Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4112 wirft durch den Wegfall von Pentagastrin Fragen auf. Erfahren Sie, wie Sie den Calcium-Infusionstest korrekt liquidieren.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4112
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Ziffer 4112 im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 15 (Funktionsteste) wie folgt:
GOÄ Ziffer 4112: Pentagastrintest (Sechsmalige Bestimmung von Calcitonin) - Punktzahl: 2880
Diese Leistung umfasst die mehrfache quantitative Bestimmung von Calcitonin im Blutserum nach einer gezielten Stimulation. Medizinisch dient das Verfahren der Überprüfung der C-Zell-Aktivität der Schilddrüse. Die Ziffer deckt standardmäßig bis zu sechs Blutentnahmen und deren labortechnische Auswertung ab.
GOÄ 4112 in der Praxis: Der Calcium-Infusionstest als moderner Ersatz
Da das namensgebende Präparat Pentagastrin in Deutschland keine arzneimittelrechtliche Zulassung mehr besitzt, hat der klassische Pentagastrintest an klinischer Bedeutung verloren. In der modernen endokrinologischen Praxis wird stattdessen der Calcium-Infusionstest als therapeutisch und diagnostisch gleichwertiger Ersatz durchgeführt. Das Testprotokoll bleibt dabei bis auf die verwendete Stimulationssubstanz identisch.
Die Hauptindikation für diesen Funktionstest liegt in der postoperativen Nachsorge des medullären Schilddrüsenkarzinoms (MTC). Wenn der basale Calcitoninwert im Graubereich liegt, liefert der Stimulationstest verlässliche Hinweise auf ein mögliches Rezidiv. Auch bei familiärer Belastung (z. B. MEN-2-Syndrom) kann die Untersuchung zur Früherkennung eingesetzt werden, wenngleich heute vermehrt molekulargenetische Analysen im Vordergrund stehen.
Tipp: Auch wenn klinisch Calcium statt Pentagastrin appliziert wird, erfolgt die Abrechnung dieses Stimulationsprotokolls korrekt über die GOÄ-Ziffer 4112, da der methodische und labortechnische Aufwand völlig analog ist.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4112
Fallbeispiel 1: Postoperative Nachsorge bei medullärem Schilddrüsenkarzinom
Ein Patient stellt sich zur regelmäßigen Nachsorge nach einer totalen Thyreoidektomie wegen eines medullären Schilddrüsenkarzinoms vor. Da der basale Calcitoninwert leicht erhöht ist, wird ein Calcium-Infusionstest mit sechs Blutentnahmen (vor der Gabe sowie 2, 5, 10, 15 und 30 Minuten nach der Calcium-Injektion) durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4112 zum Regelhöchstsatz (1,15-fach), da der Test im vollen Umfang realisiert wurde.
Fallbeispiel 2: Abgekürztes Testprotokoll bei Verdacht auf C-Zell-Hyperplasie
Bei einer Patientin besteht der Verdacht auf eine C-Zell-Hyperplasie. Der behandelnde Arzt entscheidet sich für ein verkürztes Stimulationsprotokoll mit insgesamt vier Blutentnahmen (0, 2, 5 und 10 Minuten). Obwohl weniger als sechs Bestimmungen stattfinden, ist die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4112 zulässig, da das funktionelle Testprinzip gewahrt bleibt und die Ziffer als Höchstgrenze ("sechsmalige Bestimmung") zu verstehen ist.
Fallbeispiel 3: Erschwerte Bedingungen bei adipösem Patienten
Ein Patient mit ausgeprägter Adipositas benötigt im Rahmen der Tumornachsorge einen Calcium-Stimulationstest. Aufgrund extrem schwieriger Venenverhältnisse gestaltet sich das Legen des venösen Zugangs und die wiederholte Blutentnahme als hochgradig zeitaufwendig. Der Arzt rechnet die GOÄ 4112 mit dem Höchstsatz von 1,3 ab und begründet dies detailliert auf der Liquidation.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4112: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die zusätzliche Berechnung der Einzelziffer GOÄ 4047 (Calcitonin-Bestimmung) für die im Rahmen des Funktionstests gewonnenen Proben. Die GOÄ-Ziffer 4112 ist eine Komplexleistung, die alle labortechnischen Analysen des Tests abgilt. Eine parallele Abrechnung führt unweigerlich zur Beanstandung durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen.
