsselhormone Renin und Aldosteron, um die Reaktionsfähigkeit der hormonellen Achse zu überprüfen. Die Abrechnung setzt voraus, dass sowohl die Ausgangswerte als auch die stimulierten Werte präzise analysiert werden.
Die physiologische Grundlage dieses Tests basiert auf der Empfindlichkeit der Renin-Aldosteron-Achse gegenüber Volumenänderungen im Gefäßsystem. Ein Abfall des intravasalen Flüssigkeitsvolumens führt im Normalfall zu einem raschen Anstieg beider Parameter im Blut. Der Quotient aus Aldosteron und Renin (Aldosteron-Renin-Quotient, ARQ) liegt bei gesunden Patienten vor und nach Belastung üblicherweise unter 20.
GOÄ 4113 in der Praxis: Indikation und Testdurchführung
Die Durchführung des Stimulationstests ist ein zentraler Baustein bei der Abklärung einer arteriellen Hypertonie, die sich klinisch nicht als essenzielle Form einordnen lässt. Insbesondere bei Patienten mit therapieresistentem Bluthochdruck oder einer begleitenden Hypokaliämie liegt der Verdacht auf einen primären Hyperaldosteronismus (Conn-Syndrom) nahe. Vor der Durchführung des Tests sollten jedoch stets die basalen Hormonkonzentrationen bestimmt worden sein.
Für die Durchführung des Tests stehen in der Praxis verschiedene etablierte Protokolle zur Verfügung. Beim klassischen Orthostase-Test hält der Patient zunächst eine strenge Bettruhe von mindestens 30 Minuten ein, bevor die erste Blutentnahme erfolgt. Nach einer zweistündigen orthostatischen Belastung (Stehen und Gehen) erfolgt die zweite Blutentnahme zur Bestimmung der stimulierten Werte.
Tipp: Achten Sie bei der Durchführung des Orthostase-Tests darauf, den venösen Zugang bereits deutlich vor Testbeginn zu legen. Dies verhindert stressbedingte Verfälschungen der basalen Hormonwerte.
Alternativ kann der Furosemid-Test angewendet werden, bei dem nach der basalen Blutentnahme eine intravenöse Gabe von 40 mg Furosemid erfolgt. Die stimulierte Blutentnahme wird hierbei nach 60 Minuten unter Ruhebedingungen durchgeführt. Auch eine Kombination aus Orthostase und Furosemid-Belastung ist möglich und liefert hochpräzise diagnostische Aussagen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4113
Fallbeispiel 1: Abklärung bei therapieresistenter Hypertonie
Ein 45-jähriger Patient stellt sich mit einer seit Jahren bestehenden, therapierefraktären Hypertonie vor. Zur Abklärung eines vermuteten primären Hyperaldosteronismus wird ein Orthostase-Test durchgeführt. Nach 30 Minuten Liegen erfolgt die erste Blutentnahme, nach 120 Minuten Gehen die zweite. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4113 zum Regelsatz (1,15-fach) mit 128,70 €.
Fallbeispiel 2: Furosemid-Stimulationstest bei V. a. Conn-Syndrom
Bei einer Patientin mit ausgeprägter Hypertonie und laborchemisch nachgewiesener Hypokaliämie soll ein Furosemid-Stimulationstest durchgeführt werden. Nach der basalen Blutentnahme werden 40 mg Furosemid i.v. appliziert. Die Abrechnung der GOÄ 4113 erfolgt hierbei regulär, die Sachkosten für das Diuretikum können zusätzlich gemäß § 10 GOÄ in Rechnung gestellt werden.
