GOÄ 4240: Legionellen-Antikörper rechtssicher abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 4240
Quantitativer Nachweis von Antikörpern mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion (z.B. Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung, Latex-Agglutination) -Legionellen bis zu zwei Typen, je Typ
Punktzahl 230  
Einfachsatz 13,41 € 1,0x
Regelhöchstsatz 15,42 € 1,1x
Höchstsatz 17,43 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4240

Quantitativer Nachweis von Antikörpern mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion (z.B. Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung, Latex-Agglutination) -Legionellen bis zu zwei Typen, je Typ

Die GOÄ-Ziffer 4240 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Bereich der medizinischen Mikrobiologie. Sie dient dem quantitativen Nachweis von Antikörpern gegen Legionellen mittels spezifischer Agglutinations- oder Fällungsreaktionen. Diese Untersuchung wird pro Typ abgerechnet, ist jedoch auf maximal zwei Typen begrenzt.

Ein wesentlicher Aspekt dieser Ziffer ist die methodische Bindung an Agglutinationsverfahren wie die Latex-Agglutination oder die Hämagglutinationshemmung. Andere immunologische Nachweisverfahren fallen unter andere Gebührenordnungsziffern. Zudem schreibt die GOÄ explizit vor, dass die untersuchten Parameter auf der Rechnung anzugeben sind.

GOÄ 4240 in der Praxis: Indikation und klinischer Kontext

Die Bestimmung von Legionellen-Antikörpern ist ein wichtiger Baustein bei der Diagnostik der Legionärskrankheit sowie des milderen Pontiac-Fiebers. Typische klinische Szenarien umfassen Patienten mit schweren, atypischen Pneumonien, insbesondere nach Reisen oder dem Kontakt mit potenziell kontaminierten Warmwassersystemen. Da eine frühzeitige Therapie entscheidend ist, liefert der Antikörpernachweis oft die retrospektive Bestätigung der Diagnose.

In der Praxis erfolgt die Abrechnung der GOÄ 4240 meist bei der Untersuchung von Serumproben im Verlauf der Erkrankung. Ein signifikanter Titeranstieg zwischen der Akut- und der Rekonvaleszenzphase sichert die Diagnose ab. Die Abgrenzung zu direkten Erregernachweisen wie dem Antigen-Urintest oder der PCR ist für die korrekte Stufendiagnostik unerlässlich.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4240

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Legionellen-Pneumonie nach Hotelaufenthalt

Ein Patient stellt sich mit hohem Fieber, trockenem Husten und Dyspnoe nach einer Urlaubsreise vor. Zum Ausschluss einer Legionellose veranlasst der Arzt eine serologische Untersuchung auf Antikörper gegen Legionella pneumophila der Serogruppen 1 und 2 mittels Latex-Agglutination. Da zwei unterschiedliche Typen untersucht wurden, erfolgt die Abrechnung der GOÄ 4240 zweifach mit Angabe der jeweiligen Serogruppen auf der Liquidation.

Fallbeispiel 2: Titerkontrolle im Krankheitsverlauf

Bei einem Patienten mit bereits klinisch diagnostizierter atypischer Pneumonie wird nach drei Wochen eine Verlaufskontrolle des Antikörpertiters durchgeführt. Ziel ist der Nachweis eines vierfachen Titeranstiegs für Legionella pneumophila Typ 1. Die Abrechnung erfolgt einfach über die GOÄ-Ziffer 4240 unter Nennung des spezifischen Parameters.

Fallbeispiel 3: Differenzialdiagnostik bei unklarem Fieber

Ein Patient leidet unter unklarem Fieber nach der Nutzung eines Whirlpools. Im Rahmen der Differenzialdiagnostik wird ein quantitativer Antikörpertest auf Legionellen (Typ 1) durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ 4240 zum Regelsatz von 15,42 €.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4240: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4240 ist das Versäumnis, die untersuchten Parameter auf der Rechnung anzugeben. Die GOÄ fordert diese Angabe unmissverständlich, weshalb private Krankenversicherungen bei Fehlen dieser Information die Erstattung verweigern können. Es muss daher stets der genaue Typ, beispielsweise Legionella pneumophila Serogruppe 1, dokumentiert und ausgewiesen werden.

