GOÄ 4279: Gonokokken-KBR korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 4279
Quantitative Bestimmung mittels Komplementbindungsreaktion (KBR)-Gonokokken
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x
Ausschlüsse
437

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4279

Quantitative Bestimmung mittels Komplementbindungsreaktion (KBR) - Gonokokken. Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4279 beschreibt eine klassische serologische Methode im Laborbereich. Die Komplementbindungsreaktion (KBR) dient dem Nachweis spezifischer Antikörper im Serum des Patienten. Mit dieser Methode lässt sich feststellen, ob das Immunsystem bereits Kontakt mit dem Erreger Neisseria gonorrhoeae hatte.

Im Rahmen der Laboratoriumsuntersuchungen des Abschnitts M ist diese Ziffer für die quantitative Bestimmung vorgesehen. Die Angabe der spezifischen Parameter auf der Liquidation ist eine zwingende formale Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit.

GOÄ 4279 in der Praxis: Diagnostik bei chronischer Gonorrhoe

Die Gonorrhoe (Tripper) wird primär durch direkten Erregernachweis mittels PCR oder Kultur diagnostiziert. Die serologische Diagnostik mittels KBR nach GOÄ 4279 kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn der Verdacht auf eine chronische, aszendierende oder systemische Infektion besteht. Dies betrifft beispielsweise Fälle von Gonokokken-Arthritis oder Adnexitis, bei denen der direkte Erregernachweis im Abstrich oft negativ ausfällt.

Die Bestimmung von Antikörpern liefert wertvolle Hinweise auf das Vorliegen von Komplikationen. Da es sich um ein quantitatives Verfahren handelt, erlaubt der Titerverlauf zudem eine Beurteilung der Krankheitsaktivität. Für die Akutdiagnostik einer unkomplizierten urethralen Gonorrhoe ist das Verfahren hingegen ungeeignet.

Tipp: Bei Verdacht auf eine systemische Gonokokken-Infektion sollte die KBR stets durch klinische Befunde und gegebenenfalls bildgebende Verfahren ergänzt werden, um eine umfassende Befundung zu gewährleisten.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4279

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Gonokokken-Arthritis

Ein Patient stellt sich mit einer akuten, schmerzhaften Monarthritis des Kniegelenks vor. Da der Verdacht auf eine metastatische Gonokokken-Infektion besteht, veranlasst der Arzt eine KBR auf Gonokokken. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4279 zum Regelsatz (1,15-fach), da keine besonderen Erschwernisse vorliegen.

Fallbeispiel 2: Chronische Adnexitis bei unklarem Abstrichbefund

Eine Patientin leidet unter chronischen Unterbauchschmerzen, wobei die zervikalen Abstriche negativ auf Gonokokken getestet wurden. Zum Ausschluss einer abgelaufenen oder chronisch-aszendierenden Infektion wird die KBR durchgeführt. Die Liquidation der Ziffer 4279 erfolgt unter Angabe des Parameters "Gonokokken-Antikörper (KBR)" auf der Rechnung.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei systemischer Gonorrhoe

Zur Überwachung des Therapieerfolgs bei einer therapierten systemischen Gonokokken-Infektion wird nach vier Wochen eine erneute Titerbestimmung durchgeführt. Der sinkende Titer bestätigt den Heilungsverlauf. Die Leistung wird erneut nach GOÄ 4279 abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4279: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4279 ist das Fehlen der konkreten Parameterbezeichnung auf der Rechnung. Der Verordnungstext schreibt explizit vor, dass die untersuchten Parameter anzugeben sind. Fehlt dieser Zusatz, kann die private Krankenversicherung die Erstattung rechtmäßig verweigern.

Zudem muss der strikte Ausschluss bezüglich der Ziffer 437 beachtet werden. Eine gleichzeitige Abrechnung dieser beiden Ziffern am selben Behandlungstag für dieselbe Fragestellung ist unzulässig und führt bei Prüfungen regelmäßig zur Streichung.

Achtung: Die KBR ist eine veraltete Methode, die zunehmend durch modernere ELISA-Verfahren oder PCR-Tests ersetzt wird. Prüfstellen fordern bei häufiger Abrechnung der KBR gelegentlich eine medizinische Begründung für die Wahl dieser Methode ein.

