Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4310
GOÄ 4310: Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlichen Untersuchungsmethoden -Adenoviren
Hinweis: Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.
Die GOÄ-Ziffer 4310 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Abschnitt M II (Speziallabor). Sie dient dem qualitativen Nachweis von Antikörpern gegen Adenoviren im Serum oder anderen Körperflüssigkeiten. Als methodischer Standard wird die indirekte Immunfluoreszenz (IFT) oder ein vergleichbares immunologisches Verfahren wie der Enzym-Linked Immunosorbent Assay (ELISA) herangezogen.
Die Leistung umfasst die Probenvorbereitung, die Durchführung der immunologischen Reaktion sowie die anschließende qualitative Auswertung. Da es sich um eine Leistung des Speziallabors handelt, gelten besondere Bestimmungen bezüglich der Rechnungslegung und Kennzeichnungspflicht, die zwingend beachtet werden müssen.
GOÄ 4310 in der Praxis: Diagnostik bei Verdacht auf Adenovirus-Infektionen
Adenoviren sind für ein breites Spektrum klinischer Krankheitsbilder verantwortlich, darunter akute Atemwegserkrankungen, Gastroenteritiden und die hochinfektiöse Keratoconjunctivitis epidemica. Der qualitative Antikörpernachweis nach GOÄ 4310 kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn ein direkter Erregernachweis mittels PCR oder Antigen-Test nicht mehr möglich oder nicht primär indiziert ist. Dies ist häufig bei subakuten oder chronischen Krankheitsverläufen der Fall.
Die Bestimmung der Antikörper (IgG, IgM oder IgA) hilft bei der Abklärung einer abgelaufenen oder aktuell persistierenden Infektion. Insbesondere in der Augenheilkunde, Pädiatrie und Pulmologie liefert dieser Test wertvolle differenzialdiagnostische Hinweise. Die Indikation zur Durchführung muss in der Patientenakte klar dokumentiert sein, um die medizinische Notwendigkeit gegenüber Kostenträgern zu belegen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4310
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Keratoconjunctivitis epidemica
Ein Patient stellt sich mit einer schweren, therapierefraktären Konjunktivitis des linken Auges vor. Zur Absicherung der Diagnose veranlasst der Augenarzt eine serologische Untersuchung auf Adenoviren-Antikörper. Die Durchführung des qualitativen Nachweises mittels ELISA wird veranlasst. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4310 mit dem einfachen Gebührensatz von 16,90 € oder dem Regelsatz von 19,44 € unter Angabe des Parameters "Adenoviren-Antikörper".
Fallbeispiel 2: Abklärung einer atypischen Pneumonie
Ein Patient leidet seit Wochen unter trockenem Husten und subfebrilen Temperaturen. Zum Ausschluss einer viralen Genese veranlasst der behandelnde Internist ein Antikörperscreening. Neben Mykoplasmen und Chlamydien wird auch nach Adenoviren-Antikörpern gesucht. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 4310, wobei auf der Rechnung explizit "Adenoviren-Antikörper (IgG/IgM)" ausgewiesen wird.
Fallbeispiel 3: Persistierende Gastroenteritis bei einem Kleinkind
Ein dreijähriges Kind leidet unter rezidivierenden Durchfällen und Erbrechen ohne bakteriellen Befund. Der Pädiater veranlasst eine serologische Untersuchung zum Nachweis von Adenoviren-Antikörpern. Die Laboranalyse erfolgt mittels indirekter Immunfluoreszenz. Die Abrechnung der Ziffer 4310 erfolgt korrekt neben den allgemeinen pädiatrischen Basisziffern.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4310: Was Prüfer beanstanden
Der häufigste formale Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4310 ist das Fehlen der konkreten Erregerbezeichnung auf der Liquidation. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass die untersuchten Viren (in diesem Fall Adenoviren) namentlich auf der Rechnung genannt werden müssen. Fehlt dieser Zusatz, wird die Rechnung von privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen regelmäßig beanstandet und gekürzt.
Achtung: Die Ziffer 4310 darf nicht am selben Behandlungstag neben den Ziffern 437 und 4337 abgerechnet werden. Achten Sie bei der Kombination von mikroskopischen und molekularbiologischen Leistungen penibel auf diese Ausschlussdiagnostik.
Ein weiterer Fehler betrifft die Verwechslung von qualitativen und quantitativen Verfahren. Die GOÄ 4310 ist ausschließlich für den qualitativen Nachweis (positiv/negativ) reserviert. Wird eine quantitative Bestimmung (Titerbestimmung) durchgeführt, müssen andere Ziffern des Abschnitts M herangezogen werden. Eine unberechtigte Deklaration eines quantitativen Tests unter der 4310 führt bei Prüfungen zu Honorarrückforderungen.
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Dokumentation der GOÄ 4310: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder erfolgreichen GOÄ-Abrechnung. In der Patientenakte muss die medizinische Indikation für den Antikörpernachweis klar hervorgehen. Dazu gehören die Dokumentation der klinischen Symptome (z. B. persistierende Konjunktivitis, atypische pulmonale Symptomatik) sowie das Entnahmedatum und die Art des Probenmaterials (meist Serum).
Zudem müssen das angewandte Testverfahren (z. B. IFT oder ELISA) und das qualitative Testergebnis präzise festgehalten werden. Ein Verweis auf den Laborbefund des Fremdlabors oder die Dokumentation des Eigenlabors ist zwingend erforderlich.
Dokumentation: "Verdacht auf epidemische Keratoconjunctivitis bei ausgeprägter Chemosis und Follikelbildung. Blutentnahme zur Serumgewinnung. Anforderung: Adenoviren-Antikörper (qualitativ, IFT) gemäß GOÄ 4310. Befund: Positiv."
GOÄ 4310: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ 4310 dem Abschnitt M II (Speziallabor) zugeordnet ist, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15 (19,44 €) und der Höchstsatz bei 1,3 (21,97 €). Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15 ist nur unter Angabe einer schriftlichen Begründung auf der Rechnung zulässig. Typische Begründungen für eine Steigerung auf den 1,3-fachen Satz sind beispielsweise eine erschwerte Probenaufbereitung bei stark lipämischen oder hämolytischen Seren oder ein ungewöhnlich hoher differenzialdiagnostischer Aufwand bei unklaren Mischinfektionen.
Tipp: Begründen Sie die Steigerung im Laborbereich stets patientenbezogen und methodenorientiert. Allgemeine Floskeln wie "erhöhter Zeitaufwand" reichen den Kostenträgern meist nicht aus.
Typische Ziffernkombinationen
Im Praxisalltag wird die GOÄ 4310 häufig mit der Ziffer 250 (Blutentnahme) kombiniert. Daneben sind Beratungen nach Ziffer 1 oder symptombezogene Untersuchungen nach Ziffer 5 am selben Tag berechnungsfähig, sofern die Kriterien erfüllt sind. Bei Verdacht auf eine respiratorische Infektion erfolgt die Abrechnung oft parallel zu anderen serologischen Nachweisen (z. B. Mykoplasmen oder RSV), sofern keine spezifischen Ausschlussziffern im Wege stehen.
Ziffer 4310 in der neuen GOÄ
Ein qualitativer Antikörpernachweis gegen Adenoviren mittels Immunfluoreszenz ist im aktuellen Entwurf der neuen GOÄ nicht mehr als eigenständige Leistungsposition vorgesehen. Für den Adenovirus-Antikörpernachweis sieht der Entwurf keine methodengleiche IFT-Qualitativziffer mehr vor.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4310
Was hat nicht gestimmt?