Der Renin-Aldosteron-Suppressionstest nach GOÄ-Ziffer 4114 ist essenziell für die Conn-Diagnostik. Erfahren Sie alles zu Abrechnung, Fallstricken und Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4114
Renin-Aldosteron-Suppressionstest (Zweimalige Bestimmung von Renin und Aldosteron) - Punktzahl: 1920
Die GOÄ-Ziffer 4114 beschreibt den Renin-Aldosteron-Suppressionstest als komplexen Funktionstest der Nebennierenrinde. Diese Untersuchung umfasst zwingend die zweimalige Bestimmung der beiden Schlüsselhormone Renin und Aldosteron. Die erste Messung erfolgt im Basalzustand, während die zweite Messung nach einer definierten Volumenbelastung oder medikamentösen Suppression durchgeführt wird.
Die physiologische Grundlage dieses Tests beruht darauf, dass eine Zunahme des intravasalen Flüssigkeitsvolumens die Renin-Aldosteron-Achse supprimiert. Bei gesunden Patienten sinken die Konzentrationen beider Parameter im Blut signifikant ab. Ein Ausbleiben dieser Suppression liefert den entscheidenden Hinweis auf eine autonome, vom Regelkreis entkoppelte Hormonproduktion.
GOÄ 4114 in der Praxis: Diagnostik des primären Hyperaldosteronismus
Der klinische Haupteinsatzbereich der GOÄ 4114 liegt in der Bestätigungsdiagnostik des primären Hyperaldosteronismus (Conn-Syndrom). Vor der Durchführung des Suppressionstests muss in der Regel ein auffälliger Screening-Befund vorliegen. Dieser äußert sich meist durch einen pathologisch erhöhten Aldosteron-Renin-Quotienten (ARR) von über 20 im Basalblut.
Da die Durchführung eines Suppressionstests, insbesondere unter Volumenbelastung, mit Risiken für das Herz-Kreislauf-System verbunden ist, sollte der Patient engmaschig überwacht werden. In vielen Fällen empfiehlt sich eine stationäre Obhut oder zumindest eine qualifizierte ambulante Überwachung. Dies gilt besonders für den klassischen NaCl-Infusionstest, bei dem rasch große Flüssigkeitsmengen infundiert werden.
Achtung: Aufgrund der potenziellen Gefahr einer kardialen Dekompensation oder schweren Hypertonie während der Volumenbelastung ist eine sorgfältige Indikationsstellung und Überwachung zwingend erforderlich.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4114
Fallbeispiel 1: Durchführung eines NaCl-Infusionstests
Ein Patient mit therapieresistenter Hypertonie und hypokaliämischer Stoffwechsellage weist einen basalen Aldosteron-Renin-Quotienten von 35 auf. Zur Bestätigung des Verdachts auf ein Conn-Syndrom wird ein NaCl-Infusionstest durchgeführt. Nach der ersten Blutentnahme erfolgt die Infusion von zwei Litern physiologischer Kochsalzlösung über vier Stunden, gefolgt von der zweiten Blutentnahme.
Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4114 zum Regelsatz. Zusätzlich werden die Blutentnahmen nach GOÄ 250 (zweimalig) sowie die Infusion nach GOÄ 271 berechnet. Da der Aldosteron-Wert nach Infusion bei 12 µg/l liegt, gilt der Befund als pathologisch gesichert.
Fallbeispiel 2: Fludrocortisone-Suppressionstest als Goldstandard
Bei unklarem Befund des Vortests wird der aufwendigere Fludrocortison-Suppressionstest initiiert. Der Patient nimmt über vier Tage alle sechs Stunden 0,1 mg Fludrocortison oral ein und führt eine kochsalzreiche Diät durch. Am fünften Tag erfolgt nach einer Ruhephase im Stehen die zweite Blutentnahme zur Bestimmung der Hormonkonzentrationen.
Dieser mehrtägige, hochpräzise Test wird ebenfalls über die GOÄ-Ziffer 4114 abgerechnet. Aufgrund des erheblichen dokumentarischen und beratenden Aufwands während der viertägigen Vorbereitungsphase kann für die Ziffer 4114 der Höchstsatz von 1,3-fach begründet werden.
Fallbeispiel 3: Captopril-Suppressionstest bei kardialem Risiko
Bei einer Patientin mit bekannter Herzinsuffizienz verbietet sich eine renale Volumenbelastung. Daher entscheidet sich das medizinische Team für den risikoärmeren Captopril-Suppressionstest. Nach der basalen Blutentnahme erhält die Patientin den ACE-Hemmer Captopril oral, zwei Stunden später erfolgt die zweite Blutentnahme.