Fallbeispiel 3: Kombinierter Belastungstest bei schwierigen Venenverhältnissen
Ein Patient unterzieht sich der Kombination aus Orthostase- und Furosemid-Belastung. Aufgrund extrem schwieriger Venenverhältnisse gestaltet sich die Anlage des Verweilkatheters und die Blutentnahme als überdurchschnittlich zeitaufwendig. Die GOÄ-Ziffer 4113 wird daher mit dem Höchstsatz (1,3-fach) und einer entsprechenden Begründung abgerechnet.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4113: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4113 ist die zusätzliche, separate Berechnung der Einzelbestimmungen von Renin (GOÄ 4058) oder Aldosteron (GOÄ 4045) am selben Untersuchungstag. Da die Leistungslegende der Ziffer 4113 explizit die "zweimalige Bestimmung" beider Hormone vorschreibt, sind diese Analysen mit der Gebühr für den Funktionstest vollständig abgegolten.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die Abrechnung, wenn das Testprotokoll nicht exakt eingehalten wurde. Werden beispielsweise mehr als zwei Blutentnahmen durchgeführt, verlässt die Untersuchung den Rahmen der Ziffer 4113. Solche Abweichungen müssen präzise dokumentiert und gegebenenfalls über analoge Bewertungen oder Einzelziffern gelöst werden.
Achtung: Führen Sie den Stimulationstest niemals ohne vorherige gründliche Medikamentenanamnese durch. Zahlreiche Antihypertensiva beeinflussen die Renin-Aldosteron-Achse massiv und können zu falsch-negativen oder falsch-positiven Testergebnissen führen.
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Dokumentation der GOÄ 4113: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und rechtssichere Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Prüfstellen. In der Patientenakte müssen die genauen Uhrzeiten der Blutentnahmen sowie die exakten Intervalle der Ruhe- und Belastungsphasen festgehalten werden. Auch die Art der Stimulation (z. B. Orthostase oder Furosemid-Gabe) muss zweifelsfrei dokumentiert sein.
Darüber hinaus sollten die gemessenen Laborwerte für Renin und Aldosteron sowie der berechnete Aldosteron-Renin-Quotient vor und nach der Stimulation im Befundbericht aufgeführt werden. Dies belegt die medizinische Notwendigkeit und die vollständige Erbringung der Leistung.
Dokumentationsbeispiel: Renin-Aldosteron-Stimulationstest (Orthostase-Test) am 15.10.2023. 30 Min. Bettruhe eingehalten. 1. BE um 08:30 Uhr (basal). Anschließend 120 Min. orthostatische Belastung (Gehen). 2. BE um 10:30 Uhr (stimuliert). Keine Komplikationen. Laborwerte und ARQ-Berechnung siehe Laborblatt.
GOÄ 4113: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ-Ziffer 4113 kann bei Vorliegen besonderer Umstände über den Regelhöchstsatz von 1,15-fach bis zum Höchstsatz von 1,3-fach gesteigert werden. Da es sich um eine Laborleistung des Abschnitts M handelt, ist der Gebührenrahmen hier auf das 1,3-fache begrenzt. Typische Begründungen für eine Schwellenüberschreitung sind ein erheblicher zeitlicher Mehraufwand bei der Patientenüberwachung oder schwierige anatomische Verhältnisse bei den venösen Blutentnahmen.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der Ziffer 4113 können weitere Leistungen der GOÄ angesetzt werden, sofern sie nicht Teil des eigentlichen Laborverfahrens sind. Die Blutentnahme mittels Verweilkanüle kann beispielsweise gesondert berechnet werden. Auch die Injektion des Diuretikums beim Furosemid-Test (z. B. nach GOÄ 252) ist neben dem Funktionstest ansatzfähig, ebenso wie die Sachkosten für das verwendete Medikament nach § 10 GOÄ.
Ziffer 4113 in der neuen GOÄ
Ziffer 4113 (Renin-Aldosteron-Stimulationstest (Zweimalige Bestimmung von Renin und Aldosteron)) findet ihren Nachfolger in Nummer 11866 — „Renin-Aldosteron-Stimulations-Test Abklärung Hyperaldosteronismus; Serum und/oder Plasma; zweimal Aldosteron, zweimal Renin; Auswertung: apparativ-quantitativ-deskriptiv.“ — mit festem Satz von 121,58 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 128,70 €). Welcher Stimulationstest durchgeführt wurde, ist in der Rechnung anzugeben. (z.B. Orthostase-Test, Furosemid-Test).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4113
Was hat nicht gestimmt?