GOÄ 4235: Antikörper-Nachweis korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4235
Quantitativer Nachweis von Antikörpern mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion (z.B. Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung, Latex-Agglutination) -Agglutinierende Antikörper (WIDAL-Reaktion)
Punktzahl 230  
Einfachsatz 13,41 € 1,0x
Regelhöchstsatz 15,42 € 1,1x
Höchstsatz 17,43 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4235

Quantitativer Nachweis von Antikörpern mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion (z.B. Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung, Latex-Agglutination) -Agglutinierende Antikörper (WIDAL-Reaktion)-. Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4235 beschreibt eine klassische Methode der serologischen Diagnostik. Im Fokus steht der quantitative Nachweis von Antikörpern, die durch Verklumpung (Agglutination) oder Ausfällung (Präzipitation) sichtbar gemacht werden. Diese Reaktionen erlauben Rückschlüsse auf das Vorliegen und die Konzentration spezifischer Antikörper im Serum des Patienten.

Die Leistung ist dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) zugeordnet. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Ziffer ist die Verpflichtung, den konkret untersuchten Parameter auf der Liquidation anzugeben. Ohne diese Angabe ist die Abrechnung formal unvollständig.

GOÄ 4235 in der Praxis: Indikationen und Methodik

In der täglichen Praxis findet die GOÄ-Ziffer 4235 Anwendung bei der Diagnose von Infektionskrankheiten. Ein klassisches Beispiel ist die Widal-Reaktion, die zum Nachweis von Antikörpern gegen Salmonellen (Typhus/Paratyphus) eingesetzt wird. Auch andere Agglutinationstests wie die Latex-Agglutination zum Nachweis von Rheumafaktoren oder spezifischen bakteriellen Antigenen fallen unter dieses Spektrum.

Die quantitative Bestimmung ist entscheidend, um den Verlauf einer Infektion oder den Titeranstieg zu beurteilen. Ein einzelner positiver qualitativer Test reicht oft nicht aus, um eine akute Infektion von einer abgelaufenen Infektion zu unterscheiden. Hier liefert die quantitative Bestimmung mittels GOÄ 4235 den notwendigen klinischen Mehrwert.

Tipp: Achten Sie darauf, dass bei der Durchführung mehrerer quantitativer Bestimmungen für unterschiedliche Erreger die Ziffer 4235 mehrfach nebeneinander abgerechnet werden kann, sofern die Parameter jeweils separat aufgeführt werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4235

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Typhus abdominalis

Ein Patient stellt sich mit anhaltendem hohem Fieber und abdominellen Beschwerden nach einer Fernreise vor. Zum Ausschluss oder Nachweis von Typhus wird eine Widal-Reaktion durchgeführt. Die quantitative Bestimmung der Antikörper gegen Salmonella typhi liefert den entscheidenden Titer.

Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4235 mit dem Zusatz "Widal-Reaktion Salmonella typhi". Bei Erbringung im eigenen Labor wird der Regelsatz von 1,15 (15,42 €) liquidiert.

Fallbeispiel 2: Bestimmung von Rheumafaktoren mittels Latex-Agglutination

Bei einer Patientin mit Gelenkschmerzen besteht der Verdacht auf eine rheumatoide Arthritis. Zur Diagnostik wird ein quantitativer Latex-Agglutinationstest zur Bestimmung der Rheumafaktoren veranlasst.

Da es sich um einen quantitativen Nachweis mittels Agglutinationsreaktion handelt, ist die Abrechnung der Ziffer 4235 korrekt. Der Parameter "Rheumafaktor quantitativ" wird auf der Rechnung explizit ausgewiesen.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei Streptokokken-Infektion

Zur Abklärung eines poststreptokokken-assoziierten Krankheitsbildes wird der Antistreptolysin-O-Titer (ASL) quantitativ mittels Latex-Agglutination bestimmt. Dies dient der Beurteilung der immunologischen Aktivität nach einer abgelaufenen Infektion.

Die Leistung wird mit der GOÄ 4235 abgerechnet. Die Angabe des Parameters "ASL-Titer quantitativ" sichert die Erstattungsfähigkeit durch die privaten Krankenversicherungen.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4235: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist das Fehlen der konkreten Parameterbezeichnung auf der Liquidation. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen Rechnungen konsequent, wenn lediglich die Ziffer 4235 ohne den Zusatz des spezifischen Antikörpers aufgeführt ist.

Zudem ist die Abgrenzung zu qualitativen Schnelltests zu beachten. Wird lediglich ein qualitativer Suchtest durchgeführt, darf nicht die GOÄ 4235, sondern muss eine entsprechende Ziffer für qualitative Verfahren herangezogen werden. Die quantitative Bestimmung erfordert zwingend eine Titerbestimmung oder eine vergleichbare quantitative Aussage.