Die Abrechnung der Laborleistung erfolgt über die GOÄ 4114. Da der Abfall der Aldosteron-Konzentration nach Captopril weniger als 30 Prozent beträgt, bestätigt sich auch hier der Verdacht auf eine autonome Aldosteronsekretion.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4114: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4114 ist die zusätzliche, separate Berechnung der Einzelparameter. Die Bestimmung von Aldosteron (GOÄ 4045) und Renin (GOÄ 4058) darf für die im Rahmen des Tests gewonnenen Proben nicht neben der Ziffer 4114 angesetzt werden. Diese Einzelleistungen sind durch die Kombinationsziffer des Funktionstests vollständig abgegolten.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die fehlerhafte Anwendung von Steigerungssätzen. Da es sich um eine Leistung des Abschnitts M handelt, ist der Gebührenrahmen auf maximal 1,3-fach begrenzt. Ein Ansatz des sonst üblichen 2,3-fachen Satzes führt unweigerlich zur Zurückweisung der Rechnung.
Tipp: Achten Sie darauf, dass alle für den Test verwendeten Verbrauchsmaterialien und Medikamente (wie Fludrocortison oder Captopril) als Sachkosten gemäß § 10 GOÄ korrekt und nachvollziehbar in Rechnung gestellt werden.
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Dokumentation der GOÄ 4114: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. Für eine rechtssichere Abrechnung der GOÄ 4114 müssen das gewählte Testprotokoll, die genauen Uhrzeiten der Blutentnahmen sowie die gelagerten Körperpositionen des Patienten (liegend oder aufrecht) exakt dokumentiert werden.
Auch die klinische Indikation, wie ein zuvor erhöhter Aldosteron-Renin-Quotient, muss in den Krankenunterlagen hinterlegt sein. Dies belegt die medizinische Notwendigkeit des aufwendigen Suppressionstests gegenüber den Kostenträgern.
Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf primären Hyperaldosteronismus bei therapieresistenter Hypertonie (ARR basal: 32). Durchführung des NaCl-Infusionstests unter stationärer Überwachung. 1. Blutentnahme um 08:00 Uhr (liegend). Infusion von 2l NaCl 0,9 % von 08:15 bis 12:15 Uhr. 2. Blutentnahme um 12:15 Uhr (liegend). Keine kardiovaskulären Komplikationen.
GOÄ 4114: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Obwohl Laborleistungen im Gebührenrahmen stark eingeschränkt sind, bietet der Bereich der Funktionstests einen gewissen Spielraum. Eine Steigerung vom Regelhöchstsatz (1,15-fach) auf den Höchstsatz von 1,3-fach ist bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad zulässig. Typische Begründungen sind schwierige Venenverhältnisse bei den mehrfachen Blutentnahmen oder ein erhöhter Überwachungsaufwand bei kreislauflabilen Patienten.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ-Ziffer 4114 können weitere begleitende Leistungen abgerechnet werden. Hierzu gehören die Blutentnahmen nach GOÄ 250, die für jede Entnahme separat berechnet werden dürfen. Bei Durchführung des NaCl-Infusionstests ist zudem die intravenöse Infusion nach GOÄ 271 oder 272 ansetzbar.
Die klinische Untersuchung des Patienten vor dem Test wird über die GOÄ-Ziffer 5 abgerechnet. Beratungsleistungen im Vorfeld oder zur Befundbesprechung können mit den Ziffern 1 oder 3 kombiniert werden, sofern die zeitlichen und formalen Vorgaben der GOÄ eingehalten werden.
Ziffer 4114 in der neuen GOÄ
Ziffer 4114 (Renin-Aldosteron-Suppressionstest (Zweimalige Bestimmung von Renin und Aldosteron)) findet ihren Nachfolger in Nummer 11867 — „Renin-Aldosteron-Suppressions-Test Abklärung Hyperaldosteronismus; Serum und/oder Plasma; zweimal Aldosteron, zweimal Kortisol, zweimal Renin; Auswertung: apparativ-quantitativ- deskriptiv.“ — mit festem Satz von 121,58 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 128,70 €). Welcher Suppressionstest durchgeführt wurde, ist in der Rechnung anzugeben. (z.B. NaCl-Infusions-Test, Fludrocortison-Suppressions-Test, Captopril-Suppressions-Test). Titel / Zusatz / Abrechnungsbestimmung Gebührensatz.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4114
Was hat nicht gestimmt?