Zudem fordern Prüfstellen häufig den Nachweis über die tatsächlich erbrachte Anzahl an Bestimmungen. Wird in der Dokumentation nicht ersichtlich, dass es sich um einen strukturierten Stimulationstest handelt, wird die Leistung oft auf eine einfache Bestimmung herabgestuft. Auch das Fehlen einer präzisen Indikationsstellung in der Akte gefährdet die Erstattung.
Achtung: Die i.v.-Applikation der Testsubstanz (z. B. Calcium) darf nicht unkritisch mehrfach neben dem Funktionstest gesteigert werden. Die Injektion selbst ist zwar separat berechenbar, muss aber im Verhältnis zum Gesamtaufwand plausibel bleiben.
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Dokumentation der GOÄ 4112: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen der genaue Ablauf des Tests, die exakten Uhrzeiten der Blutentnahmen sowie die Dosierung der verabreichten Stimulationssubstanz (z. B. Calcium-Gluconat) dokumentiert werden. Auch eventuelle Nebenwirkungen oder Besonderheiten während der Infusionsphase gehören in den Bericht.
Für die Abrechnung empfiehlt es sich, ein standardisiertes Testprotokoll-Formular zu nutzen. Dieses dokumentiert visuell die Messpunkte und dient im Streitfall als direkter Nachweis für die private Krankenversicherung.
Dokumentationsbeispiel: "Calcium-Infusionstest am [Datum]. Indikation: V. a. Rezidiv bei MTC. Venöser Zugang re. Ellenbeuge. 1. Blutentnahme (basal) um 09:00 Uhr. Applikation von Calcium (2,5 mg/kg KG i.v. als Bolus) von 09:02 bis 09:05 Uhr. Weitere Blutentnahmen nach 2 Min (09:07), 5 Min (09:10), 10 Min (09:15), 15 Min (09:20) und 30 Min (09:35). Keine Komplikationen."
GOÄ 4112: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Als Leistung des Abschnitts M (Labor) unterliegt die GOÄ 4112 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15-fach (193,05 €), der maximale Höchstsatz bei 1,3-fach (218,23 €). Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15 ist nur bei Vorliegen besonderer Erschwernisse zulässig.
Typische Begründungen für eine Steigerung auf den 1,3-fachen Satz sind beispielsweise ein extrem zeitaufwendiges Legen des venösen Zugangs bei schlechten Venenverhältnissen, Kreislaufinstabilitäten des Patienten während der Calcium-Gabe oder ein erhöhter Überwachungsaufwand bei pädiatrischen Patienten.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 4112 können begleitende klinische Leistungen abgerechnet werden. Hierzu gehört das Legen eines venösen Zugangs bzw. die Verweilkanüle (z. B. GOÄ 271 oder GOÄ 272 für die Infusion/Injektion der Stimulationssubstanz). Auch die vorausgehende symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5 oder eine ausführliche Beratung nach GOÄ 3 im Vorfeld des Tests sind unter Beachtung der allgemeinen Kombinationsregeln berechnungsfähig.
Tipp: Es ist darauf zu achten, dass die Sachkosten für die verwendete Calcium- oder Pentagastrin-Lösung gemäß § 10 GOÄ als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt werden können, sofern diese nicht aus dem Sprechstundenbedarf stammen.
Ziffer 4112 in der neuen GOÄ
Ziffer 4112 (Pentagastrintest (Sechsmalige Bestimmung von Calcitonin)) findet ihren Nachfolger in Nummer 11865 — „Pentagastrin-Test und/oder Kalzium-Infusions-Test Abklärung medulläres Schilddrüsenkarzinom bzw. postoperative Nachsorge; Serum oder Plasma; fünfmal Calcitonin; Auswertung: apparativ- quantitativ-deskriptiv.“ — mit festem Satz von 124,67 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 193,05 €).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4112
Was hat nicht gestimmt?