Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4306
Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Agglutinationsreaktion (z.B. Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung, Latex-Agglutination) -Röteln-Virus
Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 4306 definiert den qualitativen Nachweis von Antikörpern gegen das Röteln-Virus. Als methodische Verfahren kommen klassische Agglutinationsreaktionen wie die Hämagglutination, die Hämagglutinationshemmung oder die Latex-Agglutination zum Einsatz. Diese Methoden dienen dem schnellen Nachweis einer stattgehabten Infektion oder des Immunstatus.
Ein zentraler Aspekt bei der Abrechnung dieser Ziffer ist die offizielle Vorgabe, dass die untersuchten Viren in der Rechnung explizit anzugeben sind. Ohne diese Angabe ist die Rechnung formal fehlerhaft und kann von Kostenträgern zurückgewiesen werden. Die Leistung ist dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) der GOÄ zugeordnet.
GOÄ 4306 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
Die Bestimmung von Röteln-Antikörpern mittels Agglutinationstest ist ein etabliertes Verfahren in der gynäkologischen und allgemeinmedizinischen Praxis. Häufigste Indikation ist die Überprüfung des Immunitätsstatus bei Frauen im gebärfähigen Alter oder im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge. Ein ausreichender Antikörpertiter schützt vor einer konnatalen Rötelninfektion, die schwerwiegende Fehlbildungen beim Fötus verursachen kann.
Darüber hinaus kommt das Verfahren zum Einsatz, wenn der Verdacht auf eine akute Rötelninfektion abgeklärt werden muss oder der Erfolg einer vorangegangenen Impfung überprüft werden soll. Obwohl moderne ELISA-Verfahren zunehmend an Bedeutung gewinnen, bleibt die Agglutinationsreaktion eine kostengünstige und schnelle Methode für den qualitativen Nachweis. Die Indikationsstellung muss stets klar aus der Patientendokumentation hervorgehen.
Tipp: Bei der Durchführung im eigenen Praxislabor ist darauf zu achten, dass die Qualitätsstandards nach den Richtlinien der Bundesärztekammer (Rili-BÄK) eingehalten und dokumentiert werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4306
Fallbeispiel 1: Schwangerschaftsvorsorge und Immunitätsprüfung
Eine 28-jährige Patientin stellt sich zur Feststellung einer Frühschwangerschaft vor. Im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge soll der Röteln-Immunitätsstatus überprüft werden, da kein Impfpass vorliegt. Es erfolgt eine Blutentnahme und die Durchführung einer Latex-Agglutination im Labor.
Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4306 zum Regelsatz. Auf der Rechnung wird der Zusatz "Röteln-Virus" vermerkt. Die Blutentnahme wird separat nach GOÄ-Ziffer 250 berechnet.
Fallbeispiel 2: Überprüfung des Impfschutzes bei medizinischem Personal
Ein neuer Mitarbeiter einer pädiatrischen Praxis benötigt einen Nachweis über seine Röteln-Immunität vor Arbeitsantritt. Es wird eine Hämagglutinationshemmungsreaktion durchgeführt, um das Vorhandensein schützender Antikörper qualitativ zu bestätigen.
Die Abrechnung der Laborleistung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4306. Da es sich um eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung handelt, gelten die gleichen Abrechnungsregeln, und die Ziffer 4306 wird mit dem entsprechenden Multiplikator liquidiert.
Fallbeispiel 3: Abklärung eines unklaren Exanthems
Ein 15-jähriger Patient stellt sich mit einem feinfleckigen, makulopapulösen Exanthem und geschwollenen nuchalen Lymphknoten vor. Zum Ausschluss einer akuten Rötelninfektion wird eine Agglutinationsreaktion veranlasst.
Neben der klinischen Untersuchung (z. B. nach GOÄ-Ziffer 5) wird die GOÄ-Ziffer 4306 für den qualitativen Antikörpernachweis angesetzt. Die Diagnose "Verdacht auf Röteln" begründet die medizinische Notwendigkeit der Laboruntersuchung.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4306: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Abrechnungsfehler ist das Versäumnis, den konkreten Erreger auf der Liquidation anzugeben. Die GOÄ schreibt explizit vor: "Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben." Fehlt dieser Zusatz (z. B. "Röteln-Virus"), führt dies regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen.
