Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4307
Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Agglutinationsreaktion (z.B. Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung, Latex-Agglutination) -Untersuchungen mit ähnlichem methodischen Aufwand - Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.
Die GOÄ-Ziffer 4307 beschreibt eine klassische Methode der In-vitro-Diagnostik im Laborbereich. Sie dient dem qualitativen Nachweis spezifischer Antikörper im Serum oder anderen Körperflüssigkeiten des Patients. Die zugrundeliegende Methodik basiert auf der sichtbaren Verklumpung (Agglutination) von Antigen-Antikörper-Komplexen.
Ein wesentlicher Aspekt dieser Leistungsbeschreibung ist die Verpflichtung zur Konkretisierung. Die Abrechnung setzt voraus, dass die untersuchten Viren explizit auf der Liquidation ausgewiesen werden. Ohne diese Angabe ist die Rechnung formal fehlerhaft und kann von Kostenträgern zurückgewiesen werden.
GOÄ 4307 in der Praxis: Indikationen und Methodik
Die Anwendung der GOÄ-Ziffer 4307 ist in der ambulanten Versorgung weit verbreitet, insbesondere bei der schnellen Abklärung von Infektionskrankheiten. Typische klinische Szenarien umfassen den Verdacht auf akute oder abgelaufene virale Infektionen, bei denen ein qualitativer Antikörpernachweis diagnostisch wegweisend ist. Häufige Indikationen sind beispielsweise die Bestimmung des Röteln-Immunitätsstatus mittels Hämagglutinationshemmungstest (HAHT).
Auch der Einsatz von Latex-Agglutinationstests zum schnellen Nachweis von viralen Erregern fällt unter diese Ziffer. Die Methode zeichnet sich durch eine schnelle Durchführbarkeit und hohe Spezifität aus. Praxen nutzen diese Ziffer daher oft für immundiagnostische Suchtests im eigenen Labor oder im Rahmen der Laborgemeinschaft.
Tipp: Achten Sie darauf, dass bei der Durchführung von Agglutinationstests im praxiseigenen Labor die Qualitätsstandards der Bundesärztekammer (Rili-BÄK) eingehalten und dokumentiert werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4307
Fallbeispiel 1: Überprüfung des Röteln-Immunitätsstatus
Eine schwangere Patientin stellt sich zur Vorsorgeuntersuchung vor, wobei der Immunitätsstatus gegen das Rötelnvirus überprüft werden soll. Im Labor wird ein Hämagglutinationshemmungstest (HAHT) durchgeführt. Da es sich um einen qualitativen Nachweis von Antikörpern gegen ein spezifisches Virus handelt, ist die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4307 vollkommen gerechtfertigt.
Die Liquidation erfolgt mit dem 1,15-fachen Gebührensatz (16,09 €). Auf der Rechnung wird der Zusatz "Röteln-Virus" vermerkt, um der Kennzeichnungspflicht zu genügen.
Fallbeispiel 2: Verdacht auf Influenza-Infektion
Ein Patient stellt sich mit akutem Fieber, trockenem Husten und Gliederschmerzen in der Praxis vor. Zum schnellen Ausschluss einer Influenza-Infektion wird ein qualitativer Latex-Agglutinationstest auf Influenza-Antikörper durchgeführt. Das Testergebnis liefert einen schnellen Hinweis auf das Vorliegen einer entsprechenden Immunantwort.
Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4307. Als Begründung und Pflichtangabe wird auf der Rechnung das "Influenza-Virus" explizit ausgewiesen.
Fallbeispiel 3: Abklärung einer Parvovirus-B19-Exposition
Eine Erzieherin hatte Kontakt zu einem Kind mit Ringelröteln und benötigt eine schnelle Abklärung ihres Immunstatus. Das Labor führt einen qualitativen Agglutinationstest zum Nachweis von Antikörpern gegen das Parvovirus B19 durch. Die Methode entspricht dem Aufwand der GOÄ 4307.
Die Leistung wird mit der Ziffer 4307 abgerechnet. Auf der Rechnung wird der Text um die Angabe "Parvovirus B19" ergänzt, um die Transparenz für den Kostenträger zu gewährleisten.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4307: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4307 ist das Versäumnis, das untersuchte Virus auf der Rechnung anzugeben. Die Leistungsbeschreibung fordert diese Angabe zwingend. Fehlt die Benennung des Erregers, führt dies regelmäßig zu Rechnungsbeanstandungen durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen.
Zudem müssen die strikten Abrechnungsausschlüsse beachtet werden. Die GOÄ-Ziffer 4307 darf nicht neben der Ziffer 437 (qualitativer Nachweis mittels einfacher Trägermedien) oder der Ziffer 4300 (orientierende Untersuchung) für dieselbe Probe berechnet werden. Prüfstellen filtern solche Doppeltabrechnungen systematisch heraus.
Achtung: Die Ziffer 4307 gilt ausschließlich für qualitative Nachweise. Für quantitative Bestimmungen, die einen höheren methodischen Aufwand erfordern, müssen andere, spezifische Ziffern aus dem Abschnitt M der GOÄ herangezogen werden.
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Dokumentation der GOÄ 4307: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte müssen neben der medizinischen Indikation auch das genaue Testverfahren und das Testergebnis festgehalten werden. Dazu gehören der Name des verwendeten Testkits, die Chargennummer sowie das qualitative Testergebnis (positiv, negativ oder grenzwertig).
Besonders bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen fordern Prüfer den Nachweis, dass die Untersuchung medizinisch notwendig war. Eine präzise Dokumentation der Symptomatik des Patienten stützt die Indikationsstellung nachhaltig.
Dokumentation: Verdacht auf Röteln-Exposition bei Schwangerschaft (SSW 12). Durchführung Röteln-HAHT (Hersteller: X, Charge: Y). Ergebnis: Positiv (Immunität anzunehmen). Abrechnung nach GOÄ 4307 (Röteln-Virus).
GOÄ 4307: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ-Ziffer 4307 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, liegt der Regelhöchstsatz bei dem 1,15-fachen Gebührensatz. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur unter Angabe von besonderen, patientenbezogenen Erschwernissen zulässig. Typische Begründungen für eine Schwellenüberschreitung sind beispielsweise schwierige Probenaufbereitungen durch stark lipämische oder hämolytische Seren, die den Agglutinationsprozess erschweren.
Typische Ziffernkombinationen
Im Praxisalltag wird die Ziffer 4307 häufig mit Leistungen der Probenentnahme kombiniert. So ist die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 250 für die Blutentnahme neben der Laborleistung zulässig. Auch beratende Leistungen wie die GOÄ-Ziffer 1 oder die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5 können am selben Behandlungstag anfallen, sofern die entsprechenden Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind und keine zeitlichen Überschneidungen vorliegen.
Ziffer 4307 in der neuen GOÄ
Der Sammeltatbestand für qualitative Antikörpernachweise mittels Agglutinationsreaktion mit ähnlichem methodischen Aufwand auf der höheren Vergütungsstufe hat in der neuen GOÄ keinen Nachfolger. Der Entwurf sieht diese Sammelkategorie nicht mehr vor.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4307
Was hat nicht gestimmt?