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Dokumentation der GOÄ 4279: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, das Entnahmedatum der Blutprobe sowie das detaillierte Laborergebnis inklusive des ermittelten Titers dokumentiert werden. Auch die therapeutischen Konsequenzen aus dem Testergebnis sollten festgehalten werden.

Für die Abrechnung ist es ratsam, das Laborblatt direkt in die elektronische Patientenakte einzupflegen. Dies erleichtert den Nachweis im Falle von Rückfragen durch die Beihilfe oder private Kassen.

Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf chronische Gonorrhoe bei rezidivierender Urethritis. Venöse Blutentnahme erfolgt. Laborbefund Gonokokken-KBR: Titer 1:32 (positiv). Einleitung einer spezifischen Antibiose eingeleitet.

GOÄ 4279: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich bei der GOÄ 4279 um eine Leistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) handelt, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15 und der Höchstsatz bei 1,3. Eine Überschreitung des Schwellenwertes bis zum 1,3-fachen Satz erfordert eine einzelfallbezogene, medizinische Begründung. Typische Begründungen sind beispielsweise technische Schwierigkeiten bei der Probenaufbereitung oder stark lipämische Seren, die den Analyseaufwand erheblich steigern.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4279 wird häufig in Kombination mit der Ziffer 250 (Blutentnahme) abgerechnet. Auch die Kombination mit anderen serologischen Suchtests oder Entzündungsparametern wie der Blutsenkungsgeschwindigkeit (BSG, Ziffer 3501) oder dem C-reaktiven Protein (CRP, Ziffer 3524) ist im klinischen Alltag üblich, sofern die medizinische Notwendigkeit gegeben ist.

Ziffer 4279 in der neuen GOÄ

Für die Ziffer 4279 sieht der Entwurf keine eigenständige Nachfolgeleistung vor. Die bisherige Untersuchungsmethode ist im neuen Leistungskatalog nicht mehr als eigenständiger Code geführt. Der bisherige 2,3-fache Satz liegt bei 16,76 €; im Einzelfall ist zu prüfen, welche neue Ziffer den Untersuchungsinhalt am besten abbildet.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4279

Die Abrechnung nach GOÄ 4279 kostet im Einfachsatz 14,57 € und im Regelhöchstsatz (1,15-fach) 16,76 €. Der Höchstsatz beträgt 18,94 € bei einem 1,3-fachen Steigerungssatz. Höhere Sätze erfordern eine schriftliche Begründung auf der Liquidation.
Neben der GOÄ-Ziffer 4279 darf die Ziffer 437 nicht am selben Tag für denselben Behandlungsfall abgerechnet werden. Dieser Ausschluss ist zwingend einzuhalten, um Honorarkürzungen durch Prüfstellen zu vermeiden. Andere Laborparameter sind unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen kombinierbar.
Die Gonokokken-KBR nach GOÄ 4279 ist bei Verdacht auf chronische, aszendierende oder systemische Gonokokken-Infektionen wie Arthritis oder Adnexitis indiziert. Für die akute Urethritis ist sie aufgrund der verzögerten Antikörperbildung nicht das Verfahren der ersten Wahl. Hier sind direkte Erregernachweise vorzuziehen.
Bei der Abrechnung der GOÄ 4279 müssen die konkret untersuchten Parameter zwingend auf der Rechnung angegeben werden. Ohne diese Spezifikation ist die Liquidation formal fehlerhaft, was zu Erstattungsverweigerungen durch die privaten Krankenversicherungen führen kann. Eine einfache Nennung der Ziffernziffer reicht nicht aus.
Ja, eine Steigerung der GOÄ 4279 über den 1,15-fachen Regelsatz hinaus bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist möglich. Dies erfordert jedoch eine patientenindividuelle Begründung, wie beispielsweise einen ungewöhnlich hohen Analyseaufwand durch störende Serumfaktoren. Höhere Steigerungssätze als 1,3-fach sind für diese Laborleistung ausgeschlossen.
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