GOÄ 4231: Streptolysin-Nachweis korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4231
Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion (z.B. Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung, Latex-Agglutination) -Streptolysin
Punktzahl 90  
Einfachsatz 5,25 € 1,0x
Regelhöchstsatz 6,03 € 1,1x
Höchstsatz 6,82 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4231

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4231 beschreibt den qualitativen Nachweis von Antikörpern mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion. Typische Beispiele für diese Methodik sind die Hämagglutination, die Hämagglutinationshemmung oder die Latex-Agglutination. Speziell genannt wird in diesem Zusammenhang der Nachweis von Streptolysin-Antikörpern (Antistreptolysin-O, kurz ASO).

Diese Leistung ist dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) der Gebührenordnung für Ärzte zugeordnet. Da es sich um eine Speziallaborleistung handelt, gilt hier ein reduzierter Gebührenrahmen mit dem Regelhöchstsatz von 1,15 und dem Höchstsatz von 1,3. Die Angabe des konkret untersuchten Parameters auf der Liquidation ist eine zwingende formale Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit.

GOÄ 4231 in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert

Der qualitative Nachweis von Antistreptolysin-O-Antikörpern kommt vor allem bei Verdacht auf postinfektiöse Streptokokken-Folgeerkrankungen zum Einsatz. Hierzu zählen insbesondere das rheumatische Fieber, die Poststreptokokken-Glomerulonephritis oder reaktive Arthritiden. Diese Erkrankungen treten typischerweise einige Wochen nach einer Infektion mit beta-hämolysierenden Streptokokken der Gruppe A auf.

In der täglichen Praxis dient der qualitative Schnelltest (z. B. via Latex-Agglutination) als diagnostischer Wegweiser. Ein positives Testergebnis zeigt an, dass sich das Immunsystem des Patienten mit dem Toxin Streptolysin-O auseinandergesetzt hat. Bei einem positiven Ausfall schließt sich häufig eine quantitative Bestimmung an, um den genauen Titerverlauf zu beobachten.

Tipp: Nutzen Sie den qualitativen Schnelltest nach GOÄ 4231 primär zum schnellen Ausschluss oder zur Erstbestätigung eines Verdachts, da die quantitative Analyse zeitaufwendiger ist.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4231

Fallbeispiel 1: Verdacht auf postinfektiöse Arthritis

Ein Patient stellt sich mit wandernden Gelenkschmerzen drei Wochen nach einer eitrigen Mandelentzündung vor. Zum Ausschluss eines rheumatischen Fiebers führt die Praxis einen qualitativen Latex-Agglutinationstest auf Antistreptolysin-O durch. Das Ergebnis ist positiv, weshalb die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4231 erfolgt. Zusätzlich wird die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5 berechnet.

Fallbeispiel 2: Abklärung einer akuten Glomerulonephritis

Eine Patientin zeigt Symptome einer akuten Nierenentzündung mit Hämaturie und Hypertonie nach einem Atemwegsinfekt. Zur Abklärung einer Poststreptokokken-Glomerulonephritis wird im praxiseigenen Labor ein qualitativer ASO-Nachweis durchgeführt. Die Leistung wird mit der Ziffer 4231 liquidiert, wobei der Parameter "Antistreptolysin-O" explizit auf der Rechnung ausgewiesen wird.

Fallbeispiel 3: Ausschlussdiagnostik bei unklarem Hautausschlag

Bei einem Kind tritt ein unklarer Hautausschlag mit Verdacht auf Scharlach-Folgen auf. Der Arzt veranlasst eine qualitative Fällungsreaktion zum Nachweis von Streptokokken-Antikörpern. Die Durchführung und Auswertung erfolgen direkt in der Praxis, was die Abrechnung der GOÄ 4231 rechtfertigt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4231: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4231 ist das Fehlen der Parameterangabe auf der Liquidation. Da der offizielle Leistungstext dies explizit vorschreibt, führt ein Versäumnis regelmäßig zur Zurückweisung durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen. Es ist eine zwingende formale Vorgabe, dass der Zusatz "Streptolysin" oder "ASO" auf der Rechnung erscheint.

Zudem darf die qualitative Untersuchung nach GOÄ 4231 nicht am selben Untersuchungstag neben einer quantitativen Bestimmung desselben Antikörpers (z. B. nach GOÄ 4400) abgerechnet werden. Wenn ein quantitativer Test durchgeführt wird, ist der qualitative Vortest in der Regel abgegolten oder medizinisch nicht mehr begründbar.