Achtung: Die parallele Abrechnung von GOÄ 4235 und anderen serologischen Ziffern für denselben Erregerparameter aus derselben Probe ist unzulässig. Prüfstellen erkennen diese Doppelabrechnungen im Rahmen automatisierter Prüfverfahren sofort.

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Dokumentation der GOÄ 4235: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder erfolgreichen Abrechnung und schützt vor Regressansprüchen. In der Patientenakte müssen das genaue Testverfahren, das Datum der Probenentnahme sowie das quantitative Testergebnis (z. B. Titerstufe oder IU/ml) dokumentiert werden.

Auch die medizinische Indikation, die zur Durchführung des Tests geführt hat, sollte kurz vermerkt sein. Dies erleichtert im Zweifelsfall die Begründung gegenüber Kostenträgern, falls eine Nachfrage zur medizinischen Notwendigkeit erfolgt.

Dokumentation: quantitative Latex-Agglutination auf Rheumafaktoren durchgeführt. Ergebnis: RF quantitativ 45 IU/ml (Referenzbereich < 14 IU/ml). Indikation: V. a. chronische Polyarthritis.

GOÄ 4235: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ-Ziffer 4235 dem Abschnitt M (Labor) angehört, liegt der normale Gebührenrahmen zwischen dem 1,0-fachen und dem 1,3-fachen Satz. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr. Eine Steigerung auf den Höchstsatz von 1,3 (17,43 €) ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände möglich.

Gründe für eine Steigerung können beispielsweise schwierige Probenverhältnisse (z. B. stark lipämisches oder hämolytisches Serum) sein, die eine aufwendige Vorbereitung der Probe erfordern. Die individuelle Begründung muss auf der Rechnung verständlich dargelegt werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4235 wird häufig im Rahmen einer umfassenden Infektionsdiagnostik mit der Blutentnahme nach GOÄ-Ziffer 250 kombiniert. Auch die Kombination mit anderen labordiagnostischen Basisparametern wie dem Blutbild (GOÄ 3550) oder Entzündungsparametern wie dem CRP (GOÄ 3524) ist in der Praxis regelmäßig und zulässig.

Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit anderen quantitativen Bestimmungsverfahren für denselben Analyten am selben Untersuchungstag, sofern diese dieselbe methodische Zielsetzung verfolgen.

Ziffer 4235 in der neuen GOÄ

Aus der bisherigen Ziffer 4235 (2,3-facher Satz: 15,42 €) werden in der neuen GOÄ mehrere Leistungen — Methode und Befund entscheiden, welche Ziffer gilt:

  • 11289 „Salmonella-H-Antigene, je Antigen, quantitativ Antikörpernachweis“ (11,03 €) — bei: Salmonella-H-Antigen
  • 11290 „Salmonella-O-Antigene, je Antigen, quantitativ Antikörpernachweis“ (11,03 €) — bei: Salmonella-O-Antigen

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4235

Die GOÄ-Ziffer 4235 wird für den quantitativen Nachweis von Antikörpern mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktionen abgerechnet. Typische Beispiele sind die Widal-Reaktion oder Latex-Agglutinationstests. Die Abrechnung erfolgt pro untersuchtem Parameter im Laborbereich.
Der Regelhöchstsatz für die GOÄ-Ziffer 4235 liegt bei 15,42 Euro, was dem 1,15-fachen Gebührensatz entspricht. Der einfache Gebührensatz beträgt 13,41 Euro. Im Laborbereich gilt für selbst erbrachte Leistungen der Faktor 1,15 als Standardgrenze.
Die GOÄ-Ziffer 4235 darf nicht neben anderen Ziffern für denselben Parameter abgerechnet werden, wenn diese bereits die qualitative oder quantitative Bestimmung abdecken. Zudem sind die allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) zu beachten. Insbesondere sind Doppelabrechnungen mit ähnlichen serologischen Nachweisverfahren für denselben Erreger unzulässig.
Ja, die Angabe der untersuchten Parameter auf der Liquidation ist gemäß den Abrechnungsbestimmungen zwingend erforderlich. Ohne diese konkrete Bezeichnung ist die Rechnung formal fehlerhaft und kann von Kostenträgern beanstandet werden. Dies dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit für den Patienten und die Versicherung.
Eine Steigerung der GOÄ 4235 über den Schwellenwert von 1,15 bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur mit einer medizinischen Begründung zulässig. Typische Gründe sind ein außergewöhnlich hoher Zeitaufwand oder schwierige Probenverhältnisse. Die Begründung muss individuell und patientenbezogen auf der Rechnung dokumentiert werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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