Zudem müssen die strikten Ausschlussziffern der GOÄ beachtet werden. Die GOÄ-Ziffer 4306 darf nicht neben der Ziffer 437 (qualitativer immunologischer Nachweis) oder der Ziffer 4300 (allgemeiner qualitativer Antikörpernachweis mittels Agglutination) für denselben Erreger abgerechnet werden. Eine Nebeneinanderberechnung am selben Behandlungstag ist nur zulässig, wenn es sich um völlig unterschiedliche Fragestellungen und Erreger handelt, was dann auf der Rechnung transparent begründet werden muss.
Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 4306 setzt eine eigenständige Indikation voraus. Die routinemäßige Durchführung ohne klinischen Verdacht oder Vorsorgeindikation wird von Prüfstellen als nicht medizinisch notwendig eingestuft und gestrichen.
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Dokumentation der GOÄ 4306: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, das konkret angewandte Testverfahren (z. B. Latex-Agglutinationstest) sowie das qualitative Testergebnis zweifelsfrei dokumentiert werden. Auch das Datum und die Uhrzeit der Probenentnahme sowie der Testdurchführung gehören in die Akte.
Für die Abrechnungssicherheit sollte das Testergebnis mit einer klaren Interpretation (z. B. "Röteln-Antikörper nachgewiesen / Immunität anzunehmen") versehen sein. Bei der Durchführung im Praxislabor ist zudem die Chargennummer des verwendeten Testkits zu erfassen, um die Qualitätssicherung lückenlos nachzuweisen.
Dokumentation: "Indikation: Überprüfung Röteln-Immunität bei Kinderwunsch. Blutentnahme um 08:30 Uhr. Durchführung Latex-Agglutinationstest (Charge: 12345) zum qualitativen Nachweis von Röteln-Antikörpern. Ergebnis: Positiv (Antikörper nachgewiesen). Immunität ist anzunehmen."
GOÄ 4306: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ-Ziffer 4306 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15 und der Höchstsatz bei 1,3. Eine Steigerung über den Schwellenwert von 1,15 bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind ein ungewöhnlich hoher Zeitaufwand durch störende Faktoren in der Serumprobe (z. B. starke Lipämie oder Hämolyse) oder eine extrem dringliche Notfallanalyse außerhalb der regulären Laborzeiten.
Typische Ziffernkombinationen
In der täglichen Praxis wird die Bestimmung der Röteln-Antikörper häufig mit anderen Leistungen kombiniert. Zulässig und üblich ist die gemeinsame Abrechnung mit der Blutentnahme nach GOÄ-Ziffer 250 sowie einer vorausgegangenen Beratung nach GOÄ-Ziffer 1 oder 3. Auch die Kombination mit anderen serologischen Untersuchungen, wie dem Nachweis von Toxoplasmose-Antikörpern (z. B. nach GOÄ-Ziffer 4395), ist im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge medizinisch sinnvoll und abrechnungstechnisch vollkommen zulässig.
Ziffer 4306 in der neuen GOÄ
Zusammen mit der früheren Ziffer 4301 führt auch die Ziffer 4306 auf dieselbe neue Leistungsposition: Nummer 11508 „Rötelnvirus, AT quantitativ Antikörpernachweis; Serum oder Plasma; z.B. Hämagglutinationshemmtest (HHT), Hämolysis-in-Gel-Test (HiG); Auswertung: visuell-quantitativ (Titer)" — Festpreis 28,94 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,09 €). Der Preis steigt. Die frühere Vergütungsstufung für den Röteln-HHT entfällt; in der neuen GOÄ gibt es nur noch eine Röteln-Agglutinationsziffer. Die Auswertung wechselt von qualitativ auf quantitativ (Titer).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4306
Was hat nicht gestimmt?