Ein weiterer Fehler betrifft die Verwechslung der Untersuchungsmethoden. Wird der Antikörpernachweis mittels eines ELISA-Verfahrens durchgeführt, darf nicht die GOÄ 4240, sondern muss die GOÄ-Ziffer 4400 herangezogen werden. Eine fehlerhafte Methodenzuordnung führt bei Prüfungen regelmäßig zu Beanstandungen.

Achtung: Die Abrechnung von mehr als zwei Legionellen-Typen über die GOÄ 4240 am selben Untersuchungstag ist ohne besondere medizinische Begründung unzulässig und wird von den Prüfstellen konsequent gestrichen.

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Dokumentation der GOÄ 4240: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, die genaue Fragestellung sowie die angewandte Agglutinationsmethode präzise festgehalten werden. Auch die quantitativen Testergebnisse, ausgedrückt als Titerstufen, gehören zwingend in die Dokumentation.

Für die Abrechnung ist es ratsam, die Laborberichte direkt mit der Patientenakte zu verknüpfen. Dies erleichtert den Nachweis der erbrachten Leistung im Falle einer Nachfrage durch die private Krankenversicherung oder den medizinischen Dienst.

Dokumentation: Verdacht auf atypische Pneumonie nach Whirlpool-Nutzung. Anforderung quantitativer Antikörpernachweis Legionella pneumophila Serogruppe 1 mittels Latex-Agglutination. Befund: Titer 1:256 (positiv).

GOÄ 4240: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ 4240 dem Abschnitt M II (Speziallabor) angehört, ist der Gebührenrahmen standardmäßig auf das 1,15-Fache begrenzt. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich. Als Begründung für einen erhöhten Aufwand können extrem schwierige Probenbeschaffenheiten oder starke störende Begleitfaktoren im Serum herangezogen werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4240 wird häufig im Rahmen eines größeren diagnostischen Profils angewendet. Sinnvolle Kombinationen umfassen die Blutentnahme nach GOÄ 250 sowie weitere serologische Untersuchungen auf atypische Erreger wie Mykoplasmen (GOÄ 4244). Eine zeitgleiche Abrechnung von Antigen-Nachweisen aus dem Urin (GOÄ 4385) is bei entsprechender Indikation ebenfalls zulässig.

Tipp: Nutzen Sie bei der Kombination mehrerer Laborziffern stets die Möglichkeit, die Blutentnahme nach Ziffer 250 gesondert zu berechnen, sofern diese in Ihrer Praxis erfolgt ist.

Ziffer 4240 in der neuen GOÄ

Die Leistung wird in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 11285 — „Legionella, AT quantitativ Antikörpernachweis“. Festpreis: 19,73 € (aktueller 2,3-facher Satz: 15,42 € — etwas mehr als heute).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4240

Die GOÄ-Ziffer 4240 darf je untersuchtem Legionellen-Typ abgerechnet werden, jedoch begrenzt auf maximal zwei Typen. Werden mehr als zwei Typen untersucht, müssen zusätzliche medizinische Begründungen vorliegen oder andere Ziffern herangezogen werden.
Auf der Liquidation müssen die konkret untersuchten Parameter namentlich angegeben werden. Dies bedeutet, dass die spezifischen Legionellen-Typen wie beispielsweise Legionella pneumophila Serogruppe 1 explizit aufgeführt werden müssen.
Nein, wenn der Nachweis mittels ELISA erfolgt, ist die GOÄ-Ziffer 4400 anzusetzen. Die GOÄ 4240 ist speziell für Agglutinations- oder Fällungsreaktionen vorbehalten und darf nicht für andere methodische Verfahren zweckentfremdet werden.
Als Leistung des Speziallabors beträgt der Regelhöchstsatz für die GOÄ-Ziffer 4240 das 1,15-Fache des Gebührensatzes. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist nur mit einer fundierten, patientenbezogenen Begründung zulässig.
Ja, die für die Untersuchung erforderliche Blutentnahme kann mit der GOÄ-Ziffer 250 separat in Rechnung gestellt werden. Dies gilt, sofern die Blutentnahme in der eigenen Praxis des Arztes durchgeführt.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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