Achtung: Achten Sie darauf, dass bei einer Überweisung an ein Großlabor die Ziffer 4231 nicht doppelt – also sowohl vom behandelnden Arzt als auch vom Laborarzt – abgerechnet wird. Nur wer die Laborleistung tatsächlich selbst erbringt, darf diese liquidieren.

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Dokumentation der GOÄ 4231: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Honorarrückforderungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, das verwendete Testverfahren (z. B. Latex-Agglutinationstests) sowie das exakte Testergebnis (positiv/negativ) dokumentiert werden. Auch die Chargennummer des verwendeten Testkits sollte idealerweise festgehalten werden.

Die Dokumentation sollte so gestaltet sein, dass ein medizinischer Laie den diagnostischen Schritt nachvollziehen kann. Ein bloßer Verweis auf das Wort "Labor" reicht im Streitfall nicht aus.

Dokumentation: Verdacht auf Poststreptokokken-Arthritis bei Zustand nach Tonsillitis vor 4 Wochen. Qualitativer ASO-Latex-Test durchgeführt. Ergebnis: Positiv (+). Charge-Nr. des Testkits: A1234B.

GOÄ 4231: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ-Ziffer 4231 dem Abschnitt M II (Speziallabor) angehört, ist der Gebührenrahmen stark eingeschränkt. Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz von 1,15 hinaus bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur mit einer schriftlichen, patientenbezogenen Begründung zulässig. Typische Begründungen sind ein ungewöhnlich hoher Zeitaufwand bei schwierigen Probenverhältnissen oder technische Besonderheiten bei der Agglutinationsreaktion.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 4231 zusammen mit Beratungsleistungen (z. B. GOÄ 1 oder GOÄ 3) und Untersuchungsleistungen (z. B. GOÄ 5) abgerechnet. Auch die Blutentnahme nach GOÄ 250 ist eine regelmäßige Begleitleistung, sofern die Blutentnahme in der Praxis erfolgt. Eine Kombination mit anderen qualitativen Erregernachweisen aus dem Bereich der Immunologie ist bei entsprechender Indikation statthaft, sofern unterschiedliche Parameter untersucht werden.

Ziffer 4231 in der neuen GOÄ

Die Leistung wird in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 11390 — „Streptolysin-O Antikörpernachweis“. Festpreis: 9,60 € (aktueller 2,3-facher Satz: 6,04 € — etwas mehr als heute).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4231

Die GOÄ-Ziffer 4231 kostet im einfachen Satz 5,25 € und im Regelhöchstsatz (1,15-fach) 6,03 €. Der maximale Höchstsatz (1,3-fach) liegt bei 6,82 €. Da es sich um eine Speziallaborleistung handelt, ist der Gebührenrahmen auf den 1,3-fachen Satz begrenzt.
Auf der Rechnung muss der konkret untersuchte Parameter, wie beispielsweise "Streptolysin" oder "Antistreptolysin-O (ASO)", explizit angegeben werden. Dies ist eine zwingende formale Vorgabe des Leistungstextes der GOÄ. Ohne diese Angabe riskieren Praxen eine Ablehnung der Erstattung durch die privaten Krankenversicherungen.
Nein, die qualitative Untersuchung nach GOÄ 4231 ist nicht neben einer quantitativen Bestimmung desselben Parameters am selben Tag berechnungsfähig. Wenn Sie beispielsweise eine quantitative ASO-Bestimmung nach GOÄ 4400 durchführen, ist der qualitative Vortest damit abgegolten. Eine Nebeneinanderberechnung führt bei Prüfungen regelmäßig zu Beanstandungen.
Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur bei Vorliegen besonderer, patientenbezogener Erschwernisse zulässig. Diese müssen auf der Rechnung verständlich begründet werden, wie etwa durch schwierige Probenaufbereitung oder stark lipämisches Serum. Ohne eine solche Begründung gilt der Faktor 1,15 als Obergrenze.
Ja, die Blutentnahme mittels Venenpunktion kann zusätzlich mit der GOÄ-Ziffer 250 abgerechnet werden. Voraussetzung ist, dass die Blutentnahme in der eigenen Praxis erfolgt und die entsprechenden Dokumentationsrichtlinien erfüllt sind. Die Laborleistung selbst wird dann entweder im eigenen Praxislabor erbracht oder als Eigenlabor abgerechnet.
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